Common use of Mitwirkungspflichten des Kunden; Sperrung Clause in Contracts

Mitwirkungspflichten des Kunden; Sperrung. (1) Der Kunde ist verpflichtet, die mit der Bank vereinbarten Übertragungs- und Sicherungsverfahren sowie Datenformate einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Passwörtern und iTANCard. (2) Der Kunde hat bei Eingabe seiner Aufträge und Orders die ihm angezeigte Benutzerführung zu beachten und alle von ihm eingegebenen Daten vor Weiterleitung des Auftrags an die Bank auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. (3) Der Kunde hat durch die Verwendung einer aktuellen Virenschutzsoftware, Firewall und regelmäßiges Aufspielen von Sicherheitsupdates für sein Betriebssystem und die verwendete Software dafür zu sorgen, dass sich keine Computerviren, „Trojaner“ oder vergleichbare schädliche Programme, Codes oder Anwendungen auf seinem Rechner befinden. Sobald Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dies der Fall sein könnte, ist er verpflichtet die Bank unverzüglich zu unterrichten, damit diese in die Lage versetzt wird, den Zugang des Kunden so lange zu sperren, bis das Sicherheitsrisiko beseitigt ist. Sofern der Kunde eine iTANCard verwendet, kann er diese unter Verwendung seines Login-Passwortes über die Website auch selbst sperren. Die „Selbstsperrung“ kann bzw. muss gegebenenfalls durch dreimalige Eingabe eines falschen Login-Passwortes erfolgen. (4) Der Kunde wird die von der Bank mitgeteilten Sicherheits- und technischen Hinweise für die Nutzung des Online-Zugangs beachten. Solche Hinweise können dem Kunden per e-Mail, im Rahmen des Ordereingabe-Systems oder auf der Webseite der Bank mitgeteilt werden. (5) Sofern die Bank durch eines der zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel (z. B. Internet) nicht erreichbar ist, ist der Kunde verpflichtet, auf die Benutzung eines anderen verfügbaren Kommunikationsmittels (z. B. Telefon) auszuweichen. Der Nutzer ist verpflichtet, Störungen bei der Übertragung von Daten der Bank unverzüglich mitzuteilen und gegebenenfalls, bei Nutzung einer iTANCard, von der Möglichkeit der „Selbstsperrung“ über die Website Gebrauch zu machen. Die „Selbstsperrung“ kann bzw. muss gegebenenfalls durch dreimalige Eingabe eines (6) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seinen Personalisierten Sicherheitsmerkmalen und den Authentifizierungsinstrumenten erlangt, und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um einen Missbrauch durch unbefugte Dritte auszuschließen. Jede Person, die das Personalisierte Sicherheitsmerkmal kennt bzw. in Besitz eines Authentifizierungsinstrument gelangt, ist in der Lage, zu Lasten des Xxxxxx des Kunden Verfügungen vorzunehmen. (7) Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf aus Sicherheitsgründen nicht mittels Soft- und/oder Hardware gespeichert werden. Es ist bei Nutzung des elektronischen Ordereingabe- Systems ausnahmslos manuell einzugeben. (8) Ermöglicht der Kunde unbefugten Dritten schuldhaft den Missbrauch seiner Personalisierten Sicherheitsmerkmale oder seiner Authentifizierungsinstrumente, haftet er für den etwaigen der Bank entstehenden Schaden in vollem Umfang. Auch Mitarbeitern der Bank darf das Personalisierte Sicherheitsmerkmal nicht mitgeteilt werden. Die Mitarbeiter der Bank sind nicht befugt, das Personalisierte Sicherheitsmerkmal zu erfragen. Auch sonstigen Ersuchen auf Bekanntgabe seines Personalisierte Sicherheitsmerkmals oder Zurverfügungstellung des Authentifizierungsinstruments darf der Kunde keinesfalls nachkommen. (9) Geht das Personalisierte Sicherheitsmerkmal verloren, wird das Personalisierte Sicherheitsmerkmal nicht berechtigten Personen bekannt oder besteht der Verdacht der missbräuchlichen Nutzung, so hat der Kunde das Personalisierte Sicherheitsmerkmal unverzüglich zu ändern oder den Zugang durch die Bank sperren zu lassen bzw. bei Verwendung einer iTANCard diese über die Website von der Möglichkeit der „Selbstsperrung“ Gebrauch zu machen. Die (10) Die Bank wird den Zugang zum Online-Banking und zu den Systemen unverzüglich sperren, wenn der begründete Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht. Sie wird den Kunden hierüber informieren. Sie wird den Zugang auch auf Wunsch des Kunden sperren. (11) Der elektronische Zugang wird von der Bank aus Sicherheitsgründen automatisch gesperrt, wenn ein Personalisiertes Sicherheitsmerkmal dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Die Bank wird den entsprechenden Zugang auch sperren, wenn der begründete Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung durch andere Personen als den Kunden besteht. Auch auf Wunsch des Kunden wird die Bank den entsprechenden Zugang sperren. Der Kunde wird hierüber informiert. Mit Sperrung der Passwörter sowie der iTANCard werden diese automatisch ungültig. Der Bezug einer neuen iTANCard ist kostenpflichtig. Nach einer Sperrung besteht die Möglichkeit einer Entsperrung durch die Bank. In jedem Fall muss sich der Kunde mit der Bank in Verbindung setzen. Darüber hinaus darf die Bank den Online-Banking-Zugang für einen Kunden sperren, wenn sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, (12) Sperrungen können vom Kunden nicht aufgehoben werden. Die Bank wird eine Sperre aufheben oder das Personalisierte Sicherheitsmerkmal bzw. das Authentifizierungsinstrument

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Mitwirkungspflichten des Kunden; Sperrung. (1) Der Kunde ist verpflichtet, die mit der Bank vereinbarten Übertragungs- und Sicherungsverfahren sowie Datenformate einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Passwörtern und iTANCardder Personalisierten Sicherheitsmerkmale. (2) Der Kunde hat bei Eingabe seiner Aufträge und Orders die ihm angezeigte Benutzerführung zu beachten und alle von ihm eingegebenen Daten vor Weiterleitung des Auftrags an die Bank auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. (3) Der Kunde hat durch die Verwendung einer aktuellen Virenschutzsoftware, Firewall und regelmäßiges Aufspielen von Sicherheitsupdates für sein Betriebssystem und die verwendete Software dafür zu sorgen, dass sich keine Computerviren, „Trojaner“ oder vergleichbare schädliche Programme, Codes oder Anwendungen auf seinem Rechner befinden. Sobald Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dies der Fall sein könnte, ist er verpflichtet die Bank unverzüglich zu unterrichten, damit diese in die Lage versetzt wird, den Zugang des Kunden so lange zu sperren, bis das Sicherheitsrisiko beseitigt ist. Sofern der Kunde eine iTANCard verwendet, kann er diese unter Verwendung seines LoginLog On-Passwortes über die Website auch selbst sperren. Die „Selbstsperrung“ kann bzw. muss gegebenenfalls durch dreimalige Eingabe eines falschen LoginLog On-Passwortes erfolgen. (4) Der Kunde wird die von der Bank mitgeteilten Sicherheits- und technischen Hinweise für die Nutzung des Online-Zugangs beachten. Solche Hinweise können dem Kunden per eE-Mail, im Rahmen des Ordereingabe-Systems oder auf der Webseite Website der Bank mitgeteilt werden. (5) Sofern die Bank durch eines der zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel (z. B. Internet) nicht erreichbar ist, ist der Kunde verpflichtet, auf die Benutzung eines anderen verfügbaren Kommunikationsmittels (z. B. Telefon) auszuweichen. Der Nutzer ist verpflichtet, Störungen bei der Übertragung von Daten der Bank unverzüglich mitzuteilen und gegebenenfalls, bei Nutzung einer iTANCard, von der Möglichkeit der „Selbstsperrung“ über die Website Gebrauch zu machen. Die „Selbstsperrung“ kann bzw. muss gegebenenfalls durch dreimalige Eingabe eines. (6) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seinen Personalisierten Sicherheitsmerkmalen und den Authentifizierungsinstrumenten erlangt, und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um einen Missbrauch durch unbefugte Dritte auszuschließen. Jede Person, die das Personalisierte Sicherheitsmerkmal kennt bzw. und in Besitz eines Authentifizierungsinstrument Authentifizierungsinstruments gelangt, ist in der Lage, das Online-Banking missbräuchlich zu nutzen, z. B. zu Lasten des Xxxxxx des Kunden Verfügungen vorzunehmen. Insbesondere ist Folgendes zum Schutz des Personalisierten Sicherheitsmerkmals sowie des Authentifizierungsinstruments zu beachten: • Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden. • Bei Eingabe eines Personalisierten Sicherheitsmerkmals ist sicherzustellen, dass andere Personen dieses nicht ausspähen können. • Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht per E-Mail weitergegeben werden. • Kundennummer und Log On-Passwort dürfen nicht zusammen mit einem Authentifizierungsinstrument verwahrt werden. • Der Kunde darf zur Autorisierung z. B. eines Auftrags oder der Aufhebung einer Sperre nicht mehr als eine TAN verwenden. • Das mobile Endgerät, auf dem eine TAN als SMS empfangen wird oder auf dem eine TAN mittels einer installierten App generiert wird, darf nicht für das Online-Banking genutzt werden. • Die App, die zur Generierung der pTAN eingesetzt wird, ist direkt von der Bank oder von einem von der Bank dem Kunden benannten Anbieter zu beziehen. Besteht bei dem Kunden der Verdacht, dass eine andere Person Kenntnis von einem seiner Personalisierten Sicherheitsmerkmale hat, ist er verpflichtet, die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten und den entsprechenden Zugang sperren zu lassen bzw. bei Benutzung einer iTANCard diese über die Website auch selbst zu sperren (gegebenenfalls auch durch dreimalige Eingabe eines falschen Log On-Passwortes). Sind die Personalisierten Sicherheitsmerkmale missbräuchlich verwendet worden, ist vom Kunden unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. (7) Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf aus Sicherheitsgründen nicht mittels Soft- und/oder Hardware gespeichert werden. Es ist bei Nutzung des elektronischen Ordereingabe- Systems ausnahmslos manuell einzugeben. (8) Ermöglicht der Kunde unbefugten Dritten schuldhaft den Missbrauch seiner Personalisierten Sicherheitsmerkmale oder seiner Authentifizierungsinstrumente, haftet er für den etwaigen der Bank entstehenden Schaden in vollem Umfang. Auch Mitarbeitern der Bank darf das Personalisierte Sicherheitsmerkmal nicht mitgeteilt werden. Die Mitarbeiter der Bank sind nicht befugt, das Personalisierte Sicherheitsmerkmal beim Kunden zu erfragenerfragen oder Zugriff auf das Authentifizierungsinstrument zu erlangen. Auch sonstigen Ersuchen auf Bekanntgabe seines Personalisierte Personalisierten Sicherheitsmerkmals oder Zurverfügungstellung des Authentifizierungsinstruments darf der Kunde keinesfalls nachkommen. (9) Geht das Personalisierte Sicherheitsmerkmal verloren, wird das Personalisierte Sicherheitsmerkmal nicht berechtigten Personen bekannt oder besteht der Verdacht der missbräuchlichen Nutzung, so hat der Kunde das Personalisierte Sicherheitsmerkmal unverzüglich zu ändern oder den Zugang durch die Bank sperren zu lassen bzw. bei Verwendung einer iTANCard diese über die Website von der Möglichkeit der „Selbstsperrung“ Gebrauch zu machen. DieDie „Selbstsperrung“ kann bzw. muss gegebenenfalls durch dreimalige Eingabe eines falschen Log On-Passwortes erfolgen. Sofern ihm eine Änderung oder Sperre selbst nicht möglich ist, hat er die Bank unverzüglich zu unterrichten, die dann den betreffenden elektronischen Zugang sperrt. (10) Die Bank wird den elektronischen Zugang zum Online-Banking und zu den Systemen unverzüglich sperren, wenn der begründete Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht. Sie wird den Kunden hierüber informieren. Sie wird den Zugang auch auf Wunsch des Kunden sperren. (11) Der elektronische Zugang wird von der Bank aus Sicherheitsgründen automatisch gesperrt, wenn ein Personalisiertes Sicherheitsmerkmal dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Die Bank wird den entsprechenden Zugang auch sperren, wenn der begründete Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung durch andere Personen als den Kunden Kontoinhaber besteht. Auch auf Wunsch des Kunden wird die Bank den entsprechenden Zugang sperren. Der Kunde wird hierüber informiert. Mit Sperrung der Passwörter sowie der iTANCard werden diese automatisch ungültig. Der Bezug einer neuen iTANCard ist kostenpflichtig. Nach einer Sperrung besteht die Möglichkeit einer Entsperrung durch die Bank. In jedem Fall muss sich der Kunde mit der Bank in Verbindung setzen. Darüber hinaus darf die Bank den Online-Banking-Zugang für einen Kunden sperren, wenn sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen,. (12) Sperrungen können vom Kunden selbst nicht aufgehoben werden. Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die Sperrung aufheben, wenn das Personalisierte Sicherheitsmerkmal bzw. das AuthentifizierungsinstrumentRisiko einer missbräuchlichen Nutzung nicht mehr besteht.

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Mitwirkungspflichten des Kunden; Sperrung. (1) Der Kunde ist verpflichtet, die mit der Bank vereinbarten Übertragungs- und Sicherungsverfahren sowie Datenformate einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Passwörtern und iTANCardder Personalisierten Sicherheitsmerkmale. (2) Der Kunde hat bei Eingabe seiner Aufträge und Orders die ihm angezeigte Benutzerführung zu beachten und alle von ihm eingegebenen Daten vor Weiterleitung des Auftrags an die Bank auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. (3) Der Kunde hat durch die Verwendung einer aktuellen Virenschutzsoftware, Firewall und regelmäßiges Aufspielen von Sicherheitsupdates für sein Betriebssystem und die verwendete Software dafür zu sorgen, dass sich keine Computerviren, „Trojaner“ oder vergleichbare schädliche Programme, Codes oder Anwendungen auf seinem Rechner befinden. Sobald Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dies der Fall sein könnte, ist er verpflichtet die Bank unverzüglich zu unterrichten, damit diese in die Lage versetzt wird, den Zugang des Kunden so lange zu sperren, bis das Sicherheitsrisiko beseitigt ist. Sofern der Kunde eine iTANCard verwendet, kann er diese unter Verwendung seines Login-Passwortes über die Website auch selbst sperren. Die „Selbstsperrung“ kann bzw. muss gegebenenfalls durch dreimalige Eingabe eines falschen Login-Passwortes erfolgen. (4) Der Kunde wird die von der Bank mitgeteilten Sicherheits- und technischen Hinweise für die Nutzung des OnlineOnline bzw. Mobile-Zugangs beachten. Solche Hinweise können dem Kunden per e-e- Mail, im Rahmen des Ordereingabe-Systems oder auf der Webseite der Bank mitgeteilt werden. (5) Sofern die Bank durch eines der zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel (z. B. Internet) nicht erreichbar ist, ist der Kunde verpflichtet, auf die Benutzung eines anderen verfügbaren Kommunikationsmittels (z. B. Telefon) auszuweichen. Der Nutzer ist verpflichtet, Störungen bei der Übertragung von Daten der Bank unverzüglich mitzuteilen und gegebenenfalls, bei Nutzung einer iTANCard, von der Möglichkeit der „Selbstsperrung“ über die Website Gebrauch zu machen. Die „Selbstsperrung“ kann bzw. muss gegebenenfalls durch dreimalige Eingabe eines, (6) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seinen Personalisierten Sicherheitsmerkmalen und den Authentifizierungsinstrumenten erlangt, und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um einen Missbrauch durch unbefugte Dritte auszuschließen. Jede Person, die das Personalisierte Sicherheitsmerkmal kennt bzw. in Besitz eines Authentifizierungsinstrument gelangt, ist in der Lage, zu Lasten des Xxxxxx des Kunden Verfügungen vorzunehmen. (7) Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf aus Sicherheitsgründen nicht mittels Soft- und/oder Hardware gespeichert werden. Es ist bei Nutzung des elektronischen Ordereingabe- Systems ausnahmslos manuell einzugeben. (8) Ermöglicht der Kunde unbefugten Dritten schuldhaft den Missbrauch seiner Personalisierten Sicherheitsmerkmale oder seiner Authentifizierungsinstrumente, haftet er für den etwaigen der Bank entstehenden Schaden in vollem Umfang. Auch Mitarbeitern der Bank darf das Personalisierte Sicherheitsmerkmal nicht mitgeteilt werden. Die Mitarbeiter der Bank sind nicht befugt, das Personalisierte Sicherheitsmerkmal beim Kunden zu erfragen. Auch sonstigen Ersuchen auf Bekanntgabe seines Personalisierte Personalisierten Sicherheitsmerkmals oder Zurverfügungstellung des Authentifizierungsinstruments darf der Kunde keinesfalls nachkommen. (9) Geht das Personalisierte Sicherheitsmerkmal verloren, wird das Personalisierte Sicherheitsmerkmal nicht berechtigten Personen bekannt oder besteht der Verdacht der missbräuchlichen Nutzung, so hat der Kunde das Personalisierte Sicherheitsmerkmal unverzüglich zu ändern oder den Zugang durch die Bank sperren zu lassen bzw. bei Verwendung einer iTANCard diese über die Website von der Möglichkeit der „Selbstsperrung“ Gebrauch zu machen. DieDie „Selbstsperrung“ kann bzw. muss gegebenenfalls durch dreimalige Eingabe eines falschen Login-Passwortes erfolgen Sofern ihm eine Änderung oder Sperre selbst nicht möglich ist, hat er die Bank unverzüglich zu unterrichten, die dann den betreffenden Zugang zum Online- und Mobile-Banking sperrt. (10) Die Bank wird den Zugang zum OnlineOnline- und. Mobile-Banking und zu den elektronischen Ordereingabe-Systemen unverzüglich sperren, wenn der begründete Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht. Sie wird den Kunden hierüber informieren. Sie wird den Zugang auch auf Wunsch des Kunden sperren. (11) Der elektronische Zugang wird von der Bank aus Sicherheitsgründen automatisch gesperrt, wenn ein Personalisiertes Sicherheitsmerkmal dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Die Bank wird den entsprechenden Zugang auch sperren, wenn der begründete Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung durch andere Personen als den Kunden Kundenr besteht. Auch auf Wunsch des Kunden wird die Bank den entsprechenden Zugang sperren. Der Kunde wird hierüber informiert. Mit Sperrung der Passwörter sowie der iTANCard werden diese automatisch ungültig. Der Bezug einer neuen iTANCard ist kostenpflichtig. Nach einer Sperrung besteht die Möglichkeit einer Entsperrung durch die Bank. In jedem Fall muss sich der Kunde mit der Bank in Verbindung setzen. Darüber hinaus darf die Bank den Online-Banking-Zugang für einen Kunden sperren, wenn sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen,Bezug (12) Sperrungen können vom Kunden nicht aufgehoben werden. Die Bank wird eine Sperre aufheben oder das Personalisierte Sicherheitsmerkmal bzw. das AuthentifizierungsinstrumentAuthentifizierungsinstrument austauschen, wenn das Risiko einer missbräuchlichen Nutzung nicht mehr gegeben ist. Hierüber unterrichtet sie den Kunden.

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Mitwirkungspflichten des Kunden; Sperrung. (1) Der Kunde ist verpflichtet, die mit der Bank vereinbarten Übertragungs- und Sicherungsverfahren sowie Datenformate einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Passwörtern und iTANCardder Personalisierten Sicherheitsmerkmale. (2) Der Kunde hat bei Eingabe seiner Aufträge und Orders die ihm angezeigte Benutzerführung zu beachten und alle von ihm eingegebenen Daten vor Weiterleitung des Auftrags an die Bank auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. (3) Der Kunde hat durch die Verwendung einer aktuellen Virenschutzsoftware, Firewall und regelmäßiges Aufspielen von Sicherheitsupdates für sein Betriebssystem und die verwendete Software dafür zu sorgen, dass sich keine Computerviren, „Trojaner“ oder vergleichbare schädliche Programme, Codes oder Anwendungen auf seinem Rechner befinden. Sobald Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dies der Fall sein könnte, ist er verpflichtet die Bank unverzüglich zu unterrichten, damit diese in die Lage versetzt wird, den Zugang des Kunden so lange zu sperren, bis das Sicherheitsrisiko beseitigt ist. Sofern der Kunde eine iTANCard verwendet, kann er diese unter Verwendung seines Login-Passwortes über die Website auch selbst sperren. Die „Selbstsperrung“ kann bzw. muss gegebenenfalls durch dreimalige Eingabe eines falschen Login-Passwortes erfolgen.iTANCard (4) Der Kunde wird die von der Bank mitgeteilten Sicherheits- und technischen Hinweise für die Nutzung des OnlineOnline- bzw. Mobile-Zugangs beachten. Solche Hinweise können dem Kunden per eE-Mail, im Rahmen des Ordereingabe-Systems oder auf der Webseite Website der Bank mitgeteilt werden. (5) Sofern die Bank durch eines der zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel (z. B. Internet) nicht erreichbar ist, ist der Kunde verpflichtet, auf die Benutzung eines anderen verfügbaren Kommunikationsmittels (z. B. Telefon) auszuweichen. Der Nutzer ist verpflichtet, Störungen bei der Übertragung von Daten der Bank unverzüglich mitzuteilen und gegebenenfalls, bei Nutzung einer iTANCard, von der Möglichkeit der „Selbstsperrung“ über die Website Gebrauch zu machen. Die „Selbstsperrung“ kann bzw. muss gegebenenfalls durch dreimalige Eingabe eineseines falschen Login-Passwortes erfolgen. (6) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seinen Personalisierten Sicherheitsmerkmalen und den Authentifizierungsinstrumenten erlangt, und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um einen Missbrauch durch unbefugte Dritte auszuschließen. Jede Person, die das Personalisierte Sicherheitsmerkmal kennt bzw. und in Besitz eines Authentifizierungsinstrument Authentifizierungsinstruments gelangt, ist in der Lage, zu Lasten des Xxxxxx des Kunden Verfügungen vorzunehmen. (7) Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf aus Sicherheitsgründen nicht mittels Soft- und/oder Hardware gespeichert werden. Es ist bei Nutzung des elektronischen Ordereingabe- Systems ausnahmslos manuell einzugeben. (8) Ermöglicht der Kunde unbefugten Dritten schuldhaft den Missbrauch seiner Personalisierten Sicherheitsmerkmale oder seiner Authentifizierungsinstrumente, haftet er für den etwaigen der Bank entstehenden Schaden in vollem Umfang. Auch Mitarbeitern der Bank darf das Personalisierte Sicherheitsmerkmal nicht mitgeteilt werden. Die Mitarbeiter der Bank sind nicht befugt, das Personalisierte Sicherheitsmerkmal beim Kunden zu erfragen. Auch sonstigen Ersuchen auf Bekanntgabe seines Personalisierte Personalisierten Sicherheitsmerkmals oder Zurverfügungstellung des Authentifizierungsinstruments darf der Kunde keinesfalls nachkommen. (9) Geht das Personalisierte Sicherheitsmerkmal verloren, wird das Personalisierte Sicherheitsmerkmal nicht berechtigten Personen bekannt oder besteht der Verdacht der missbräuchlichen Nutzung, so hat der Kunde das Personalisierte Sicherheitsmerkmal unverzüglich zu ändern oder den Zugang durch die Bank sperren zu lassen bzw. bei Verwendung einer iTANCard diese über die Website von der Möglichkeit der „Selbstsperrung“ Gebrauch zu machen. DieDie „Selbstsperrung“ kann bzw. muss gegebenenfalls durch dreimalige Eingabe eines falschen Login-Passwortes erfolgen. Sofern ihm eine Änderung oder Sperre selbst nicht möglich ist, hat er die Bank unverzüglich zu unterrichten, die dann den betreffenden Zugang zum Online- und Mobile-Banking sperrt. (10) Die Bank wird den Zugang zum OnlineOnline- und Mobile-Banking und zu den Systemen unverzüglich sperren, wenn der begründete Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht. Sie wird den Kunden hierüber informieren. Sie wird den Zugang auch auf Wunsch des Kunden sperren. (11) Der elektronische Zugang wird von der Bank aus Sicherheitsgründen automatisch gesperrt, wenn ein Personalisiertes Sicherheitsmerkmal dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Die Bank wird den entsprechenden Zugang auch sperren, wenn der begründete Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung durch andere Personen als den Kunden besteht. Auch auf Wunsch des Kunden wird die Bank den entsprechenden Zugang sperren. Der Kunde wird hierüber informiert. Mit Sperrung der Passwörter sowie der iTANCard werden diese automatisch ungültig. Der Bezug einer neuen iTANCard ist kostenpflichtig. Nach einer Sperrung besteht die Möglichkeit einer Entsperrung durch die Bank. In jedem Fall muss sich der Kunde mit der Bank in Verbindung setzen. Darüber hinaus darf die Bank den Online-Banking-Zugang für einen Kunden sperren, wenn sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen,. (12) Sperrungen können vom Kunden nicht aufgehoben werden. Die Bank wird eine Sperre aufheben oder das Personalisierte Sicherheitsmerkmal bzw. das AuthentifizierungsinstrumentAuthentifizierungsinstrument austauschen, wenn das Risiko einer missbräuchlichen Nutzung mehr gegeben ist. Hierüber unterrichtet sie den Kunden.

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