Minderjährige. 14.1 Der Beförderer akzeptiert keine unbegleiteten Minderjährigen unter 18 Jahren zum Zeitpunkt der Abreise, und Kinder dürfen nicht einsteigen, wenn sie nicht von einem Elternteil oder einem Vormund begleitet werden. Kinder an Bord sollten zu jeder Zeit von einem Elternteil oder einem Vormund beaufsichtigt werden und sind auf Aktivitäten an Bord oder auf Landausflügen willkommen, sofern ein Elternteil oder ein Vormund anwesend ist. Kinder können nicht an Bord bleiben, wenn ihre Eltern oder ihr Vormund an Land gehen.
14.2 Das Casino des Schiffes unterliegt den Glücksspielgesetzen des Flaggenstaats. Minderjährige dürfen nicht im Casino spielen.
14.3 Um Minderjährige am Spielen zu hindern und den Komfort und Genuss erwachsener Passagiere zu gewährleisten, dürfen Minderjährige die Casinobereiche nicht betreten, wenn das Casino geöffnet ist.
14.4 Jeder erwachsene Xxxxxxxxx, der mit einem minderjährigen Passagier reist, ist für das Verhalten und das Benehmen des minderjährigen Passagiers verantwortlich. Er ist dafür verantwortlich, dass minderjährige Passagiere keinen Alkohol kaufen oder konsumieren, UND haftet gegenüber dem Beförderer und entschädigt ihn für den Verlust, den Schaden oder die Verspätung aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des minderjährigen Passagiers.
14.5 Minderjährige Passagiere unterliegen allen in diesen Beförderungsbedingungen enthaltenen Bestimmungen.
Minderjährige. Als Minderjährige gelten Personen unter 18 Jahren. Unter Notfall verstehen wir den plötzlichen, akuten Eintritt einer Krankheit oder die akute Verschlechterung des Gesund- heitszustandes, welche eine unmittelbare Bedrohung der Gesundheit der betroffenen versicherten Person darstellt.
Minderjährige. Aus Sicherheitsgründen und vor dem Hintergrund, dass die Anlage des Campingplatzes keinem Feriendorf nach Erlass Nr.2002-883 vom 3.Mai 2002 (FR) entspricht und nicht für Gruppen- oder Einzelaufenthalte von Minderjährigen unter 18 Jahren ohne ihre rechtlichen Vertreteraußerhalb der heimischen Verantwortung ausgelegt ist, müssen Minderjährige in Begleitung von mindestens einem Elternteil oder einem rechtlichen Vertreter sein.
Minderjährige. Für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Abonnement nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
Minderjährige. 10.1. Der Aufenthalt von Personen unter 16 Jahren ist auf dem Campingplatz nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer anderen volljährigen Person, der die Aufsichtsrechte von einem Erziehungsberechtigten übertragen wurden, gestattet. Die Aufsicht ist im altersadäquaten Ausmaß sicherzustellen.
10.2. Der Betreiber übernimmt keinesfalls die Aufsichtspflicht für Minderjährige
Minderjährige. Als „Minderjährige“ werden hier Personen bezeichnet, die das 16. Lebensjahr (oder ein in bestimmten Ländern und Gebieten geltendes höheres Alter) noch nicht vollendet haben. Kein Service ist zur Nutzung durch Minderjährige vorgesehen. Wenn Sie an Ihrem Wohnsitz minderjährig sind, sind Sie nicht berechtigt, die Services zu nutzen. Durch die Nutzung der Services bestätigen Sie, dass Sie nicht minderjährig sind.
Minderjährige. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.
Minderjährige. Der Reiseveranstalter informiert den Kunden, dass Min- derjährige (Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) nur in Begleitung einer volljährigen Person (Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) angemeldet werden können, die während der gesamten Dauer der Reise die Verantwortung für den Minderjährigen übernimmt (die „Begleitperson“). Ist die Begleitperson eine andere Person als die Eltern des Minderjährigen (oder der gesetzliche Vertreter mit elter- licher Gewalt), muss die Begleitperson eine schriftliche Genehmigung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters einholen, in der die Bedingungen dargelegt werden, unter denen die Begleitperson den Minderjährigen während der Dauer der Pauschalreise in seiner Obhut hat und für ihn die Verantwortung trägt. Diese Genehmigung wird in dem für diesen Zweck vorgesehenen Formular des Reiseveranstalters erteilt. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass diese Genehmigung die Begleitperson nicht davon befreit, alle anderen Dokumente mitzuführen (erforderlichenfalls die von den zuständigen Behörden im Wohnsitzland des Minderjährigen erteilte Erlaubnis, das Gebiet zu verlassen, geeignete Identitätsdokumente, Impfausweis usw.), die im Bestimmungsland benötigt werden. Diese Erlaubnis muss mit der Buchungsanfrage gesendet werden. Eine unzulässige Erlaubnis oder Aushändigung kann zur Stornierung der Buchung oder des Reisevertra- ges führen. Diese Stornierung gilt als durch den Kunden verursacht und berechtigt nicht zu einem Schadenersatz. Jede Stornierung oder Annullierung der Pauschalreise des Begleiters führt automatisch zur Stornierung oder Annullierung der Reise des Minderjährigen. Der Reiseveranstalter haftet in keinem Fall für irgendwel- che Taten oder Schäden, die durch den Minderjährigen während der Reise verursacht werden.
Minderjährige. 2.5.1 Minderjährige Taucher ab 12 Jahre können nur mit einer Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten an Tauchkursen teilnehmen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter am Tauchplatz anwesend zu sein. Beim Theorieunterricht verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, den Minderjährigen 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Theorieort an den Kursleiter zu übergeben. Weiterhin verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, den Minderjährigen spätestens 15 Minuten nach Theorieunterrichtende abzuholen. Unsere Kursleiter sind nicht berechtigt, Minderjährige alleine nach Hause fahren zu lassen (Ausnahme: es liegt eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vor). Ist eine Abholung nicht gegeben, wird der Minderjährige auf Kosten der Erziehungsberechtigten mittels Taxi nach Hause geschickt.
Minderjährige. 3.1 Die Xxxxx.xx GmbH bietet die unter Nr. 2 genannten Leistungen auch für Minderjährige an.
3.2 Im Falle eines Minderjährigen wird mit dem Begriff Kunde im Sinne dieses Vertrags auf den Minderjährigen Bezug genommen.
3.3 Wird dieser Vertrag von Vertretungsberechtigten abgeschlossen, so sind sie jeweils einzeln berechtigt, alle mit der Vermögensverwaltung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen zu treffen, Rechte auszuüben sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Vollmachten oder Kündigungs-, Widerrufs- und sonstige auf die Beendigung dieses Vertrags abzielende Gestaltungsrechte können jedoch nur durch die Vertretungsberechtigten gemeinsam erteilt bzw. ausgeübt werden.