Common use of Mitwirkung Clause in Contracts

Mitwirkung. Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt Folgendes: - bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfall-Rente der Prozentsatz des Invaliditätsgrads. - bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, bei den anderen Leistungsarten die Leistung selbst. Beispiel: Nach einer Beinverletzung besteht ein Invaliditätsgrad von 10 %. Dabei hat ein Diabetes zu 50 % mitgewirkt. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt 5 %.

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Mitwirkung. Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt Folgendes: - bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfall-Rente Unfallrente der Prozentsatz des Invaliditätsgrads. - bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, bei den anderen Leistungsarten die Leistung selbst. Beispiel: Nach einer Beinverletzung besteht ein Invaliditätsgrad von 10 %Prozent. Dabei hat ein Diabetes eine Rheumaerkrankung zu 50 % mitgewirktProzent mit- gewirkt. Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt daher 5 %Prozent.

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