Lizenzgegenstand. Die Leistungserbringerin erteilt der Leistungsbezügerin Nutzungsrechte an folgender Standard-Software
a) […Bezeichnung Software 1 ist einzufügen… zum Versionstand … für …Anzahl Lizenzen pro Arbeitsplatz/Nutzer/Computer etc. ist einzufügen…, inkl. der Komponenten / Module …]
b) […Bezeichnung Software 2 ist einzufügen… zum Versionstand … für …Anzahl Lizenzen pro Arbeitsplatz/Nutzer/Computer etc. ist einzufügen…, inkl. der Komponenten / Module …] [x) …Bezeichnung Software X ist einzufügen… zum Versionstand … für …Anzahl Lizenzen pro Arbeitsplatz/Nutzer/Computer etc. ist einzufügen…, inkl. der Komponenten / Module …] Der genaue Umfang des Lizenzgegenstandes und die dazugehörigen Lizenzschlüssel ergeben sich aus [dem Angebot der Leistungserbringerin vom … / aus der angehängten Softwaredokumentation / aus dem Anhang … „Lizenzgegenstand/Lizenzschein“ zu vorliegender Vertragsurkunde]. […allenfalls notwendige Abgrenzungen zu nicht geschuldeten Leistungen sind hier ebenfalls einzufügen…]
Lizenzgegenstand. Die Vertragspartner sind sich einig, dass der Lizenzgegenstand, d. h. sämtliche Inhalte der eLibrary xxxx.xxxxxxx, zu Gunsten der Narr Francke Attempto Verlag GmbH + Co. KG urheberrechtlich geschützt ist. Der Lizenznehmer erhält für die lizenzierten Produkte Nutzungs- und Zugriffsrechte nach Maßgabe der vorliegenden Lizenzbedingungen. Nutzung und Zugriff sind dabei nur insoweit zulässig als durch diese Bedingungen und/oder durch § 62 UrhG ausdrücklich gestattet.
Lizenzgegenstand a) Gegenstand dieses Vertrags ist die Einräumung eines nicht übertragbaren, nicht ausschließlichen Rechts, die vertragliche Software „DigiPara Liftdesigner“ (nachfolgend „Software“ benannt) sowie die jeweils zugehörige Dokumentation für die Laufzeit des Vertrags zu nutzen. Die Software wird überlassen, nicht veräußert.
b) Diese Lizenzbestimmungen gelten entsprechend für Aktualisierungen der Software (Upgrades und/oder Updates).
c) Die Nutzungsrechte werden dem Nutzer (nachfolgend „Lizenznehmer“) zur Verfügung gestellt von der DigiPara AG (nachfolgend „Lizenzgeberin“).
Lizenzgegenstand a) Der Lizenzgeber wird ein oder mehrere Musterdepots auf xxxxxxxxx.xxx (nachfolgend “wikifolio- Musterdepot” genannt) eröffnen und unterhalten. Diese wikifolio-Musterdepots können vom Lizenzgeber jeweils mit einer Frist von einer Woche geschlossen werden. Darüber hinaus wird der Lizenzgeber seine Handelsstrategie für das jeweilige wikifolio-Musterdepot auf xxxxxxxxx.xxx veröffentlichen und seine diesbezüglichen Beratungsleistungen in Form von virtuellen Käufen und Verkäufen (nachfolgend “Orders” genannt) über die auf xxxxxxxxx.xxx zur Verfügung gestellte virtuelle Handelsapplikation (nachfolgend “wikifolio-Handelsapplikation” genannt) tätigen.
b) Die Finanzinstrumente, die der Lizenzgeber in seiner Handelsidee und Orders berücksichtigen kann, begrenzen sich auf solche, für die durch die Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG (nachfolgend “Lang & Schwarz” genannt) fortlaufend An- und Verkaufspreise (Quotes) an die Gesellschaft übermittelt und von der Gesellschaft dem Lizenzgeber über die wikifolio- Handelsapplikation jeweils aktuell zur Verfügung gestellt werden (nachfolgend “Anlageuniversum” genannt). Sollten einzelne Finanzinstrumente nachträglich aus dem Anlageuniversum entfallen, so ist die Gesellschaft selbst oder Lang & Schwarz berechtigt, dieses Finanzinstrument aus dem wikifolio-Musterdepot zu entfernen. Der Gesellschaft selbst oder Lang & Schwarz obliegt die alleinige Entscheidung über die Zusammensetzung des fiktiven Referenzportfolios. Diese können damit einen Vorschlag des Redakteurs jederzeit ablehnen bzw. eigene Entscheidungen ohne Zustimmung des Redakteurs treffen. Diese Entscheidungen können z.B. auf einer Änderung der Zusammensetzung des Anlageuniversums beruhen oder den (drohenden) Verfall bzw. die Endfälligkeit von derivativen Produkten betreffen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft oder Lang & Schwarz jederzeit ein wikifolio-Musterdepot ohne Angabe von Gründen sperren, d.h. alle zugunsten des Lizenzgebers an sich bestehenden Änderungsmöglichkeiten in der virtuellen Handelsapplikation bezüglich des betreffenden wikifolio-Musterdepots deaktivieren, und auf xxxxxxxxx.xxx als “gesperrt” kennzeichnen.
c) Die vorstehend in den Ziffern 2 a) und 2 b) aufgeführten wikifolio-Musterdepots des Lizenzgebers, die auf xxxxxxxxx.xxx eingegebenen Handelsideen, virtuellen Orders und sonstigen Daten werden nachfolgend als “Lizenzgegenstand” bezeichnet.
Lizenzgegenstand. Der Lizenzgeber erklärt, dass er Urheber des vertragsgegenständlichen Designs (Farbkopie, Anlage 1; nachstehend „Design“ genannt) ist und allein über die Urheberrechte am Design verfügt.
Lizenzgegenstand. (a) Für die im Vertrag bestimmte Laufzeit („Lizenzdauer“) erhält der Kunde die nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizensierbare Berechtigung, die Software zu den im Vertrag geregelten Zwecken und für die Lizenzdauer zu nutzen. Das Nutzungsrecht schließt die Installation, das Hochladen sowie die Anzeige und die Ausführung der installierten Software ein.
(b) Der Kunde ist zur Erstellung einer Sicherheitskopie der Software berechtigt, vorausgesetzt der Kunde kennzeichnet die Kopie mit einem Hinweis auf das Urheberrecht von Menlo Systems. Das Recht zur Nutzung dieser Sicherheitskopie ist auf den Ersatz der als Original gelieferten Software beschränkt, sofern die Software oder der Datenträger, auf dem die Software bereit gestellt wurde, funktionsunfähig ist.
(c) Über die Absätze (a) und (b) hinaus ist der Kunde nur insoweit berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu übersetzen, zum Reverse Engineering oder zur Dekompilierung, als dies erforderlich ist um die Kompatibilität der Software mit anderen Programmen herzustellen oder Mängel der Software zu beseitigen, vorausgesetzt Menlo Systems hat es unterlassen, die Maßnahmen auf Anforderung des Kunden gemäß dem Vertrag oder, sofern eine vertragliche Vereinbarung nicht vorliegt, zu zu verhandelnden vernünftigen Bedingungen nach Treu und Glauben, vorzunehmen und vorausgesetzt der Kunde hat dies vorher mit angemessener Frist angekündigt.
(d) Über die Regelungen gemäß Absätzen (a) bis (c) hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen oder zu kopieren oder die Software oder eine Sicherheitskopie Dritten zugänglich zu machen.
(e) Verstößt der Kunde im wesentlichen Umfang gegen diese Lizenzbestimmungen oder beseitigt er eine Verletzung der Lizenzbestimmungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen (Telefax ausreichend) Abmahnung durch Menlo Systems, ist Menlo Systems zum Rückruf aller an der Software gewährten Rechte bzw. Beendigung der Lizenz aus wichtigem Grund berechtigt. In diesem Fall hat der Lizenznehmer die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen und hat sämtliche Kopien von seinem System zu entfernen oder, nach Xxxx von Menlo Systems, diese Kopien an Menlo Systems zu übergeben.
(f) Installations- und Konfigurationsleistungen werden durch Menlo Systems nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung im Vertrag erbracht.
Lizenzgegenstand. Die Lizenznehmerin kauft von der Lizenzgeberin eine Kopie des Computerprogramms X (Version X.XX) nebst Anwendungsdokumentation in deutscher Sprache nebst Lizenzschlüssel zum Download der Programmkopie von einem Server der Lizenzgeberin zu dem in Ziff. V genannten Preis. Die Parteien sind sich darüber im Klaren, dass die Lizenznehmerin von der Lizenzgeberin weder die Software als solche, noch den Quellcode (Source Code) des Computerprogramms kauft.
Lizenzgegenstand a. Der Lizenznehmer erhält nach Maßgabe dieser Lizenzbedingungen und des Vertrages das Recht, die Marke für den Lizenzgegenstand zu nutzen.
b. Dem Veranstalter sind keine der Eintragung und Nutzung der Marke entgegenstehenden Rechte Dritter innerhalb des Vertragsgebietes bekannt. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für das Nichtbestehen solcher Rechte.
Lizenzgegenstand. Den Vertragsgegenstand bildet der „Instruktive Rechtschreibtest“ für die Klassen 2 bis 4.
Lizenzgegenstand. Software-Produkt Version monatlicher Wartungspreis SFirm 3.x 5,00 € zzgl. MwSt.