Common use of Mitteilungen bei Tod der versicherten Person Clause in Contracts

Mitteilungen bei Tod der versicherten Person. Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich an- gezeigt werden. Neben dem Versicherungsschein ist uns eine amtliche Sterbeurkunde vorzulegen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, ein ärztliches oder amtliches Zeugnis über die To- desursache und über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod geführt hat, zu verlangen. Die mit diesen Nachwei- sen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die Versiche- rungsleistung beansprucht.

Appears in 9 contracts

Samples: fiseba.de, durchblicker.at, www.continentale.info

Mitteilungen bei Tod der versicherten Person. Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich an- gezeigt werdenangezeigt wer- den. Neben dem Versicherungsschein ist uns eine amtliche Sterbeurkunde vorzulegen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, ein ärztliches oder amtliches Zeugnis über die To- desursache und über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod geführt hat, zu verlangen. Die mit diesen Nachwei- sen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die Versiche- rungsleistung beansprucht.

Appears in 3 contracts

Samples: www.continentale.info, www.continentale.de, makler.continentale.de

Mitteilungen bei Tod der versicherten Person. Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich an- gezeigt werden. Neben dem Versicherungsschein ist uns eine amtliche Sterbeurkunde vorzulegen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, ein ärztliches oder amtliches Zeugnis über die To- desursache und über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod geführt hat, zu verlangen. Die mit diesen Nachwei- sen verbundenen Kosten trägt derjenige, der die Versiche- rungsleistung beansprucht.

Appears in 1 contract

Samples: fiseba.de