Mietzins. Der jeweils anfallende Bruttoinklusivmietzins beträgt € pro Jahr. In diesem Mietpreis ist die jeweils gültige Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten. Ferner sind enthalten die Kosten für Allgemeinstrom, Wasser, Abwasser, Versicherungen, Müllentsorgung ,Reinigungskraft, Hafenmeister. Nicht enthalten in diesem Preis sind die Kosten für Individualstrom. Diese werden gesondert gemäß zugeteiltem Zähler zum jeweils aktuell geltenden Preis von 0,60 € Der Mietzins ist bis spätestens zum 30. Januar eines jeden Jahres im Voraus fällig und zahlbar auf folgendes Konto: Geldinstitut: VR-Bank Rhein Sieg-Sieg e.G. IBAN: DE 42370695200105470029 BIC: XXXXXXX0XXX Empfänger: Yacht-Club-Pirat Niederkassel e.V. Maßgeblich für einen pünktlichen Zahlungseingang ist das Datum des Eingangs auf dem Empfängerkonto. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Der Mieter gerät mit der Zahlung automatisch am 31. Januar eines jeden Jahres in Verzug, falls bis dahin kein Zahlungseingang erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug werden dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Regelungen berechnet. Der Bruttoinklusivmietzins kann vom Vermieter jährlich angepasst werden. Die Anpassung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und beträgt höchstens 10%. Das Mietverhältnis beginnt am………….. und endet am 31.12. ………………………. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.Dez eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung hat durch Einschreiben / Rückschein zu erfolgen an folgende Adresse: Das Mietverhältnis kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund dessen Fortsetzung unzumutbar macht. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn sich der Mieter länger als 2 Monate mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug befindet. Im Falle eines vorzeitigen Vertragsendes leistet der Mieter einen pauschalierten Schadenersatz an den Vermieter in Höhe eines Betrages von zwei Monatsmieten. Der Mietvertrag endet ungeachtet dessen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Stadt Niederkassel / oder das Wasserwirtschaftsamt dem Vermieter die Nutzung der Wasserfläche aufgekündigt hat.
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Mietzins. Der jeweils anfallende Bruttoinklusivmietzins beträgt € pro Jahr. In diesem Mietpreis ist umseits angegebene vereinbarte Mietzins gilt für die jeweils gültige Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten. Ferner sind enthalten die Kosten für Allgemeinstrom, Wasser, Abwasser, Versicherungen, Müllentsorgung ,Reinigungskraft, Hafenmeister. Nicht enthalten in diesem Preis sind die Kosten für Individualstrom. Diese werden gesondert gemäß zugeteiltem Zähler zum jeweils aktuell geltenden Preis von 0,60 € Der Mietzins ist bis spätestens zum 30. Januar eines jeden Jahres normale Nutzung des Mietgegenstandes im Voraus fällig Ausmaß einer täglichen Betriebszeit von 8 Stunden in 5 Arbeitstagen pro Woche, somit 40 Stunden pro Woche bzw. 160 Betriebsstunden pro Monat, sofern nicht im Mietvertrag ausdrücklich und zahlbar auf folgendes Konto: Geldinstitut: VR-Bank Rhein Sieg-Sieg e.G. IBAN: DE 42370695200105470029 BIC: XXXXXXX0XXX Empfänger: Yacht-Club-Pirat Niederkassel e.V. Maßgeblich für schriftlich andere Betriebszeiten vereinbart sind. Die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Betriebszeiten berechtigt den Vermieter, dem Mieter proportional zur Überschreitung der Betriebszeiten einen pünktlichen Zahlungseingang ist das Datum des Eingangs auf dem Empfängerkonto. Eine Barzahlung ist nicht möglichan diese Überschreitung angepassten Mietzins zu verrechnen. Der Mieter gerät mit ist verpflichtet, den erhöhten Xxxxxxxx nach dessen Nachverrechnung zu bezahlen. Alle anderen aus der Zahlung automatisch am 31nicht vertragskonformen Nutzung des Mietgegenstandes herrührenden Ansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Januar eines jeden Jahres in Verzug, falls bis dahin kein Zahlungseingang erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug werden dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Regelungen berechnet. Der Bruttoinklusivmietzins kann vom Vermieter jährlich angepasst werden. Die Anpassung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und beträgt höchstens 10%. Das Mietverhältnis beginnt am………….. und endet am 31.12. ………………………. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.Dez eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung hat durch Einschreiben / Rückschein zu erfolgen an folgende Adresse: Das Mietverhältnis kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund dessen Fortsetzung unzumutbar macht. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn sich Sollte der Mieter länger als 2 Monate mit der Zahlung des Mietzinses oder mit der Abnahme des Mietgegenstandes in Verzug befindetgeraten, so ist Xxxx berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von zumindest 1,25 % per angefangenem Monat zu verlangen. Zahlungen werden zuerst auf Kosten, sonstige Nebenforderungen und Zinsen und erst dann auf das Kapital angerechnet. Falls ein Teil der Forderungen von Xxxx gerichtlich geltend gemacht ist und ein anderer Teil noch nicht, so werden Teilzahlungen – in der angegebenen Reihenfolge – jedenfalls zuerst auf die noch nicht gerichtsanhängigen Forderungen angerechnet. Der Mieter ist zur Aufrechnung von Gegenforderungen mit dem Mietzins nicht berechtigt. Auch ist der Mieter nicht berechtigt, den Mietzins wegen allfälliger Gegenansprüche (z.B. Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche) zurückzubehalten. Der Mieter tritt Xxxx bereits jetzt bis zur Höhe der jeweils fälligen Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen seine Forderung gegenüber Dritten, in deren Auftrag oder Interesse der Mieter den Mietgegenstand eingesetzt hat, ab. Im Falle eines vorzeitigen Vertragsendes leistet Fall des Verzuges mit der Mietzinszahlung ist der Mieter verpflichtet, den Dritten von der Abtretung zu verständigen und einen pauschalierten Schadenersatz an entsprechenden Vermerk in seine Bücher aufzunehmen. Auch Xxxx selbst ist im Verzugsfall berechtigt, den Vermieter in Höhe eines Betrages Dritten von zwei Monatsmietender vereinbarten Abtretung zu verständigen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Mieter, Xxxx sofort den Mietgegenstand zur einstweiligen Sicherstellung zurückzustellen. Diese Zurückstellung lässt aber das Bestehen des Mietvertrages unberührt und ist der Mieter weiterhin verpflichtet, den monatlichen Mietzins zu leisten. Der Mietvertrag endet ungeachtet dessen Mieter verpflichtet sich, im Fall des Verzuges alle mit der Einbringlichmachung der Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen verbundenen Mahnspesen (ua in tarifmäßiger Höhe gemäß dem jeweiligen RATG), Barauslagen und sonstige Kosten in voller Höhe zu dem Zeitpunktersetzen und in jedem Fall Kuhn für die aus der Eintreibung der Forderung entstandenen Kosten schad- und klaglos zu halten. Wechsel und Schecks werden nur bei besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, zu dem die Stadt Niederkassel / oder das Wasserwirtschaftsamt dem Vermieter die Nutzung der Wasserfläche aufgekündigt hatnicht an Erfüllung statt angenommen.
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Samples: Mietvertrag
Mietzins. Der jeweils anfallende Bruttoinklusivmietzins beträgt € pro Jahr. In diesem Mietpreis ist umseits angegebene vereinbarte Mietzins gilt für die jeweils gültige Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten. Ferner sind enthalten die Kosten für Allgemeinstrom, Wasser, Abwasser, Versicherungen, Müllentsorgung ,Reinigungskraft, Hafenmeister. Nicht enthalten in diesem Preis sind die Kosten für Individualstrom. Diese werden gesondert gemäß zugeteiltem Zähler zum jeweils aktuell geltenden Preis von 0,60 € Der Mietzins ist bis spätestens zum 30. Januar eines jeden Jahres normale Nutzung des Mietgegenstandes im Voraus fällig Ausmaß einer maximalen täglichen Betriebszeit von 8 Stunden in 5 Arbeitstagen pro Woche, somit 40 Stunden pro Woche bzw. 160 Betriebsstunden pro Monat, sofern nicht im Mietvertrag ausdrücklich und zahlbar auf folgendes Konto: Geldinstitut: VR-Bank Rhein Sieg-Sieg e.G. IBAN: DE 42370695200105470029 BIC: XXXXXXX0XXX Empfänger: Yacht-Club-Pirat Niederkassel e.V. Maßgeblich für schriftlich andere Betriebszeiten vereinbart sind. Die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Betriebszeiten berechtigt den Vermieter, dem Mieter proportional zur Überschreitung der Betriebszeiten einen pünktlichen Zahlungseingang ist das Datum des Eingangs auf dem Empfängerkontoan diese Überschreitung angepassten Mietzins zu verrechnen. Eine Barzahlung ist nicht möglichDie Unterschreibung der Betriebszeiten bewirkt kein Recht zur Minderung. Der Mieter gerät mit ist verpflichtet, den erhöhten Xxxxxxxx nach dessen Nachverrechnung zu bezahlen. Alle anderen aus der Zahlung automatisch am 31nicht vertragskonformen Nutzung des Mietgegenstandes herrührenden Ansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Januar eines jeden Jahres in Verzug, falls bis dahin kein Zahlungseingang erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug werden dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Regelungen berechnet. Der Bruttoinklusivmietzins kann vom Vermieter jährlich angepasst werden. Die Anpassung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und beträgt höchstens 10%. Das Mietverhältnis beginnt am………….. und endet am 31.12. ………………………. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.Dez eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung hat durch Einschreiben / Rückschein zu erfolgen an folgende Adresse: Das Mietverhältnis kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund dessen Fortsetzung unzumutbar macht. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn sich Sollte der Mieter länger als 2 Monate mit der Zahlung des Mietzinses oder mit der Abnahme des Mietgegenstandes in Verzug befindetgeraten, so ist Xxxx berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von zumindest 1 % per angefangenem Monat zu verlangen. Der Mieter ist zur Aufrechnung von Gegenforderungen mit dem Mietzins nicht berechtigt. Auch ist der Mieter nicht berechtigt, den Mietzins wegen allfälliger Gegenansprüche (z.B. Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche) zurückzubehalten. Der Mieter tritt Xxxx bereits jetzt bis zur Höhe der jeweils fälligen Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen seine Forderung gegenüber Dritten, in deren Auftrag oder Interesse der Mieter den Mietgegenstand eingesetzt hat, ab. Im Falle eines vorzeitigen Vertragsendes leistet Fall des Verzuges mit der Mietzinszahlung ist der Mieter verpflichtet, den Dritten von der Abtretung zu verständigen und einen pauschalierten Schadenersatz an entsprechenden Vermerk in seine Bücher aufzunehmen. Auch Xxxx selbst ist im Verzugsfall berechtigt, den Vermieter in Höhe eines Betrages Dritten von zwei Monatsmietender vereinbarten Abtretung zu verständigen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Mieter, Xxxx sofort den Mietgegenstand zur einstweiligen Sicherstellung zurückzustellen. Diese Zurückstellung lässt aber das Bestehen des Mietvertrages unberührt und ist der Mieter weiterhin verpflichtet, den monatlichen Mietzins zu leisten. Der Mietvertrag endet ungeachtet dessen Mieter verpflichtet sich, im Fall des Verzuges alle mit der Einbringlichmachung der Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen verbundenen Mahnspesen (in tarifmäßiger Höhe gemäß dem jeweiligen RATG), Barauslagen und sonstige Kosten in voller Höhe zu dem Zeitpunktersetzen und in jedem Fall Kuhn für die aus der Eintreibung der Forderung entstandenen Kosten schad- und klaglos zu halten. Wechsel und Schecks werden nur bei besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, zu dem die Stadt Niederkassel / oder das Wasserwirtschaftsamt dem Vermieter die Nutzung der Wasserfläche aufgekündigt hatnicht an Erfüllung statt angenommen.
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Samples: Mietvertrag
Mietzins. Der jeweils anfallende Bruttoinklusivmietzins beträgt € pro Jahr. In diesem Mietpreis ist die jeweils gültige Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten. Ferner sind enthalten 3.1 Die vereinbarte Miete schließt die Kosten für AllgemeinstromHeizung bzw. Kühlung, WasserNormalbeleuchtung, Abwasserund Lüftung in der TipsArena Linz ein.
3.2 Der für die Grundbeleuchtung anfallende Stromaufwand ist in der Grundmiete der TipsArena Linz enthalten. Der Strombedarf für darüber hinausgehende Leistungen (z.B. Bühne, VersicherungenEffektbeleuchtung, Müllentsorgung Catering, Anzeigetafel, etc.) kann auf eigenen Zählern abgelesen werden und wird zum jeweiligen Tarif nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt.
3.3 In der Grundmiete ist auch die aufgrund einer üblichen Nutzung anfallende einmalige Endreinigung inkludiert. Zwischenreinigungen (z.B. aufgrund mehrtägiger Veranstaltungen), Sonderreinigungen von groben, unüblichen Beschmutzungen, etc. werden separat, nach tatsächlichen Kosten der Fachfirma dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.4 Die Garderobe wird ausschließlich auf Rechnung der LIVA betrieben. Das Garderobenentgelt ist nach Maßgabe des Tarifes von den Besuchern unmittelbar bei der Garderobe zu entrichten.
3.5 Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes und Verbrauchs (z.B. extra Räumlichkeiten, Aufbau-, Abbautage, Strom, Zwischenreinigungen, Sonderreinigungen, Schäden,Reinigungskraft, Hafenmeister…) abzüglich der geleisteten Akontozahlung und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu begleichen. Nicht enthalten in diesem Preis sind die Kosten für Individualstrom. Diese werden gesondert gemäß zugeteiltem Zähler zum jeweils aktuell geltenden Preis von 0,60 € Der Mietzins ist bis spätestens zum 30. Januar eines jeden Jahres Das im Voraus fällig Vertrag enthaltene Angebot gilt als Richtwert für den Veranstalter und zahlbar auf folgendes Konto: Geldinstitut: VR-Bank Rhein Sieg-Sieg e.G. IBAN: DE 42370695200105470029 BIC: XXXXXXX0XXX Empfänger: Yacht-Club-Pirat Niederkassel e.V. Maßgeblich für einen pünktlichen Zahlungseingang ist das Datum des Eingangs auf dem Empfängerkonto. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Der Mieter gerät als endgültige Rechnung.
3.6 Die mit der Zahlung automatisch am 31. Januar eines jeden Jahres Errichtung dieses Mietvertrages anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Mieters.
3.7 Die LIVA behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kosten jeglicher Art, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren, gesondert in VerzugRechnung zu stellen.
3.8 Die LIVA behält sich vor, falls bis dahin kein Zahlungseingang erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug werden dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Regelungen berechnet. Der Bruttoinklusivmietzins kann vom Vermieter jährlich angepasst werden. Die Anpassung richtet sich Steigerung des Preisindex aliquote Erhöhungen auch nach den gesetzlichen Vorgaben und beträgt höchstens 10%. Das Mietverhältnis beginnt am………….. und endet am 31.12. ………………………. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.Dez eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung hat durch Einschreiben / Rückschein zu erfolgen an folgende Adresse: Das Mietverhältnis kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund dessen Fortsetzung unzumutbar macht. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn sich der Mieter länger als 2 Monate mit der Zahlung Abschluss des Mietzinses in Verzug befindet. Im Falle eines vorzeitigen Vertragsendes leistet der Mieter einen pauschalierten Schadenersatz an den Vermieter in Höhe eines Betrages von zwei Monatsmieten. Der Mietvertrag endet ungeachtet dessen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Stadt Niederkassel / oder das Wasserwirtschaftsamt dem Vermieter die Nutzung der Wasserfläche aufgekündigt hatMietvertrages durchzuführen.
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Samples: Mietvertrag
Mietzins. Der jeweils anfallende Bruttoinklusivmietzins beträgt € pro Jahr. In diesem Mietpreis ist die jeweils gültige Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten. Ferner sind enthalten 3.1 Die vereinbarte Miete schließt die Kosten für AllgemeinstromHeizung bzw. Kühlung, WasserNormalbeleuchtung, Abwasserund Lüftung der Räumlichkeiten ein.
3.2 Der für die Grundbeleuchtung anfallende Stromaufwand ist in der Grundmiete enthalten. Der Strombedarf für darüber hinausgehende Leistungen (z.B. Bühne, VersicherungenEffektbeleuchtung, Müllentsorgung Catering, Flutlicht, Anzeigetafel, Rasenheizung etc.) kann auf eigenen Zählern abgelesen werden und wird zum jeweiligen Tarif nach tatsächlichem Verbrauch in Rechnung gestellt.
3.3 In der Grundmiete ist auch die aufgrund einer üblichen Nutzung anfallende einmalige Endreinigung inkludiert. Zwischenreinigungen (z.B. aufgrund mehrtägiger Veranstaltungen), Sonderreinigungen von groben, unüblichen Beschmutzungen, etc. werden separat, nach tatsächlichen Kosten der Fachfirma dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.4 Die Garderobe wird ausschließlich auf Rechnung der LIVA betrieben. Das Garderobenentgelt ist nach Maßgabe des Tarifes von den Besuchern unmittelbar bei der Garderobe zu entrichten.
3.5 Die Rechnungslegung erfolgt nach der Veranstaltung und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes und Verbrauchs (z.B. extra Räumlichkeiten, Aufbau-, Abbautage, Strom, Sonderreinigungen, Schäden,Reinigungskraft, Hafenmeister…) abzüglich der geleisteten Akontozahlung und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu begleichen. Nicht enthalten in diesem Preis sind die Kosten für Individualstrom. Diese werden gesondert gemäß zugeteiltem Zähler zum jeweils aktuell geltenden Preis von 0,60 € Der Mietzins ist bis spätestens zum 30. Januar eines jeden Jahres Das im Voraus fällig Vertrag enthaltene Angebot gilt als Richtwert für den Veranstalter und zahlbar auf folgendes Konto: Geldinstitut: VR-Bank Rhein Sieg-Sieg e.G. IBAN: DE 42370695200105470029 BIC: XXXXXXX0XXX Empfänger: Yacht-Club-Pirat Niederkassel e.V. Maßgeblich für einen pünktlichen Zahlungseingang ist das Datum des Eingangs auf dem Empfängerkonto. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Der Mieter gerät als endgültige Rechnung.
3.6 Die mit der Zahlung automatisch am 31. Januar eines jeden Jahres Errichtung dieses Mietvertrages anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Mieters.
3.7 Die LIVA behält sich ausdrücklich das Recht vor, Kosten jeglicher Art, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren, gesondert in VerzugRechnung zu stellen.
3.8 Die LIVA behält sich vor, falls bis dahin kein Zahlungseingang erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug werden dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Regelungen berechnet. Der Bruttoinklusivmietzins kann vom Vermieter jährlich angepasst werden. Die Anpassung richtet sich Steigerung des Preisindex aliquote Erhöhungen auch nach den gesetzlichen Vorgaben und beträgt höchstens 10%. Das Mietverhältnis beginnt am………….. und endet am 31.12. ………………………. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.Dez eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung hat durch Einschreiben / Rückschein zu erfolgen an folgende Adresse: Das Mietverhältnis kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund dessen Fortsetzung unzumutbar macht. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn sich der Mieter länger als 2 Monate mit der Zahlung Abschluss des Mietzinses in Verzug befindet. Im Falle eines vorzeitigen Vertragsendes leistet der Mieter einen pauschalierten Schadenersatz an den Vermieter in Höhe eines Betrages von zwei Monatsmieten. Der Mietvertrag endet ungeachtet dessen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Stadt Niederkassel / oder das Wasserwirtschaftsamt dem Vermieter die Nutzung der Wasserfläche aufgekündigt hatMietvertrages durchzuführen.
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Samples: Mietvertrag
Mietzins. Der frei vereinbarte Mietzins besteht aus dem Hauptmietzins, dem Mietzins für mitvermietete Einrichtungsgegenstände, den nachstehend näher umschriebenen Betriebskosten samt lau- fenden öffentlichen Abgaben und der Umsatzsteuer (USt) in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Der monatliche Hauptmietzins beträgt derzeit netto € (iW Euro ) zzgl. jeweilige Ust. Der monatliche Mietzins für die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände (Küche, ...) beträgt netto € (iW Euro ) zzgl. Ust (derzeit 20%). Der vereinbarte Mietzins von monatlich € wird aufgrund des vom Statistischen Zentral- amt in Wien herausgegebenen Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) oder dessen Folgein- dex wertgesichert. Die Wertsicherung erfolgt mit Stichtag Vertragsbeginn (=Ausgangsbasis) und wird jährlich mit dem Septemberindex vorgenommen (keine Toleranzgrenze). Die Anpassung an die Wertver- änderungen erfolgt jeweils anfallende Bruttoinklusivmietzins beträgt € pro Jahrzum 1.1. In diesem Mietpreis des darauf folgenden Jahres. Die Nichtberechnung bzw. Nichteinhebung gilt unabhängig von der Dauer nicht als Verzicht; ein Verzicht auf die Anwen- dung der Wertsicherungsvereinbarung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. Die Geltend- machung ist auch rückwirkend – jedoch begrenzt durch die jeweils gültige Umsatzsteuer dreijährige Verjährungsfrist – zu- lässig. Die Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben bestimmen sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (derzeit §§ 21 bis 24 MRG). Der Mieter stimmt dem Abschluss, der Erneuerung und/oder der zweckmäßigen Änderung von Verträgen über die angemessene Versicherung des Hauses gegen Glasbruch (hinsichtlich der Verglasung der der allgemeinen Benützung dienenden Räume des Hauses einschließlich aller Außenfenster) und Sturmschäden zu bzw. tritt den bestehenden Vereinbarungen bei. Der vom Mieter zu tragenden Anteil des Mietobjektes an den Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben bestimmt sich (entsprechend § 17 MRG) nach dem Verhältnis der Nutz- fläche des Mietobjekts zur Gesamtnutzfläche aller Mietobjekte des Gebäudes. Informativ wird mitgeteilt, dass dieser Anteil derzeit 19 …… % enthaltenbeträgt. Ferner sind enthalten Zur Deckung der Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben wird ein gleichbleiben- der Teilbetrag zur Anrechnung gebracht, der vom Gesamtbetrag der Betriebskosten und der öffentlichen Abgaben des vorausgegangenen Kalenderjahres zu berechnen ist und im Falle einer zwischenzeitlichen Erhöhung von Betriebskosten oder der öffentlichen Abgaben um höchstens 10% überschritten werden darf; die Kosten für Allgemeinstrom, Wasser, Abwasser, Versicherungen, Müllentsorgung ,Reinigungskraft, Hafenmeister. Nicht enthalten in diesem Preis sind die Kosten für Individualstrom. Diese werden gesondert gemäß zugeteiltem Zähler zum jeweils aktuell geltenden Preis von 0,60 € Der Mietzins ist endgültige Abrechnung der jährlichen Betriebs- kosten erfolgt entsprechend den Anordnungen des § 21 MRG bis spätestens zum 30. Januar eines jeden Jahres Juni des Folgejahres. Dieser monatliche Akontobetrag beträgt daher derzeit netto € (iW Euro ) zzgl. je- weilige Ust. Ausdrücklich festgehalten wird, dass der Mieter die sonstigen von ihm verursachten Betriebs- kosten (wie etwa Energiekosten, Telefon, Telekabel udgl.) neben dem genannten Mietzins selbst zu tragen hat. Sollten derartige Kosten dem Vermieter vorgeschrieben werden, so ver- pflichtet sich der Mieter zum Ersatz binnen14 Tagen nach Bekanntgabe und Nachweis der Vorschreibung durch den Vermieter. Der monatliche Bruttogesamtmietzins (inklusive Akontobetrag für Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben sowie USt.) beträgt sohin derzeit € (iW: Euro ). Der vereinbarte Bruttogesamtmietzins ist monatlich im Voraus fällig und zahlbar auf folgendes Konto: Geldinstitut: VR-Bank Rhein Sieg-Sieg e.G. IBAN: DE 42370695200105470029 BIC: XXXXXXX0XXX Empfänger: Yacht-Club-Pirat Niederkassel e.V. Maßgeblich jeweils am Fünften des Kalen- dermonats fällig, wobei für einen pünktlichen Zahlungseingang ist das Datum des Eingangs auf dem Empfängerkonto. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Der Mieter gerät mit die Rechtzeitigkeit der Zahlung automatisch am 31. Januar eines jeden Jahres in Verzug, falls bis dahin kein Zahlungseingang erfolgt das Einlangen maßgebend ist. Bei Zahlungsverzug werden dem Mieter Mahngebühren und gelten bankübliche Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Regelungen berechnetals vereinbart; Mahnungen sind kosten- pflichtig. Der Bruttoinklusivmietzins kann vom Vermieter jährlich angepasst werden. Die Anpassung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und beträgt höchstens 10%. Das Mietverhältnis beginnt am………….. und endet am 31.12. ………………………. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.Dez eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung hat durch Einschreiben / Rückschein zu erfolgen an folgende Adresse: Das Mietverhältnis kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund dessen Fortsetzung unzumutbar macht. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn sich Darüber hinaus haftet der Mieter länger als 2 Monate mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug befindet. Im Falle eines vorzeitigen Vertragsendes leistet der Mieter einen pauschalierten Schadenersatz an den Vermieter in Höhe eines Betrages von zwei Monatsmieten. Der Mietvertrag endet ungeachtet dessen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Stadt Niederkassel / oder das Wasserwirtschaftsamt dem Vermieter die Nutzung der Wasserfläche aufgekündigt hatfür alle aus einer verspäteten Zahlung resul- tierenden Kosten (einschließlich Prozess- und Vertretungskosten).
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Samples: Mietvertrag
Mietzins. Der Als Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Vertragspartner überlassenen Studios, die Geräte einschließlich Zubehör sowie die sonstigen Leistungen dienen die während der Be- nutzungsdauer jeweils anfallende Bruttoinklusivmietzins beträgt € pro Jahrgeltenden Preislisten von promovio und die auszufertigenden Lieferungs- und Leistungsbelege. In diesem Mietpreis ist Hängt die jeweils gültige Umsatzsteuer Preisberechnung von derzeit 19 % enthaltender Dauer der Inanspruchnahme ab, so werden grundsätzlich der Tag der Zurverfügungstellung und der Tag der Rücknahme mitgerechnet. Ferner sind enthalten Sonnabende, Sonntage und gesetzliche Feiertage innerhalb der Mietzeit werden nur dann nicht berechnet, wenn an diesen Tagen personelle oder sachliche Leistungen von promovio nachweislich weder in Bereitschaft zu halten waren noch genutzt wurden. Wird das Entgelt für eine bestimmte Zeit pauschaliert, wird die Kosten für AllgemeinstromZeit, Wasserdie über die bei der Berechnung der Pauschale zugrunde gelegte Zeit hinausgeht, Abwasser, Versicherungen, Müllentsorgung ,Reinigungskraft, Hafenmeister. Nicht enthalten in diesem zum normalen Preis sind die Kosten für Individualstrom. Diese werden gesondert gemäß zugeteiltem Zähler zum jeweils aktuell geltenden Preis auf der Basis der Preisliste berechnet.
(1) Bereitstellung/Pflichten des Vertragspartners
a. Arbeitskräfte von 0,60 € Der Mietzins ist bis spätestens zum 30. Januar eines jeden Jahres im Voraus fällig und zahlbar auf folgendes Konto: Geldinstitut: VR-Bank Rhein Sieg-Sieg e.G. IBAN: DE 42370695200105470029 BIC: XXXXXXX0XXX Empfänger: Yacht-Club-Pirat Niederkassel e.V. Maßgeblich für einen pünktlichen Zahlungseingang ist das Datum des Eingangs auf dem Empfängerkonto. Eine Barzahlung ist promovio dürfen ohne Genehmigung durch promovio vom Vertragspartner Dritten nicht möglich. Der Mieter gerät mit der Zahlung automatisch am 31. Januar eines jeden Jahres in Verzug, falls bis dahin kein Zahlungseingang erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug werden dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Regelungen berechnet. Der Bruttoinklusivmietzins kann vom Vermieter jährlich angepasst zur Verfügung gestellt werden. Die Anpassung richtet gewünschten Arbeitskräfte sind rechtzeitig, spätestens im Laufe des vorhergehenden Tages bis 12.00 Uhr, schriftlich bei der Disposition anzufordern.
b. promovio erklärt sich nach den gesetzlichen Vorgaben bereit, dem Vertragspartner die gewünschten Arbeitskräfte zu beschaffen, soweit die eigenen Arbeitskräfte nicht ausreichen. Alle durch fremde Arbeitskräfte entstehenden Mehrkosten wie Reisekosten, höhere Löhne und beträgt höchstens 10%dergleichen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Das Mietverhältnis beginnt am………….. und endet am 31.12. ………………………Eine Gewähr dafür, dass es in jedem Falle möglich sein wird, dem Vertragspartner die angeforderten Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen oder zu besorgen, übernimmt promovio nicht.
c. Soweit promovio über die für einen längeren, unbestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte selbst verfügen will, hat promovio dies zwei Tage vorher anzukündigen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres JahrVertrags- partner kann die ihm für einen längeren Zeitraum als drei Tage zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte ebenfalls nur mit einer An- kündigung zwei Tage vorab an promovio zurückgeben, wenn er nicht es sei denn, dass promovio einer vorzeitigen Rücknahme zustimmt.
d. Durch die Zurverfügungstellung von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Arbeitskräften geht die Xxx- xxxxxxxxxxxxx von drei Monaten zum 31.Dez eines Jahres gekündigt wirdpromovio gegenüber den Arbeitskräften durch Delegation des Direktionsrechts an den Vertragspartner über. Die Kündigung Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlich geregelten Arbeitszeit sowie weitere zum Schutz des Arbeitnehmers bestehende Rechts- vorschriften insbesondere des Arbeitsschutzgesetzes obliegen eben- falls dem Vertragspartner. Arbeitsausfälle, die durch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bedingt sind, gehen zu Lasten des Vertrags- partners.
e. Mehrarbeit kann vom Vertragspartner nur nach Genehmigung durch die Disposition von promovio angeordnet werden. An-forderungen von Mehrarbeit im Anschluss an die übliche Arbeitszeit sind spätestensbis
f. promovio holt die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für Sonn- und Feiertagsarbeiten ein, soweit diese im Gebiet der Metropolregion Nürnberg geleistet werden sollen. Die Gebühren werden dem Vertragspartner inRechnung gestellt. Für entsprechende Arbeiten außerhalb der Metropolregion müssen die Genehmigungen vom Vertragspartner bei der jeweils für den geplanten Einsatz zuständigen Behörde eingeholt werden.
g. Der Belegschaft ist während der Arbeitszeit Gelegenheit zur Einnah- me eines Frühstücks und Mittagessens zu geben. Die viertelstündige Frühstückspause und die halbstündige Mittagspause gelten nicht als Arbeitszeit.
h. Wenn nach Schluss der Arbeitszeit eine Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr möglich ist, hat der Vertragspartner für eine Fahrgelegenheit oder Unterbringung zu sorgen.
(2) Vergütung/Kostenregelung
a. Dem Vertragspartner ist es untersagt, selbst oder durch Einschreiben / Rückschein dritte Personen den Arbeitnehmern von promovio unmittelbar oder mittelbar Entlohnung oder Vergünstigungen in jeglicher Form zu erfolgen gewähren.
b. Reisekosten, Nebenkosten, besondere Entgelte wie Schicht-, Nacht-, Erschwernis-, Schmutz- und Höhenzulagen sowie Pausen-, Zehrgelder, Dienstgang-Entschädigungen und dergleichen dürfen nicht vom Vertragspartner unmittelbar an folgende Adresse: Das Mietverhältnis kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt die Arbeitnehmer von promovio gezahlt werden, wenn ein wichtiger Grund dessen Fortsetzung unzumutbar macht. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn sich der Mieter länger als 2 Monate sondern werden aufgrund des durch den Vertrags-partner oder seinen Beauftragten erteilten Bestätigungs- vermerks auf dem Tagesbericht direkt von promovio ausgezahlt und mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug befindet. Im Falle eines vorzeitigen Vertragsendes leistet der Mieter einen pauschalierten Schadenersatz 15 % Service-Fee an den Vermieter in Höhe eines Betrages von zwei Monatsmieten. Der Mietvertrag endet ungeachtet dessen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Stadt Niederkassel / oder das Wasserwirtschaftsamt dem Vermieter die Nutzung der Wasserfläche aufgekündigt hatVertragspartner weiterberechnet.
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Samples: General Terms and Conditions
Mietzins. Der 3.1 Die vom Kunden zu leistende Miete ergibt sich aus dem Mietvertrag bzw. der Anlagenübersicht.
3.2 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise „Netto“, zzgl. der jeweils anfallende Bruttoinklusivmietzins beträgt € pro Jahrgesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von
3.3 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung im vertragsgemäßen Zustand der dem zum Zeitpunkt der Feststellung der Betriebsbereitschaft entspricht. In diesem Mietpreis Die Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist die jeweils gültige Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten. Ferner sind enthalten die Kosten für Allgemeinstromgesondert zu vergüten.
3.4 Die Miete ist, Wassersoweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, Abwasser, Versicherungen, Müllentsorgung ,Reinigungskraft, Hafenmeister. Nicht enthalten in diesem Preis sind die Kosten für Individualstrom. Diese werden gesondert gemäß zugeteiltem Zähler zum jeweils aktuell geltenden Preis von 0,60 € Der Mietzins ist quartalsweise im Voraus bis spätestens zum 3010. Januar Kalendertag des ersten Vertrags/Kalendermonats eines jeweiligen Quartals zu zahlen. Sofern der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt hat, wird die SPIE TELBA GmbH die fällige Forderung jeweils quartalsweise bis spätestens zum 10. Kalendertag des ersten Monats eines jeden Jahres Quartals einziehen. Die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnt mit der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch die SPIE TELBA GmbH gemäß Ziffer 6. oder dem Beginn der produktiven Nutzung der Mietsache durch den Kunden, wobei der frühere Zeitpunkt maßgeblich ist. Für den Monat, in dem die Betriebsbereitschaft herbeigeführt wird, beträgt die Miete für jeden Tag, der auf den Tag der Betriebsbereitschaft folgt, 1/30 des im Voraus fällig und zahlbar Mietvertrag als monatliche Miete vereinbarten Betrages.
3.5 Die Zahlung der Miete ist auf folgendes Konto: Geldinstitut: VR-Bank Rhein Sieg-Sieg e.G. IBAN: DE 42370695200105470029 BIC: XXXXXXX0XXX Empfänger: Yacht-Club-Pirat Niederkassel e.V. Maßgeblich für einen pünktlichen Zahlungseingang ist das Datum des Eingangs eines der auf dem Empfängerkontoder Rechnung bezeichneten Konten der SPIE TELBA GmbH zu zahlen. Eine Barzahlung Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten der SPIE TELBA GmbH gutgeschrieben ist.
3.6 Gleicht der Kunde eine Forderung zum vertragsgemäßen Fälligkeitstermin ganz oder teilweise nicht aus, ist nicht möglichdie SPIE TELBA GmbH berechtigt, getroffene Vereinbarungen über Zahlungsziele für alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und diese sofort fällig zu stellen. Der Mieter gerät mit Die SPIE TELBA GmbH ist ferner berechtigt weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Zahlung automatisch am 31. Januar eines jeden Jahres Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen.
3.7 Die SPIE TELBA GmbH ist berechtigt bei Fälligkeit Zinsen in Verzug, falls bis dahin kein Zahlungseingang erfolgt istHöhe von 5% zu berechnen. Bei Zahlungsverzug werden Verzug ist die SPIE TELBA GmbH berechtigt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Regelungen berechnet. Der Bruttoinklusivmietzins kann vom Vermieter jährlich angepasst werden. Die Anpassung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und beträgt höchstens 10%Basiszinssatz zu verlangen. Das Mietverhältnis beginnt am………….. und endet am 31.12Recht der SPIE TELBA GmbH einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
3.8 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; das Gleiche gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts. ………………………. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von Wegen zweifelsfrei vorliegender Mängel kann der Kunde Zahlungen zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten oder bei einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.Dez eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung hat durch Einschreiben / Rückschein zu erfolgen an folgende Adresse: Das Mietverhältnis kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund dessen Fortsetzung unzumutbar macht. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn sich der Mieter länger als 2 Monate mit der Zahlung Vorauszahlungspflicht des Mietzinses in Verzug befindetdieser Höhe aufrechnen. IZiffer 8.2 gilt entsprechend. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden, mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.
3.9 Die SPIE TELBA GmbH behält sich vor, die Miete erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und höchstens einmal im Falle eines vorzeitigen Vertragsendes leistet Jahr mit einer Ankündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsende zu erhöhen, sofern und soweit sich ihre für die Erhaltung der Mieter einen pauschalierten Schadenersatz an Mietsache anfallenden Energie-, Personal- und Personalausstattungskosten erhöht haben. Sobald sich die jährliche Vergütung um mehr als 5% erhöht, ist der Kunde berechtigt mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Mieterhöhungsverlangens, den Vermieter Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Herabsetzung der Miete verlangen.
3.10 Die SPIE TELBA GmbH kann eine über die in Höhe eines Betrages von zwei Monatsmieten. Der Mietvertrag endet ungeachtet dessen zu dem ZeitpunktZiffer 3.1 festgelegte hinausgehende Vergütung des geleisteten Aufwandes verlangen, zu dem die Stadt Niederkassel / oder das Wasserwirtschaftsamt dem Vermieter die Nutzung der Wasserfläche aufgekündigt hat.soweit:
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Samples: System Mietvertrag
Mietzins. Der Als Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Vertragspartner überlassenen Studios, die Geräte einschließlich Zubehör sowie die sonstigen Leistungen dienen die während der Benutzungsdauer jeweils anfallende Bruttoinklusivmietzins beträgt € pro Jahrgeltenden Preislis- ten von TVN und die auszufertigenden Lieferungs- und Leis- tungsbelege. In diesem Mietpreis ist Hängt die jeweils gültige Umsatzsteuer Preisberechnung von derzeit 19 % enthaltender Dauer der Inanspruchnahme ab, so werden grundsätzlich der Tag der Zur- verfügungstellung und der Tag der Rücknahme mitgerechnet. Ferner Sonnabende, Sonntage und gesetzliche Feiertage innerhalb der Mietzeit werden nur dann nicht berechnet, wenn an diesen Ta- gen personelle oder sachliche Leistungen von TVN nachweis- lich weder in Bereitschaft zu halten waren noch genutzt wurden. Wird das Entgelt für eine bestimmte Zeit pauschaliert, wird die Zeit, die über die bei der Berechnung der Pauschale zugrunde gelegte Zeit hinausgeht, zum normalen Preis auf der Basis der Preisliste berechnet.
(1) Bereitstellung/Pflichten des Vertragspartners
a. Arbeitskräfte von TVN dürfen ohne Genehmigung durch TVN vom Vertragspartner Dritten nicht zur Verfügung gestellt wer- den. Die gewünschten Arbeitskräfte sind enthalten die Kosten für Allgemeinstromrechtzeitig, Wasser, Abwasser, Versicherungen, Müllentsorgung ,Reinigungskraft, Hafenmeister. Nicht enthalten in diesem Preis sind die Kosten für Individualstrom. Diese werden gesondert gemäß zugeteiltem Zähler zum jeweils aktuell geltenden Preis von 0,60 € Der Mietzins ist bis spätestens zum 30. Januar eines jeden Jahres im Voraus fällig Laufe des vorhergehenden Tages bis 12.00 Uhr, schriftlich bei der Zentraldisposition anzufordern.
b. TVN erklärt sich bereit, dem Vertragspartner die gewünschten Arbeitskräfte zu beschaffen, soweit die eigenen Arbeitskräfte nicht ausreichen. Alle durch fremde Arbeitskräfte entstehenden Mehrkosten wie Reisekosten, höhere Löhne und zahlbar auf folgendes Konto: Geldinstitut: VR-Bank Rhein Sieg-Sieg e.G. IBAN: DE 42370695200105470029 BIC: XXXXXXX0XXX Empfänger: Yacht-Club-Pirat Niederkassel e.V. Maßgeblich dergleichen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Eine Gewähr dafür, dass es in jedem Falle möglich sein wird, dem Vertragspartner die angeforderten Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen oder zu besorgen, übernimmt TVN nicht.
c. Soweit TVN über die für einen pünktlichen Zahlungseingang längeren, unbestimmten Zeit- raum zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte selbst verfügen will, hat TVN dies zwei Tage vorher anzukündigen. Der Vertrags- partner kann die ihm für einen längeren Zeitraum als drei Tage zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte ebenfalls nur mit einer Ankündigung zwei Tage vorab an TVN zurückgeben, es sei denn, dass TVN einer vorzeitigen Rücknahme zustimmt.
d. Durch die Zurverfügungstellung von Arbeitskräften geht die Weisungsbefugnis von TVN gegenüber den Arbeitskräften durch Delegation des Direktionsrechts an den Vertragspartner über. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlich gere- gelten Arbeitszeit sowie weitere zum Schutz des Arbeitnehmers bestehende Rechtsvorschriften insbesondere des Arbeits- schutzgesetzes obliegen ebenfalls dem Vertragspartner. Ar- beitsausfälle, die durch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bedingt sind, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
e. Mehrarbeit kann vom Vertragspartner nur nach Genehmi- gung durch die Zentraldisposition von TVN angeordnet werden. Anforderungen von Mehrarbeit im Anschluss an die übliche Ar- beitszeit sind spätestens bis 10.00 Uhr des betreffenden Tages, Anforderungen für Arbeiten an Tagen, die laut Gesetz bzw. Ta- rifvertrag nicht als Arbeitstage gelten, spätestens 48 Stunden vor Bedarf schriftlich bei der Zentraldisposition zu stellen. Der Vertragspartner und seine Beauftragten sind während der Ver- tragsdauer verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Arbeitsschutz bei der Beschäftigung überlassener Arbeits- kräfte einzuhalten.
f. TVN holt die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für Sonn- und Feiertagsarbeiten ein, soweit diese im Gebiet der Stadt Hannover geleistet werden sollen. Die Gebühren werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Für entsprechende Arbeiten außerhalb Hannovers müssen die Genehmigungen vom Vertragspartner bei der jeweils für den geplanten Einsatz zuständigen Behörde eingeholt werden.
g. Der Belegschaft ist das Datum während der Arbeitszeit Gelegenheit zur Einnahme eines Frühstücks und Mittagessens zu geben. Die viertelstündige Frühstückspause und die halbstündige Mittags- pause gelten nicht als Arbeitszeit.
h. Wenn nach Schluss der Arbeitszeit eine Benutzung von öf- fentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr möglich ist, hat der Ver- tragspartner für eine Fahrgelegenheit oder Unterbringung zu sorgen.
(2) Vergütung/Kostenregelung
a. Dem Vertragspartner ist es untersagt, selbst oder durch dritte Personen den Arbeitnehmern von TVN unmittelbar oder mit- telbar Entlohnung oder Vergünstigungen in jeglicher Form zu gewähren.
b. Reisekosten, Nebenkosten, besondere Entgelte wie Schicht-, Nacht-, Erschwernis-, Schmutz- und Höhenzulagen sowie Pau- sen-, Zehrgelder, Dienstgang-Entschädigungen und derglei- chen dürfen nicht vom Vertragspartner unmittelbar an die Ar- beitnehmer von TVN gezahlt werden, sondern werden aufgrund des Eingangs durch den Vertragspartner oder seinen Beauftragten er- teilten Bestätigungsvermerks auf dem Empfängerkonto. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Der Mieter gerät Tagesbericht direkt von TVN ausgezahlt und mit der Zahlung automatisch am 31. Januar eines jeden Jahres in Verzug, falls bis dahin kein Zahlungseingang erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug werden dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Regelungen berechnet. Der Bruttoinklusivmietzins kann vom Vermieter jährlich angepasst werden. Die Anpassung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und beträgt höchstens 10%. Das Mietverhältnis beginnt am………….. und endet am 31.12. ………………………. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.Dez eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung hat durch Einschreiben / Rückschein zu erfolgen an folgende Adresse: Das Mietverhältnis kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund dessen Fortsetzung unzumutbar macht. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn sich der Mieter länger als 2 Monate mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug befindet. Im Falle eines vorzeitigen Vertragsendes leistet der Mieter einen pauschalierten Schadenersatz 15 % Service-Fee an den Vermieter in Höhe eines Betrages von zwei Monatsmieten. Der Mietvertrag endet ungeachtet dessen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Stadt Niederkassel / oder das Wasserwirtschaftsamt dem Vermieter die Nutzung der Wasserfläche aufgekündigt hatVertragspart- ner weiterberechnet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietzins. Der jeweils anfallende Bruttoinklusivmietzins beträgt € pro JahrDie Miete berechnet sich aus der Größe des Bootes, nach der „Preisliste für die Sommersaison“. In diesem Mietpreis ist Die Miete bezieht sich ausschließlich auf die jeweils gültige Umsatzsteuer Zurverfügungstellung des Liegeplatzes. Die Benutzung von derzeit 19 % enthalten. Ferner sind enthalten die Kosten für AllgemeinstromMaschinen und Anlagen sowie Müll, Wasser, Abwasser, Versicherungen, Müllentsorgung ,Reinigungskraft, Hafenmeister. Nicht enthalten in diesem Preis sind die Kosten für Individualstrom. Diese Strom- und Wasserentnahme werden gesondert gemäß zugeteiltem Zähler zum jeweils aktuell geltenden Preis von 0,60 € Der Mietzins vergütet. Die Miete ist bis spätestens zum 30. Januar eines jeden Jahres bei Vertragsabschluss mit Beginn der Sommerliegezeit, im Voraus fällig und zahlbar auf folgendes Konto: Geldinstitut: VR-Bank Rhein Sieg-Sieg e.G. IBAN: DE 42370695200105470029 BIC: XXXXXXX0XXX Empfänger: Yacht-Club-Pirat Niederkassel e.V. Maßgeblich für einen pünktlichen Zahlungseingang ist das Datum des Eingangs auf dem Empfängerkonto. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Der Mieter gerät mit der Zahlung automatisch am 31. Januar eines jeden Jahres in Verzug, falls bis dahin kein Zahlungseingang erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug werden dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Regelungen berechnet. Der Bruttoinklusivmietzins kann vom Vermieter jährlich angepasst werden. Die Anpassung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und beträgt höchstens 10%voraus ohne Abzug zu entrichten. Das Mietverhältnis beginnt am………….. am 15. April eines jeden Jahres und endet am 31.1215. ………………………Oktober desselben Jahres. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahreine weitere Saison, wenn er nicht bis zum 31.12. eines Jahres von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt wird erstmals zum 31.12.2018 . Der Vertrag beginnt nach rechtskräftiger Unterzeichnung durch den Mieter und den Vermieter sowie nach Bezahlung des Mietpreises. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Als wichtige Gründe sind zwischen Mieter und Vermieter u.a. vereinbart: - nicht fristgerechte Bezahlung des Mietpreises - Nichtbeachtung der Stegordnung - mutwillige oder leichtfertige Beschädigung von drei Monaten zum 31.Dez eines Jahres gekündigt wirdAnlagen und/oder Booten Wird dieser Vertrag fristlos gekündigt, so verzichtet der Mieter dem Vermieter gegenüber auf jegliche Ansprüche, insbesondere finanzielle. Der Mieter verpflichtet sich, nach Beendigung des Mietverhältnisses den Liegeplatz geräumt zu übergeben. Räumt der Xxxxxx den Liegeplatz nicht, so erklärt er bereits jetzt sich damit einverstanden, dass der Vermieter das Boot durch ein Unternehmen seiner Xxxx mit dem Abtransport und der Lagerung des Bootes im Namen des Mieters und auf dessen Kosten beauftragt. Die Kündigung hat Nutzung des Liegeplatzes und der Steganlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter sichert die Anlage im Rahmen seiner Möglichkeiten. Er haftet jedoch nicht für Diebstähle, Schäden an Personen und Sachen, die bei der Benutzung der Anlage entstehen, gleichgültig von wem diese verursacht oder verschuldet werden. Der Mieter versichert sein Boot gegen alle eventuellen Schäden wie Brand, Sachbeschädigung, Zerstörung, Wasserverunreinigung usw. und auch gegen Totalverlust durch Einschreiben / Rückschein zu erfolgen an folgende Adresse: Das Mietverhältnis kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werdenUntergang, wenn ein wichtiger Grund dessen Fortsetzung unzumutbar machtselbst. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn sich Über seinen Versicherungsschutz hinaus haftet der Mieter länger als 2 Monate mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug befindetunbeschränkt für die durch ihn, seine Familienangehörigen und/oder Gäste direkt oder indirekt verursachten Schäden. Im Falle eines vorzeitigen Vertragsendes leistet Beim Vorhandensein einer Gasanlage auf dem oben genannten Boot versichert der Mieter einen pauschalierten Schadenersatz an den Vermieter in Höhe eines Betrages von zwei Monatsmietendem Vermieter, dass diese nachweislich technisch ordnungsgemäß abgenommen ist. Nebenabreden zu diesem Vertrag und etwaige Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Der Mietvertrag endet ungeachtet dessen zu dem ZeitpunktMieter bestätigt mit seiner Unterschrift außerdem, zu dem die Stadt Niederkassel / oder dass er volljährig ist und dass das Wasserwirtschaftsamt dem Vermieter die Nutzung der Wasserfläche aufgekündigt hatoben genannte Boot sowie alle sonstigen Sachen sein uneingeschränktes Eigentum ist. Sollte ein Vertragsbestandteil unwirksam sein, so bleiben alle anderen Vertragsbestandteile unberührt und somit wirksam.
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Mietzins. Der Als Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Vertragspartner überlassenen Studios, die Geräte einschließlich Zubehör sowie die sonstigen Leistungen dienen die während der Be- nutzungsdauer jeweils anfallende Bruttoinklusivmietzins beträgt € pro Jahrgeltenden Preislisten von TVN und die auszufer- tigenden Lieferungs- und Leistungsbelege. In diesem Mietpreis ist Hängt die jeweils gültige Umsatzsteuer Preisberechnung von derzeit 19 % enthaltender Dauer der Inanspruchnahme ab, so werden grundsätzlich der Tag der Zurverfügungstellung und der Tag der Rücknahme mitge- rechnet. Ferner sind enthalten Sonnabende, Sonntage und gesetzliche Feiertage innerhalb der Mietzeit werden nur dann nicht berechnet, wenn an diesen Tagen personelle oder sachliche Leistungen von TVN nachweislich weder in Bereitschaft zu halten waren noch genutzt wurden. Wird das Entgelt für eine bestimmte Zeit pauschaliert, wird die Kosten für AllgemeinstromZeit, Wasserdie über die bei der Berechnung der Pauschale zugrunde gelegte Zeit hinausgeht, Abwasser, Versicherungen, Müllentsorgung ,Reinigungskraft, Hafenmeister. Nicht enthalten in diesem zum nor- malen Preis sind die Kosten für Individualstrom. Diese werden gesondert gemäß zugeteiltem Zähler zum jeweils aktuell geltenden Preis auf der Basis der Preisliste berechnet.
(1) Bereitstellung/Pflichten des Vertragspartners
a. Arbeitskräfte von 0,60 € Der Mietzins ist bis spätestens zum 30. Januar eines jeden Jahres im Voraus fällig und zahlbar auf folgendes Konto: Geldinstitut: VR-Bank Rhein Sieg-Sieg e.G. IBAN: DE 42370695200105470029 BIC: XXXXXXX0XXX Empfänger: Yacht-Club-Pirat Niederkassel e.V. Maßgeblich für einen pünktlichen Zahlungseingang ist das Datum des Eingangs auf dem Empfängerkonto. Eine Barzahlung ist TVN dürfen ohne Genehmigung durch TVN vom Vertragspartner Dritten nicht möglich. Der Mieter gerät mit der Zahlung automatisch am 31. Januar eines jeden Jahres in Verzug, falls bis dahin kein Zahlungseingang erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug werden dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Regelungen berechnet. Der Bruttoinklusivmietzins kann vom Vermieter jährlich angepasst zur Verfügung gestellt werden. Die Anpassung richtet ge- wünschten Arbeitskräfte sind rechtzeitig, spätestens im Laufe des vor- hergehenden Tages bis 12.00 Uhr, schriftlich bei der Zentraldisposition anzufordern.
b. TVN erklärt sich nach den gesetzlichen Vorgaben bereit, dem Vertragspartner die gewünschten Ar- beitskräfte zu beschaffen, soweit die eigenen Arbeitskräfte nicht aus- reichen. Alle durch fremde Arbeitskräfte entstehenden Mehrkosten wie Reisekosten, höhere Löhne und beträgt höchstens 10%dergleichen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Das Mietverhältnis beginnt am………….. und endet am 31.12. ………………………Eine Gewähr dafür, dass es in jedem Falle möglich sein wird, dem Vertragspartner die angeforderten Arbeitskräfte zur Verfü- gung zu stellen oder zu besorgen, übernimmt TVN nicht.
c. Soweit TVN über die für einen längeren, unbestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte selbst verfügen will, hat TVN dies zwei Tage vorher anzukündigen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres JahrVertragspartner kann die ihm für einen längeren Zeitraum als drei Tage zur Verfügung gestellten Arbeits- kräfte ebenfalls nur mit einer Ankündigung zwei Tage vorab an TVN zurückgeben, wenn er nicht es sei denn, dass TVN einer vorzeitigen Rücknahme zu- stimmt.
d. Durch die Zurverfügungstellung von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Arbeitskräften geht die Xxx- xxxxxxxxxxxxx von drei Monaten zum 31.Dez eines Jahres gekündigt wirdTVN gegenüber den Arbeitskräften durch Delega- tion des Direktionsrechts an den Vertragspartner über. Die Kündigung Verantwor- tung für die Einhaltung der gesetzlich geregelten Arbeitszeit sowie weitere zum Schutz des Arbeitnehmers bestehende Rechtsvorschriften insbesondere des Arbeitsschutzgesetzes obliegen ebenfalls dem Ver- tragspartner. Arbeitsausfälle, die durch die Einhaltung gesetzlicher Vor- schriften bedingt sind, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
e. Mehrarbeit kann vom Vertragspartner nur nach Genehmigung durch die Zentraldisposition von TVN angeordnet werden. Anforderungen von Mehrarbeit im Anschluss an die übliche Arbeitszeit sind spätestens bis 10.00 Uhr des betreffenden Tages, Anforderungen für Arbeiten an Tagen, die laut Gesetz bzw. Tarifvertrag nicht als Arbeitstage gelten, spätestens 48 Stunden vor Bedarf schriftlich bei der Zentraldisposition zu stellen. Der Vertragspartner und seine Beauftragten sind während der Vertragsdauer verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Arbeitsschutz bei der Beschäftigung überlassener Arbeitskräfte einzuhalten.
f. TVN holt die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für Sonn- und Feiertagsarbeiten ein, soweit diese im Gebiet der Stadt Hannover geleistet werden sollen. Die Gebühren werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Für entsprechende Arbeiten außerhalb Hannovers müssen die Genehmigungen vom Vertragspartner bei der jeweils für den geplanten Einsatz zuständigen Behörde eingeholt werden.
g. Der Belegschaft ist während der Arbeitszeit Gelegenheit zur Einnah- me eines Frühstücks und Mittagessens zu geben. Die viertelstündige Frühstückspause und die halbstündige Mittagspause gelten nicht als Arbeitszeit.
h. Wenn nach Schluss der Arbeitszeit eine Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr möglich ist, hat der Vertragspartner für eine Fahrgelegenheit oder Unterbringung zu sorgen.
(2) Vergütung/Kostenregelung
a. Dem Vertragspartner ist es untersagt, selbst oder durch Einschreiben / Rückschein dritte Per- sonen den Arbeitnehmern von TVN unmittelbar oder mittelbar Entloh- nung oder Vergünstigungen in jeglicher Form zu erfolgen gewähren.
b. Reisekosten, Nebenkosten, besondere Entgelte wie Schicht-, Nacht-, Erschwernis-, Schmutz- und Höhenzulagen sowie Pausen-, Zehrgelder, Dienstgang-Entschädigungen und dergleichen dürfen nicht vom Ver- tragspartner unmittelbar an folgende Adresse: Das Mietverhältnis kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt die Arbeitnehmer von TVN gezahlt werden, wenn ein wichtiger Grund dessen Fortsetzung unzumutbar macht. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn sich der Mieter länger als 2 Monate sondern werden aufgrund des durch den Vertragspartner oder seinen Beauftragten erteilten Bestätigungsvermerks auf dem Tagesbericht di- rekt von TVN ausgezahlt und mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug befindet. Im Falle eines vorzeitigen Vertragsendes leistet der Mieter einen pauschalierten Schadenersatz 15 % Service-Fee an den Vermieter in Höhe eines Betrages von zwei Monatsmieten. Der Mietvertrag endet ungeachtet dessen zu dem Zeitpunkt, zu dem die Stadt Niederkassel / oder das Wasserwirtschaftsamt dem Vermieter die Nutzung der Wasserfläche aufgekündigt hat.Vertragspart-
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mietzins. Der jeweils anfallende Bruttoinklusivmietzins beträgt € pro Jahr. In diesem Mietpreis ist umseits angegebene vereinbarte Mietzins gilt für die jeweils gültige Umsatzsteuer von derzeit 19 % enthalten. Ferner sind enthalten die Kosten für Allgemeinstrom, Wasser, Abwasser, Versicherungen, Müllentsorgung ,Reinigungskraft, Hafenmeister. Nicht enthalten in diesem Preis sind die Kosten für Individualstrom. Diese werden gesondert gemäß zugeteiltem Zähler zum jeweils aktuell geltenden Preis von 0,60 € Der Mietzins ist bis spätestens zum 30. Januar eines jeden Jahres normale Nutzung des Mietgegenstandes im Voraus fällig Ausmaß einer maximalen täglichen Betriebszeit von 8 Stunden in 5 Arbeitstagen pro Woche, somit 40 Stunden pro Woche bzw. 160 Betriebsstunden pro Monat, sofern nicht im Mietvertrag ausdrücklich und zahlbar auf folgendes Konto: Geldinstitut: VR-Bank Rhein Sieg-Sieg e.G. IBAN: DE 42370695200105470029 BIC: XXXXXXX0XXX Empfänger: Yacht-Club-Pirat Niederkassel e.V. Maßgeblich für schriftlich andere Betriebszeiten vereinbart sind. Die Überschreitung der vertraglich vereinbarten Betriebszeiten berechtigt den Vermieter, dem Mieter proportional zur Überschreitung der Betriebszeiten einen pünktlichen Zahlungseingang ist das Datum des Eingangs auf dem Empfängerkontoan diese Überschreitung angepassten Mietzins zu verrechnen. Eine Barzahlung ist nicht möglichDie Unterschreibung der Betriebszeiten bewirkt kein Recht zur Minderung. Der Mieter gerät mit ist verpflichtet, den erhöhten Xxxxxxxx nach dessen Nachverrechnung zu bezahlen. Alle anderen aus der Zahlung automatisch am 31nicht vertragskonformen Nutzung des Mietgegenstandes herrührenden Ansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Januar eines jeden Jahres in Verzug, falls bis dahin kein Zahlungseingang erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug werden dem Mieter Mahngebühren und Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Regelungen berechnet. Der Bruttoinklusivmietzins kann vom Vermieter jährlich angepasst werden. Die Anpassung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und beträgt höchstens 10%. Das Mietverhältnis beginnt am………….. und endet am 31.12. ………………………. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.Dez eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung hat durch Einschreiben / Rückschein zu erfolgen an folgende Adresse: Das Mietverhältnis kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund dessen Fortsetzung unzumutbar macht. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn sich Sollte der Mieter länger als 2 Monate mit der Zahlung des Mietzinses oder mit der Abnahme des Mietgegenstandes in Verzug befindetgeraten, so ist Xxxx berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von zumindest 1,25 % per angefangenem Monat zu verlangen. Der Mieter ist zur Aufrechnung von Gegenforderungen mit dem Mietzins nicht berechtigt. Auch ist der Mieter nicht berechtigt, den Mietzins wegen allfälliger Gegenansprüche (z.B. Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche) zurückzubehalten. Der Mieter tritt Xxxx bereits jetzt bis zur Höhe der jeweils fälligen Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen seine Forderung gegenüber Dritten, in deren Auftrag oder Interesse der Mieter den Mietgegenstand eingesetzt hat, ab. Im Falle eines vorzeitigen Vertragsendes leistet Fall des Verzuges mit der Mietzinszahlung ist der Mieter verpflichtet, den Dritten von der Abtretung zu verständigen und einen pauschalierten Schadenersatz an entsprechenden Vermerk in seine Bücher aufzunehmen. Auch Xxxx selbst ist im Verzugsfall berechtigt, den Vermieter in Höhe eines Betrages Dritten von zwei Monatsmietender vereinbarten Abtretung zu verständigen. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Mieter, Xxxx sofort den Mietgegenstand zur einstweiligen Sicherstellung zurückzustellen. Diese Zurückstellung lässt aber das Bestehen des Mietvertrages unberührt und ist der Mieter weiterhin verpflichtet, den monatlichen Mietzins zu leisten. Der Mietvertrag endet ungeachtet dessen Mieter verpflichtet sich, im Fall des Verzuges alle mit der Einbringlichmachung der Mietzinsschuld samt aller Nebenforderungen verbundenen Mahnspesen (in tarifmäßiger Höhe gemäß dem jeweiligen RATG), Barauslagen und sonstige Kosten in voller Höhe zu dem Zeitpunktersetzen und in jedem Fall Kuhn für die aus der Eintreibung der Forderung entstandenen Kosten schad- und klaglos zu halten. Wechsel und Schecks werden nur bei besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, zu dem die Stadt Niederkassel / oder das Wasserwirtschaftsamt dem Vermieter die Nutzung der Wasserfläche aufgekündigt hatnicht an Erfüllung statt angenommen.
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Samples: Mietvertrag