Mietzins. 3.1 Die vereinbarte Miete schließt die Kosten für Heizung bzw. Kühlung, Normalbeleuchtung, und Lüftung in der TipsArena Linz ein. 3.2 Der für die Grundbeleuchtung anfallende Stromaufwand ist in der Grundmiete der TipsArena Linz enthalten. Der Strombedarf für darüber hinausgehende Leistungen (z.B. Bühne, Effektbeleuchtung, Catering, Anzeigetafel, etc.) kann auf eigenen Zählern abgelesen werden und wird zum jeweiligen Tarif nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt. 3.3 In der Grundmiete ist auch die aufgrund einer üblichen Nutzung anfallende einmalige Endreinigung inkludiert. Zwischenreinigungen (z.B. aufgrund mehrtägiger Veranstaltungen), Sonderreinigungen von groben, unüblichen Beschmutzungen, etc. werden separat, nach tatsächlichen Kosten der Fachfirma dem Mieter in Rechnung gestellt. 3.4 Die Garderobe wird ausschließlich auf Rechnung der LIVA betrieben. Das Garderobenentgelt ist nach Maßgabe des Tarifes von den Besuchern unmittelbar bei der Garderobe zu entrichten. 3.5 Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes und Verbrauchs (z.B. extra Räumlichkeiten, Aufbau-, Abbautage, Strom, Zwischenreinigungen, Sonderreinigungen, Schäden,…) abzüglich der geleisteten Akontozahlung und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu begleichen. Das im Vertrag enthaltene Angebot gilt als Richtwert für den Veranstalter und nicht als endgültige Rechnung. 3.6 Die mit der Errichtung dieses Mietvertrages anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Mieters. 3.7 Die LIVA behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kosten jeglicher Art, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren, gesondert in Rechnung zu stellen. 3.8 Die LIVA behält sich vor, entsprechend der Steigerung des Preisindex aliquote Erhöhungen auch nach Abschluss des Mietvertrages durchzuführen.
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Samples: Mietvertrag
Mietzins. 3.1 Die vereinbarte Miete schließt Der jeweils anfallende Bruttoinklusivmietzins beträgt € pro Jahr. In diesem Mietpreis ist die jeweils gültige Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten. Ferner sind enthalten die Kosten für Heizung bzwAllgemeinstrom, Wasser, Abwasser, Versicherungen, Müllentsorgung ,Reinigungskraft, Hafenmeister. Kühlung, Normalbeleuchtung, Nicht enthalten in diesem Preis sind die Kosten für Individualstrom. Diese werden gesondert gemäß zugeteiltem Zähler zum jeweils aktuell geltenden Preis von 0,60 € Der Mietzins ist bis spätestens zum 30. Januar eines jeden Jahres im Voraus fällig und Lüftung in der TipsArena Linz ein.
3.2 Der zahlbar auf folgendes Konto: Geldinstitut: VR-Bank Rhein Sieg-Sieg e.G. IBAN: DE 42370695200105470029 BIC: XXXXXXX0XXX Empfänger: Yacht-Club-Pirat Niederkassel e.V. Maßgeblich für die Grundbeleuchtung anfallende Stromaufwand einen pünktlichen Zahlungseingang ist in der Grundmiete der TipsArena Linz enthaltendas Datum des Eingangs auf dem Empfängerkonto. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Der Strombedarf für darüber hinausgehende Leistungen (z.B. BühneMieter gerät mit der Zahlung automatisch am 31. Januar eines jeden Jahres in Verzug, Effektbeleuchtung, Catering, Anzeigetafel, etc.) kann auf eigenen Zählern abgelesen falls bis dahin kein Zahlungseingang erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug werden und wird zum jeweiligen Tarif nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt.
3.3 In der Grundmiete ist auch die aufgrund einer üblichen Nutzung anfallende einmalige Endreinigung inkludiert. Zwischenreinigungen (z.B. aufgrund mehrtägiger Veranstaltungen), Sonderreinigungen von groben, unüblichen Beschmutzungen, etc. werden separat, nach tatsächlichen Kosten der Fachfirma dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.4 Mahngebühren und Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Regelungen berechnet. Der Bruttoinklusivmietzins kann vom Vermieter jährlich angepasst werden. Die Garderobe wird ausschließlich auf Rechnung der LIVA betriebenAnpassung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und beträgt höchstens 10%. Das Garderobenentgelt ist nach Maßgabe des Tarifes Mietverhältnis beginnt am………….. und endet am 31.12. ………………………. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von den Besuchern unmittelbar bei einer der Garderobe Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.Dez eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung hat durch Einschreiben / Rückschein zu entrichten.
3.5 Die Rechnungslegung erfolgt nach erfolgen an folgende Adresse: Das Mietverhältnis kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund dessen Fortsetzung unzumutbar macht. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn sich der Veranstaltung und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes und Verbrauchs (z.B. extra Räumlichkeiten, Aufbau-, Abbautage, Strom, Zwischenreinigungen, Sonderreinigungen, Schäden,…) abzüglich der geleisteten Akontozahlung und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu begleichen. Das im Vertrag enthaltene Angebot gilt Mieter länger als Richtwert für den Veranstalter und nicht als endgültige Rechnung.
3.6 Die 2 Monate mit der Errichtung dieses Mietvertrages anfallenden Gebühren gehen Zahlung des Mietzinses in Verzug befindet. Im Falle eines vorzeitigen Vertragsendes leistet der Mieter einen pauschalierten Schadenersatz an den Vermieter in Höhe eines Betrages von zwei Monatsmieten. Der Mietvertrag endet ungeachtet dessen zu Lasten des Mietersdem Zeitpunkt, zu dem die Stadt Niederkassel / oder das Wasserwirtschaftsamt dem Vermieter die Nutzung der Wasserfläche aufgekündigt hat.
3.7 Die LIVA behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kosten jeglicher Art, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren, gesondert in Rechnung zu stellen.
3.8 Die LIVA behält sich vor, entsprechend der Steigerung des Preisindex aliquote Erhöhungen auch nach Abschluss des Mietvertrages durchzuführen.
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Mietzins. 3.1 Die vereinbarte vom Kunden zu leistende Miete schließt die Kosten für Heizung ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. Kühlung, Normalbeleuchtung, und Lüftung in der TipsArena Linz einAnlagenübersicht.
3.2 Der Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise „Netto“, zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von
3.3 Die Miete umfasst die Vergütung für die Grundbeleuchtung anfallende Stromaufwand Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung im vertragsgemäßen Zustand der dem zum Zeitpunkt der Feststellung der Betriebsbereitschaft entspricht. Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist in der Grundmiete der TipsArena Linz enthalten. Der Strombedarf für darüber hinausgehende Leistungen (z.B. Bühne, Effektbeleuchtung, Catering, Anzeigetafel, etc.) kann auf eigenen Zählern abgelesen werden und wird zum jeweiligen Tarif nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt.
3.3 In der Grundmiete ist auch die aufgrund einer üblichen Nutzung anfallende einmalige Endreinigung inkludiert. Zwischenreinigungen (z.B. aufgrund mehrtägiger Veranstaltungen), Sonderreinigungen von groben, unüblichen Beschmutzungen, etc. werden separat, nach tatsächlichen Kosten der Fachfirma dem Mieter in Rechnung gestelltgesondert zu vergüten.
3.4 Die Garderobe Miete ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, quartalsweise im Voraus bis spätestens zum 10. Kalendertag des ersten Vertrags/Kalendermonats eines jeweiligen Quartals zu zahlen. Sofern der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt hat, wird ausschließlich die SPIE TELBA GmbH die fällige Forderung jeweils quartalsweise bis spätestens zum 10. Kalendertag des ersten Monats eines jeden Quartals einziehen. Die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnt mit der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch die SPIE TELBA GmbH gemäß Ziffer 6. oder dem Beginn der produktiven Nutzung der Mietsache durch den Kunden, wobei der frühere Zeitpunkt maßgeblich ist. Für den Monat, in dem die Betriebsbereitschaft herbeigeführt wird, beträgt die Miete für jeden Tag, der auf Rechnung den Tag der LIVA betrieben. Das Garderobenentgelt ist nach Maßgabe Betriebsbereitschaft folgt, 1/30 des Tarifes von den Besuchern unmittelbar bei der Garderobe zu entrichtenim Mietvertrag als monatliche Miete vereinbarten Betrages.
3.5 Die Rechnungslegung erfolgt nach Zahlung der Veranstaltung und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes und Verbrauchs (z.B. extra RäumlichkeitenMiete ist auf eines der auf der Rechnung bezeichneten Konten der SPIE TELBA GmbH zu zahlen. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, Aufbau-, Abbautage, Strom, Zwischenreinigungen, Sonderreinigungen, Schäden,…) abzüglich wenn sie auf einem der geleisteten Akontozahlung und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu begleichen. Das im Vertrag enthaltene Angebot gilt als Richtwert für den Veranstalter und nicht als endgültige RechnungBankkonten der SPIE TELBA GmbH gutgeschrieben ist.
3.6 Gleicht der Kunde eine Forderung zum vertragsgemäßen Fälligkeitstermin ganz oder teilweise nicht aus, ist die SPIE TELBA GmbH berechtigt, getroffene Vereinbarungen über Zahlungsziele für alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und diese sofort fällig zu stellen. Die mit SPIE TELBA GmbH ist ferner berechtigt weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Errichtung dieses Mietvertrages anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des MietersEuropäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen.
3.7 Die LIVA behält sich ausdrücklich das SPIE TELBA GmbH ist berechtigt bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5% zu berechnen. Bei Verzug ist die SPIE TELBA GmbH berechtigt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht vorder SPIE TELBA GmbH einen höheren Schaden geltend zu machen, Kosten jeglicher Art, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren, gesondert in Rechnung zu stellenbleibt unberührt.
3.8 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; das Gleiche gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts. Wegen zweifelsfrei vorliegender Mängel kann der Kunde Zahlungen zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten oder bei einer Vorauszahlungspflicht des Mietzinses in dieser Höhe aufrechnen. Ziffer 8.2 gilt entsprechend. Die LIVA Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden, mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.
3.9 Die SPIE TELBA GmbH behält sich vor, entsprechend die Miete erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsende zu erhöhen, sofern und soweit sich ihre für die Erhaltung der Steigerung Mietsache anfallenden Energie-, Personal- und Personalausstattungskosten erhöht haben. Sobald sich die jährliche Vergütung um mehr als 5% erhöht, ist der Kunde berechtigt mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Preisindex aliquote Erhöhungen auch Mieterhöhungsverlangens, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Abschluss Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Herabsetzung der Miete verlangen.
3.10 Die SPIE TELBA GmbH kann eine über die in Ziffer 3.1 festgelegte hinausgehende Vergütung des Mietvertrages durchzuführen.geleisteten Aufwandes verlangen, soweit:
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Samples: System Mietvertrag
Mietzins. 3.1 Die vereinbarte Miete schließt die Kosten Als Berechnungsgrundlage für Heizung den Mietzins bzw. Kühlungdas Entgelt für die dem Vertragspartner überlassenen Studios, Normalbeleuchtungdie Geräte einschließlich Zubehör sowie die sonstigen Leistungen dienen die während der Be- nutzungsdauer jeweils geltenden Preislisten von promovio und die auszufertigenden Lieferungs- und Leistungsbelege. Hängt die Preisberechnung von der Dauer der Inanspruchnahme ab, so werden grundsätzlich der Tag der Zurverfügungstellung und Lüftung der Tag der Rücknahme mitgerechnet. Sonnabende, Sonntage und gesetzliche Feiertage innerhalb der Mietzeit werden nur dann nicht berechnet, wenn an diesen Tagen personelle oder sachliche Leistungen von promovio nachweislich weder in Bereitschaft zu halten waren noch genutzt wurden. Wird das Entgelt für eine bestimmte Zeit pauschaliert, wird die Zeit, die über die bei der TipsArena Linz einBerechnung der Pauschale zugrunde gelegte Zeit hinausgeht, zum normalen Preis auf der Basis der Preisliste berechnet.
3.2 Der für die Grundbeleuchtung anfallende Stromaufwand ist in (1) Bereitstellung/Pflichten des Vertragspartners
a. Arbeitskräfte von promovio dürfen ohne Genehmigung durch promovio vom Vertragspartner Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden. Die gewünschten Arbeitskräfte sind rechtzeitig, spätestens im Laufe des vorhergehenden Tages bis 12.00 Uhr, schriftlich bei der Grundmiete der TipsArena Linz enthalten. Der Strombedarf für darüber hinausgehende Leistungen (z.B. Bühne, Effektbeleuchtung, Catering, Anzeigetafel, etc.) kann auf eigenen Zählern abgelesen werden und wird zum jeweiligen Tarif nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestelltDisposition anzufordern.
3.3 In der Grundmiete ist auch b. promovio erklärt sich bereit, dem Vertragspartner die aufgrund einer üblichen Nutzung anfallende einmalige Endreinigung inkludiertgewünschten Arbeitskräfte zu beschaffen, soweit die eigenen Arbeitskräfte nicht ausreichen. Zwischenreinigungen (z.B. aufgrund mehrtägiger Veranstaltungen)Alle durch fremde Arbeitskräfte entstehenden Mehrkosten wie Reisekosten, Sonderreinigungen von groben, unüblichen Beschmutzungen, etc. werden separat, nach tatsächlichen Kosten der Fachfirma dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.4 Die Garderobe wird ausschließlich auf Rechnung der LIVA betrieben. Das Garderobenentgelt ist nach Maßgabe des Tarifes von den Besuchern unmittelbar bei der Garderobe zu entrichten.
3.5 Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung höhere Löhne und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes und Verbrauchs (z.B. extra Räumlichkeiten, Aufbau-, Abbautage, Strom, Zwischenreinigungen, Sonderreinigungen, Schäden,…) abzüglich der geleisteten Akontozahlung und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu begleichen. Das im Vertrag enthaltene Angebot gilt als Richtwert für den Veranstalter und nicht als endgültige Rechnung.
3.6 Die mit der Errichtung dieses Mietvertrages anfallenden Gebühren dergleichen gehen zu Lasten des MietersVertragspartners. Eine Gewähr dafür, dass es in jedem Falle möglich sein wird, dem Vertragspartner die angeforderten Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen oder zu besorgen, übernimmt promovio nicht.
3.7 c. Soweit promovio über die für einen längeren, unbestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte selbst verfügen will, hat promovio dies zwei Tage vorher anzukündigen. Der Vertrags- partner kann die ihm für einen längeren Zeitraum als drei Tage zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte ebenfalls nur mit einer An- kündigung zwei Tage vorab an promovio zurückgeben, es sei denn, dass promovio einer vorzeitigen Rücknahme zustimmt.
d. Durch die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften geht die Xxx- xxxxxxxxxxxxx von promovio gegenüber den Arbeitskräften durch Delegation des Direktionsrechts an den Vertragspartner über. Die LIVA behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kosten jeglicher ArtVerantwortung für die Einhaltung der gesetzlich geregelten Arbeitszeit sowie weitere zum Schutz des Arbeitnehmers bestehende Rechts- vorschriften insbesondere des Arbeitsschutzgesetzes obliegen eben- falls dem Vertragspartner. Arbeitsausfälle, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar warendurch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bedingt sind, gesondert in Rechnung gehen zu stellenLasten des Vertrags- partners.
3.8 e. Mehrarbeit kann vom Vertragspartner nur nach Genehmigung durch die Disposition von promovio angeordnet werden. An-forderungen von Mehrarbeit im Anschluss an die übliche Arbeitszeit sind spätestensbis
f. promovio holt die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für Sonn- und Feiertagsarbeiten ein, soweit diese im Gebiet der Metropolregion Nürnberg geleistet werden sollen. Die LIVA behält sich vorGebühren werden dem Vertragspartner inRechnung gestellt. Für entsprechende Arbeiten außerhalb der Metropolregion müssen die Genehmigungen vom Vertragspartner bei der jeweils für den geplanten Einsatz zuständigen Behörde eingeholt werden.
g. Der Belegschaft ist während der Arbeitszeit Gelegenheit zur Einnah- me eines Frühstücks und Mittagessens zu geben. Die viertelstündige Frühstückspause und die halbstündige Mittagspause gelten nicht als Arbeitszeit.
h. Wenn nach Schluss der Arbeitszeit eine Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr möglich ist, entsprechend hat der Steigerung Vertragspartner für eine Fahrgelegenheit oder Unterbringung zu sorgen.
(2) Vergütung/Kostenregelung
a. Dem Vertragspartner ist es untersagt, selbst oder durch dritte Personen den Arbeitnehmern von promovio unmittelbar oder mittelbar Entlohnung oder Vergünstigungen in jeglicher Form zu gewähren.
b. Reisekosten, Nebenkosten, besondere Entgelte wie Schicht-, Nacht-, Erschwernis-, Schmutz- und Höhenzulagen sowie Pausen-, Zehrgelder, Dienstgang-Entschädigungen und dergleichen dürfen nicht vom Vertragspartner unmittelbar an die Arbeitnehmer von promovio gezahlt werden, sondern werden aufgrund des Preisindex aliquote Erhöhungen auch nach Abschluss des Mietvertrages durchzuführendurch den Vertrags-partner oder seinen Beauftragten erteilten Bestätigungs- vermerks auf dem Tagesbericht direkt von promovio ausgezahlt und mit 15 % Service-Fee an den Vertragspartner weiterberechnet.
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Samples: General Terms and Conditions
Mietzins. 3.1 Die vereinbarte Miete schließt die Kosten für Heizung bzwDer Mietzins betr5gt manatlich
3.1.1 gem. Kühlung, Normalbeleuchtung, und Lüftung 1.2: 396,95 qm BGF x 21,50/qm DM 8,534.43
3.1.2 gem. 1.3: 7 Stellpl5ize x DM 65,--/Steliplatz DM 455.00 Insgesamt DM 8,989.43 zuzFjglich der Mehrwertsteuer in der TipsArena Linz einjeweils gesetzlichen Hbhe. Die Mietzelt ist per tats5chlichem Mietbeginn fCjr zwei Monate mietfrei.
3.2 Der für Mierzins 5ndert sich automatisch prozentval, bezogen auf den jeweils laufenden Mietzins, sofern sich der Lebenshaltungskostenindex fOr die Grundbeleuchtung anfallende Stromaufwand ist in Bundesrepublik Deutschland (4-Personen-Arbeitnehmerhaushalt mit mittlerem Einkommen, 1980 = 1 00), herausgegeben vom Statistischen Bundesamt, gegen0ber dem Stand der Grundmiete der TipsArena Linz enthalten. Der Strombedarf für darüber hinausgehende Leistungen (z.B. Bühne, Effektbeleuchtung, Catering, Anzeigetafel, etc.) kann auf eigenen Zählern abgelesen werden und wird zum jeweiligen Tarif letzten Mietver5nderung um mehr als 5 Punkte nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestelltoben oder unten verAnder-t hat.
3.3 In Die Mietver@nderung entspricht der Grundmiete ist auch Ver5nderung des Lebenshaltungskostenindexes. Sie wird erstmals wirksam for denjenigen Monat, der auf die aufgrund einer üblichen Nutzung anfallende einmalige Endreinigung inkludiert. Zwischenreinigungen (z.B. aufgrund mehrtägiger Veranstaltungen), Sonderreinigungen von groben, unüblichen Beschmutzungen, etc. werden separat, nach tatsächlichen Kosten der Fachfirma dem Mieter in Rechnung gestelltIndexveraffentlichung entsprechend 3.2 folot.
3.4 Die Garderobe vorstehencle WartsicherunQsklausel bedarf der Zustimmung der zusTAndigen Landeszontralbank. Diese wird ausschließlich auf Rechnung der LIVA betriebenvom Vermieter eingeholt. Das Garderobenentgelt ist nach Maßgabe des Tarifes von den Besuchern unmittelbar bei der Garderobe Sollte die Zustimmung versagt werden, so sind die Parteien verpflichtet, eine neue zul5ssige Klausel zu entrichtenvereinbaren, die dem gewollten Zweck am nichsten kommt.
3.5 Die Rechnungslegung erfolgt nach FOr den Fall, clas clas Mietverhgltnis Ober die Grundmietzeit gem. Vorziffer 2.4 hinaus andauert, erhalten der Veranstaltung Vermieter und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes und Verbrauchs (z.B. extra Räumlichkeitender Mieter das Recht, Aufbau-von dem jeweiligen Vertragspartner die Aufnahme von Verhandiungen zu verlangen, Abbautage, Strom, Zwischenreinigungen, Sonderreinigungen, Schäden,…) abzüglich der geleisteten Akontozahlung und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu begleichen. Das im Vertrag enthaltene Angebot gilt als Richtwert für den Veranstalter und nicht als endgültige Rechnungweiche die Vereinbarung einer neuen Basismiste auf Marktrnietniveau zum Gegenstand haben.
3.6 Die mit der Errichtung dieses Mietvertrages anfallenden Gebühren gehen Miete ist monatlich im voraus bis zurn 5. Werktag eines jeden Monats auf das Konto des Vermieters; zu Lasten entrichten. Die Bankverbindung des Mieters.
3.7 Die LIVA behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kosten jeglicher Art, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren, gesondert in Rechnung zu stellen.
3.8 Die LIVA behält sich vor, entsprechend der Steigerung des Preisindex aliquote Erhöhungen auch nach Abschluss des Mietvertrages durchzuführen.Vermieters lautet: Dresdner Bank AG Frankfurt/Main BLZ. 500 800 00 Kto. 510047100 4
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Samples: Mietvertrag (Neon Systems Inc)
Mietzins. 3.1 Die vereinbarte Jährlicher Mietzins Software Anzahl Lizenz- nummer Lizenz- text im 1. Jahr (zzgl. MwSt Folgejahre (zzgl. MwSt.) Max. zu verwaltender Sauenbestand: 1- 300 Sauen ; Zusätzliche Miete schließt pro Jahr: 0,- €
b) Im jährlichen Mietzins ist die Kosten für Heizung bzw. Kühlung, Normalbeleuchtung, Softwarepflege und Lüftung in Wartung der TipsArena Linz ein.
3.2 Der für die Grundbeleuchtung anfallende Stromaufwand ist in der Grundmiete der TipsArena Linz vertragsgegenständlichen Software enthalten. Der Strombedarf für darüber hinausgehende Leistungen (z.B. BühneVermieter verpflichtet sich, Effektbeleuchtungdem Kunden den jeweils jüngsten Programmstand und die dazu notwendigen Erläuterungen zur Verfügung zu stellen. Vorhandene Daten werden möglichst vollständig in neuere Programmversionen übernommen. Falls notwendig kann der Vermieter die Daten des Kunden anfordern, Catering, Anzeigetafel, etc.) kann auf eigenen Zählern abgelesen werden und wird zum jeweiligen Tarif nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestelltum diese dem neuesten Programmstand anzupassen. In diesem Fall verpflichtet sich der Vermieter die Daten weder selbst zu nutzen noch zu speichern oder an Dritte zur Nutzung weiterzugeben.
3.3 In c) Der Mietzins bemisst sich nach der Grundmiete ist auch die aufgrund einer üblichen Nutzung anfallende einmalige Endreinigung inkludiertfolgenden Sauenbestandsgröße: 1- 300 Sauen. Zwischenreinigungen (z.B. aufgrund mehrtägiger Veranstaltungen), Sonderreinigungen Die zusätzliche Miete pro Jahr beträgt zur Zeit 0,- €. Eine Änderung der Sauenbestandsgröße kann vom Mieter jederzeit beantragt werden. Der Mietpreis wird entsprechend der zum Zeitpunkt des Antrags gültigen Preisliste ohne Änderung dieses Mietvertrags angepasst. Programmergänzungen in Form von groben, unüblichen Beschmutzungen, etc. zusätzlichen Programmen werden separat, nach tatsächlichen Kosten der Fachfirma dem Mieter in Rechnung gestelltKunden gesondert angeboten.
3.4 d) BHZP kann den Xxxxxxxx zum Beginn eines neuen Vertragsjahres neu festlegen. Die Garderobe wird ausschließlich auf Rechnung der LIVA betriebenAnhebung des Mietzinses ist dem Kunden 3 Monate vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres mitzuteilen. Der Kunde hat sodann bei Erhöhung des Mietzinses das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Vertragsjahres außerordentlich schriftlich zu kündigen. Das Garderobenentgelt ist nach Maßgabe Recht zur ordentlichen Kündigung des Tarifes von den Besuchern unmittelbar bei der Garderobe zu entrichtenVertrages bleibt hiervon unberührt.
3.5 Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes und Verbrauchs (z.B. extra Räumlichkeiten, Aufbau-, Abbautage, Strom, Zwischenreinigungen, Sonderreinigungen, Schäden,…) abzüglich der geleisteten Akontozahlung und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu begleichen. Das im Vertrag enthaltene Angebot gilt als Richtwert für den Veranstalter und nicht als endgültige Rechnung.
3.6 Die mit der Errichtung dieses Mietvertrages anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Mieters.
3.7 Die LIVA behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kosten jeglicher Art, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren, gesondert in Rechnung zu stellen.
3.8 Die LIVA behält sich vor, entsprechend der Steigerung des Preisindex aliquote Erhöhungen auch nach Abschluss des Mietvertrages durchzuführen.
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Samples: Software Rental Agreement
Mietzins. 3.1 Die vereinbarte Miete schließt die Kosten für Heizung bzw. Kühlung, Normalbeleuchtung, und Lüftung in der TipsArena Linz Räumlichkeiten ein.
3.2 Der für die Grundbeleuchtung anfallende Stromaufwand ist in der Grundmiete der TipsArena Linz enthalten. Der Strombedarf für darüber hinausgehende Leistungen (z.B. Bühne, Effektbeleuchtung, Catering, Flutlicht, Anzeigetafel, Rasenheizung etc.) kann auf eigenen Zählern abgelesen werden und wird zum jeweiligen Tarif nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt.
3.3 In der Grundmiete ist auch die aufgrund einer üblichen Nutzung anfallende einmalige Endreinigung inkludiert. Zwischenreinigungen (z.B. aufgrund mehrtägiger Veranstaltungen), Sonderreinigungen von groben, unüblichen Beschmutzungen, etc. werden separat, nach tatsächlichen Kosten der Fachfirma dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.4 Die Garderobe wird ausschließlich auf Rechnung der LIVA betrieben. Das Garderobenentgelt ist nach Maßgabe des Tarifes von den Besuchern unmittelbar bei der Garderobe zu entrichten.
3.5 Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes und Verbrauchs (z.B. extra Räumlichkeiten, Aufbau-, Abbautage, Strom, Zwischenreinigungen, Sonderreinigungen, Schäden,…) abzüglich der geleisteten Akontozahlung und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu begleichen. Das im Vertrag enthaltene Angebot gilt als Richtwert für den Veranstalter und nicht als endgültige Rechnung.
3.6 Die mit der Errichtung dieses Mietvertrages anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Mieters.
3.7 Die LIVA behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kosten jeglicher Art, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren, gesondert in Rechnung zu stellen.
3.8 Die LIVA behält sich vor, entsprechend der Steigerung des Preisindex aliquote Erhöhungen auch nach Abschluss des Mietvertrages durchzuführen.
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Samples: Mietvertrag
Mietzins. 3.1 Die vereinbarte Miete schließt die Kosten Als Berechnungsgrundlage für Heizung den Mietzins bzw. Kühlungdas Entgelt für die dem Vertragspartner überlassenen Studios, Normalbeleuchtungdie Geräte einschließlich Zubehör sowie die sonstigen Leistungen dienen die während der Benutzungsdauer jeweils geltenden Preislis- ten von TVN und die auszufertigenden Lieferungs- und Leis- tungsbelege. Hängt die Preisberechnung von der Dauer der Inanspruchnahme ab, so werden grundsätzlich der Tag der Zur- verfügungstellung und Lüftung der Tag der Rücknahme mitgerechnet. Sonnabende, Sonntage und gesetzliche Feiertage innerhalb der Mietzeit werden nur dann nicht berechnet, wenn an diesen Ta- gen personelle oder sachliche Leistungen von TVN nachweis- lich weder in Bereitschaft zu halten waren noch genutzt wurden. Wird das Entgelt für eine bestimmte Zeit pauschaliert, wird die Zeit, die über die bei der TipsArena Linz einBerechnung der Pauschale zugrunde gelegte Zeit hinausgeht, zum normalen Preis auf der Basis der Preisliste berechnet.
3.2 Der für die Grundbeleuchtung anfallende Stromaufwand ist in (1) Bereitstellung/Pflichten des Vertragspartners
a. Arbeitskräfte von TVN dürfen ohne Genehmigung durch TVN vom Vertragspartner Dritten nicht zur Verfügung gestellt wer- den. Die gewünschten Arbeitskräfte sind rechtzeitig, spätestens im Laufe des vorhergehenden Tages bis 12.00 Uhr, schriftlich bei der Grundmiete der TipsArena Linz enthalten. Der Strombedarf für darüber hinausgehende Leistungen (z.B. Bühne, Effektbeleuchtung, Catering, Anzeigetafel, etc.) kann auf eigenen Zählern abgelesen werden und wird zum jeweiligen Tarif nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestelltZentraldisposition anzufordern.
3.3 In der Grundmiete ist auch b. TVN erklärt sich bereit, dem Vertragspartner die aufgrund einer üblichen Nutzung anfallende einmalige Endreinigung inkludiertgewünschten Arbeitskräfte zu beschaffen, soweit die eigenen Arbeitskräfte nicht ausreichen. Zwischenreinigungen (z.B. aufgrund mehrtägiger Veranstaltungen)Alle durch fremde Arbeitskräfte entstehenden Mehrkosten wie Reisekosten, Sonderreinigungen von groben, unüblichen Beschmutzungen, etc. werden separat, nach tatsächlichen Kosten der Fachfirma dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.4 Die Garderobe wird ausschließlich auf Rechnung der LIVA betrieben. Das Garderobenentgelt ist nach Maßgabe des Tarifes von den Besuchern unmittelbar bei der Garderobe zu entrichten.
3.5 Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung höhere Löhne und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes und Verbrauchs (z.B. extra Räumlichkeiten, Aufbau-, Abbautage, Strom, Zwischenreinigungen, Sonderreinigungen, Schäden,…) abzüglich der geleisteten Akontozahlung und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu begleichen. Das im Vertrag enthaltene Angebot gilt als Richtwert für den Veranstalter und nicht als endgültige Rechnung.
3.6 Die mit der Errichtung dieses Mietvertrages anfallenden Gebühren dergleichen gehen zu Lasten des MietersVertragspartners. Eine Gewähr dafür, dass es in jedem Falle möglich sein wird, dem Vertragspartner die angeforderten Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen oder zu besorgen, übernimmt TVN nicht.
3.7 c. Soweit TVN über die für einen längeren, unbestimmten Zeit- raum zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte selbst verfügen will, hat TVN dies zwei Tage vorher anzukündigen. Der Vertrags- partner kann die ihm für einen längeren Zeitraum als drei Tage zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte ebenfalls nur mit einer Ankündigung zwei Tage vorab an TVN zurückgeben, es sei denn, dass TVN einer vorzeitigen Rücknahme zustimmt.
d. Durch die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften geht die Weisungsbefugnis von TVN gegenüber den Arbeitskräften durch Delegation des Direktionsrechts an den Vertragspartner über. Die LIVA behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kosten jeglicher ArtVerantwortung für die Einhaltung der gesetzlich gere- gelten Arbeitszeit sowie weitere zum Schutz des Arbeitnehmers bestehende Rechtsvorschriften insbesondere des Arbeits- schutzgesetzes obliegen ebenfalls dem Vertragspartner. Ar- beitsausfälle, die durch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bedingt sind, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
e. Mehrarbeit kann vom Vertragspartner nur nach Genehmi- gung durch die Zentraldisposition von TVN angeordnet werden. Anforderungen von Mehrarbeit im Anschluss an die übliche Ar- beitszeit sind spätestens bis 10.00 Uhr des betreffenden Tages, Anforderungen für Arbeiten an Tagen, die laut Gesetz bzw. Ta- rifvertrag nicht als Arbeitstage gelten, spätestens 48 Stunden vor Bedarf schriftlich bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar warender Zentraldisposition zu stellen. Der Vertragspartner und seine Beauftragten sind während der Ver- tragsdauer verpflichtet, gesondert die gesetzlichen Bestimmungen über den Arbeitsschutz bei der Beschäftigung überlassener Arbeits- kräfte einzuhalten.
f. TVN holt die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für Sonn- und Feiertagsarbeiten ein, soweit diese im Gebiet der Stadt Hannover geleistet werden sollen. Die Gebühren werden dem Vertragspartner in Rechnung zu stellengestellt. Für entsprechende Arbeiten außerhalb Hannovers müssen die Genehmigungen vom Vertragspartner bei der jeweils für den geplanten Einsatz zuständigen Behörde eingeholt werden.
3.8 g. Der Belegschaft ist während der Arbeitszeit Gelegenheit zur Einnahme eines Frühstücks und Mittagessens zu geben. Die LIVA behält sich vorviertelstündige Frühstückspause und die halbstündige Mittags- pause gelten nicht als Arbeitszeit.
h. Wenn nach Schluss der Arbeitszeit eine Benutzung von öf- fentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr möglich ist, entsprechend hat der Steigerung Ver- tragspartner für eine Fahrgelegenheit oder Unterbringung zu sorgen.
(2) Vergütung/Kostenregelung
a. Dem Vertragspartner ist es untersagt, selbst oder durch dritte Personen den Arbeitnehmern von TVN unmittelbar oder mit- telbar Entlohnung oder Vergünstigungen in jeglicher Form zu gewähren.
b. Reisekosten, Nebenkosten, besondere Entgelte wie Schicht-, Nacht-, Erschwernis-, Schmutz- und Höhenzulagen sowie Pau- sen-, Zehrgelder, Dienstgang-Entschädigungen und derglei- chen dürfen nicht vom Vertragspartner unmittelbar an die Ar- beitnehmer von TVN gezahlt werden, sondern werden aufgrund des Preisindex aliquote Erhöhungen auch nach Abschluss des Mietvertrages durchzuführendurch den Vertragspartner oder seinen Beauftragten er- teilten Bestätigungsvermerks auf dem Tagesbericht direkt von TVN ausgezahlt und mit 15 % Service-Fee an den Vertragspart- ner weiterberechnet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietzins. 3.1 Die vereinbarte Miete schließt die Kosten Als Berechnungsgrundlage für Heizung den Mietzins bzw. Kühlungdas Entgelt für die dem Vertragspartner überlassenen Studios, Normalbeleuchtungdie Geräte einschließlich Zubehör sowie die sonstigen Leistungen dienen die während der Be- nutzungsdauer jeweils geltenden Preislisten von TVN und die auszufer- tigenden Lieferungs- und Leistungsbelege. Hängt die Preisberechnung von der Dauer der Inanspruchnahme ab, so werden grundsätzlich der Tag der Zurverfügungstellung und Lüftung der Tag der Rücknahme mitge- rechnet. Sonnabende, Sonntage und gesetzliche Feiertage innerhalb der Mietzeit werden nur dann nicht berechnet, wenn an diesen Tagen personelle oder sachliche Leistungen von TVN nachweislich weder in Bereitschaft zu halten waren noch genutzt wurden. Wird das Entgelt für eine bestimmte Zeit pauschaliert, wird die Zeit, die über die bei der TipsArena Linz einBerechnung der Pauschale zugrunde gelegte Zeit hinausgeht, zum nor- malen Preis auf der Basis der Preisliste berechnet.
3.2 Der für die Grundbeleuchtung anfallende Stromaufwand ist in (1) Bereitstellung/Pflichten des Vertragspartners
a. Arbeitskräfte von TVN dürfen ohne Genehmigung durch TVN vom Vertragspartner Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden. Die ge- wünschten Arbeitskräfte sind rechtzeitig, spätestens im Laufe des vor- hergehenden Tages bis 12.00 Uhr, schriftlich bei der Grundmiete der TipsArena Linz enthalten. Der Strombedarf für darüber hinausgehende Leistungen (z.B. Bühne, Effektbeleuchtung, Catering, Anzeigetafel, etc.) kann auf eigenen Zählern abgelesen werden und wird zum jeweiligen Tarif nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestelltZentraldisposition anzufordern.
3.3 In der Grundmiete ist auch b. TVN erklärt sich bereit, dem Vertragspartner die aufgrund einer üblichen Nutzung anfallende einmalige Endreinigung inkludiertgewünschten Ar- beitskräfte zu beschaffen, soweit die eigenen Arbeitskräfte nicht aus- reichen. Zwischenreinigungen (z.B. aufgrund mehrtägiger Veranstaltungen)Alle durch fremde Arbeitskräfte entstehenden Mehrkosten wie Reisekosten, Sonderreinigungen von groben, unüblichen Beschmutzungen, etc. werden separat, nach tatsächlichen Kosten der Fachfirma dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.4 Die Garderobe wird ausschließlich auf Rechnung der LIVA betrieben. Das Garderobenentgelt ist nach Maßgabe des Tarifes von den Besuchern unmittelbar bei der Garderobe zu entrichten.
3.5 Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung höhere Löhne und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes und Verbrauchs (z.B. extra Räumlichkeiten, Aufbau-, Abbautage, Strom, Zwischenreinigungen, Sonderreinigungen, Schäden,…) abzüglich der geleisteten Akontozahlung und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu begleichen. Das im Vertrag enthaltene Angebot gilt als Richtwert für den Veranstalter und nicht als endgültige Rechnung.
3.6 Die mit der Errichtung dieses Mietvertrages anfallenden Gebühren dergleichen gehen zu Lasten des MietersVertragspartners. Eine Gewähr dafür, dass es in jedem Falle möglich sein wird, dem Vertragspartner die angeforderten Arbeitskräfte zur Verfü- gung zu stellen oder zu besorgen, übernimmt TVN nicht.
3.7 c. Soweit TVN über die für einen längeren, unbestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte selbst verfügen will, hat TVN dies zwei Tage vorher anzukündigen. Der Vertragspartner kann die ihm für einen längeren Zeitraum als drei Tage zur Verfügung gestellten Arbeits- kräfte ebenfalls nur mit einer Ankündigung zwei Tage vorab an TVN zurückgeben, es sei denn, dass TVN einer vorzeitigen Rücknahme zu- stimmt.
d. Durch die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften geht die Xxx- xxxxxxxxxxxxx von TVN gegenüber den Arbeitskräften durch Delega- tion des Direktionsrechts an den Vertragspartner über. Die LIVA behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kosten jeglicher ArtVerantwor- tung für die Einhaltung der gesetzlich geregelten Arbeitszeit sowie weitere zum Schutz des Arbeitnehmers bestehende Rechtsvorschriften insbesondere des Arbeitsschutzgesetzes obliegen ebenfalls dem Ver- tragspartner. Arbeitsausfälle, die durch die Einhaltung gesetzlicher Vor- schriften bedingt sind, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
e. Mehrarbeit kann vom Vertragspartner nur nach Genehmigung durch die Zentraldisposition von TVN angeordnet werden. Anforderungen von Mehrarbeit im Anschluss an die übliche Arbeitszeit sind spätestens bis 10.00 Uhr des betreffenden Tages, Anforderungen für Arbeiten an Tagen, die laut Gesetz bzw. Tarifvertrag nicht als Arbeitstage gelten, spätestens 48 Stunden vor Bedarf schriftlich bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar warender Zentraldisposition zu stellen. Der Vertragspartner und seine Beauftragten sind während der Vertragsdauer verpflichtet, gesondert die gesetzlichen Bestimmungen über den Arbeitsschutz bei der Beschäftigung überlassener Arbeitskräfte einzuhalten.
f. TVN holt die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für Sonn- und Feiertagsarbeiten ein, soweit diese im Gebiet der Stadt Hannover geleistet werden sollen. Die Gebühren werden dem Vertragspartner in Rechnung zu stellengestellt. Für entsprechende Arbeiten außerhalb Hannovers müssen die Genehmigungen vom Vertragspartner bei der jeweils für den geplanten Einsatz zuständigen Behörde eingeholt werden.
3.8 g. Der Belegschaft ist während der Arbeitszeit Gelegenheit zur Einnah- me eines Frühstücks und Mittagessens zu geben. Die LIVA behält sich vorviertelstündige Frühstückspause und die halbstündige Mittagspause gelten nicht als Arbeitszeit.
h. Wenn nach Schluss der Arbeitszeit eine Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr möglich ist, entsprechend hat der Steigerung Vertragspartner für eine Fahrgelegenheit oder Unterbringung zu sorgen.
(2) Vergütung/Kostenregelung
a. Dem Vertragspartner ist es untersagt, selbst oder durch dritte Per- sonen den Arbeitnehmern von TVN unmittelbar oder mittelbar Entloh- nung oder Vergünstigungen in jeglicher Form zu gewähren.
b. Reisekosten, Nebenkosten, besondere Entgelte wie Schicht-, Nacht-, Erschwernis-, Schmutz- und Höhenzulagen sowie Pausen-, Zehrgelder, Dienstgang-Entschädigungen und dergleichen dürfen nicht vom Ver- tragspartner unmittelbar an die Arbeitnehmer von TVN gezahlt werden, sondern werden aufgrund des Preisindex aliquote Erhöhungen auch nach Abschluss des Mietvertrages durchzuführen.durch den Vertragspartner oder seinen Beauftragten erteilten Bestätigungsvermerks auf dem Tagesbericht di- rekt von TVN ausgezahlt und mit 15 % Service-Fee an den Vertragspart-
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietzins. 3.1 Die vereinbarte Miete schließt die Kosten für Heizung bzwDer Mietzins besteht aus dem vereinbarten und angemessenen Hauptmietzins, dem auf das Bestandobjekt entfallenden Anteil an Betriebskosten und öffentlichen Abgaben inkl. Kühlungder Hausbetreuung, Normalbeleuchtungdem auf das Bestandobjekt entfallenden Anteil an der Erhaltung und dem Betrieb der folgenden, der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Anlagen des Hauses, den anteiligen Heiz- und Lüftung Warmwasserkosten sowie Strom, den Verwaltungsauslagen in der TipsArena Linz ein.
3.2 Der für die Grundbeleuchtung anfallende Stromaufwand ist durch § 22 MRG in der Grundmiete jeweils in Kraft stehenden Fassung geregelten Höhe, der TipsArena Linz enthalten. Der Strombedarf für darüber hinausgehende Leistungen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe (z.B. Bühnederzeit .....%), Effektbeleuchtung, Catering, Anzeigetafel, etcberechnet von allen Mietzinsbestandteilen der Punkte a. bis e. Als monatlich zu entrichtender Mietzins (Punkte a.-f.) kann auf eigenen Zählern abgelesen werden und wird zum jeweiligen Tarif nach tatsächlichem Verbrauch ein Betrag in Rechnung gestellt.
3.3 In der Grundmiete ist auch die aufgrund einer üblichen Nutzung anfallende einmalige Endreinigung inkludiert. Zwischenreinigungen Höhe von Euro ....................- (z.B. aufgrund mehrtägiger Veranstaltungen)inklusive akontierte, Sonderreinigungen von grobenanteilige Betriebskosten, unüblichen Beschmutzungen, etc. werden separat, nach tatsächlichen Kosten der Fachfirma dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.4 Die Garderobe wird ausschließlich auf Rechnung der LIVA betrieben. Das Garderobenentgelt ist nach Maßgabe des Tarifes von den Besuchern unmittelbar bei der Garderobe zu entrichten.
3.5 Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes und Verbrauchs (z.B. extra Räumlichkeiten, Aufbau-, AbbautageGas, Strom, Zwischenreinigungen..................................................................., Sonderreinigungenexklusive Ust. in der Höhe von ....... %) vereinbart. Fälligkeit des Mietzinses: Der Mietzins ist monatlich jeweils am Dritten eines jeden Monates auf folgendes Konto einzuzahlen (Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag; IBAN: BIG: Kontoinhaber: Im Verzugsfalle ist der Vermieter berechtigt, Schäden,…) abzüglich der geleisteten Akontozahlung und ist innerhalb Mahnspesen in Höhe von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge Euro 15.- je Mahnung zu begleichen. Das im Vertrag enthaltene Angebot gilt als Richtwert für den Veranstalter und nicht als endgültige Rechnungberechnen.
3.6 Die mit der Errichtung dieses Mietvertrages anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Mieters.
3.7 Die LIVA behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kosten jeglicher Art, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren, gesondert in Rechnung zu stellen.
3.8 Die LIVA behält sich vor, entsprechend der Steigerung des Preisindex aliquote Erhöhungen auch nach Abschluss des Mietvertrages durchzuführen.
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Samples: Sublease Agreement
Mietzins. 3.1 Die Der umseits angegebene vereinbarte Miete schließt Mietzins gilt für die Kosten für Heizung normale Nutzung des Mietgegenstandes im Ausmaß einer maximalen täglichen Betriebszeit von 8 Stunden in 5 Arbeitstagen pro Woche, somit 40 Stunden pro Woche bzw. Kühlung160 Betriebsstunden pro Monat, Normalbeleuchtungsofern nicht im Mietvertrag ausdrücklich und schriftlich andere Betriebszeiten vereinbart sind. Die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Betriebszeiten berechtigt den Vermieter, und Lüftung dem Mieter proportional zur Überschreitung der Betriebszeiten einen an diese Überschreitung angepassten Mietzins zu verrechnen. Die Unterschreibung der Betriebszeiten bewirkt kein Recht zur Minderung. Der Mieter ist verpflichtet, den erhöhten Xxxxxxxx nach dessen Nachverrechnung zu bezahlen. Alle anderen aus der nicht vertragskonformen Nutzung des Mietgegenstandes herrührenden Ansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Sollte der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses oder mit der Abnahme des Mietgegenstandes in Verzug geraten, so ist Xxxx berechtigt, Verzugszinsen in der TipsArena Linz ein.
3.2 Der für die Grundbeleuchtung anfallende Stromaufwand ist in der Grundmiete der TipsArena Linz enthaltenHöhe von zumindest 1 % per angefangenem Monat zu verlangen. Der Strombedarf für darüber hinausgehende Leistungen Mieter ist zur Aufrechnung von Gegenforderungen mit dem Mietzins nicht berechtigt. Auch ist der Mieter nicht berechtigt, den Mietzins wegen allfälliger Gegenansprüche (z.B. BühneGarantie-, EffektbeleuchtungGewährleistungs- und Schadenersatzansprüche) zurückzubehalten. Der Mieter tritt Xxxx bereits jetzt bis zur Höhe der jeweils fälligen Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen seine Forderung gegenüber Dritten, Cateringin deren Auftrag oder Interesse der Mieter den Mietgegenstand eingesetzt hat, Anzeigetafelab. Im Fall des Verzuges mit der Mietzinszahlung ist der Mieter verpflichtet, etc.) kann auf eigenen Zählern abgelesen werden den Dritten von der Abtretung zu verständigen und wird zum einen entsprechenden Vermerk in seine Bücher aufzunehmen. Auch Xxxx selbst ist im Verzugsfall berechtigt, den Dritten von der vereinbarten Abtretung zu verständigen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Mieter, Xxxx sofort den Mietgegenstand zur einstweiligen Sicherstellung zurückzustellen. Diese Zurückstellung lässt aber das Bestehen des Mietvertrages unberührt und ist der Mieter weiterhin verpflichtet, den monatlichen Mietzins zu leisten. Der Mieter verpflichtet sich, im Fall des Verzuges alle mit der Einbringlichmachung der Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen verbundenen Mahnspesen (in tarifmäßiger Höhe gemäß dem jeweiligen Tarif nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt.
3.3 In der Grundmiete ist auch die aufgrund einer üblichen Nutzung anfallende einmalige Endreinigung inkludiert. Zwischenreinigungen (z.B. aufgrund mehrtägiger VeranstaltungenRATG), Sonderreinigungen von grobenBarauslagen und sonstige Kosten in voller Höhe zu ersetzen und in jedem Fall Kuhn für die aus der Eintreibung der Forderung entstandenen Kosten schad- und klaglos zu halten. Wechsel und Schecks werden nur bei besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, unüblichen Beschmutzungen, etc. werden separat, nach tatsächlichen Kosten der Fachfirma dem Mieter in Rechnung gestelltnicht an Erfüllung statt angenommen.
3.4 Die Garderobe wird ausschließlich auf Rechnung der LIVA betrieben. Das Garderobenentgelt ist nach Maßgabe des Tarifes von den Besuchern unmittelbar bei der Garderobe zu entrichten.
3.5 Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes und Verbrauchs (z.B. extra Räumlichkeiten, Aufbau-, Abbautage, Strom, Zwischenreinigungen, Sonderreinigungen, Schäden,…) abzüglich der geleisteten Akontozahlung und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu begleichen. Das im Vertrag enthaltene Angebot gilt als Richtwert für den Veranstalter und nicht als endgültige Rechnung.
3.6 Die mit der Errichtung dieses Mietvertrages anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Mieters.
3.7 Die LIVA behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kosten jeglicher Art, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren, gesondert in Rechnung zu stellen.
3.8 Die LIVA behält sich vor, entsprechend der Steigerung des Preisindex aliquote Erhöhungen auch nach Abschluss des Mietvertrages durchzuführen.
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Samples: Mietvertrag
Mietzins. 3.1 Die vereinbarte Miete schließt die Der Mietzins setzt sich zusammen aus Grundmiete sowie Betriebskosten und orientiert sich an der II. Berechnungsverordnung (II. BV). Kosten für Heizung bzw. Kühlung, Normalbeleuchtung, und Lüftung alle den Bewohnern zur Verfügung stehende Gemeinschaftsanlagen sind in der TipsArena Linz einMiete anteilig enthalten.
3.2 Seezeit ist aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet, eine kostendeckende Miete zu erheben. Der für Mietzins wird in Anlehnung an die Grundbeleuchtung anfallende Stromaufwand ist II. Berechnungsverordnung (II. BV) i.V.m. § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) in der Grundmiete jeweils gültigen Fassung aus den laufenden Aufwendungen und Kosten sowie aus dem Mietaufwand von Seezeit als Hauptmieter ermittelt. Dabei können verschiedene Studentenwohnanlagen zusammengefasst werden, auch wenn die Voraussetzungen einer Wirtschaftseinheit im Sinne von § 2 Abs. 2 der TipsArena Linz enthaltenII. Der Strombedarf für darüber hinausgehende Leistungen BV nicht vorliegen, um Unterschiede im Wohnwert oder öffentlicher Förderung einzelner Wohnanlagen und daraus resultierende ungerechtfertigte Differenzen im Mietniveau auszugleichen.
3.3 Die Miete sowie alle mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Zahlungen (z.B. BühneKaution, EffektbeleuchtungMahnkosten und Gebühren) sind im Wege des SEPA-Lastschriftverfahren zu begleichen. Der Mieter ist verpflichtet, CateringSeezeit hierfür ein widerrufliches SEPA- Lastschrift-Mandat/Einzugsermächtigung für ein deutsches Bankkonto zu erteilen (Vordruck liegt dem Mietvertrag bei). Seezeit ist berechtigt, Anzeigetafelvom Vertragsabschluss abzusehen, etc.) kann auf eigenen Zählern abgelesen werden solange dieses nicht vorliegt. Die Miete ist monatlich im Voraus am 1. Werktag des Monats fällig und wird zum jeweiligen Tarif nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt.
3.3 In regelmäßig am 2. Werktag vom angegebenen Konto abgebucht. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Deckung für die abzubuchenden Beträge gewährleistet ist. Bei Undurchführbarkeit der Grundmiete Abbuchung mangels Deckung oder aus sonstigen vom Mieter zu vertretenden Umständen, hat dieser alle daraus entstehenden Kosten zu tragen. Bei Zahlungsverzug ist auch die aufgrund einer üblichen Nutzung anfallende einmalige Endreinigung inkludiertder Vermieter berechtigt, für jede Mahnung Mahngebühren zu erheben. Zwischenreinigungen (z.B. aufgrund mehrtägiger Veranstaltungen), Sonderreinigungen Die von groben, unüblichen Beschmutzungen, etc. der Bank erhobenen Rücklaufgebühren bei nicht gedecktem Konto werden separat, nach tatsächlichen Kosten der Fachfirma ebenfalls dem Mieter in Rechnung gestelltbelastet. Ein zweiter Abbuchungsversuch für dieselbe Forderung durch den Vermieter erfolgt nicht. Der Mieter hat dann den Rückstand direkt an Seezeit zu überweisen.
3.4 Die Garderobe wird ausschließlich auf Rechnung Der Mietzins setzt sich in der LIVA betrieben. Das Garderobenentgelt ist Regel zusammen aus: Grundmiete - Kapitalkosten - Mietaufwand von Seezeit als Hauptmieter - Abschreibung der Gebäude - Möblierungszuschlag für ganz oder teilweise möblierten Wohnraum sowie für Gemeinschaftsräume - Instandhaltungs-, Instandsetzungskosten und Kosten für Schönheitsreparaturen - Verwaltungskosten - Mietausfallwagnis - Eigenkapitalverzinsung Betriebskosten - Reinigung des Gebäudekomplexes insgesamt - Öffentliche Abgaben - Versicherungskosten - Hausverwalter/Hausmeister - und sonstige Kosten nach Maßgabe des Tarifes § 2 Ziffer 17 BetrKV wie Dachrinnenreinigung, Füllen und Warten von den Besuchern unmittelbar bei Feuerlöschern, Überprüfung von Brandwarnanlagen, Lüftungs- und Blitzschutzanlagen, Türsprech- und Öffnereinrichtungen sowie Kosten der Garderobe zu entrichtenGemeinschaftseinrichtungen - (Tele-)Kommunikationseinrichtung für von Seezeit betriebene und gemeinschaftlich genutzte Räume oder Gegenstände inklusive Gebühren - Pflege und Reinigung der Außenanlagen, Kosten für Betrieb und Wartung hierzu erforderlicher Geräte (Rasenmäher u.a.) und Fahrzeuge - Müllentsorgung - Strom - Wasserversorgung - Heizung/Warmwasser
3.5 Die Rechnungslegung erfolgt nach Deckt die erhobene Miete pro Wohnanlagenplatz die kalkulierten laufenden Aufwendungen und Kosten sowie den Mietaufwand von Seezeit als Hauptmieter nicht ab (Unterdeckung), ist Seezeit berechtigt, die Miete bis zum Betrag einer kostendeckenden Miete anzuheben. Eine Erhöhung der Veranstaltung und unter Berücksichtigung erhobenen Miete ist ebenfalls zulässig, wenn sich eine Änderung der laufenden Aufwendungen oder Kosten sowie des tatsächlichen Aufwandes und Verbrauchs (z.B. extra Räumlichkeiten, Aufbau-, Abbautage, Strom, Zwischenreinigungen, Sonderreinigungen, Schäden,…) abzüglich Mietaufwandes von Seezeit als Hauptmieter und/oder eine Änderung der geleisteten Akontozahlung und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu begleichen. Das im Vertrag enthaltene Angebot gilt als Richtwert für den Veranstalter und nicht als endgültige RechnungBerechnungsgrundlage ergibt.
3.6 Änderungen der Miete teilt der Vermieter dem Mieter schriftlich mit. Die mit Miete ist sodann ab dem darauffolgenden Monat in der Errichtung dieses Mietvertrages anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Mietersgeänderten Höhe geschuldet.
3.7 Die LIVA behält sich ausdrücklich das Recht vorEin Aufrechnungs-, Kosten jeglicher ArtZurückbehaltungs- oder Minderungsrecht gegenüber der Mietzinsforderung besteht mit Ausnahme der Ansprüche aus § 536a BGB, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren, gesondert § 539 BGB sowie Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung nur für unstreitige und rechtskräftig festgestellte Forderungen und muss durch den Mieter gegenüber dem Vermieter vorab in Rechnung zu stellenTextform erklärt werden.
3.8 Die LIVA behält sich vor, entsprechend der Steigerung des Preisindex aliquote Erhöhungen auch nach Abschluss des Mietvertrages durchzuführen.
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Samples: Mietbedingungen
Mietzins. 3.1 Die Der umseits angegebene vereinbarte Miete schließt Mietzins gilt für die Kosten für Heizung normale Nutzung des Mietgegenstandes im Ausmaß einer maximalen täglichen Betriebszeit von 8 Stunden in 5 Arbeitstagen pro Woche, somit 40 Stunden pro Woche bzw. Kühlung160 Betriebsstunden pro Monat, Normalbeleuchtungsofern nicht im Mietvertrag ausdrücklich und schriftlich andere Betriebszeiten vereinbart sind. Die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Betriebszeiten berechtigt den Vermieter, und Lüftung dem Mieter proportional zur Überschreitung der Betriebszeiten einen an diese Überschreitung angepassten Mietzins zu verrechnen. Die Unterschreibung der Betriebszeiten bewirkt kein Recht zur Minderung. Der Mieter ist verpflichtet, den erhöhten Xxxxxxxx nach dessen Nachverrechnung zu bezahlen. Alle anderen aus der nicht vertragskonformen Nutzung des Mietgegenstandes herrührenden Ansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Sollte der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses oder mit der Abnahme des Mietgegenstandes in Verzug geraten, so ist Xxxx berechtigt, Verzugszinsen in der TipsArena Linz ein.
3.2 Der für die Grundbeleuchtung anfallende Stromaufwand ist in der Grundmiete der TipsArena Linz enthaltenHöhe von zumindest 1,25 % per angefangenem Monat zu verlangen. Der Strombedarf für darüber hinausgehende Leistungen Mieter ist zur Aufrechnung von Gegenforderungen mit dem Mietzins nicht berechtigt. Auch ist der Mieter nicht berechtigt, den Mietzins wegen allfälliger Gegenansprüche (z.B. BühneGarantie-, EffektbeleuchtungGewährleistungs- und Schadenersatzansprüche) zurückzubehalten. Der Mieter tritt Xxxx bereits jetzt bis zur Höhe der jeweils fälligen Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen seine Forderung gegenüber Dritten, Cateringin deren Auftrag oder Interesse der Mieter den Mietgegenstand eingesetzt hat, Anzeigetafelab. Im Fall des Verzuges mit der Mietzinszahlung ist der Mieter verpflichtet, etc.) kann auf eigenen Zählern abgelesen werden den Dritten von der Abtretung zu verständigen und wird zum einen entsprechenden Vermerk in seine Bücher aufzunehmen. Auch Xxxx selbst ist im Verzugsfall berechtigt, den Dritten von der vereinbarten Abtretung zu verständigen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Mieter, Xxxx sofort den Mietgegenstand zur einstweiligen Sicherstellung zurückzustellen. Diese Zurückstellung lässt aber das Bestehen des Mietvertrages unberührt und ist der Mieter weiterhin verpflichtet, den monatlichen Mietzins zu leisten. Der Mieter verpflichtet sich, im Fall des Verzuges alle mit der Einbringlichmachung der Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen verbundenen Mahnspesen (in tarifmäßiger Höhe gemäß dem jeweiligen Tarif nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt.
3.3 In der Grundmiete ist auch die aufgrund einer üblichen Nutzung anfallende einmalige Endreinigung inkludiert. Zwischenreinigungen (z.B. aufgrund mehrtägiger VeranstaltungenRATG), Sonderreinigungen von grobenBarauslagen und sonstige Kosten in voller Höhe zu ersetzen und in jedem Fall Kuhn für die aus der Eintreibung der Forderung entstandenen Kosten schad- und klaglos zu halten. Wechsel und Schecks werden nur bei besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, unüblichen Beschmutzungen, etc. werden separat, nach tatsächlichen Kosten der Fachfirma dem Mieter in Rechnung gestelltnicht an Erfüllung statt angenommen.
3.4 Die Garderobe wird ausschließlich auf Rechnung der LIVA betrieben. Das Garderobenentgelt ist nach Maßgabe des Tarifes von den Besuchern unmittelbar bei der Garderobe zu entrichten.
3.5 Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes und Verbrauchs (z.B. extra Räumlichkeiten, Aufbau-, Abbautage, Strom, Zwischenreinigungen, Sonderreinigungen, Schäden,…) abzüglich der geleisteten Akontozahlung und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu begleichen. Das im Vertrag enthaltene Angebot gilt als Richtwert für den Veranstalter und nicht als endgültige Rechnung.
3.6 Die mit der Errichtung dieses Mietvertrages anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Mieters.
3.7 Die LIVA behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kosten jeglicher Art, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren, gesondert in Rechnung zu stellen.
3.8 Die LIVA behält sich vor, entsprechend der Steigerung des Preisindex aliquote Erhöhungen auch nach Abschluss des Mietvertrages durchzuführen.
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Samples: Mietvertrag
Mietzins. 3.1 Die vereinbarte Miete schließt die Kosten für Heizung bzw. Kühlungberechnet sich aus der Größe des Bootes, Normalbeleuchtung, und Lüftung in nach der TipsArena Linz ein.
3.2 Der „Preisliste für die Grundbeleuchtung anfallende Stromaufwand Sommersaison“. Die Miete bezieht sich ausschließlich auf die Zurverfügungstellung des Liegeplatzes. Die Benutzung von Maschinen und Anlagen sowie Müll, Strom- und Wasserentnahme werden gesondert vergütet. Die Miete ist in bei Vertragsabschluss mit Beginn der Grundmiete der TipsArena Linz enthaltenSommerliegezeit, im voraus ohne Abzug zu entrichten. Das Mietverhältnis beginnt am 15. April eines jeden Jahres und endet am 15. Oktober desselben Jahres. Der Strombedarf für darüber hinausgehende Leistungen (z.B. BühneVertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Saison, Effektbeleuchtungwenn er nicht bis zum 31.12. eines Jahres von einer der Vertragsparteien gekündigt wird erstmals zum 31.12.2018 . Der Vertrag beginnt nach rechtskräftiger Unterzeichnung durch den Mieter und den Vermieter sowie nach Bezahlung des Mietpreises. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Als wichtige Gründe sind zwischen Mieter und Vermieter u.a. vereinbart: - nicht fristgerechte Bezahlung des Mietpreises - Nichtbeachtung der Stegordnung - mutwillige oder leichtfertige Beschädigung von Anlagen und/oder Booten Wird dieser Vertrag fristlos gekündigt, Cateringso verzichtet der Mieter dem Vermieter gegenüber auf jegliche Ansprüche, Anzeigetafel, etc.) kann auf eigenen Zählern abgelesen werden und wird zum jeweiligen Tarif nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt.
3.3 In der Grundmiete ist auch die aufgrund einer üblichen Nutzung anfallende einmalige Endreinigung inkludiertinsbesondere finanzielle. Zwischenreinigungen (z.B. aufgrund mehrtägiger Veranstaltungen), Sonderreinigungen von groben, unüblichen Beschmutzungen, etc. werden separatDer Mieter verpflichtet sich, nach tatsächlichen Kosten Beendigung des Mietverhältnisses den Liegeplatz geräumt zu übergeben. Räumt der Fachfirma Xxxxxx den Liegeplatz nicht, so erklärt er bereits jetzt sich damit einverstanden, dass der Vermieter das Boot durch ein Unternehmen seiner Xxxx mit dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.4 Die Garderobe wird ausschließlich auf Rechnung Abtransport und der LIVA betrieben. Das Garderobenentgelt ist nach Maßgabe Lagerung des Tarifes von den Besuchern unmittelbar bei der Garderobe zu entrichten.
3.5 Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes und Verbrauchs (z.B. extra Räumlichkeiten, Aufbau-, Abbautage, Strom, Zwischenreinigungen, Sonderreinigungen, Schäden,…) abzüglich der geleisteten Akontozahlung und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu begleichen. Das Bootes im Vertrag enthaltene Angebot gilt als Richtwert Namen des Mieters und auf dessen Kosten beauftragt. Die Nutzung des Liegeplatzes und der Steganlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter sichert die Anlage im Rahmen seiner Möglichkeiten. Er haftet jedoch nicht für den Veranstalter Diebstähle, Schäden an Personen und nicht als endgültige Rechnung.
3.6 Die mit der Errichtung dieses Mietvertrages anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Mieters.
3.7 Die LIVA behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kosten jeglicher ArtSachen, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar warender Benutzung der Anlage entstehen, gesondert in Rechnung gleichgültig von wem diese verursacht oder verschuldet werden. Der Mieter versichert sein Boot gegen alle eventuellen Schäden wie Brand, Sachbeschädigung, Zerstörung, Wasserverunreinigung usw. und auch gegen Totalverlust durch Untergang, selbst. Über seinen Versicherungsschutz hinaus haftet der Mieter unbeschränkt für die durch ihn, seine Familienangehörigen und/oder Gäste direkt oder indirekt verursachten Schäden. Beim Vorhandensein einer Gasanlage auf dem oben genannten Boot versichert der Mieter dem Vermieter, dass diese nachweislich technisch ordnungsgemäß abgenommen ist. Nebenabreden zu stellendiesem Vertrag und etwaige Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift außerdem, dass er volljährig ist und dass das oben genannte Boot sowie alle sonstigen Sachen sein uneingeschränktes Eigentum ist. Sollte ein Vertragsbestandteil unwirksam sein, so bleiben alle anderen Vertragsbestandteile unberührt und somit wirksam.
3.8 Die LIVA behält sich vor, entsprechend der Steigerung des Preisindex aliquote Erhöhungen auch nach Abschluss des Mietvertrages durchzuführen.
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Mietzins. 3.1 Der frei vereinbarte Mietzins besteht aus dem Hauptmietzins, dem Mietzins für mitvermietete Einrichtungsgegenstände, den nachstehend näher umschriebenen Betriebskosten samt lau- fenden öffentlichen Abgaben und der Umsatzsteuer (USt) in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Der monatliche Hauptmietzins beträgt derzeit netto € (iW Euro ) zzgl. jeweilige Ust. Der monatliche Mietzins für die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände (Küche, ...) beträgt netto € (iW Euro ) zzgl. Ust (derzeit 20%). Der vereinbarte Mietzins von monatlich € wird aufgrund des vom Statistischen Zentral- amt in Wien herausgegebenen Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) oder dessen Folgein- dex wertgesichert. Die vereinbarte Miete schließt Wertsicherung erfolgt mit Stichtag Vertragsbeginn (=Ausgangsbasis) und wird jährlich mit dem Septemberindex vorgenommen (keine Toleranzgrenze). Die Anpassung an die Kosten für Heizung Wertver- änderungen erfolgt jeweils zum 1.1. des darauf folgenden Jahres. Die Nichtberechnung bzw. KühlungNichteinhebung gilt unabhängig von der Dauer nicht als Verzicht; ein Verzicht auf die Anwen- dung der Wertsicherungsvereinbarung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. Die Geltend- machung ist auch rückwirkend – jedoch begrenzt durch die dreijährige Verjährungsfrist – zu- lässig. Die Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben bestimmen sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (derzeit §§ 21 bis 24 MRG). Der Mieter stimmt dem Abschluss, Normalbeleuchtungder Erneuerung und/oder der zweckmäßigen Änderung von Verträgen über die angemessene Versicherung des Hauses gegen Glasbruch (hinsichtlich der Verglasung der der allgemeinen Benützung dienenden Räume des Hauses einschließlich aller Außenfenster) und Sturmschäden zu bzw. tritt den bestehenden Vereinbarungen bei. Der vom Mieter zu tragenden Anteil des Mietobjektes an den Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben bestimmt sich (entsprechend § 17 MRG) nach dem Verhältnis der Nutz- fläche des Mietobjekts zur Gesamtnutzfläche aller Mietobjekte des Gebäudes. Informativ wird mitgeteilt, dass dieser Anteil derzeit …… % beträgt. Zur Deckung der Betriebskosten und Lüftung in laufenden öffentlichen Abgaben wird ein gleichbleiben- der TipsArena Linz einTeilbetrag zur Anrechnung gebracht, der vom Gesamtbetrag der Betriebskosten und der öffentlichen Abgaben des vorausgegangenen Kalenderjahres zu berechnen ist und im Falle einer zwischenzeitlichen Erhöhung von Betriebskosten oder der öffentlichen Abgaben um höchstens 10% überschritten werden darf; die endgültige Abrechnung der jährlichen Betriebs- kosten erfolgt entsprechend den Anordnungen des § 21 MRG bis spätestens 30. Juni des Folgejahres. Dieser monatliche Akontobetrag beträgt daher derzeit netto € (iW Euro ) zzgl. je- weilige Ust. Ausdrücklich festgehalten wird, dass der Mieter die sonstigen von ihm verursachten Betriebs- kosten (wie etwa Energiekosten, Telefon, Telekabel udgl.
3.2 ) neben dem genannten Mietzins selbst zu tragen hat. Sollten derartige Kosten dem Vermieter vorgeschrieben werden, so ver- pflichtet sich der Mieter zum Ersatz binnen14 Tagen nach Bekanntgabe und Nachweis der Vorschreibung durch den Vermieter. Der monatliche Bruttogesamtmietzins (inklusive Akontobetrag für Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben sowie USt.) beträgt sohin derzeit € (iW: Euro ). Der vereinbarte Bruttogesamtmietzins ist monatlich im Voraus jeweils am Fünften des Kalen- dermonats fällig, wobei für die Grundbeleuchtung anfallende Stromaufwand ist in Rechtzeitigkeit der Grundmiete Zahlung das Einlangen maßgebend ist. Bei Zahlungsverzug gelten bankübliche Verzugszinsen als vereinbart; Mahnungen sind kosten- pflichtig. Darüber hinaus haftet der TipsArena Linz enthalten. Der Strombedarf Mieter dem Vermieter für darüber hinausgehende Leistungen alle aus einer verspäteten Zahlung resul- tierenden Kosten (z.B. Bühne, Effektbeleuchtung, Catering, Anzeigetafel, etceinschließlich Prozess- und Vertretungskosten).) kann auf eigenen Zählern abgelesen werden und wird zum jeweiligen Tarif nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt.
3.3 In der Grundmiete ist auch die aufgrund einer üblichen Nutzung anfallende einmalige Endreinigung inkludiert. Zwischenreinigungen (z.B. aufgrund mehrtägiger Veranstaltungen), Sonderreinigungen von groben, unüblichen Beschmutzungen, etc. werden separat, nach tatsächlichen Kosten der Fachfirma dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.4 Die Garderobe wird ausschließlich auf Rechnung der LIVA betrieben. Das Garderobenentgelt ist nach Maßgabe des Tarifes von den Besuchern unmittelbar bei der Garderobe zu entrichten.
3.5 Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes und Verbrauchs (z.B. extra Räumlichkeiten, Aufbau-, Abbautage, Strom, Zwischenreinigungen, Sonderreinigungen, Schäden,…) abzüglich der geleisteten Akontozahlung und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu begleichen. Das im Vertrag enthaltene Angebot gilt als Richtwert für den Veranstalter und nicht als endgültige Rechnung.
3.6 Die mit der Errichtung dieses Mietvertrages anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Mieters.
3.7 Die LIVA behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kosten jeglicher Art, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren, gesondert in Rechnung zu stellen.
3.8 Die LIVA behält sich vor, entsprechend der Steigerung des Preisindex aliquote Erhöhungen auch nach Abschluss des Mietvertrages durchzuführen.
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Samples: Mietvertrag