Common use of Mitarbeitende Clause in Contracts

Mitarbeitende. Die Mitarbeitenden und die Einrichtungsleitung dürfen nach Wohn- und Teilhabegesetz § 10 keine individuellen nicht geringfügigen Zuwendungen annehmen und auch keine Wertgegenstände in persönliche Verwahrung nehmen. Die Mitarbeitenden stehen während ihrer Arbeitszeit für private Dienstleitungen oder Besorgungen außerhalb der vereinbarten Dienstleitungsangebote (z.B. Regeleinkäufe etc.) nicht zur Verfügung. Die jeweils gültigen Regelungen erfahren Sie von den Mitarbeitenden Ihres Wohnbereichs.

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