Mietzins. 1. Der vom Mieter geschuldete ▇▇▇▇▇▇▇▇ bestimmt sich als Kalendertagesmietzins (nachfolgend: „Tagesmietzins“) auf der Grundlage der jeweils gültigen Staffelmietpreisliste von MCV. Fallen Wochenendtage (Sa.-So.) bzw. gesetzliche Feiertage in die Mietdauer, wird der Tagesmietzins für diese Tage nicht geschuldet, sofern der Mieter das Fahrzeug an diesen Tagen nicht benutzt. Nutzt der Mieter das Fahrzeug auch an Wochenenden bzw. gesetzlichen Feiertagen, ist auch an diesen Tagen der Tagesmietzins nach Maßgabe der jeweiligen gültigen Staffelmietpreisliste von MCV geschuldet. 2. An jedem Tag, an dem der Tagesmietzins nach der vorstehenden Ziffer 1 geschuldet ist (nachfolgend: „Miettag“), kann der Mieter das Fahrzeug mit einer bestimmten Anzahl an Freikilometern nutzen, deren Höhe sich aus der mietvertraglichen Vereinbarung ergibt. Überschreitet der Mieter an einem Miettag die Anzahl der für einen Miettag vereinbarten Freikilometer, werden dem Mieter die zusätzlich gefahrenen Kilometer nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste von MCV berechnet. 3. Neben dem Mietzins schuldet der Mieter alle weiteren Kosten für Frostschutzmittel, Treib- und Betriebsstoffe, Reinigung sowie Versicherungskosten (vgl. Ziffer VIII. 4.)
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Sources: Sonder Mietbedingungen
Mietzins. 1Der Mietzins besteht aus dem vereinbarten und angemessenen Hauptmietzins, dem auf das Bestandobjekt entfallenden Anteil an Betriebskosten und öffentlichen Abgaben inkl. Der vom Mieter geschuldete ▇▇▇▇▇▇▇▇ bestimmt sich als Kalendertagesmietzins (nachfolgend: „Tagesmietzins“) der Hausbetreuung, dem auf das Bestandobjekt entfallenden Anteil an der Grundlage Erhaltung und dem Betrieb der folgenden, der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Anlagen des Hauses, den anteiligen Heiz- und Warmwasserkosten sowie Strom, den Verwaltungsauslagen in der durch § 22 MRG in der jeweils gültigen Staffelmietpreisliste in Kraft stehenden Fassung geregelten Höhe, der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe (derzeit .....%), berechnet von MCV. Fallen Wochenendtage allen Mietzinsbestandteilen der Punkte a. bis e. Als monatlich zu entrichtender Mietzins (Sa.-SoPunkte a.-f.) bzwwird ein Betrag in der Höhe von Euro ....................- (inklusive akontierte, anteilige Betriebskosten, Gas, Strom, ..................................................................., exklusive Ust. gesetzliche Feiertage in die Mietdauerder Höhe von ....... %) vereinbart. Fälligkeit des Mietzinses: Der Mietzins ist monatlich jeweils am Dritten eines jeden Monates auf folgendes Konto einzuzahlen (Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag; IBAN: BIG: Kontoinhaber: Im Verzugsfalle ist der Vermieter berechtigt, wird der Tagesmietzins für diese Tage nicht geschuldet, sofern der Mieter das Fahrzeug an diesen Tagen nicht benutzt. Nutzt der Mieter das Fahrzeug auch an Wochenenden bzw. gesetzlichen Feiertagen, ist auch an diesen Tagen der Tagesmietzins nach Maßgabe der jeweiligen gültigen Staffelmietpreisliste Mahnspesen in Höhe von MCV geschuldetEuro 15.- je Mahnung zu berechnen.
2. An jedem Tag, an dem der Tagesmietzins nach der vorstehenden Ziffer 1 geschuldet ist (nachfolgend: „Miettag“), kann der Mieter das Fahrzeug mit einer bestimmten Anzahl an Freikilometern nutzen, deren Höhe sich aus der mietvertraglichen Vereinbarung ergibt. Überschreitet der Mieter an einem Miettag die Anzahl der für einen Miettag vereinbarten Freikilometer, werden dem Mieter die zusätzlich gefahrenen Kilometer nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste von MCV berechnet.
3. Neben dem Mietzins schuldet der Mieter alle weiteren Kosten für Frostschutzmittel, Treib- und Betriebsstoffe, Reinigung sowie Versicherungskosten (vgl. Ziffer VIII. 4.)
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Sources: Sublease Agreement
Mietzins. 13.1 Der Mietzins setzt sich zusammen aus Grundmiete sowie Betriebskosten und orientiert sich an der II. Berechnungsverordnung (II. BV). Kosten für alle den Bewohnern zur Verfügung stehende Gemeinschaftsanlagen sind in der Miete anteilig enthalten.
3.2 Seezeit ist aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet, eine kostendeckende Miete zu erheben. Der vom Mieter geschuldete ▇▇▇▇▇▇▇▇ bestimmt sich als Kalendertagesmietzins Mietzins wird in Anlehnung an die II. Berechnungsverordnung (nachfolgend: „Tagesmietzins“II. BV) auf der Grundlage i.V.m. § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) in der jeweils gültigen Staffelmietpreisliste Fassung aus den laufenden Aufwendungen und Kosten sowie aus dem Mietaufwand von MCVSeezeit als Hauptmieter ermittelt. Fallen Wochenendtage Dabei können verschiedene Studentenwohnanlagen zusammengefasst werden, auch wenn die Voraussetzungen einer Wirtschaftseinheit im Sinne von § 2 Abs. 2 der II. BV nicht vorliegen, um Unterschiede im Wohnwert oder öffentlicher Förderung einzelner Wohnanlagen und daraus resultierende ungerechtfertigte Differenzen im Mietniveau auszugleichen.
3.3 Die Miete sowie alle mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Zahlungen (Sa.-Soz.B. Kaution, Mahnkosten und Gebühren) sind im Wege des SEPA-Lastschriftverfahren zu begleichen. Der Mieter ist verpflichtet, Seezeit hierfür ein widerrufliches SEPA- Lastschrift-Mandat/Einzugsermächtigung für ein deutsches Bankkonto zu erteilen (Vordruck liegt dem Mietvertrag bei). Seezeit ist berechtigt, vom Vertragsabschluss abzusehen, solange dieses nicht vorliegt. Die Miete ist monatlich im Voraus am 1. Werktag des Monats fällig und wird regelmäßig am 2. Werktag vom angegebenen Konto abgebucht. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Deckung für die abzubuchenden Beträge gewährleistet ist. Bei Undurchführbarkeit der Abbuchung mangels Deckung oder aus sonstigen vom Mieter zu vertretenden Umständen, hat dieser alle daraus entstehenden Kosten zu tragen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, für jede Mahnung Mahngebühren zu erheben. Die von der Bank erhobenen Rücklaufgebühren bei nicht gedecktem Konto werden ebenfalls dem Mieter belastet. Ein zweiter Abbuchungsversuch für dieselbe Forderung durch den Vermieter erfolgt nicht. Der Mieter hat dann den Rückstand direkt an Seezeit zu überweisen.
3.4 Der Mietzins setzt sich in der Regel zusammen aus: Grundmiete - Kapitalkosten - Mietaufwand von Seezeit als Hauptmieter - Abschreibung der Gebäude - Möblierungszuschlag für ganz oder teilweise möblierten Wohnraum sowie für Gemeinschaftsräume - Instandhaltungs-, Instandsetzungskosten und Kosten für Schönheitsreparaturen - Verwaltungskosten - Mietausfallwagnis - Eigenkapitalverzinsung Betriebskosten - Reinigung des Gebäudekomplexes insgesamt - Öffentliche Abgaben - Versicherungskosten - Hausverwalter/Hausmeister - und sonstige Kosten nach § 2 Ziffer 17 BetrKV wie Dachrinnenreinigung, Füllen und Warten von Feuerlöschern, Überprüfung von Brandwarnanlagen, Lüftungs- und Blitzschutzanlagen, Türsprech- und Öffnereinrichtungen sowie Kosten der Gemeinschaftseinrichtungen - (Tele-)Kommunikationseinrichtung für von Seezeit betriebene und gemeinschaftlich genutzte Räume oder Gegenstände inklusive Gebühren - Pflege und Reinigung der Außenanlagen, Kosten für Betrieb und Wartung hierzu erforderlicher Geräte (Rasenmäher u.a.) bzw. gesetzliche Feiertage in und Fahrzeuge - Müllentsorgung - Strom - Wasserversorgung - Heizung/Warmwasser
3.5 Deckt die Mietdauer, wird der Tagesmietzins für diese Tage erhobene Miete pro Wohnanlagenplatz die kalkulierten laufenden Aufwendungen und Kosten sowie den Mietaufwand von Seezeit als Hauptmieter nicht geschuldet, sofern der Mieter das Fahrzeug an diesen Tagen nicht benutzt. Nutzt der Mieter das Fahrzeug auch an Wochenenden bzw. gesetzlichen Feiertagenab (Unterdeckung), ist auch an diesen Tagen Seezeit berechtigt, die Miete bis zum Betrag einer kostendeckenden Miete anzuheben. Eine Erhöhung der Tagesmietzins nach Maßgabe erhobenen Miete ist ebenfalls zulässig, wenn sich eine Änderung der jeweiligen gültigen Staffelmietpreisliste laufenden Aufwendungen oder Kosten sowie des Mietaufwandes von MCV Seezeit als Hauptmieter und/oder eine Änderung der Berechnungsgrundlage ergibt.
3.6 Änderungen der Miete teilt der Vermieter dem Mieter schriftlich mit. Die Miete ist sodann ab dem darauffolgenden Monat in der geänderten Höhe geschuldet.
2. An jedem Tag3.7 Ein Aufrechnungs-, an Zurückbehaltungs- oder Minderungsrecht gegenüber der Mietzinsforderung besteht mit Ausnahme der Ansprüche aus § 536a BGB, § 539 BGB sowie Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung nur für unstreitige und rechtskräftig festgestellte Forderungen und muss durch den Mieter gegenüber dem der Tagesmietzins nach der vorstehenden Ziffer 1 geschuldet ist (nachfolgend: „Miettag“), kann der Mieter das Fahrzeug mit einer bestimmten Anzahl an Freikilometern nutzen, deren Höhe sich aus der mietvertraglichen Vereinbarung ergibt. Überschreitet der Mieter an einem Miettag die Anzahl der für einen Miettag vereinbarten Freikilometer, werden dem Mieter die zusätzlich gefahrenen Kilometer nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste von MCV berechnetVermieter vorab in Textform erklärt werden.
3. Neben dem Mietzins schuldet der Mieter alle weiteren Kosten für Frostschutzmittel, Treib- und Betriebsstoffe, Reinigung sowie Versicherungskosten (vgl. Ziffer VIII. 4.)
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Sources: Mietbedingungen
Mietzins. 1Der frei vereinbarte Mietzins besteht aus dem Hauptmietzins, dem Mietzins für mitvermietete Einrichtungsgegenstände, den nachstehend näher umschriebenen Betriebskosten samt lau- fenden öffentlichen Abgaben und der Umsatzsteuer (USt) in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Der monatliche Hauptmietzins beträgt derzeit netto € (iW Euro ) zzgl. jeweilige Ust. Der monatliche Mietzins für die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände (Küche, ...) beträgt netto € (iW Euro ) zzgl. Ust (derzeit 20%). Der vereinbarte Mietzins von monatlich € wird aufgrund des vom Statistischen Zentral- amt in Wien herausgegebenen Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) oder dessen Folgein- dex wertgesichert. Die Wertsicherung erfolgt mit Stichtag Vertragsbeginn (=Ausgangsbasis) und wird jährlich mit dem Septemberindex vorgenommen (keine Toleranzgrenze). Die Anpassung an die Wertver- änderungen erfolgt jeweils zum 1.1. des darauf folgenden Jahres. Die Nichtberechnung bzw. Nichteinhebung gilt unabhängig von der Dauer nicht als Verzicht; ein Verzicht auf die Anwen- dung der Wertsicherungsvereinbarung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. Die Geltend- machung ist auch rückwirkend – jedoch begrenzt durch die dreijährige Verjährungsfrist – zu- lässig. Die Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben bestimmen sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (derzeit §§ 21 bis 24 MRG). Der Mieter stimmt dem Abschluss, der Erneuerung und/oder der zweckmäßigen Änderung von Verträgen über die angemessene Versicherung des Hauses gegen Glasbruch (hinsichtlich der Verglasung der der allgemeinen Benützung dienenden Räume des Hauses einschließlich aller Außenfenster) und Sturmschäden zu bzw. tritt den bestehenden Vereinbarungen bei. Der vom Mieter geschuldete ▇▇▇▇▇▇▇▇ zu tragenden Anteil des Mietobjektes an den Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben bestimmt sich als Kalendertagesmietzins (nachfolgend: „Tagesmietzins“entsprechend § 17 MRG) auf nach dem Verhältnis der Grundlage Nutz- fläche des Mietobjekts zur Gesamtnutzfläche aller Mietobjekte des Gebäudes. Informativ wird mitgeteilt, dass dieser Anteil derzeit …… % beträgt. Zur Deckung der jeweils gültigen Staffelmietpreisliste Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben wird ein gleichbleiben- der Teilbetrag zur Anrechnung gebracht, der vom Gesamtbetrag der Betriebskosten und der öffentlichen Abgaben des vorausgegangenen Kalenderjahres zu berechnen ist und im Falle einer zwischenzeitlichen Erhöhung von MCVBetriebskosten oder der öffentlichen Abgaben um höchstens 10% überschritten werden darf; die endgültige Abrechnung der jährlichen Betriebs- kosten erfolgt entsprechend den Anordnungen des § 21 MRG bis spätestens 30. Fallen Wochenendtage Juni des Folgejahres. Dieser monatliche Akontobetrag beträgt daher derzeit netto € (Sa.-SoiW Euro ) zzgl. je- weilige Ust. Ausdrücklich festgehalten wird, dass der Mieter die sonstigen von ihm verursachten Betriebs- kosten (wie etwa Energiekosten, Telefon, Telekabel udgl.) bzwneben dem genannten Mietzins selbst zu tragen hat. gesetzliche Feiertage in die MietdauerSollten derartige Kosten dem Vermieter vorgeschrieben werden, wird der Tagesmietzins für diese Tage nicht geschuldet, sofern so ver- pflichtet sich der Mieter zum Ersatz binnen14 Tagen nach Bekanntgabe und Nachweis der Vorschreibung durch den Vermieter. Der monatliche Bruttogesamtmietzins (inklusive Akontobetrag für Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben sowie USt.) beträgt sohin derzeit € (iW: Euro ). Der vereinbarte Bruttogesamtmietzins ist monatlich im Voraus jeweils am Fünften des Kalen- dermonats fällig, wobei für die Rechtzeitigkeit der Zahlung das Fahrzeug an diesen Tagen nicht benutztEinlangen maßgebend ist. Nutzt Bei Zahlungsverzug gelten bankübliche Verzugszinsen als vereinbart; Mahnungen sind kosten- pflichtig. Darüber hinaus haftet der Mieter das Fahrzeug auch an Wochenenden bzw. gesetzlichen Feiertagen, ist auch an diesen Tagen der Tagesmietzins nach Maßgabe der jeweiligen gültigen Staffelmietpreisliste von MCV geschuldetdem Vermieter für alle aus einer verspäteten Zahlung resul- tierenden Kosten (einschließlich Prozess- und Vertretungskosten).
2. An jedem Tag, an dem der Tagesmietzins nach der vorstehenden Ziffer 1 geschuldet ist (nachfolgend: „Miettag“), kann der Mieter das Fahrzeug mit einer bestimmten Anzahl an Freikilometern nutzen, deren Höhe sich aus der mietvertraglichen Vereinbarung ergibt. Überschreitet der Mieter an einem Miettag die Anzahl der für einen Miettag vereinbarten Freikilometer, werden dem Mieter die zusätzlich gefahrenen Kilometer nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste von MCV berechnet.
3. Neben dem Mietzins schuldet der Mieter alle weiteren Kosten für Frostschutzmittel, Treib- und Betriebsstoffe, Reinigung sowie Versicherungskosten (vgl. Ziffer VIII. 4.)
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Sources: Mietvertrag
Mietzins. 1. Der vom Mieter geschuldete ▇▇▇▇▇▇▇▇ bestimmt sich als Kalendertagesmietzins (nachfolgend: „Tagesmietzins“) auf der Grundlage der jeweils gültigen Staffelmietpreisliste von MCVTC Equipment e.K. Dem Tagesmietzins liegt die normale Schichtzeit von bis zu acht Betriebsstunden zugrunde. Überschreitet der Mieter diese tägliche Schichtzeit, berechnet TC Equipment e.K dem Mieter zusätzlich für jede weitere Stunde 1/8 des geltenden Tagessatzes. Eine Unterschreitung der täglichen Schichtzeit nach Satz 2 reduziert den Tagesmietzins nicht. Fallen Wochenendtage (Sa.-SoSa. - So.) bzw. gesetzliche Feiertage in die Mietdauer, wird der Tagesmietzins für diese Tage nicht geschuldet, sofern der Mieter das Fahrzeug an diesen Tagen den Mietgegenstand nicht benutzt. Nutzt der Mieter das Fahrzeug den Mietgegenstand auch an Wochenenden Wochenendtagen bzw. gesetzlichen Feiertagen, ist auch an diesen Tagen der Tagesmietzins nach Maßgabe der jeweiligen gültigen Staffelmietpreisliste von MCV vorstehenden Sätze 1 - 4 geschuldet.
2. An jedem Tag, an dem der Tagesmietzins nach der vorstehenden Ziffer 1 geschuldet ist (nachfolgend: „Miettag“), kann der Mieter das Fahrzeug mit einer bestimmten Anzahl an Freikilometern nutzen, deren Höhe Sämtliche von TC Equipment e.K genannten Preise verstehen sich aus der mietvertraglichen Vereinbarung ergibt. Überschreitet der Mieter an einem Miettag die Anzahl der für einen Miettag vereinbarten Freikilometer, werden dem Mieter die zusätzlich gefahrenen Kilometer nach Maßgabe zuzüglich der jeweils gültigen Preisliste von MCV berechnetgeltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Neben dem Der Mietzins schuldet der Mieter alle ist ausschließlich die Gegenleistung des Mieters für die Nutzungsmöglichkeit des Mietgegenstandes. Alle weiteren Kosten für FrostschutzmittelTransport, Montage, Befestigung, Treib- und Betriebsstoffe, Reinigung sowie Versicherungskosten und Versicherung (vgl. Ziffer VIII. 4XIV.)) des Mietgegenstandes stellt TC Equipment e.K dem Mieter gesondert in Rechnung.
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Sources: Mietbedingungen
Mietzins. 1. Der vom Mieter geschuldete ▇▇▇▇▇▇▇▇ bestimmt sich als Kalendertagesmietzins (nachfolgend: „Tagesmietzins“) auf der Grundlage der jeweils gültigen Staffelmietpreisliste von MCVBVS. Dem Tagesmietzins liegt die normale Schichtzeit von bis zu acht Betriebsstunden zugrunde. Überschreitet der Mieter diese tägliche Schichtzeit, berechnet BVS dem Mieter zusätzlich für jede weitere Stunde 1/8 des geltenden Tagessatzes. Eine Unterschreitung der täglichen Schichtzeit ist von BVS nicht auszugleichen. Fallen Wochenendtage (Sa.-SoSa. - So.) bzw. gesetzliche Feiertage in die Mietdauer, wird der Tagesmietzins für diese Tage nicht geschuldet, sofern der Mieter das Fahrzeug an diesen Tagen den Mietgegenstand nicht benutzt. Nutzt der Mieter das Fahrzeug den Mietgegenstand auch an Wochenenden Wochenendtagen bzw. gesetzlichen Feiertagen, ist auch an diesen Tagen der Tagesmietzins nach Maßgabe der jeweiligen gültigen Staffelmietpreisliste vorstehenden Sätze 1 - 4 geschuldet. Die vorstehenden Sätze 2 - 6 gelten nicht für die Anmietung von MCV geschuldetRaumsystemen.
2. An jedem Tag, an dem der Tagesmietzins nach der vorstehenden Ziffer 1 geschuldet ist (nachfolgend: „Miettag“), kann der Mieter das Fahrzeug mit einer bestimmten Anzahl an Freikilometern nutzen, deren Höhe Sämtliche von BVS genannten Preise verstehen sich aus der mietvertraglichen Vereinbarung ergibt. Überschreitet der Mieter an einem Miettag die Anzahl der für einen Miettag vereinbarten Freikilometer, werden dem Mieter die zusätzlich gefahrenen Kilometer nach Maßgabe zuzüglich der jeweils gültigen Preisliste von MCV berechnetgeltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Neben dem Der Mietzins schuldet der Mieter alle ist ausschließlich die Gegenleistung des Mieters für die Nutzungsmöglichkeit des Mietgegenstandes. Alle weiteren Kosten für FrostschutzmittelTransport, Montage, Befestigung, Treib- und Betriebsstoffe, Reinigung sowie Versicherungskosten und Versicherung (vgl. Ziffer VIII. 4XIV.) des Mietgegenstandes stellt BVS gesondert in Rechnung (nachfolgend: „Nebenkosten“).
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Sources: Mietbedingungen
Mietzins. 13.1 Die vereinbarte Miete schließt die Kosten für Heizung bzw. Kühlung, Normalbeleuchtung, und Lüftung der Räumlichkeiten ein.
3.2 Der für die Grundbeleuchtung anfallende Stromaufwand ist in der Grundmiete enthalten. Der vom Mieter geschuldete ▇▇▇▇▇▇▇▇ bestimmt sich als Kalendertagesmietzins Strombedarf für darüber hinausgehende Leistungen (nachfolgend: „Tagesmietzins“) auf der Grundlage der jeweils gültigen Staffelmietpreisliste von MCV. Fallen Wochenendtage (Sa.-Soz.B. Bühne, Effektbeleuchtung, Catering, Flutlicht, Anzeigetafel, Rasenheizung etc.) bzw. gesetzliche Feiertage kann auf eigenen Zählern abgelesen werden und wird zum jeweiligen Tarif nach tatsächlichem Verbrauch in die Mietdauer, wird Rechnung gestellt.
3.3 In der Tagesmietzins für diese Tage nicht geschuldet, sofern der Mieter das Fahrzeug an diesen Tagen nicht benutzt. Nutzt der Mieter das Fahrzeug auch an Wochenenden bzw. gesetzlichen Feiertagen, Grundmiete ist auch an diesen Tagen die aufgrund einer üblichen Nutzung anfallende einmalige Endreinigung inkludiert. Zwischenreinigungen (z.B. aufgrund mehrtägiger Veranstaltungen), Sonderreinigungen von groben, unüblichen Beschmutzungen, etc. werden separat, nach tatsächlichen Kosten der Tagesmietzins Fachfirma dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.4 Die Garderobe wird ausschließlich auf Rechnung der LIVA betrieben. Das Garderobenentgelt ist nach Maßgabe des Tarifes von den Besuchern unmittelbar bei der jeweiligen gültigen Staffelmietpreisliste von MCV geschuldetGarderobe zu entrichten.
2. An jedem Tag, an dem der Tagesmietzins 3.5 Die Rechnungslegung erfolgt nach der vorstehenden Ziffer 1 geschuldet Veranstaltung und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes und Verbrauchs (z.B. extra Räumlichkeiten, Aufbau-, Abbautage, Strom, Sonderreinigungen, Schäden,…) abzüglich der geleisteten Akontozahlung und ist (nachfolgend: „Miettag“), kann der Mieter das Fahrzeug mit einer bestimmten Anzahl an Freikilometern nutzen, deren Höhe sich aus der mietvertraglichen Vereinbarung ergibtinnerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu begleichen. Überschreitet der Mieter an einem Miettag die Anzahl der Das im Vertrag enthaltene Angebot gilt als Richtwert für einen Miettag vereinbarten Freikilometer, werden dem Mieter die zusätzlich gefahrenen Kilometer nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste von MCV berechnetden Veranstalter und nicht als endgültige Rechnung.
3. Neben dem Mietzins schuldet 3.6 Die mit der Mieter alle weiteren Errichtung dieses Mietvertrages anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Mieters.
3.7 Die LIVA behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kosten für Frostschutzmitteljeglicher Art, Treib- und Betriebsstoffedie bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren, Reinigung sowie Versicherungskosten (vgl. Ziffer VIII. 4gesondert in Rechnung zu stellen.)
3.8 Die LIVA behält sich vor, entsprechend der Steigerung des Preisindex aliquote Erhöhungen auch nach Abschluss des Mietvertrages durchzuführen.
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Sources: Mietvertrag
Mietzins. 13.1 Die vereinbarte Miete schließt die Kosten für Heizung bzw. Kühlung, Normalbeleuchtung, und Lüftung in der TipsArena Linz ein.
3.2 Der für die Grundbeleuchtung anfallende Stromaufwand ist in der Grundmiete der TipsArena Linz enthalten. Der vom Mieter geschuldete ▇▇▇▇▇▇▇▇ bestimmt sich als Kalendertagesmietzins Strombedarf für darüber hinausgehende Leistungen (nachfolgend: „Tagesmietzins“) auf der Grundlage der jeweils gültigen Staffelmietpreisliste von MCV. Fallen Wochenendtage (Sa.-Soz.B. Bühne, Effektbeleuchtung, Catering, Anzeigetafel, etc.) bzw. gesetzliche Feiertage kann auf eigenen Zählern abgelesen werden und wird zum jeweiligen Tarif nach tatsächlichem Verbrauch in die Mietdauer, wird Rechnung gestellt.
3.3 In der Tagesmietzins für diese Tage nicht geschuldet, sofern der Mieter das Fahrzeug an diesen Tagen nicht benutzt. Nutzt der Mieter das Fahrzeug auch an Wochenenden bzw. gesetzlichen Feiertagen, Grundmiete ist auch an diesen Tagen die aufgrund einer üblichen Nutzung anfallende einmalige Endreinigung inkludiert. Zwischenreinigungen (z.B. aufgrund mehrtägiger Veranstaltungen), Sonderreinigungen von groben, unüblichen Beschmutzungen, etc. werden separat, nach tatsächlichen Kosten der Tagesmietzins Fachfirma dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.4 Die Garderobe wird ausschließlich auf Rechnung der LIVA betrieben. Das Garderobenentgelt ist nach Maßgabe des Tarifes von den Besuchern unmittelbar bei der jeweiligen gültigen Staffelmietpreisliste von MCV geschuldetGarderobe zu entrichten.
2. An jedem Tag, an dem der Tagesmietzins 3.5 Die Rechnungslegung erfolgt nach der vorstehenden Ziffer 1 geschuldet Veranstaltung und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes und Verbrauchs (z.B. extra Räumlichkeiten, Aufbau-, Abbautage, Strom, Zwischenreinigungen, Sonderreinigungen, Schäden,…) abzüglich der geleisteten Akontozahlung und ist (nachfolgend: „Miettag“), kann der Mieter das Fahrzeug mit einer bestimmten Anzahl an Freikilometern nutzen, deren Höhe sich aus der mietvertraglichen Vereinbarung ergibtinnerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu begleichen. Überschreitet der Mieter an einem Miettag die Anzahl der Das im Vertrag enthaltene Angebot gilt als Richtwert für einen Miettag vereinbarten Freikilometer, werden dem Mieter die zusätzlich gefahrenen Kilometer nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste von MCV berechnetden Veranstalter und nicht als endgültige Rechnung.
3. Neben dem Mietzins schuldet 3.6 Die mit der Mieter alle weiteren Errichtung dieses Mietvertrages anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Mieters.
3.7 Die LIVA behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kosten für Frostschutzmitteljeglicher Art, Treib- und Betriebsstoffedie bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren, Reinigung sowie Versicherungskosten (vgl. Ziffer VIII. 4gesondert in Rechnung zu stellen.)
3.8 Die LIVA behält sich vor, entsprechend der Steigerung des Preisindex aliquote Erhöhungen auch nach Abschluss des Mietvertrages durchzuführen.
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Sources: Mietvertrag
Mietzins. 13.1 Der Mietzins betr5gt manatlich
3.1.1 gem. Der vom Mieter geschuldete ▇▇▇▇▇▇▇▇ bestimmt sich als Kalendertagesmietzins (nachfolgend1.2: „Tagesmietzins“) auf 396,95 qm BGF x 21,50/qm DM 8,534.43
3.1.2 gem. 1.3: 7 Stellpl5ize x DM 65,--/Steliplatz DM 455.00 Insgesamt DM 8,989.43 zuzFjglich der Grundlage Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Staffelmietpreisliste von MCVgesetzlichen Hbhe. Fallen Wochenendtage (Sa.-SoDie Mietzelt ist per tats5chlichem Mietbeginn fCjr zwei Monate mietfrei.) bzw. gesetzliche Feiertage in die Mietdauer
3.2 Der Mierzins 5ndert sich automatisch prozentval, wird der Tagesmietzins für diese Tage nicht geschuldetbezogen auf den jeweils laufenden Mietzins, sofern sich der Lebenshaltungskostenindex fOr die Bundesrepublik Deutschland (4-Personen-Arbeitnehmerhaushalt mit mittlerem Einkommen, 1980 = 1 00), herausgegeben vom Statistischen Bundesamt, gegen0ber dem Stand der letzten Mietver5nderung um mehr als 5 Punkte nach oben oder unten verAnder-t hat.
3.3 Die Mietver@nderung entspricht der Ver5nderung des Lebenshaltungskostenindexes. Sie wird erstmals wirksam for denjenigen Monat, der auf die Indexveraffentlichung entsprechend 3.2 folot.
3.4 Die vorstehencle WartsicherunQsklausel bedarf der Zustimmung der zusTAndigen Landeszontralbank. Diese wird vom Vermieter eingeholt. Sollte die Zustimmung versagt werden, so sind die Parteien verpflichtet, eine neue zul5ssige Klausel zu vereinbaren, die dem gewollten Zweck am nichsten kommt.
3.5 FOr den Fall, clas clas Mietverhgltnis Ober die Grundmietzeit gem. Vorziffer 2.4 hinaus andauert, erhalten der Vermieter und der Mieter das Fahrzeug an diesen Tagen nicht benutzt. Nutzt der Mieter das Fahrzeug auch an Wochenenden bzw. gesetzlichen FeiertagenRecht, ist auch an diesen Tagen der Tagesmietzins nach Maßgabe der von dem jeweiligen gültigen Staffelmietpreisliste Vertragspartner die Aufnahme von MCV geschuldetVerhandiungen zu verlangen, weiche die Vereinbarung einer neuen Basismiste auf Marktrnietniveau zum Gegenstand haben.
23.6 Die Miete ist monatlich im voraus bis zurn 5. An jedem Tag, an dem der Tagesmietzins nach der vorstehenden Ziffer 1 geschuldet ist (nachfolgendWerktag eines jeden Monats auf das Konto des Vermieters; zu entrichten. Die Bankverbindung des Vermieters lautet: „Miettag“), kann der Mieter das Fahrzeug mit einer bestimmten Anzahl an Freikilometern nutzen, deren Höhe sich aus der mietvertraglichen Vereinbarung ergibtDresdner Bank AG Frankfurt/Main BLZ. Überschreitet der Mieter an einem Miettag die Anzahl der für einen Miettag vereinbarten Freikilometer, werden dem Mieter die zusätzlich gefahrenen Kilometer nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste von MCV berechnet.
3500 800 00 Kto. Neben dem Mietzins schuldet der Mieter alle weiteren Kosten für Frostschutzmittel, Treib- und Betriebsstoffe, Reinigung sowie Versicherungskosten (vgl. Ziffer VIII. 510047100 4.)
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Sources: Mietvertrag (Neon Systems Inc)
Mietzins. 1. Der vom Mieter geschuldete ▇▇▇▇▇▇▇▇ bestimmt sich als Kalendertagesmietzins (nachfolgend: „Tagesmietzins“) oder Betriebsstundenmietzins, je nachdem was vereinbart wurde, auf der Grundlage der jeweils gültigen Staffelmietpreisliste Mietpreisliste von MCVder ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Agrar- und Fördertechnik GmbH. Dem Tagesmietzins liegt die normale Schichtzeit von bis zu acht Betriebsstunden zugrunde. Überschreitet der Mieter diese tägliche Schichtzeit, berechnet die ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Agrar- und Fördertechnik GmbH dem Mieter zusätzlich für jede weitere Stunde 1/8 des geltenden Tagessatzes. Eine Unterschreitung der täglichen Schichtzeit nach Satz 2 reduziert den Tagesmietzins nicht. Fallen Wochenendtage (Sa.-SoSa. - So.) bzw. gesetzliche Feiertage in die Mietdauer, wird der Tagesmietzins für diese Tage nicht geschuldet, sofern der Mieter das Fahrzeug an diesen Tagen den Mietgegenstand nicht benutzt. Nutzt der Mieter das Fahrzeug den Mietgegenstand auch an Wochenenden Wochenendtagen bzw. gesetzlichen Feiertagen, ist auch an diesen Tagen der Tagesmietzins nach Maßgabe der jeweiligen gültigen Staffelmietpreisliste von MCV vorstehenden Sätze 1 - 4 geschuldet.
2. An jedem Tag, an dem Sämtliche von der Tagesmietzins nach der vorstehenden Ziffer 1 geschuldet ist (nachfolgend: „Miettag“), kann der Mieter das Fahrzeug mit einer bestimmten Anzahl an Freikilometern nutzen, deren Höhe ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Agrar- und Fördertechnik GmbH genannten Preise verstehen sich aus der mietvertraglichen Vereinbarung ergibt. Überschreitet der Mieter an einem Miettag die Anzahl der für einen Miettag vereinbarten Freikilometer, werden dem Mieter die zusätzlich gefahrenen Kilometer nach Maßgabe zuzüglich der jeweils gültigen Preisliste von MCV berechnetgeltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Neben dem Der Mietzins schuldet der Mieter alle ist ausschließlich die Gegenleistung des Mieters für die Nutzungsmöglichkeit des Mietgegenstandes. Alle weiteren Kosten für FrostschutzmittelTransport, Montage, Befestigung, Treib- und Betriebsstoffe, Reinigung sowie Versicherungskosten und Versicherung (vgl. Ziffer VIII. 4XIV.)) des Mietgegenstandes stellt die L e o T h i e s g e n A g r a r - u n d F ö r d e r t e c h n i k G m b H dem Mieter gesondert in Rechnung.
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Sources: Mietbedingungen