Common use of Mitwirkungspflichten des Nutzers Clause in Contracts

Mitwirkungspflichten des Nutzers. 6.1 Eine Nutzung der VDB ist nur auf der Grundlage einer entsprechenden Vollmacht des Mandanten zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, vor Eingabe von Vollmachtsdaten in die VDB von seinen Mandanten eine schriftliche Vollmacht unter Verwendung des amt- lichen Musters der Finanzverwaltung einzuholen. Der jeweilige Mandant muss in die Nutzung der VDB durch den Nutzer einwilligen; darüber hinaus bleibt die Möglichkeit der BStBK unberührt, die personenbezogenen Daten auf Basis anderer Rechtsgrund- lagen zu verarbeiten. 6.2 Die unter Ziffer 6.1 genannten schriftlichen Vollmachten müssen vom Nutzer auch bei Nutzung der VDB im Original aufbewahrt werden, zumal die Finanzverwaltung weiter- hin berechtigt ist, die Vorlage dieser schriftlichen Vollmachten zu verlangen. 6.3 Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen oder den Wegfall einer Vollmacht unverzüglich in die VDB einzutragen. 6.4 Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass in der VDB stets die aktuelle und richtige E- Mail-Adresse zu seiner Erreichbarkeit angegeben ist.

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Samples: Nutzungsvertrag, Nutzungsvertrag

Mitwirkungspflichten des Nutzers. 6.1 Eine Nutzung der VDB ist nur auf der Grundlage einer entsprechenden Vollmacht des Mandanten zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, vor Eingabe von Vollmachtsdaten in die VDB von seinen Mandanten eine schriftliche Vollmacht unter Verwendung des amt- lichen amtlichen Musters der Finanzverwaltung einzuholen. Der jeweilige Mandant muss Diese Vollmachten müssen insbesondere eine Einwil- ligung des jeweiligen Mandanten in die Nutzung der VDB durch den Nutzer einwilligen; darüber hinaus bleibt die Möglichkeit der BStBK unberührt, die personenbezogenen Daten auf Basis anderer Rechtsgrund- lagen zu verarbeitenenthal- ten. 6.2 Die unter Ziffer 6.1 genannten schriftlichen Vollmachten müssen vom Nutzer auch bei Nutzung der VDB im Original aufbewahrt werden, zumal die . Die Finanzverwaltung weiter- hin berechtigt istist wei- terhin berechtigt, die Vorlage dieser schriftlichen Vollmachten zu verlangen. 6.3 Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen oder den Wegfall einer Vollmacht unverzüglich unverzüg- lich in die VDB einzutragen. 6.4 Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass in der VDB stets die aktuelle und richtige E- Mail-Adresse zu seiner Erreichbarkeit angegeben ist.

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