Mittelbare Schäden. In den Fällen der Ziffer 8.2 haftet PTC nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
Mittelbare Schäden. Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden (wie z.B. entgan- genen Gewinn, Betriebsverlust, nicht erzielte Einsparungen, Daten- verlust, Datenwiederbeschaffungskosten, Rechtsverfolgungskosten usw.) schliesst der Anbieter soweit gesetzlich zulässig jede Haftung aus.
Mittelbare Schäden. Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden (wie z.B. entgangenen Gewinn, Betriebsverlust, nicht erzielte Einsparungen, Datenverlust, Datenwiederbeschaffungskosten, Rechtsverfolgungskosten usw.) schliesst der Anbieter, soweit gesetzlich, zulässig jede Haftung aus. Für die dem Produktehaftpflichtgesetz unterliegenden Schäden haftet der Anbieter ausschliesslich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Geistiges Eigentum an Arbeitsergebnissen 9.1.Zuweisung der Immaterialgüterrechte Sämtliche Rechte an allen Immaterialgütern (Urheberrechte, Designs, Erfindungen, Know-how usw.), die vom Anbieter, seinen Mitarbeitern, seinen Sublieferanten oder beigezogenen Dritten im Rahmen der Vertragserfüllung geschaffen wurden, stehen unabhängig von deren Schutzfähigkeit vollumfänglich dem Anbieter zu. Der Anbieter kann, die im Rahmen der Vertragserfüllung geschaffenen Immaterialgüter insbesondere auch in anderen Projekten verwenden oder als Bestandteil von Softwareprodukten kommerziell vermarkten.