Common use of Mindestbeteiligung an den Erträgen Clause in Contracts

Mindestbeteiligung an den Erträgen. Mindestens 70 % der Zinserträge, die auf die Rückstellungen auf überschussberechtigte Renten entfallen, verwenden wir für die Kunden. Dabei gehen wir wie folgt vor: Wir ermitteln 70 % der Zinserträge, die auf diese Rentenrückstellungen entfallen. Hiervon ziehen wir den Teil ab, den wir für die bereits zugesagten Rentenleistungen benötigen. Den verbleibenden Betrag verwenden wir für die Überschussbeteiligung. Diesen stellen wir in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ein oder schreiben sie den einzelnen Rentenempfängern über erhöhte Rentenansprüche gut. Die in die RfB eingestellten Beträge dürfen nur für die Überschussbeteiligung der Rentenempfänger verwendet werden.

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Samples: www.ruv.de, www.die-vrbank.de, www.alpenverein.de