Mitteilungen und Benachrichtigungen Musterklauseln

Mitteilungen und Benachrichtigungen. Sämtliche Mitteilungen und Benachrichtigungen sind schriftlich an folgende Adres- sen zu übermitteln: – An die AAL Association AAL International Association Xxxx. Xxxx Xxxxxxxxxx Xxx xx Xxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx – An das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT11 Xxxx. Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxx 00 0000 Xxxx Xxxxxxx Jede der Parteien informiert die andere Partei unverzüglich und schriftlich über Änderungen der vorgenannten Namen und Adressen.
Mitteilungen und Benachrichtigungen. Sämtliche Mitteilungen und Benachrichtigungen sind schriftlich an folgende Adres- sen zu übermitteln: – An das EUREKA-Sekretariat An den Leiter des XXXXXX-Xxxxxxxxxxxx Xxx Xxxxxxxx 000 0000 Xxxxxxx Xxxxxxx Tel.: +00 0 000 00 00 xxx@xxxxxxxxx-xxxxxx.xx – 24 An die Innosuisse Xxxx Xxxx Xxxxxxxx Wissenstransfer und Internationale Zusammenarbeit Xxxxxxxxxxxxxxx 0 0000 Xxxx Xxxxxxx Tel.: +00 00 000 00 00 xxxx.xxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx oder an sonstige Adressen und Empfänger, die von einer der Parteien der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden. Elektronische Mitteilungen sind auf Verlangen der anderen Partei innerhalb einer vernünftigen Frist durch die unterzeichnete Papierfassung des Originals der Mittei- lung zu bestätigen. Jede der Parteien informiert die andere Partei unverzüglich und schriftlich über Änderungen der vorgenannten Namen und Adressen. Innosuisse wird ein spezielles Formular (Anhang 4 «Änderung des gesetzlichen Vertreters oder operativen Kontaktstelle») für jede Änderung seiner operativen Kontaktstelle oder seines gesetzlichen Vertreters zur Verfügung gestellt. Jede Mitteilung gilt als zu dem Zeitpunkt erfolgt, in dem sie bei der empfangenden Partei eingeht, es sei denn, im Abkommen ist angegeben, dass die Mitteilungen zum Zeitpunkt der Versendung als erfolgt gelten. E-Mails gelten als an dem Tag eingegangen, an dem sie an die oben genannten Empfänger versandt wurden, es sei denn, der Absender erhält eine Meldung, dass die E-Mail nicht zugestellt wurde. In diesem Fall muss die Mitteilung erneut an die oben angegebene Postadresse geschickt werden. In einem solchen Fall wird dies dem Absender nicht als Verstoss gegen seine Pflicht zur fristgerechten Mitteilung ausgelegt. Förmliche Mitteilungen in Papierform, die per Einschreiben mit Rückschein versen- det werden, gelten als erfolgt: – entweder an dem von der Post registrierten Zustellungstag; oder – am Schlusstermin für die Abholung bei der Poststelle.
Mitteilungen und Benachrichtigungen. Alle schriftlichen Benachrichtigungen zwischen den Vertragsparteien im Rahmen dieser Vereinbarung sind an die nachstehend angegeben Adressen (Post, E-Mail oder Fax) zu senden, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Vertragsparteien erklären sich mit der Verwendung von elektronischen Mitteln und Faxübertragungen für den Versand und den Empfang von Kommunikation im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung im Rahmen dieser Vereinbarung einverstanden. Diese Kommunikation wird einem unterzeichneten Dokument gleichgestellt. Firma: Kontaktperson: Adresse: Für den Kunden: Für den Servicer: E-Mail: Fax: Eine Ausfertigung an die Rechtsberatung: Kontaktperson: Adresse: E-Mail: Keine der Vertragsparteien ist berechtigt, diese Vereinbarung vollständig oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei abzutreten. Jeder Versuch einer Abtretung ohne Zustimmung ist nichtig. Ungeachtet der vorangehenden Regelungen bedarf die vollständige oder teilweise Abtretung dieser Vereinbarung innerhalb des Unternehmens des Kunden oder des Servicers, dem eine der Vertragsparteien angehört, oder im Fall einer Fusion oder Übernahme die Abtretung an ein Nachfolgeunternehmen nicht der Zustimmung der anderen Vertragspartei. Der Servicer ist ferner berechtigt, Zahlungsansprüche ohne Zustimmung des Kunden an Dritte abzutreten. Die Veräußerung eines Unternehmensteils einer Vertragspartei, die alle oder einen Großteil der jeweiligen Geschäftspartner gleichermaßen betrifft, wird nicht als Abtretung im vorgenannten Sinne betrachtet.
Mitteilungen und Benachrichtigungen. 11.1 Mitteilungen an einen Beteiligungsinhaber erfolgen schriftlich an die Anschrift des Beteiligungsinhabers, seine E-Mail- Adresse oder über MyOikocredit, abhängig von den im Register angegebenen Präferenzen des Beteiligungsinhabers. 11.2 Mitteilungen an die Genossenschaft sind per Post oder E-Mail an folgende Anschrift zu senden: Oikocredit International XX Xxx 0000 0000 XX Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx E-Mail: xx.xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xxx Diese Beteiligungsbedingungen gelten ab 1. Xxxx 2023.
Mitteilungen und Benachrichtigungen. (1) Sämtliche Mitteilungen und Benachrichtigungen sind schriftlich an folgende Adressen zu übermitteln: – An die AAL-Vereinigung: AAL INTERNATIONAL ASSOCIATION Xxx xx Xxxxxxxxxx 0 0000 Xxxxxxx, Xxxxxxx –16 An die Innosuisse Xxxx Xxxxxxxx Wissenstransfer und Internationale Zusammenarbeit Xxxxxxxxxxxxxxx 0 0000 Xxxx Xxxxxxx Tel.: +00 00 000 00 00 16 Fassung gemäss Ziff. I der Änd. vom 5. Dez. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2019 459). xxxx.xxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx (2) Jede der Vertragsparteien informiert die andere Partei unverzüglich und schrift- lich über Änderungen der vorgenannten Namen und Adressen.
Mitteilungen und Benachrichtigungen 

Related to Mitteilungen und Benachrichtigungen

  • Benachrichtigung (a) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, den Datenexporteur und, soweit möglich, die betroffene Person (gegebenenfalls mit Unterstützung des Datenexporteurs) unverzüglich zu benachrichtigen, i) wenn er von einer Behörde, einschließlich Justizbehörden, ein nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes rechtlich bindendes Ersuchen um Offenlegung personenbezogener Daten erhält, die gemäß diesen Klauseln übermittelt werden (diese Benachrichtigung muss Informationen über die angeforderten personenbezogenen Daten, die ersuchende Behörde, die Rechtsgrundlage des Ersuchens und die mitgeteilte Antwort enthalten), oder ii) wenn er Kenntnis davon erlangt, dass eine Behörde nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes direkten Zugang zu personenbezogenen Daten hat, die gemäß diesen Klauseln übermittelt wurden; diese Benachrichtigung muss alle dem Datenimporteur verfügbaren Informationen enthalten. (b) Ist es dem Datenimporteur gemäß den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes untersagt, den Datenexporteur und/oder die betroffene Person zu benachrichtigen, so erklärt sich der Datenimporteur einverstanden, sich nach besten Kräften um eine Aufhebung des Verbots zu bemühen, damit möglichst viele Informationen so schnell wie möglich mitgeteilt werden können. Der Datenimporteur verpflichtet sich, seine Anstrengungen zu dokumentieren, um diese auf Verlangen des Datenexporteurs nachweisen zu können. (c) Soweit dies nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes zulässig ist, erklärt sich der Datenimporteur bereit, dem Datenexporteur während der Vertragslaufzeit in regelmäßigen Abständen möglichst viele sachdienliche Informationen über die eingegangenen Ersuchen zur Verfügung zu stellen (insbesondere Anzahl der Ersuchen, Art der angeforderten Daten, ersuchende Behörde(n), ob Ersuchen angefochten wurden und das Ergebnis solcher Anfechtungen usw.). (d) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, die Informationen gemäß den Buchstaben a bis c während der Vertragslaufzeit aufzubewahren und der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. (e) Die Buchstaben a bis c gelten unbeschadet der Pflicht des Datenimporteurs gemäß Klausel 14 Buchstabe e und Klausel 16, den Datenexporteur unverzüglich zu informieren, wenn er diese Klauseln nicht einhalten kann.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

  • Mitteilungen Mitteilungen an das Clearing System. Die Emittentin wird alle die Schuldverschreibungen betreffenden Mitteilungen an das Clearing System zur Weiterleitung an die Gläubiger übermitteln. Jede derartige Mitteilung gilt am siebten Tag nach dem Tag der Mitteilung an das Clearing System als den Gläubigern mitgeteilt.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zusätzlich angegebe- nen BIC des Zahlungsempfängers aus.

  • Inkrafttreten Änderungen Dauer Und Teilnichtigkeit 6.1 Inkrafttreten Die Vereinbarung tritt mit dem Abschluss des Netznutzungs-/Liefe- rantenrahmenvertrag Strom, Lieferantenrahmenvertrag Gas, Messstellenbetrei- berrahmen- oder Mess-stellenvertrag für moderne Messeinrichtungen und intel- ligente Messsysteme durch die Parteien in Kraft, soweit dies in dem jeweiligen Vertrag vorgesehen ist. Sollte die Vereinbarung für andere als die in Satz 1 ge- nannten Verträge genutzt werden, tritt sie mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Voraussetzungen Die Bank bietet MeinInvest nur natürlichen Personen mit Wohnsitz