Mietgebühren. Die Miete für die Anmietung eines Fahrzeugs wird als ein Vielfaches von 24 Stunden (Tag) zu dem Tarif berechnet, der auf der Website des Vermieters angegeben ist oder sich aus der Vereinbarung mit dem Vermittlungsportal ergibt, wenn die Buchung über ein solches Portal erfolgt. Im Falle einer Reservierung über ein Vermittlungsportal im Rahmen des in Absatz 3 Buchstabe b genannten Zahlungssystems paid-on- arrival ist der Mieter im Falle einer Abweichung zwischen dem in der Reservierungsbestätigung auf der Website des Vermittlungsportals angegebenen Mietpreis und dem auf der Website des Vermieters angegebenen Mietpreis berechtigt, den Mietpreis in der Höhe zu verlangen, die in der Reservierungsbestätigung auf der Website des Vermittlungsportals angegeben ist. Im Falle der in Absatz 3 a) genannten Vorauszahlung sind die Parteien an die Miete in der Höhe gebunden, die der Mieter zuvor über das Vermittlungsportal an den Vertrag gezahlt hat. 2.
Appears in 3 contracts
Samples: Automietvertrag, Automietvertrag, Automietvertrag
Mietgebühren. Die Miete für die Anmietung eines Fahrzeugs wird als ein Vielfaches von 24 Stunden (Tag) zu dem Tarif berechnet, der auf der Website des Vermieters angegeben ist oder sich aus der Vereinbarung mit dem Vermittlungsportal ergibt, wenn die Buchung über ein solches Portal erfolgt. Im Falle einer Reservierung über ein Vermittlungsportal im Rahmen des in Absatz 3 Buchstabe b genannten Zahlungssystems paid-on- arrival ist der Mieter im Falle einer Abweichung zwischen dem in der Reservierungsbestätigung auf der Website des Vermittlungsportals angegebenen Mietpreis und dem auf der Website des Vermieters angegebenen Mietpreis berechtigt, den Mietpreis in der Höhe zu verlangen, die in der Reservierungsbestätigung auf der Website des Vermittlungsportals angegeben ist. Im Falle der in Absatz 3 a) genannten Vorauszahlung sind die Parteien an die Miete in der Höhe gebunden, die der Mieter zuvor über das Vermittlungsportal an den Vertrag gezahlt hat. 2.3
Appears in 1 contract
Samples: Automietvertrag