Common use of Mitversicherung von Mietsachschäden Clause in Contracts

Mitversicherung von Mietsachschäden. 4.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 der vereinbarten Allgemeinen Haftpflicht-Versicherungsbedingungen – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die entstehen an gemieteten Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. 4.2 Ausgeschlossen sind 4.2.1 Haftpflichtansprüche wegen • Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung; • Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungs- anlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergeben- den Vermögensschäden; • Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern können; • Schäden infolge von Schimmelbildung; 4.2.2 die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Versicherungsfällen fallenden Rückgriffsansprüche. 4.3 Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ergibt sich aus dem Versiche- rungsschein und beträgt das Doppelte dieser Summe für alle Versicherungs- fälle eines Versicherungsjahres. Die Ersatzleistung für Mietsachschäden wird auf die Versicherungssumme für Sachschäden angerechnet.

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