Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware Musterklauseln

Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware auf Quellcodeebene
Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware auf Quellcodeebene Die Standardsoftware* aus Nummer 4.4.1 lfd. Nr. wird im Sinne von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB auf Quellcodeebene angepasst. Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Anpassungen nicht in den Standard aufnehmen wird. Der Auftragnehmer erklärt, dass er sämtliche Anpassungen in die Standardsoftware* aufnehmen wird die Anpassungen gemäß Anlage Nr. in die Standardsoftware* aufnehmen wird. Der Auftragnehmer erklärt, dass dies abweichend von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System- AGB nicht mit dem auf die Erklärung der Betriebsbereitschaft* folgenden Programm- stand*, sondern bis zur Abnahme des Gesamtsystems* bis zu dem in Anlage Nr. genannten Termin erfolgen wird. Näheres zu den Anpassungen und deren Übernahme in den Standard ergibt sich aus Anla- ge Nr. .

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.