Mitteilung der Änderung. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müs- sen Sie uns unverzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst (ehem. Pflichtwehrdienst), militäri- sche Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht darunter. Ergeben sich im Rahmen der im Antrag genann- ten Tätigkeit ausnahmsweise Sondergefahren, für welche laut Xxxxx ein höherer Beitrag zu zahlen wäre, so gilt die Anzeigepflicht nicht, wenn die Sondergefahr vorübergehender bzw. kurzfristiger Natur – also kein Dauerzustand ist. Die Anzeigepflicht gilt ebenfalls nicht, wenn die Gefahr erhöhende Tätigkeit zwar in regelmäßi- gen Abständen wiederkehrt, jedoch nur kurz- fristig ist und eine grundsätzliche Änderung der versicherten Tätigkeit nicht beinhaltet.
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Samples: Allgemeine Unfall Versicherungsbedingungen, Unfallversicherung Und Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung
Mitteilung der Änderung. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müs- sen müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst (ehem. Pflichtwehrdienst), militäri- sche militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht darunter. Ergeben sich im Rahmen der im Antrag genann- ten genannten Tätigkeit ausnahmsweise Sondergefahren, für welche laut Xxxxx ein höherer Beitrag zu zahlen wäre, so gilt die Anzeigepflicht nicht, wenn die Sondergefahr vorübergehender bzw. kurzfristiger Natur – also kein Dauerzustand ist. Die Anzeigepflicht gilt ebenfalls nicht, wenn die Gefahr erhöhende Tätigkeit zwar in regelmäßi- gen regelmäßigen Abständen wiederkehrt, jedoch nur kurz- fristig kurzfristig ist und eine grundsätzliche Änderung der versicherten Tätigkeit nicht beinhaltet.
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Samples: Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T21, Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T21
Mitteilung der Änderung. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung Beschäfti- gung der versicherten Person müs- sen Sie musst Du uns unverzüglich unver- züglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst (ehem. Pflichtwehrdienst), militäri- sche militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z. z.B. BundesfreiwilligendienstBundesfrei- willigendienst) fallen nicht darunter. Ergeben sich im Rahmen der im Antrag genann- ten genannten Tätigkeit ausnahmsweise aus- nahmsweise Sondergefahren, für welche laut Xxxxx ein höherer Beitrag zu zahlen wäre, so gilt die Anzeigepflicht Anzei- gepflicht nicht, wenn die Sondergefahr vorübergehender vorüberge- hender bzw. kurzfristiger Natur – also kein Dauerzustand Dauerzu- stand – ist. Die Anzeigepflicht gilt ebenfalls nicht, wenn die Gefahr Ge- fahr erhöhende Tätigkeit zwar in regelmäßi- gen Abständen regelmäßigen Ab- ständen wiederkehrt, jedoch nur kurz- fristig kurzfristig ist und eine grundsätzliche Änderung der versicherten Tätigkeit Tätig- keit nicht beinhaltet.
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