Mitwirkung der Leistungsbezügerin Musterklauseln

Mitwirkung der Leistungsbezügerin. In Ergänzung zu Ziffer 9.3 AGB SIK 2020 werden folgende zusätzliche Mitwirkungshandlungen der Leistungsbezügerin vereinbart: [Opt 1 (Keine) Keine weiteren Mitwirkungshandlungen geschuldet. … sämtliche notwendigen, meist von der Leistungserbringerin zu nennenden und von der Leistungsbezügerin zu prüfenden Mitwirkungshandlungen sind hier einzufügen …]
Mitwirkung der Leistungsbezügerin. 9.1 Die Leistungsbezügerin übergibt der Leistungserbringe- rin rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Vor- gaben aus ihrem Bereich.