Mittagsentschädigung. Ist bei auswärtiger Arbeit die Rückkehr für das Mittagessen zum normalen Verköstigungsort bzw. zum gewöhnlichen Arbeitsort nicht möglich oder können Arbeitnehmende in der Mit- tagspause nicht nach Hause zurückkehren, und stellen sich dadurch schlechter, ist ihnen eine Mittagsentschädigung auszurichten. Die Entschädigung beträgt CHF 15.--. Sorgt der Arbeit- geber für eine ausreichende warme Verpflegung, entfällt die Entschädigung.
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Mittagsentschädigung. Ist bei auswärtiger Arbeit die Rückkehr für das Mittagessen zum normalen Verköstigungsort bzw. zum gewöhnlichen Arbeitsort nicht möglich oder können Arbeitnehmende Arbeitnehmer in der Mit- tagspause Mittags- pause nicht nach Hause zurückkehren, und stellen sich dadurch schlechter, ist ihnen eine Mittagsentschädigung Mit- tagsentschädigung auszurichten. Die Entschädigung beträgt CHF 15.--. Sorgt wird (.....) in der Arbeit- geber für eine ausreichende warme Verpflegung, entfällt die EntschädigungLohn- und Protokoll- vereinbarung (Anhang) geregelt.
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Samples: www.llv.li
Mittagsentschädigung. Ist bei auswärtiger Arbeit die Rückkehr für das Mittagessen zum normalen Verköstigungsort bzw. zum gewöhnlichen Arbeitsort nicht möglich oder können Arbeitnehmende in der Mit- tagspause Mittags- pause nicht nach Hause zurückkehren, und stellen sich dadurch schlechter, ist ihnen eine Mittagsentschädigung auszurichten. Die Entschädigung beträgt CHF 15.--. Sorgt wird jährlich in der Arbeit- geber für eine ausreichende warme Verpflegung, entfällt die EntschädigungLohn- und Protokollvereinbarung (Anhang) geregelt.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Mittagsentschädigung. Ist bei auswärtiger Arbeit die Rückkehr für das Mittagessen zum normalen Verköstigungsort bzw. zum gewöhnlichen Arbeitsort Verkös- tigungsort nicht möglich oder können Arbeitnehmende in der Mit- tagspause Mittagspause nicht nach Hause zurückkehren, und stellen sich dadurch schlechter, ist ihnen eine Mittagsentschädigung Mit- tagsentschädigung auszurichten. Die Entschädigung beträgt CHF 15.--. Sorgt wird jährlich in der Arbeit- geber für eine ausreichende warme Verpflegung, entfällt die EntschädigungLohn- und Protokollvereinbarung (Anhang) geregelt.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag