Fahrzeugrückgabe Musterklauseln

Fahrzeugrückgabe. 17.1 Bei Fahrzeugrückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden, sowie verkehrs- und betriebssicher, sein. Verschleißspuren gelten nicht als Schaden. Die Abgrenzung zwischen Beschädigung und Verschleißspuren erfolgt nach dem Schadenskatalog im Teil C dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Xxxxxx ist berechtigt, im Rahmen der Abwicklung der Fahrzeugrückgabe und im Bedarfsfall einer Schadensprüfung, eigene Gutachter einzuschalten. 17.2 Ist im Leasingvertrag FAirbag Professional vereinbart, hat der Leasingnehmer vor Rückgabe des Fahrzeugs in Abstimmung mit Xxxxxx einen Termin bei einer unabhängigen Sachverständigenorganisation zu vereinbaren, die den Zustand des Fahrzeugs auf Basis des Schadenskataloges in Teil C feststellt. Xxxxxx kann den Kontakt zwischen Xxxxx und Sachverständigenorganisation herstellen. Der Kunde hat das Fahrzeug maximal 24 Stunden vor Rückgabe begutachten zu lassen und darf anschließend nicht mehr als maximal 250 km zwischen Begutachtung und Rückgabe fahren; der Leasingnehmer zahlt an Allane eine Pauschale für das Gutachten in Höhe von EUR 100,- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 119,-), wobei es dem Leasingnehmer unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Allane kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist. Ort und Termin der Begutachtung sind einvernehmlich abzustimmen. Erfolgt die Rückgabe unter Verstoß gegen die obigen Vorgaben, holt Xxxxxx ein weiteres Gutachten einer unabhängigen Sachverständigenorganisation ein; für die Erstellung dieses weiteren Gutachtens zahlt der Kunde an Allane eine Pauschale in Höhe von EUR 150,- zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 178,50), wobei es dem Kunden unbenommen bleibt, nachzuweisen, dass Allane kein oder nur ein geringerer Mehraufwand als die Pauschale entstanden ist. 17.3 Entspricht das Fahrzeug bei Rückgabe nicht dem Zustand gemäß Ziffer 17.1, hat der Leasingnehmer an Allane Schadensersatz in Höhe des sich aus dem Gutachten ergebenden Minderwertes zu leisten. Das gleiche gilt für Mängel oder Schäden, die zwar auf normaler Abnutzung beruhen, die aber die Betriebserlaubnis oder Verkehrssicherheit im Sinne der Vorschriften der StVZO beeinträchtigen. Durch das Sachverständigengutachten auf Basis des Schadenskataloges in Teil C wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. 17.4 Nach Beendigung des Leasingvertrages ist der Leasingnehmer verpflichtet, das Fah...
Fahrzeugrückgabe. Der Busmieter verpflichtet sich, das Fahrzeug im selbigen Zustand wie bei der Übernahme mit Ende des vereinbarten Zeitraumes gereinigt und unbeschädigt wieder zurückzustellen. Wird das Fahrzeug im nicht gereinigten Zustand zurückgegeben, so wird ein Kostenersatz von Euro 100,- bei Fahrzeugen mit Sitzplätzen bis max. 9 Personen bzw. ein Kostenersatz von Euro 200,- bei Bussen mit Sitzplätzen für mehr als 9 Personen für die Reinigung in Rechnung gestellt.
Fahrzeugrückgabe. Der Busmieter verpflichtet sich, das Fahrzeug im selbigen Zustand wie bei der Übernahme mit Ende des vereinbarten Zeitraumes gereinigt und unbeschädigt wieder zurückzustellen. Wird das Fahrzeug im nicht gereinigten Zustand zurückgegeben, so wird ein Kostenersatz von Euro 100,- für die Reinigung in Rechnung gestellt.
Fahrzeugrückgabe. Bei Übergabe und Rückgabe des Fahrzeuges wird ein sog. Zustandsbericht gefertigt, der Vertragsbestandteil des Mietvertrages wird. Der Mieter ist verpflichtet, falls keine anderweitige Absprache getroffen wurde, den Zustandsbericht unmittelbar bei Abgabe des Fahrzeuges von der Vermieterin abzeichnen zu lassen. Für den Fall, dass der Mieter das Fahrzeug ohne vorherige Absprache außerhalb der Geschäftszeiten in der jeweiligen Rückgabestation abstellt, haftet er für Schäden, die an dem Fahrzeug entstehen, bis das Fahrzeug während der Geschäftszeiten von der Vermieterin zurückgenommen wird und das Zustandsprotokoll (Check-In) gefertigt worden ist.
Fahrzeugrückgabe. Fahrzeuge müssen wieder zum Datum, Ort und zur Uhrzeit, wie auf Seite 1 angezeigt ist, zurückgebracht werden. Verspätete Rückgaben führen zu zusätzlichen Gebühren. Der Mieter ist bei Rückgabe verpflichtet: 1. Den Treibstofftank entsprechend der Markierung auf den Begleitpapieren nachzufüllen. 2. Das Fahrzeug in einem vertretbar sauberen Zustand abzugeben (innen und außen). 3. Abwassertank und Toilette zu leeren (Toilettenkassette) 4. Eine volle LPG Gasflasche zurückzubringen
Fahrzeugrückgabe. 4.1. Sie erklären sich damit einverstanden, das Fahrzeug in demselben Zustand wie bei Anmietung – von der üblichen Abnutzung abgesehen – zurückzugeben, und zwar an dem zur Zeit der Reservierung von Ihnen festgelegten Tag, Zeitpunkt und Ort. Auf unser Verlangen ist das Fahrzeug früher zurückzugeben. Wenn Sie es zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt zurückgeben, kann ein anderer oder höherer Tarif gelten; bei späterer Rückgabe kann eine entsprechende Gebühr erhoben werden. Sie müssen das Fahrzeug während unserer Öffnungszeiten zurückgeben. Halten Sie sich nicht hieran, tragen Sie die Verantwortung für Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs, und alle in den Mietunterlagen als laufende Gebühren aufgeführten Entgelte fallen an, bis die Rückgabestation erneut öffnet und wir das Fahrzeug wieder in unmittelbarem Besitz haben. Sollten wir das Fahrzeug bei Öffnung der Rückgabestation nicht auffinden, haften Sie für alle Kosten sowie für Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs, bis das Fahrzeug an uns zurückgegeben oder sichergestellt und wieder in unseren Besitz gelangt ist. 4.2. Wenn Sie in Ihrer Reservierung angeben, dass Sie das Fahrzeug an einer anderen als der Anmietstation zurückgeben werden, kann eine „Einweg-Servicegebühr” erhoben werden. Wenn Sie das Fahrzeug ohne unsere schriftliche Zustimmung an einer anderen als der vereinbarten Station zurückgeben, erklären Sie sich bereit, die von uns festgelegte Gebühr für Rückgabe an einer unberechtigten Station in Höhe von mindestens $45 zu zahlen. Sollte diese Gebühr durch Multiplikation des normalen Meilentarifes mit dem Abstand zwischen der Anmietstation und der tatsächlichen Rückgabestation höher ausfallen, wie auf dem zurückzusendenden Dokument/Bericht angegeben, werden Sie die höhere Gebühr bezahlen. Sie erkennen ebenfalls an, dass ggfs. ein anderer oder höherer Satz anfallen kann.
Fahrzeugrückgabe. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Beendigung des Vertrages zurückzugeben. Sollte der Vertragspartner persönlich verhindert sein, ist er verpflichtet, nach Maßgabe dieses Vertrags einen Bevollmächtigten mit Hilfe des im Downloadbereich bereitgestellten Vollmachtsformular (Direktlink) zu benennen. Die Rückgabe erfolgt nach Maßgabe folgender Regelungen:
Fahrzeugrückgabe. (1) Das Fahrzeug ist zu dem im Vertrag vorgesehenen Datum und Uhr- zeit in der im Vertrag vorgesehenen Station der Vermieterin oder am sonst vereinbarten Ort zurückzugeben, wenn nicht der Rückgabeter- min vor dessen Ablauf telefonisch oder schriftlich durch Vereinbarung mit der Vermieterin verlängert wurde. (2) Eine Rückgabe des Fahrzeugs liegt erst dann vor, wenn die Ver- mieterin den Besitz des Fahrzeugs, der Fahrzeugschlüssel und aller sonstiger mit dem Fahrzeug zur Miete ausgehändigter Gegenstände oder Sonderausstattungen erlangt hat, es sei denn dem Mieter ist die Rückgabe unmöglich geworden (z. B. bei Diebstahl). Der Fahrer, dem der Mieter das Fahrzeug willentlich zur Nutzung überlassen hat, ist im Hinblick auf die Rückgabeverpflichtung der Erfüllungsgehilfe des Mie- ters. Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Ge- samtschuldner. (3) Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort zur vereinbarten Uhrzeit mit einem optimal aufgela- denen Energietank zurückzugeben. Kommt der Mieter der Aufladungs- verpflichtung in der Form, dass der Ladestand unter 50 % bei Rückgabe beträgt, nicht nach, wird die Vermieterin dem Mieter für die Energieauf- ladung des Fahrzeugs die Entgelte gemäß der bei Anmietung gültigen und in der Anmietstation erhältlichen Tarife in Rechnung stellen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass für die Aufladung keine oder niedri- gere Kosten angefallen sind. (4) Bei der Rückgabe haben der Mieter und/oder der Fahrer zusam- men mit der Vermieterin für die Erstellung eines Rückgabeprotokolls und für die Feststellung bei Anwendung der üblichen Sorgfalt etwaig erkennbarer Schäden Sorge zu tragen. Eine vom Mieter sonst mit der Rückgabe betraute Person handelt als dessen Erfüllungsgehilfe. Der Mieter kann bei Fahrzeugrückgabe während der Geschäftszeiten eine gesonderte schriftliche Empfangsbestätigung bei der Anmietstation verlangen, die den Zustand des Fahrzeugs bezüglich der sichtbaren Schäden, den Batteriefüllstand und das Datum sowie die Uhrzeit der Rückgabe bescheinigt. (5) Wird der Rückgabezeitpunkt - auch unverschuldet - um mehr als 60 Minuten überschritten, ist der Mieter unbeschadet einer weiteren Haf- tung verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Nutzungs- entschädigung von einer Tagesmiete (Normaltarif) pro angefangenem Tag zu entrichten, es sei denn die Vermieterin hat die verspätete Rück- gabe zu vertreten. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass der Ver-...
Fahrzeugrückgabe. Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten zu der im Mietvertrag angegebenen Uhrzeit. Wird das Fahrzeug früher als geplant zurückgegeben, ist keine Erstattung möglich. Verspätete Rückgaben (wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird) ziehen Gebühren nach sich. Änderungen des Rückgabeortes nach Fahrzeugübernahme sind nur nach Genehmigung des Vermieters möglich, dafür können gesonderte Gebühren anfallen. Eine Verlängerung vor Ort muss auch vor Ort bezahlt werden. Die Kosten dafür können von unseren Preisen zum Zeitpunkt der Buchung abweichen. Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht vermietet werden kann, können an den Kunden weitergegeben werden. Wenn das Fahrzeug beschädigt zurückgegeben wird, wird der Schaden in entsprechender Höhe mit der jeweiligen Selbstbeteiligung verrechnet. Der Vermieter behält sich zudem vor, eine Reinigungsgebühr zu erheben, falls das Fahrzeug im Inneren nicht besenrein zurückgegeben wird. Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Benzinstand, wie bei Übernahme, zurückgegeben werden. Bei Abgabe des Fahrzeugs mit einem leeren Tank wird eine Tankfüllung zum aktuellen Benzinpreis zzgl. einer Bearbeitungsgebühr berechnet. Die bei der Fahrzeugübernahme gefüllte Gasflasche muss nicht wieder aufgefüllt werden.
Fahrzeugrückgabe. 1. Mit der Beendigung der Vertragslaufzeit ist das Fahrzeug vom Mieter in ordentlichem, betriebsbereitem und verkehrssicherem Zustand mit allem Zubehör, allen wesentlichen Bestandteilen sowie sämtlichen Papieren an den Vermieter zurückzugeben. 2. Die Rückgabe hat in dem Zustand zu erfolgen, in dem sich das Fahrzeug im Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter befunden hat. 3. Abweichungen von den Ziff. 1. und 2. sind nur zulässig, soweit Verschlechterungen im Zustand auf normalem Verschleiß beruhen. 4. Ist das Fahrzeug bei der Rückgabe beschädigt oder fehlen zu diesem Zeitpunkt Teile des Fahrzeugs, seiner Ausrüstung oder Dokumente, so bleibt der Mieter dem Vermieter nach Maßgabe des Mietvertrags zur Zahlung des anteiligen Mietzinses verpflichtet bis zu dem Zeitpunkt, in dem Schäden beseitigt sind und/oder fehlende Teile und/oder Dokumente ergänzt sind. 5. Die Kosten von Schadensbeseitigung, Ergänzung oder Erneuerung gehen zulasten des Mieters, soweit nicht gemäß den Regelungen zu Reparaturen und Ersatzbeschaffungen der Vermieter die Kosten zu tragen hat. 6. Die Rückgabe hat während der Öffnungszeiten des Vermieters zu erfolgen, diese sind Montag bis Xxxxxxx von 8:00 bis 17:00 Uhr und Samstag von 8:00 bis 15:00 Uhr. 7. Für den Fall, dass in dem Fahrzeug ein Navigationssystem verbaut ist, hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, 8. Ist der Vermieter infolge besonderer, von ihm nicht zu vertretender Umstände an der Rückgabe des Fahrzeugs verhindert, so kann der Vermieter die Rücknahme des Fahrzeugs ablehnen und Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Wegfall der vorbezeichneten Umstände verlangen. 9. Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird vom Vermieter ein Inspektionsbericht/ein Übernahmeprotokoll über den Zustand des zurückgelieferten Fahrzeugs erstellt. Bei Erstellung des Inspektionsberichts hat grundsätzlich der Mieter oder ein von ihm beauftragter Dritter anwesend zu sein. Diese Person ist berechtigt, den Inspektionsbericht/das Übernahmeprotokoll für und gegen den Mieter zu unterzeichnen. Soweit weder der Mieter noch eine von ihm beauftragte Person im Zeitpunkt der Rückgabe bei der Inspektion zugegen ist, hat der Mieter Beweisnachteile, die ihm durch mangelnde Anwesenheit entstehen, selbst zu tragen. 10. Bei einer Rückgabe des Fahrzeuges außerhalb der normalen Geschäftszeiten bleibt der Mieter bis zur Unterzeichnung des Inspektionsberichtes/des Übernahmeprotokolls durch den Vermieter für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich. 11. Für diesen Fall geht die Gefahr der...