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Mietgebühr Musterklauseln

Mietgebühr. Üblicherweise beträgt die Mietgebühr Fr. 4.- (inkl. MwSt). Bei Chimpy- Premium-Abo, Preisanpassungen oder Promotionen kann sie aber auch höher bzw. niedriger ausfallen. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses angeführte Mietgebühr. Die Mietgebühr berechtigt den Nutzer zum Verbrauch des auf dem Akku enthaltenen Stroms und zur Nutzung des Akkus für eine Mietdauer von maximal der Benutzungsdauer (inkl. Tag der Ausleihe).
Mietgebühr. Die Mietgebühren für die Überlassung der Geräte samt Zubehör bestimmt sich nach unseren bei Vertragsabschluß gültigen Preislisten. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden. Für Gerätesätze, die nach der Preisliste mit Zubehör zu Pauschalbeträgen berechnet werden, ist der volle Mietpreis auch dann zu zahlen, wenn einzelne Zubehörteile auf Wunsch des Mieters nicht mit geliefert werden. Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mietgebühr. Für die Benützung der Schrankfächer ist der Bank eine Mietge- bühr zu bezahlen. Die Bank ist berechtigt, die Mietgebühr jeder- zeit zu ändern. Bei vorzeitiger Auflösung des Mietvertrages durch den Mieter wird keine anteilmässige Mietgebühr zurück- erstattet. Die von der Bank festgesetzten Mietgebühren sind im Voraus zu entrichten und werden jeweils auf dem bezeichneten Konto belastet.
Mietgebühr. Der Mieter verpflichtet sich, folgende Beträge für die Benützung des Fahrzeuges an den Vermieter zu zahlen: - Die Mietgebühren die im Mietvertrag vereinbart sind. - Werden Kilometergebühren vereinbart, sind diese zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis zu entrichten. Zur Berechnung der Kilometergebühr werden die Zahlen des Kilometerzählers zugrunde gelegt. - Gebühren für sonstige Nebenkosten, soweit sie im Mietvertrag vereinbart werden. - Gebühren für die Zustellung und/oder Abholung des Fahrzeuges soweit sie im Mietvertrag vereinbart sind. Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort und nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht, ist der Vermieter berechtigt, für den darüber hinausgehenden Zeitraum den Normaltarif in Rechnung zu stellen. - Alle Steuern , Gebühren, Strafen oder Kosten, die aus der Verletzung von Verkehrsvorschriften resultieren. - Für den Fall, dass der Mieter oder ermächtigte Fahrer mit dem gegenständlichen Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, der vom Mieter oder dem ermächtigten Fahrer zumindest teilweise verschuldet wurde, ist der Vermieter zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges für den Rest der vereinbarten Mietdauer nicht verpflichtet. Dem Mieter steht in einem solchen Fall Anspruch auf Minderung der Mietgebühr nicht zu. - Alle Kosten die dem Vermieter für Reparaturen oder Ersatz im Zusammenhang mit Schäden am Fahrzeug (auch bei Feuer, Glasbruch, Diebstahl oder Verlust des Fahrzeuges) einschließlich der Kosten für ein Ersatzfahrzeug, Fahrzeugrückholung, Wertverlust, Entschädigung für entgangene Mieteinnahmen etc. entstehen, sofern den Mieter ein Verschulden daran trifft. - Die aufgelaufenen Mietkosten sowie Schadenszahlungen sind bei Rückgabe des Mietfahrzeuges sofort zur Zahlung durch den Mieter fällig. - Der Mieter trägt etwaige anfallende Kosten für Betankung, der Garagierung, die Benutzung von mautpflichtigen Strassen – Vignette. - -
Mietgebühr. Die Mietgebühr für die Überlassung der Kraftfahrzeuge samt Zubehör bestimmen sich nach unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste, es sei denn, dass schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Die Preise verstehen sich in EURO zzgl. der MwSt. in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes.
Mietgebühr. Die ermäßigte Gebühr (ZMV-Xxxxxxx) für Instrumente bis 500 Euro Wert beträgt Euro 10,- / Monat, für ein Instrument über 500 Euro Wert Euro 20,- / Monat. Die jeweilige Semestermiete (60 bzw. 120 Euro) ist pauschal im Voraus zu bezahlen. Bei Kündigung und ordnungsgemäßer Rückgabe des Instruments samt vollständigem Zubehör vor Ablauf des Schuljahres wird die Miete für jeden angefangenen Monat einbehalten, Miete für nicht konsumierte Mietmonate wird zurückerstattet oder bei Größenwechsel von Kinderinstrumenten entsprechend angerechnet.
Mietgebühr. Die Mietgebühren für die Überlassung der Filmgeräte und dem Zubehör bestimmen sich nach unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste, bzw. es wird eine schriftlich abweichende Vereinbarung getroffen. Für Geräte, die nach der Preisliste mit Zubehör zu Pauschalbeträgen berechnet werden, ist der volle Mietpreis auch dann zuzahlen, wenn einzelne Zubehörteile auf Wunsch des Mieters nicht mitgeliefert werden. Unser Angebot richtet sich an gewerbliche und private Kunden. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes.
Mietgebühr. 4.1 Die Mietgebühren für die Überlassung der Geräte samt Zubehör bestim- men sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Paket- preisen von STUDIO11, welche auf xxx.xxxxxx00.xxxx ersichtlich sind. Sollte die Website nicht erreichbar sein, so können die Paketinhalte und Preislisten auch per E-Mail oder telefonisch angefragt werden. Die Mietgebühren für die Überlassung der über die Paketinhalte hinaus gehenden Geräte samt Zubehör bestimmen sich nach unserer Preisliste, welche wir auf Anfrage per E-Mail zusenden. Einzelne Preise teilen wir auf Wunsch auch telefonisch oder vor Ort mündlich mit. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden. Für Gerätesätze, die nach der Preisliste mit Zubehör zu Pauschalbe- trägen berechnet werden, ist der volle Mietpreis auch dann zu zahlen, wenn einzelne Zubehörteile auf Wunsch des Mieters nicht mit geliefert werden. Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zwecks Übersichtlichkeit stellen wir alle Mietgebühren in einem Kostenvo- ranschlag transparent dar. Dies gilt natürlich nicht für Equipment, welches nach Auftragsbestätigung zusätzlich vom Mieter oder den Angehörigen seines Filmstabs angefragt und von STUDIO11 herausgegeben wird. In diesem Fall ist der Mieter dazu verpflichtet, die Preise zu erfragen oder diese zu verhan- deln. Ansonsten gehen wir davon aus, dass die den Preislisten zu Grunde liegenden Mietgebühren bei Entgegennahme des Equipments akzeptiert werden. 4.2 Ein Mangel der Mietgegenstände muss unverzüglich angezeigt werden. Spätere Mängelanzeigen führen zum Gewährleistungsausschluss. Dies betrifft auch etwaige Mietminderungen.
Mietgebühr. Die Mietgebühr ist fällig bei Übergabe der Fotobox.
Mietgebühr. Es gelten die Preise des jeweils gültigen Mietvertrages. Die Mietgebühr schließt mit ein: · Ausstattung und Zubehör des Fahrzeuges · Verschleißteile und Verschleißreparaturen · Haftpflichtversicherung · Vollkaskoversicherung (ohne Selbstbeteiligung) · Insassenunfallversicherung für 9 Personen · Schutzbrief im In- und Ausland