Common use of Mietzins Clause in Contracts

Mietzins. Der umseits angegebene vereinbarte Mietzins gilt für die normale Nutzung des Mietgegenstandes im Ausmaß einer maximalen täglichen Betriebszeit von 8 Stunden in 5 Arbeitstagen pro Woche, somit 40 Stunden pro Woche bzw. 160 Betriebsstunden pro Monat, sofern nicht im Mietvertrag ausdrücklich und schriftlich andere Betriebszeiten vereinbart sind. Die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Betriebszeiten berechtigt den Vermieter, dem Mieter proportional zur Überschreitung der Betriebszeiten einen an diese Überschreitung angepassten Mietzins zu verrechnen. Die Unterschreibung der Betriebszeiten bewirkt kein Recht zur Minderung. Der Mieter ist verpflichtet, den erhöhten Xxxxxxxx nach dessen Nachverrechnung zu bezahlen. Alle anderen aus der nicht vertragskonformen Nutzung des Mietgegenstandes herrührenden Ansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Sollte der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses oder mit der Abnahme des Mietgegenstandes in Verzug geraten, so ist Xxxx berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von zumindest 1,25 % per angefangenem Monat zu verlangen. Der Mieter ist zur Aufrechnung von Gegenforderungen mit dem Mietzins nicht berechtigt. Auch ist der Mieter nicht berechtigt, den Mietzins wegen allfälliger Gegenansprüche (z.B. Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche) zurückzubehalten. Der Mieter tritt Xxxx bereits jetzt bis zur Höhe der jeweils fälligen Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen seine Forderung gegenüber Dritten, in deren Auftrag oder Interesse der Mieter den Mietgegenstand eingesetzt hat, ab. Im Fall des Verzuges mit der Mietzinszahlung ist der Mieter verpflichtet, den Dritten von der Abtretung zu verständigen und einen entsprechenden Vermerk in seine Bücher aufzunehmen. Auch Xxxx selbst ist im Verzugsfall berechtigt, den Dritten von der vereinbarten Abtretung zu verständigen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Mieter, Xxxx sofort den Mietgegenstand zur einstweiligen Sicherstellung zurückzustellen. Diese Zurückstellung lässt aber das Bestehen des Mietvertrages unberührt und ist der Mieter weiterhin verpflichtet, den monatlichen Mietzins zu leisten. Der Mieter verpflichtet sich, im Fall des Verzuges alle mit der Einbringlichmachung der Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen verbundenen Mahnspesen (in tarifmäßiger Höhe gemäß dem jeweiligen RATG), Barauslagen und sonstige Kosten in voller Höhe zu ersetzen und in jedem Fall Kuhn für die aus der Eintreibung der Forderung entstandenen Kosten schad- und klaglos zu halten. Wechsel und Schecks werden nur bei besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllung statt angenommen.

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Samples: www.komatsu.sk

Mietzins. Der umseits angegebene frei vereinbarte Mietzins gilt besteht aus dem Hauptmietzins, dem Mietzins für mitvermietete Einrichtungsgegenstände, den nachstehend näher umschriebenen Betriebskosten samt lau- fenden öffentlichen Abgaben und der Umsatzsteuer (USt) in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Der monatliche Hauptmietzins beträgt derzeit netto € (iW Euro ) zzgl. jeweilige Ust. Der monatliche Mietzins für die normale Nutzung mitvermieteten Einrichtungsgegenstände (Küche, ...) beträgt netto € (iW Euro ) zzgl. Ust (derzeit 20%). Der vereinbarte Mietzins von monatlich € wird aufgrund des Mietgegenstandes im Ausmaß einer maximalen täglichen Betriebszeit von 8 Stunden vom Statistischen Zentral- amt in 5 Arbeitstagen pro Woche, somit 40 Stunden pro Woche Wien herausgegebenen Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) oder dessen Folgein- dex wertgesichert. Die Wertsicherung erfolgt mit Stichtag Vertragsbeginn (=Ausgangsbasis) und wird jährlich mit dem Septemberindex vorgenommen (keine Toleranzgrenze). Die Anpassung an die Wertver- änderungen erfolgt jeweils zum 1.1. des darauf folgenden Jahres. Die Nichtberechnung bzw. 160 Betriebsstunden pro Monat, sofern Nichteinhebung gilt unabhängig von der Dauer nicht im Mietvertrag ausdrücklich und schriftlich andere Betriebszeiten vereinbart sindals Verzicht; ein Verzicht auf die Anwen- dung der Wertsicherungsvereinbarung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. Die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Betriebszeiten berechtigt den Vermieter, dem Mieter proportional zur Überschreitung der Betriebszeiten einen an diese Überschreitung angepassten Mietzins zu verrechnenGeltend- machung ist auch rückwirkend – jedoch begrenzt durch die dreijährige Verjährungsfrist – zu- lässig. Die Unterschreibung der Betriebszeiten bewirkt kein Recht zur MinderungBetriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben bestimmen sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (derzeit §§ 21 bis 24 MRG). Der Mieter stimmt dem Abschluss, der Erneuerung und/oder der zweckmäßigen Änderung von Verträgen über die angemessene Versicherung des Hauses gegen Glasbruch (hinsichtlich der Verglasung der der allgemeinen Benützung dienenden Räume des Hauses einschließlich aller Außenfenster) und Sturmschäden zu bzw. tritt den bestehenden Vereinbarungen bei. Der vom Mieter zu tragenden Anteil des Mietobjektes an den Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben bestimmt sich (entsprechend § 17 MRG) nach dem Verhältnis der Nutz- fläche des Mietobjekts zur Gesamtnutzfläche aller Mietobjekte des Gebäudes. Informativ wird mitgeteilt, dass dieser Anteil derzeit …… % beträgt. Zur Deckung der Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben wird ein gleichbleiben- der Teilbetrag zur Anrechnung gebracht, der vom Gesamtbetrag der Betriebskosten und der öffentlichen Abgaben des vorausgegangenen Kalenderjahres zu berechnen ist verpflichtetund im Falle einer zwischenzeitlichen Erhöhung von Betriebskosten oder der öffentlichen Abgaben um höchstens 10% überschritten werden darf; die endgültige Abrechnung der jährlichen Betriebs- kosten erfolgt entsprechend den Anordnungen des § 21 MRG bis spätestens 30. Juni des Folgejahres. Dieser monatliche Akontobetrag beträgt daher derzeit netto € (iW Euro ) zzgl. je- weilige Ust. Ausdrücklich festgehalten wird, den erhöhten Xxxxxxxx nach dessen Nachverrechnung zu bezahlen. Alle anderen aus der nicht vertragskonformen Nutzung des Mietgegenstandes herrührenden Ansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Sollte dass der Mieter mit die sonstigen von ihm verursachten Betriebs- kosten (wie etwa Energiekosten, Telefon, Telekabel udgl.) neben dem genannten Mietzins selbst zu tragen hat. Sollten derartige Kosten dem Vermieter vorgeschrieben werden, so ver- pflichtet sich der Mieter zum Ersatz binnen14 Tagen nach Bekanntgabe und Nachweis der Vorschreibung durch den Vermieter. Der monatliche Bruttogesamtmietzins (inklusive Akontobetrag für Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben sowie USt.) beträgt sohin derzeit € (iW: Euro ). Der vereinbarte Bruttogesamtmietzins ist monatlich im Voraus jeweils am Fünften des Kalen- dermonats fällig, wobei für die Rechtzeitigkeit der Zahlung des Mietzinses oder mit der Abnahme des Mietgegenstandes in Verzug geraten, so ist Xxxx berechtigt, das Einlangen maßgebend ist. Bei Zahlungsverzug gelten bankübliche Verzugszinsen in der Höhe von zumindest 1,25 % per angefangenem Monat zu verlangenals vereinbart; Mahnungen sind kosten- pflichtig. Der Mieter ist zur Aufrechnung von Gegenforderungen mit dem Mietzins nicht berechtigt. Auch ist Darüber hinaus haftet der Mieter nicht berechtigt, den Mietzins wegen allfälliger Gegenansprüche dem Vermieter für alle aus einer verspäteten Zahlung resul- tierenden Kosten (z.B. Garantie-, Gewährleistungs- einschließlich Prozess- und Schadenersatzansprüche) zurückzubehalten. Der Mieter tritt Xxxx bereits jetzt bis zur Höhe der jeweils fälligen Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen seine Forderung gegenüber Dritten, in deren Auftrag oder Interesse der Mieter den Mietgegenstand eingesetzt hat, ab. Im Fall des Verzuges mit der Mietzinszahlung ist der Mieter verpflichtet, den Dritten von der Abtretung zu verständigen und einen entsprechenden Vermerk in seine Bücher aufzunehmen. Auch Xxxx selbst ist im Verzugsfall berechtigt, den Dritten von der vereinbarten Abtretung zu verständigen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Mieter, Xxxx sofort den Mietgegenstand zur einstweiligen Sicherstellung zurückzustellen. Diese Zurückstellung lässt aber das Bestehen des Mietvertrages unberührt und ist der Mieter weiterhin verpflichtet, den monatlichen Mietzins zu leisten. Der Mieter verpflichtet sich, im Fall des Verzuges alle mit der Einbringlichmachung der Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen verbundenen Mahnspesen (in tarifmäßiger Höhe gemäß dem jeweiligen RATGVertretungskosten), Barauslagen und sonstige Kosten in voller Höhe zu ersetzen und in jedem Fall Kuhn für die aus der Eintreibung der Forderung entstandenen Kosten schad- und klaglos zu halten. Wechsel und Schecks werden nur bei besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllung statt angenommen.

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Samples: sia.or.at

Mietzins. Der umseits angegebene vereinbarte jeweils anfallende Bruttoinklusivmietzins beträgt € pro Jahr. In diesem Mietpreis ist die jeweils gültige Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten. Ferner sind enthalten die Kosten für Allgemeinstrom, Wasser, Abwasser, Versicherungen, Müllentsorgung ,Reinigungskraft, Hafenmeister. Nicht enthalten in diesem Preis sind die Kosten für Individualstrom. Diese werden gesondert gemäß zugeteiltem Zähler zum jeweils aktuell geltenden Preis von 0,60 € Der Mietzins gilt für die normale Nutzung des Mietgegenstandes ist bis spätestens zum 30. Januar eines jeden Jahres im Ausmaß einer maximalen täglichen Betriebszeit von 8 Stunden in 5 Arbeitstagen pro Woche, somit 40 Stunden pro Woche bzwVoraus fällig und zahlbar auf folgendes Konto: Geldinstitut: VR-Bank Rhein Sieg-Sieg e.G. IBAN: DE 42370695200105470029 BIC: XXXXXXX0XXX Empfänger: Yacht-Club-Pirat Niederkassel e.V. Maßgeblich für einen pünktlichen Zahlungseingang ist das Datum des Eingangs auf dem Empfängerkonto. 160 Betriebsstunden pro Monat, sofern Eine Barzahlung ist nicht im Mietvertrag ausdrücklich und schriftlich andere Betriebszeiten vereinbart sind. Die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Betriebszeiten berechtigt den Vermieter, dem Mieter proportional zur Überschreitung der Betriebszeiten einen an diese Überschreitung angepassten Mietzins zu verrechnen. Die Unterschreibung der Betriebszeiten bewirkt kein Recht zur Minderungmöglich. Der Mieter ist verpflichtetgerät mit der Zahlung automatisch am 31. Januar eines jeden Jahres in Verzug, falls bis dahin kein Zahlungseingang erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug werden dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Regelungen berechnet. Der Bruttoinklusivmietzins kann vom Vermieter jährlich angepasst werden. Die Anpassung richtet sich nach den erhöhten Xxxxxxxx nach gesetzlichen Vorgaben und beträgt höchstens 10%. Das Mietverhältnis beginnt am………….. und endet am 31.12. ………………………. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.Dez eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung hat durch Einschreiben / Rückschein zu erfolgen an folgende Adresse: Das Mietverhältnis kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund dessen Nachverrechnung zu bezahlenFortsetzung unzumutbar macht. Alle anderen aus der nicht vertragskonformen Nutzung des Mietgegenstandes herrührenden Ansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Sollte Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn sich der Mieter länger als 2 Monate mit der Zahlung des Mietzinses oder mit der Abnahme des Mietgegenstandes in Verzug geraten, so ist Xxxx berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von zumindest 1,25 % per angefangenem Monat zu verlangen. Der Mieter ist zur Aufrechnung von Gegenforderungen mit dem Mietzins nicht berechtigt. Auch ist der Mieter nicht berechtigt, den Mietzins wegen allfälliger Gegenansprüche (z.B. Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche) zurückzubehalten. Der Mieter tritt Xxxx bereits jetzt bis zur Höhe der jeweils fälligen Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen seine Forderung gegenüber Dritten, in deren Auftrag oder Interesse der Mieter den Mietgegenstand eingesetzt hat, abbefindet. Im Fall des Verzuges mit der Mietzinszahlung ist Falle eines vorzeitigen Vertragsendes leistet der Mieter verpflichtet, einen pauschalierten Schadenersatz an den Dritten Vermieter in Höhe eines Betrages von der Abtretung zu verständigen und einen entsprechenden Vermerk in seine Bücher aufzunehmen. Auch Xxxx selbst ist im Verzugsfall berechtigt, den Dritten von der vereinbarten Abtretung zu verständigen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Mieter, Xxxx sofort den Mietgegenstand zur einstweiligen Sicherstellung zurückzustellen. Diese Zurückstellung lässt aber das Bestehen des Mietvertrages unberührt und ist der Mieter weiterhin verpflichtet, den monatlichen Mietzins zu leistenzwei Monatsmieten. Der Mieter verpflichtet sichMietvertrag endet ungeachtet dessen zu dem Zeitpunkt, im Fall des Verzuges alle mit zu dem die Stadt Niederkassel / oder das Wasserwirtschaftsamt dem Vermieter die Nutzung der Einbringlichmachung der Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen verbundenen Mahnspesen (in tarifmäßiger Höhe gemäß dem jeweiligen RATG), Barauslagen und sonstige Kosten in voller Höhe zu ersetzen und in jedem Fall Kuhn für die aus der Eintreibung der Forderung entstandenen Kosten schad- und klaglos zu halten. Wechsel und Schecks werden nur bei besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllung statt angenommenWasserfläche aufgekündigt hat.

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Samples: Mietvertrag Über Einen Wasser

Mietzins. Der umseits angegebene vereinbarte Mietzins gilt für die normale Nutzung des Mietgegenstandes im Ausmaß einer maximalen täglichen Betriebszeit von 8 Stunden in 5 Arbeitstagen pro Woche, somit 40 Stunden pro Woche bzw. 160 Betriebsstunden pro Monat, sofern nicht im Mietvertrag ausdrücklich und schriftlich andere Betriebszeiten vereinbart sind. Die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Betriebszeiten berechtigt den Vermieter, dem Mieter proportional zur Überschreitung der Betriebszeiten einen an diese Überschreitung angepassten Mietzins zu verrechnen. Die Unterschreibung der Betriebszeiten bewirkt kein Recht zur Minderung. Der Mieter ist verpflichtet, den erhöhten Xxxxxxxx nach dessen Nachverrechnung zu bezahlen. Alle anderen aus der nicht vertragskonformen Nutzung des Mietgegenstandes herrührenden Ansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Sollte der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses oder mit der Abnahme des Mietgegenstandes in Verzug geraten, so ist Xxxx berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von zumindest 1,25 % per angefangenem Monat zu verlangen. Zahlungen werden zuerst auf Kosten, sonstige Nebenforderungen und Zinsen und erst dann auf das Kapital angerechnet. Falls ein Teil der Forderungen von Xxxx gerichtlich geltend gemacht ist und ein anderer Teil noch nicht, so werden Teilzahlungen – in der angegebenen Reihenfolge – jedenfalls zuerst auf die noch nicht gerichtsanhängigen Forderungen angerechnet. Der Mieter ist zur Aufrechnung von Gegenforderungen mit dem Mietzins nicht berechtigt. Auch ist der Mieter nicht berechtigt, den Mietzins wegen allfälliger Gegenansprüche (z.B. Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche) zurückzubehalten. Der Mieter tritt Xxxx bereits jetzt bis zur Höhe der jeweils fälligen Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen seine Forderung gegenüber Dritten, in deren Auftrag oder Interesse der Mieter den Mietgegenstand eingesetzt hat, ab. Im Fall des Verzuges mit der Mietzinszahlung ist der Mieter verpflichtet, den Dritten von der Abtretung zu verständigen und einen entsprechenden Vermerk in seine Bücher aufzunehmen. Auch Xxxx selbst ist im Verzugsfall berechtigt, den Dritten von der vereinbarten Abtretung zu verständigen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Mieter, Xxxx sofort den Mietgegenstand zur einstweiligen Sicherstellung zurückzustellen. Diese Zurückstellung lässt aber das Bestehen des Mietvertrages unberührt und ist der Mieter weiterhin verpflichtet, den monatlichen Mietzins zu leisten. Der Mieter verpflichtet sich, im Fall des Verzuges alle mit der Einbringlichmachung der Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen verbundenen Mahnspesen (ua in tarifmäßiger Höhe gemäß dem jeweiligen RATG), Barauslagen und sonstige Kosten in voller Höhe zu ersetzen und in jedem Fall Kuhn für die aus der Eintreibung der Forderung entstandenen Kosten schad- und klaglos zu halten. Wechsel und Schecks werden nur bei besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllung statt angenommen.

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Samples: kuhnbohemia.cz

Mietzins. Der umseits angegebene vereinbarte Mietzins gilt Die Miete berechnet sich aus der Größe des Bootes, nach der „Preisliste für die normale Nutzung Sommersaison“. Die Miete bezieht sich ausschließlich auf die Zurverfügungstellung des Mietgegenstandes Liegeplatzes. Die Benutzung von Maschinen und Anlagen sowie Müll, Strom- und Wasserentnahme werden gesondert vergütet. Die Miete ist bei Vertragsabschluss mit Beginn der Sommerliegezeit, im Ausmaß einer maximalen täglichen Betriebszeit von 8 Stunden in 5 Arbeitstagen pro Woche, somit 40 Stunden pro Woche bzwvoraus ohne Abzug zu entrichten. 160 Betriebsstunden pro Monat, sofern nicht im Mietvertrag ausdrücklich Das Mietverhältnis beginnt am 15. April eines jeden Jahres und schriftlich andere Betriebszeiten vereinbart sindendet am 15. Die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Betriebszeiten berechtigt den Vermieter, dem Mieter proportional zur Überschreitung der Betriebszeiten einen an diese Überschreitung angepassten Mietzins zu verrechnen. Die Unterschreibung der Betriebszeiten bewirkt kein Recht zur MinderungOktober desselben Jahres. Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Saison, wenn er nicht bis zum 31.12. eines Jahres von einer der Vertragsparteien gekündigt wird erstmals zum 31.12.2018 . Der Vertrag beginnt nach rechtskräftiger Unterzeichnung durch den Mieter und den Vermieter sowie nach Bezahlung des Mietpreises. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist verpflichtetjederzeit möglich. Als wichtige Gründe sind zwischen Mieter und Vermieter u.a. vereinbart: - nicht fristgerechte Bezahlung des Mietpreises - Nichtbeachtung der Stegordnung - mutwillige oder leichtfertige Beschädigung von Anlagen und/oder Booten Wird dieser Vertrag fristlos gekündigt, den erhöhten Xxxxxxxx nach dessen Nachverrechnung zu bezahlen. Alle anderen aus der nicht vertragskonformen Nutzung des Mietgegenstandes herrührenden Ansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Sollte so verzichtet der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses oder mit der Abnahme des Mietgegenstandes in Verzug geratendem Vermieter gegenüber auf jegliche Ansprüche, so ist Xxxx berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von zumindest 1,25 % per angefangenem Monat zu verlangen. Der Mieter ist zur Aufrechnung von Gegenforderungen mit dem Mietzins nicht berechtigt. Auch ist der Mieter nicht berechtigt, den Mietzins wegen allfälliger Gegenansprüche (z.B. Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche) zurückzubehalten. Der Mieter tritt Xxxx bereits jetzt bis zur Höhe der jeweils fälligen Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen seine Forderung gegenüber Dritten, in deren Auftrag oder Interesse der Mieter den Mietgegenstand eingesetzt hat, ab. Im Fall des Verzuges mit der Mietzinszahlung ist der Mieter verpflichtet, den Dritten von der Abtretung zu verständigen und einen entsprechenden Vermerk in seine Bücher aufzunehmen. Auch Xxxx selbst ist im Verzugsfall berechtigt, den Dritten von der vereinbarten Abtretung zu verständigen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Mieter, Xxxx sofort den Mietgegenstand zur einstweiligen Sicherstellung zurückzustellen. Diese Zurückstellung lässt aber das Bestehen des Mietvertrages unberührt und ist der Mieter weiterhin verpflichtet, den monatlichen Mietzins zu leisteninsbesondere finanzielle. Der Mieter verpflichtet sich, nach Beendigung des Mietverhältnisses den Liegeplatz geräumt zu übergeben. Räumt der Xxxxxx den Liegeplatz nicht, so erklärt er bereits jetzt sich damit einverstanden, dass der Vermieter das Boot durch ein Unternehmen seiner Xxxx mit dem Abtransport und der Lagerung des Bootes im Fall Namen des Verzuges Mieters und auf dessen Kosten beauftragt. Die Nutzung des Liegeplatzes und der Steganlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter sichert die Anlage im Rahmen seiner Möglichkeiten. Er haftet jedoch nicht für Diebstähle, Schäden an Personen und Sachen, die bei der Benutzung der Anlage entstehen, gleichgültig von wem diese verursacht oder verschuldet werden. Der Mieter versichert sein Boot gegen alle mit eventuellen Schäden wie Brand, Sachbeschädigung, Zerstörung, Wasserverunreinigung usw. und auch gegen Totalverlust durch Untergang, selbst. Über seinen Versicherungsschutz hinaus haftet der Einbringlichmachung der Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen verbundenen Mahnspesen (in tarifmäßiger Höhe gemäß dem jeweiligen RATG), Barauslagen und sonstige Kosten in voller Höhe zu ersetzen und in jedem Fall Kuhn Mieter unbeschränkt für die aus durch ihn, seine Familienangehörigen und/oder Gäste direkt oder indirekt verursachten Schäden. Beim Vorhandensein einer Gasanlage auf dem oben genannten Boot versichert der Eintreibung Mieter dem Vermieter, dass diese nachweislich technisch ordnungsgemäß abgenommen ist. Nebenabreden zu diesem Vertrag und etwaige Vertragsänderungen bedürfen der Forderung entstandenen Kosten schad- schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift außerdem, dass er volljährig ist und klaglos zu haltendass das oben genannte Boot sowie alle sonstigen Sachen sein uneingeschränktes Eigentum ist. Wechsel Sollte ein Vertragsbestandteil unwirksam sein, so bleiben alle anderen Vertragsbestandteile unberührt und Schecks werden nur bei besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllung statt angenommensomit wirksam.

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Samples: Mietvertrag Für Einen Bootsliegeplatz – Sommer

Mietzins. Der umseits angegebene vereinbarte Mietzins gilt für die normale Nutzung des Mietgegenstandes im Ausmaß einer maximalen täglichen Betriebszeit von 8 Stunden in 5 Arbeitstagen pro Woche, somit 40 Stunden pro Woche bzw. 160 Betriebsstunden pro Monat, sofern nicht im Mietvertrag ausdrücklich und schriftlich andere Betriebszeiten vereinbart sind. Die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Betriebszeiten berechtigt den Vermieter, dem Mieter proportional zur Überschreitung der Betriebszeiten einen an diese Überschreitung angepassten Mietzins zu verrechnen. Die Unterschreibung der Betriebszeiten bewirkt kein Recht zur Minderung. Der Mieter ist verpflichtet, den erhöhten Xxxxxxxx nach dessen Nachverrechnung zu bezahlen. Alle anderen aus der nicht vertragskonformen Nutzung des Mietgegenstandes herrührenden Ansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Sollte der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses oder mit der Abnahme des Mietgegenstandes in Verzug geraten, so ist Xxxx berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von zumindest 1,25 1 % per angefangenem Monat zu verlangen. Der Mieter ist zur Aufrechnung von Gegenforderungen mit dem Mietzins nicht berechtigt. Auch ist der Mieter nicht berechtigt, den Mietzins wegen allfälliger Gegenansprüche (z.B. Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche) zurückzubehalten. Der Mieter tritt Xxxx bereits jetzt bis zur Höhe der jeweils fälligen Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen seine Forderung gegenüber Dritten, in deren Auftrag oder Interesse der Mieter den Mietgegenstand eingesetzt hat, ab. Im Fall des Verzuges mit der Mietzinszahlung ist der Mieter verpflichtet, den Dritten von der Abtretung zu verständigen und einen entsprechenden Vermerk in seine Bücher aufzunehmen. Auch Xxxx selbst ist im Verzugsfall berechtigt, den Dritten von der vereinbarten Abtretung zu verständigen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Mieter, Xxxx sofort den Mietgegenstand zur einstweiligen Sicherstellung zurückzustellen. Diese Zurückstellung lässt aber das Bestehen des Mietvertrages unberührt und ist der Mieter weiterhin verpflichtet, den monatlichen Mietzins zu leisten. Der Mieter verpflichtet sich, im Fall des Verzuges alle mit der Einbringlichmachung der Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen verbundenen Mahnspesen (in tarifmäßiger Höhe gemäß dem jeweiligen RATG), Barauslagen und sonstige Kosten in voller Höhe zu ersetzen und in jedem Fall Kuhn für die aus der Eintreibung der Forderung entstandenen Kosten schad- und klaglos zu halten. Wechsel und Schecks werden nur bei besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllung statt angenommen.

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Samples: kuhn.at