Beschaffenheit, Garantien. Eigenschaften der Lizenzierten Produkte, welche in Veröffentlichungen von PTC oder ihrer Vertriebsmitarbeiter oder -vertreter, insbesondere in der Werbung, in Zeichnungen, Prospekten oder anderen Dokumenten, einschließlich von Darstellungen im Internet, oder auf der Verpackung und Kennzeichnung der Lizenzierten Produkte angegeben sind, oder die Gegenstand von Handelsbräuchen sind, sind nur dann als von der vertraglichen Beschaffenheit der Lizenzierten Produkte umfasst anzusehen, wenn sie ausdrücklich in einem schriftlichen Angebot oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten sind. Garantien, insbesondere Beschaffenheitsgarantien, sind für PTC nur in dem Umfang verbindlich, in welchem sie (i) in einem schriftlichen Angebot oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten sind, (ii) ausdrücklich als „Garantie“ oder „Beschaffenheitsgarantie“ bezeichnet werden, und (iii) die aus einer solchen Garantie für PTC resultierenden Verpflichtungen ausdrücklich festlegen.
Beschaffenheit, Garantien. Eigenschaften der Lizenzierten Produkte, welche in Veröffentlichungen von PTC oder ihrer Vertriebsmitarbeiter oder -vertreter, insbesondere in der Werbung, in Zeichnungen, Prospekten oder anderen Dokumenten, einschließlich von Darstellungen im Internet, oder auf der Verpackung und Kennzeichnung der Lizenzierten Produkte angegeben sind, oder die Gegenstand von Handelsbräuchen sind, sind nur dann als von der