Fahrzeugrückgabe. (1) Der Kunde wird das Fahrzeug mit allem Zubehör spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ordnungsgemäß zurückgeben. Zur ordnungsgemäßen Rückgabe gehört, dass das Fahrzeug im Fahrgastraum ohne willkürliche Verschmutzung verlassen wird und alle Papiere, Schlüssel, Lade- und Parkkarten an ihren ursprünglichen Steckplätzen sind. Ferner hat der Kunde sich mit Rundgang zu vergewissern, dass alle Türen und Fenster vollständig verschlossen sind. Für alle Schäden, die durch unsachgemäße Buchungsbeendigung bei der Fahrzeugrückgabe entstehen, kommt der Kunde gegenüber mobileeee auf.
(2) Sofern der Ladezustand es erfordert (ggf. über App-Benachrichtigung bei Sharing-Nutzung), ist das Fahrzeug an seinem Abstellort an die dortige Ladeinfrastruktur anzuschließen und der Ladevorgang, ggf. über die an Bord befindliche Ladekarte zur Aktivierung des Ladepunktes, zu starten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Ladevorgang mit Abschluss der Buchung ordnungsgemäß gestartet wurde. Andernfalls haftet er gegenüber etwaigen Folgenutzern für die Ausfallkosten, falls die Folgebuchung nicht angetreten werden kann.
(3) Soweit das Fahrzeug die Beendigung des Mietvorgangs durch Schließen der Zentralverriegelung bestätigt, ist die Miete tatsächlich beendet. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Beendigung der Miete vollständig abgeschlossen ist, bevor der Kunde das Fahrzeug zurücklässt. Verlässt der Kunde das mobileeee-Fahrzeug, obwohl der Mietvorgang nicht beendet ist, so läuft die Miete zu Lasten des Kunden weiter.
(4) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist mobileeee berechtigt, die Rückgabe des Fahrzeuges vorzeitig zu einem bestimmten Zeitpunkt oder aber unter fristloser Kündigung des Mietvertrages sofort zu verlangen. lm Falle der Nichtbeachtung behält sich mobileeee vor, das Fahrzeug sicherstellen zu lassen und die Kosten hierfür dem Kunden in Rechnung zu stellen.
(5) Wird das Fahrzeug durch den Kunden nicht ordnungsgemäß zurückgegeben, so haftet der Kunde für alle Schäden, bis mobileeee das Fahrzeug wieder in unmittelbarem Besitz hat.
(6) In Einzelfällen ist mobileeee berechtigt je nach Grad der Verschmutzung eine Sonderreinigung des Fahrzeuges in Rechnung zu stellen. Die möglichen Verschmutzungsgrade werden gemäß der Definition in der Tarifordnung angewendet und abgerechnet.
(7) Sofern das Fahrzeug durch einen Unfall nicht mehr fortbewegt werden kann oder soll, endet die Miete spätestens mit der Übergabe des Fahrzeugs an das Abschleppu...
Fahrzeugrückgabe. Der Busmieter verpflichtet sich, das Fahrzeug im selbigen Zustand wie bei der Übernahme mit Ende des vereinbarten Zeitraumes gereinigt und unbeschädigt wieder zurückzustellen. Wird das Fahrzeug im nicht gereinigten Zustand zurückgegeben, so wird ein Kostenersatz von Euro 100,- für die Reinigung in Rechnung gestellt.
Fahrzeugrückgabe. Der Busmieter verpflichtet sich, das Fahrzeug im selbigen Zustand wie bei der Übernahme mit Ende des vereinbarten Zeitraumes gereinigt und unbeschädigt wieder zurückzustellen. Wird das Fahrzeug im nicht gereinigten Zustand zurückgegeben, so wird ein Kostenersatz von Euro 100,- bei Fahrzeugen mit Sitzplätzen bis max. 9 Personen bzw. ein Kostenersatz von Euro 200,- bei Bussen mit Sitzplätzen für mehr als 9 Personen für die Reinigung in Rechnung gestellt.
Fahrzeugrückgabe. Bei Übergabe und Rückgabe des Fahrzeuges wird ein sog. Zustandsbericht gefertigt, der Vertragsbestandteil des Mietvertrages wird. Der Mieter ist verpflichtet, falls keine anderweitige Absprache getroffen wurde, den Zustandsbericht unmittelbar bei Abgabe des Fahrzeuges von der Vermieterin abzeichnen zu lassen. Für den Fall, dass der Mieter das Fahrzeug ohne vorherige Absprache außerhalb der Geschäftszeiten in der jeweiligen Rückgabestation abstellt, haftet er für Schäden, die an dem Fahrzeug entstehen, bis das Fahrzeug während der Geschäftszeiten von der Vermieterin zurückgenommen wird und das Zustandsprotokoll (Check-In) gefertigt worden ist.
Fahrzeugrückgabe. Fahrzeuge müssen wieder zum Datum, Ort und zur Uhrzeit, wie auf Seite 1 angezeigt ist, zurückgebracht werden. Verspätete Rückgaben führen zu zusätzlichen Gebühren. Der Mieter ist bei Rückgabe verpflichtet:
1. Den Treibstofftank entsprechend der Markierung auf den Begleitpapieren nachzufüllen.
2. Das Fahrzeug in einem vertretbar sauberen Zustand abzugeben (innen und außen).
3. Abwassertank und Toilette zu leeren (Toilettenkassette)
4. Eine volle LPG Gasflasche zurückzubringen
Fahrzeugrückgabe. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Beendigung des Vertrages zurückzugeben. Sollte der Vertragspartner persönlich verhindert sein, ist er verpflichtet, nach Maßgabe dieses Vertrags einen Bevollmächtigten mit Hilfe des im Downloadbereich bereitgestellten Vollmachtsformular (Direktlink) zu benennen. Die Rückgabe erfolgt nach Maßgabe folgender Regelungen:
Fahrzeugrückgabe. 4.1. Sie erklären sich damit einverstanden, das Fahrzeug in demselben Zustand wie bei Anmietung – von der üblichen Abnutzung abgesehen – zurückzugeben, und zwar an dem zur Zeit der Reservierung von Ihnen festgelegten Tag, Zeitpunkt und Ort. Auf unser Verlangen ist das Fahrzeug früher zurückzugeben. Wenn Sie es zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt zurückgeben, kann ein anderer oder höherer Tarif gelten; bei späterer Rückgabe kann eine entsprechende Gebühr erhoben werden. Sie müssen das Fahrzeug während unserer Öffnungszeiten zurückgeben. Halten Sie sich nicht hieran, tragen Sie die Verantwortung für Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs, und alle in den Mietunterlagen als laufende Gebühren aufgeführten Entgelte fallen an, bis die Rückgabestation erneut öffnet und wir das Fahrzeug wieder in unmittelbarem Besitz haben. Sollten wir das Fahrzeug bei Öffnung der Rückgabestation nicht auffinden, haften Sie für alle Kosten sowie für Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs, bis das Fahrzeug an uns zurückgegeben oder sichergestellt und wieder in unseren Besitz gelangt ist.
4.2. Wenn Sie in Ihrer Reservierung angeben, dass Sie das Fahrzeug an einer anderen als der Anmietstation zurückgeben werden, kann eine „Einweg-Servicegebühr” erhoben werden. Wenn Sie das Fahrzeug ohne unsere schriftliche Zustimmung an einer anderen als der vereinbarten Station zurückgeben, erklären Sie sich bereit, die von uns festgelegte Gebühr für Rückgabe an einer unberechtigten Station in Höhe von mindestens $45 zu zahlen. Sollte diese Gebühr durch Multiplikation des normalen Meilentarifes mit dem Abstand zwischen der Anmietstation und der tatsächlichen Rückgabestation höher ausfallen, wie auf dem zurückzusendenden Dokument/Bericht angegeben, werden Sie die höhere Gebühr bezahlen. Sie erkennen ebenfalls an, dass ggfs. ein anderer oder höherer Satz anfallen kann.
Fahrzeugrückgabe. 1. Mit der Beendigung der Vertragslaufzeit ist das Fahrzeug vom Mieter in ordentlichem, betriebsbereitem und verkehrssicherem Zustand mit allem Zubehör, allen wesentlichen Bestandteilen sowie sämtlichen Papieren an den Vermieter zurückzugeben.
2. Die Rückgabe hat in dem Zustand zu erfolgen, in dem sich das Fahrzeug im Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter befunden hat.
3. Abweichungen von den Ziff. 1. und 2. sind nur zulässig, soweit Verschlechterungen im Zustand auf normalem Verschleiß beruhen.
4. Ist das Fahrzeug bei der Rückgabe beschädigt oder fehlen zu diesem Zeitpunkt Teile des Fahrzeugs, seiner Ausrüstung oder Dokumente, so bleibt der Mieter dem Vermieter nach Maßgabe des Mietvertrags zur Zahlung des anteiligen Mietzinses verpflichtet bis zu dem Zeitpunkt, in dem Schäden beseitigt sind und/oder fehlende Teile und/oder Dokumente ergänzt sind.
5. Die Kosten von Schadensbeseitigung, Ergänzung oder Erneuerung gehen zulasten des Mieters, soweit nicht gemäß den Regelungen zu Reparaturen und Ersatzbeschaffungen der Vermieter die Kosten zu tragen hat.
6. Die Rückgabe hat während der Öffnungszeiten des Vermieters zu erfolgen, diese sind Montag bis Xxxxxxx von 8:00 bis 17:00 Uhr und Samstag von 8:00 bis 15:00 Uhr.
7. Für den Fall, dass in dem Fahrzeug ein Navigationssystem verbaut ist, hat der Mieter dafür Sorge zu tragen,
8. Ist der Vermieter infolge besonderer, von ihm nicht zu vertretender Umstände an der Rückgabe des Fahrzeugs verhindert, so kann der Vermieter die Rücknahme des Fahrzeugs ablehnen und Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Wegfall der vorbezeichneten Umstände verlangen.
9. Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird vom Vermieter ein Inspektionsbericht/ein Übernahmeprotokoll über den Zustand des zurückgelieferten Fahrzeugs erstellt. Bei Erstellung des Inspektionsberichts hat grundsätzlich der Mieter oder ein von ihm beauftragter Dritter anwesend zu sein. Diese Person ist berechtigt, den Inspektionsbericht/das Übernahmeprotokoll für und gegen den Mieter zu unterzeichnen. Soweit weder der Mieter noch eine von ihm beauftragte Person im Zeitpunkt der Rückgabe bei der Inspektion zugegen ist, hat der Mieter Beweisnachteile, die ihm durch mangelnde Anwesenheit entstehen, selbst zu tragen.
10. Bei einer Rückgabe des Fahrzeuges außerhalb der normalen Geschäftszeiten bleibt der Mieter bis zur Unterzeichnung des Inspektionsberichtes/des Übernahmeprotokolls durch den Vermieter für den Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.
11. Für diesen Fall geht die Gefahr der...
Fahrzeugrückgabe. (1) Das Fahrzeug ist zu dem im Vertrag vorgesehenen Datum und Uhr- zeit in der im Vertrag vorgesehenen Station der Vermieterin oder am sonst vereinbarten Ort zurückzugeben, wenn nicht der Rückgabeter- min vor dessen Ablauf telefonisch oder schriftlich durch Vereinbarung mit der Vermieterin verlängert wurde.
(2) Eine Rückgabe des Fahrzeugs liegt erst dann vor, wenn die Ver- mieterin den Besitz des Fahrzeugs, der Fahrzeugschlüssel und aller sonstiger mit dem Fahrzeug zur Miete ausgehändigter Gegenstände oder Sonderausstattungen erlangt hat, es sei denn dem Mieter ist die Rückgabe unmöglich geworden (z. B. bei Diebstahl). Der Fahrer, dem der Mieter das Fahrzeug willentlich zur Nutzung überlassen hat, ist im Hinblick auf die Rückgabeverpflichtung der Erfüllungsgehilfe des Mie- ters. Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter als Ge- samtschuldner.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort zur vereinbarten Uhrzeit mit einem optimal aufgela- denen Energietank zurückzugeben. Kommt der Mieter der Aufladungs- verpflichtung in der Form, dass der Ladestand unter 50 % bei Rückgabe beträgt, nicht nach, wird die Vermieterin dem Mieter für die Energieauf- ladung des Fahrzeugs die Entgelte gemäß der bei Anmietung gültigen und in der Anmietstation erhältlichen Tarife in Rechnung stellen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass für die Aufladung keine oder niedri- gere Kosten angefallen sind.
(4) Bei der Rückgabe haben der Mieter und/oder der Fahrer zusam- men mit der Vermieterin für die Erstellung eines Rückgabeprotokolls und für die Feststellung bei Anwendung der üblichen Sorgfalt etwaig erkennbarer Schäden Sorge zu tragen. Eine vom Mieter sonst mit der Rückgabe betraute Person handelt als dessen Erfüllungsgehilfe. Der Mieter kann bei Fahrzeugrückgabe während der Geschäftszeiten eine gesonderte schriftliche Empfangsbestätigung bei der Anmietstation verlangen, die den Zustand des Fahrzeugs bezüglich der sichtbaren Schäden, den Batteriefüllstand und das Datum sowie die Uhrzeit der Rückgabe bescheinigt.
(5) Wird der Rückgabezeitpunkt - auch unverschuldet - um mehr als 60 Minuten überschritten, ist der Mieter unbeschadet einer weiteren Haf- tung verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Nutzungs- entschädigung von einer Tagesmiete (Normaltarif) pro angefangenem Tag zu entrichten, es sei denn die Vermieterin hat die verspätete Rück- gabe zu vertreten. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass der Ver-...
Fahrzeugrückgabe. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort mit voller Batterie zurückzugeben. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters gesche- hen. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als 30 Minuten überschritten, ist der Mieter unbeschadet einer weiteren Haftung gemäß Nr. IV, dieser Bedingungen verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Ent- schädigung zu zahlen, und zwar bei Überschreitung von 30 Minuten bis 6 Stunden 50 Euro. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.