Mitwirkung. 2.1 EnBW stellt den beauftragten Internetzugang grund- sätzlich am im jeweiligen Gebäude befindlichen Netz- übergabepunkt (in Deutschland üblicherweise dem der Deutsche Telekom AG oder eines mit der Deutsche Telekom AG verbundenen Unternehmen, „DTAG“) bereit. Näheres ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
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Mitwirkung. 2.1 EnBW stellt den beauftragten Internetzugang grund- sätzlich grundsätzlich am im jeweiligen Gebäude befindlichen Netz- übergabepunkt Netzübergabepunkt (in Deutschland üblicherweise dem der Deutsche Telekom AG oder eines mit der Deutsche Telekom AG verbundenen Unternehmen, „DTAG“) bereit. Näheres ergibt sich aus der LeistungsbeschreibungLeistungs- beschreibung.
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