Außergerichtliche Beschwerdestelle Musterklauseln

Außergerichtliche Beschwerdestelle. Bei Beschwerden können Sie als Verbraucher in den Fällen, die nicht Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zuzurechnen sind, das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren bei dem Verein Versicherungsombudsmann e. V. in Anspruch nehmen. Wir sind Mitglied des Versicherungsombudsmann e.V. bzw. des Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung und haben uns verpflichtet, an diesen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Anschrift lautet: Versicherungsombudsmann e. V., Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten.
Außergerichtliche Beschwerdestelle. Bei Beschwerden können Sie das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfverfahren bei dem Verein Versicherungsombudsmann e. V. in Anspruch nehmen. Die Anschrift lautet: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend. Unabhängig von der Inanspruchnahme dieser außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Im Falle einer Beschwerde haben Sie die Möglichkeit, sich auch an die Aufsichtsbehörde zu wenden. Guten Tag, sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, Unfälle passieren im Haushalt, im Beruf und in der Freizeit. Dann hilft Ihre Unfallversicherung. Egal, wo und wann sich der Unfall ereignet. Grundlage für Ihren Vertrag sind diese R+V Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen 2022 (R+V AUB 2022) und wenn mit Ihnen vereinbart weitere Bedingungen. Zusammen mit dem Antrag und dem Versicherungsschein legen diese den Inhalt Ihrer Unfallversicherung fest. Sie sind wichtige Dokumente. Bitte lesen Sie die R+V AUB daher vollständig und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig auf. So können Sie auch später, besonders nach einem Unfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen. Wenn ein Unfall passiert ist, benachrichtigen Sie uns bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen. Auch wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht verständlich. Wir möchten aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb erklären wir bestimmte Fachbegriffe oder erläutern sie durch Beispiele. Wenn wir Beispiele verwenden, sind diese nicht abschließend. Ihre R+V Versicherung - Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner. - Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. Das können Sie selbst und andere Personen sein.
Außergerichtliche Beschwerdestelle. Bei Beschwerden können Sie als Verbraucher in den Fällen, die nicht Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zuzurechnen sind, das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren bei dem Verein Versicherungsombudsmann e. V. in Anspruch nehmen. Wir sind Mitglied des Versicherungsombudsmann e. V. und haben uns verpflichtet, an diesen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Die Anschrift lautet: Versicherungsombudsmann e. V., Xxxxxxxx 000000 00000 Xxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Außergerichtliche Beschwerdestelle. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Außergerichtliche Beschwerdestelle. Bei Beschwerden können Sie das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfverfahren bei dem Verein Versicherungsombudsmann e. V. in Anspruch nehmen. Die Anschrift lautet: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. Unabhängig von der Inanspruchnahme dieser außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Außergerichtliche Beschwerdestelle. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann
Außergerichtliche Beschwerdestelle. Bei Beschwerden können Sie das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfverfahren bei dem Verein Versicherungsombudsmann e. V. in Anspruch nehmen. Die Anschrift lautet: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx x.X., Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx; Telefon: 0000 0000000; Telefax: 0800 3699000; E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von 5.000 EUR sind für uns bindend. Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten.
Außergerichtliche Beschwerdestelle. Sie können das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch nehmen. Unser Unternehmen ist Mitglied des Versicherungsombudsmann e.V. und hat sich verpflichtet, an diesem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Die Anschrift lautet: Versicherungsombudsmann e. V., Xxxxxxxx 000000, X-00000 Xxxxxx. Tel.: 0000 0000000, Telefax: 0800 3699000 Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Außergerichtliche Beschwerdestelle. Die KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG sowie die R+V Allgemeine Vers. AG sind Mitglied bei der außergerichtlichen Beschwerdestelle Verein Versicherungsombudsmann e.V. Bei Beschwerden (außer Auslandsreise-Krankenversicherung) können Sie das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren bei dem Verein Versicherungsombudsmann e.V. in Anspruch nehmen. Die Anschrift lautet: Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von EUR 5.000 sind für den Versicherer bindend. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu bestreiten, bleibt Ihnen unbenommen.
Außergerichtliche Beschwerdestelle. Bei Beschwerden können Sie als Verbraucher in den Fällen, die nicht Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zuzurechnen sind, das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren bei dem Verein Versicherungsombudsmann e. V. in Anspruch nehmen. Wir sind Mitglied des Versicherungsombudsmann e.V. bzw. des Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung und haben uns verpflichtet, an diesen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Anschrift lautet: Versicherungsombudsmann e. V., Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten. Risikoträger 9 Wesentliche Merkmale der Versicherung 9 Beitrag, Beitragszahlung und Kosten 9 Bevollmächtigung 9 Zustandekommen des Vertrags 9 Beginn der Versicherung 10 Vorläufige Deckungszusage 10 Widerrufsbelehrung 10 Besondere Hinweise zu Ersatzverträgen 12 Besondere Hinweise zu Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat 12 Laufzeit des Vertrags 13 Kündigungsrecht 13 Anwendbares Recht, Sprache 13 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde 13