Common use of Mobilitätssicherung Clause in Contracts

Mobilitätssicherung. Bei Bedarf berät unser Berater über Maßnahmen zur Wiederherstellung oder zum Erhalt der Mobilität und über Umbaumaßnahmen des Autos der versi- cherten Person. Ist die versicherte Person infolge der Art und Schwere des unfallbedingten Gesundheitsschadens dauerhaft auf die Benutzung eines behindertenge- rechten Autos angewiesen, übernehmen wir ent- sprechend der Empfehlung unseres Beraters die Kosten für die behinderungsgerechte Gestaltung des eigenen Autos, soweit kein Anspruch gegen einen anderen Leistungsträger besteht. Diese vorgenannten Kosten erstatten wir Ihnen auch, wenn Sie sich alternativ ein vergleichbares behinderungsgerechtes Ersatzfahrzeug anschaffen. Ist die versicherte Person infolge der Art und Schwere des unfallbedingten Gesundheitsschadens zwar nicht dauerhaft auf die Benutzung eines behin- dertengerechten Autos angewiesen, ist sie aber infolge der Art und Schwere des unfallbedingten Gesundheitsschadens vorübergehend auf ein behindertengerechtes Auto angewiesen oder zumindest nicht in der Lage, das eigene Auto zu nutzen, stellen wir entsprechend der Empfehlung unseres Beraters eine geeignete Alternative zur Verfügung, soweit kein Anspruch gegen einen anderen öffentlichen oder privaten Leistungsträger besteht.

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Mobilitätssicherung. Bei Bedarf berät unser Berater über Maßnahmen zur Zur Wiederherstellung oder zum Erhalt der Mobilität und beraten wir bei Bedarf über Umbaumaßnahmen des Autos eines Kraftfahrzeuges der versi- cherten versicherten Person. Ist die versicherte versi- cherte Person infolge in Folge der Art und Schwere des unfallbedingten Gesundheitsschadens Gesundheits- schadens dauerhaft auf die Benutzung eines behindertenge- rechten Autos angewiesen, behindertengerechten Kraftfahr- zeuges angewiesen übernehmen wir ent- sprechend entsprechend der Empfehlung unseres Beraters Be- raters einmalig die Kosten für die behinderungsgerechte behindertengerechte Gestaltung des eigenen Autos, Kraftfahrzeuges soweit kein Anspruch gegen einen anderen Leistungsträger bestehtbe- steht. Diese vorgenannten Kosten erstatten wir Ihnen auch, wenn Sie sie sich alternativ alter- nativ ein vergleichbares behinderungsgerechtes behindertengerechtes Ersatzfahrzeug anschaffen. Ist die versicherte Person infolge in Folge der Art und Schwere des unfallbedingten Gesundheitsschadens Ge- sundheitsschadens zwar nicht dauerhaft auf die Benutzung eines behin- dertengerechten Autos behindertenge- rechten Kraftfahrzeuges angewiesen, ist sie aber infolge in Folge der Art und Schwere des unfallbedingten Gesundheitsschadens vorübergehend auf ein behindertengerechtes Auto behinderten- gerechtes Kraftfahrzeug angewiesen oder zumindest nicht in der Lage, Lage das eigene Auto eige- ne Kraftfahrzeug zu nutzen, stellen wir entsprechend der Empfehlung unseres Beraters eine geeignete Alternative zur Verfügung, soweit kein Anspruch gegen einen anderen öffentlichen oder privaten Leistungsträger besteht.

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Mobilitätssicherung. Bei Bedarf berät unser Berater über Maßnahmen zur Zur Wiederherstellung oder zum Erhalt der Mobilität und beraten wir bei Bedarf über Umbaumaßnahmen des Autos Um- baumaßnahmen eines Kraftfahrzeuges der versi- cherten versicherten Person. Ist die versicherte Person infolge in Folge der Art und Schwere des unfallbedingten Gesundheitsschadens dauerhaft auf die Benutzung eines behindertenge- rechten Autos angewiesen, behindertengerechten Kraftfahrzeuges angewie- sen übernehmen wir ent- sprechend entsprechend der Empfehlung unseres Beraters einmalig die Kosten für die behinderungsgerechte behindertengerechte Gestaltung des eigenen Autos, Kraftfahrzeuges soweit kein Anspruch gegen einen anderen Leistungsträger besteht. Diese vorgenannten Kosten erstatten wir Ihnen auch, wenn Sie sie sich alternativ ein vergleichbares behinderungsgerechtes behinder- tengerechtes Ersatzfahrzeug anschaffen. Ist die versicherte Person infolge in Folge der Art und Schwere des unfallbedingten Gesundheitsschadens Gesund- heitsschadens zwar nicht dauerhaft auf die Benutzung eines behin- dertengerechten Autos behindertengerechten Kraftfahrzeuges angewiesen, ist sie aber infolge in Folge der Art und Schwere des unfallbedingten unfallbe- dingten Gesundheitsschadens vorübergehend auf ein behindertengerechtes Auto Kraft- fahrzeug angewiesen oder zumindest nicht in der Lage, Lage das eigene Auto Kraftfahrzeug zu nutzen, stellen wir entsprechend der Empfehlung unseres Beraters eine geeignete Alternative zur Verfügung, soweit kein Anspruch gegen einen anderen öffentlichen oder privaten Leistungsträger Leistungsträ- ger besteht.

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Mobilitätssicherung. Bei Bedarf berät unser Berater über Maßnahmen zur Zur Wiederherstellung oder zum Erhalt der Mobilität und beraten wir bei Bedarf über Umbaumaßnahmen des Autos eines Kraftfahrzeuges der versi- cherten Person. Ist die versicherte Person infolge in Folge der Art und Schwere des unfallbedingten Gesundheitsschadens dauerhaft auf die Benutzung eines behindertenge- rechten Autos angewiesen, behindertengerechten Kraftfahrzeuges angewiesen übernehmen wir ent- sprechend entsprechend der Empfehlung unseres Beraters Be- raters einmalig die Kosten für die behinderungsgerechte behindertengerechte Gestaltung des eigenen Autos, Kraftfahrzeuges soweit kein Anspruch gegen einen anderen Leistungsträger besteht. Diese vorgenannten Kosten erstatten wir Ihnen auch, wenn Sie sie sich alternativ ein vergleichbares behinderungsgerechtes behindertengerechtes Ersatzfahrzeug anschaffen. Ist die versicherte Person infolge in Folge der Art und Schwere des unfallbedingten Gesundheitsschadens zwar nicht dauerhaft auf die Benutzung eines behin- dertengerechten Autos behindertengerechten Kraftfahrzeuges angewiesen, ist sie aber infolge in Folge der Art und Schwere des unfallbedingten Gesundheitsschadens vorübergehend auf ein behindertengerechtes Auto fahrzeug angewiesen oder zumindest nicht in der Lage, Lage das eigene Auto Kraftfahrzeug zu nutzen, stellen wir entsprechend der Empfehlung unseres Beraters eine geeignete Alternative ternative zur Verfügung, soweit kein Anspruch gegen einen anderen öffentlichen oder privaten Leistungsträger besteht.

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Mobilitätssicherung. Bei Bedarf berät unser Berater über Maßnahmen zur Wiederherstellung oder zum Erhalt der Mobilität und über Umbaumaßnahmen des Autos der versi- cherten versicherten Person. Ist die versicherte Person infolge der Art und Schwere Schwe- re des unfallbedingten Gesundheitsschadens dauerhaft dauer- haft auf die Benutzung eines behindertenge- rechten behindertengerechten Autos angewiesen, übernehmen wir ent- sprechend entsprechend der Empfehlung unseres Beraters die Kosten für die behinderungsgerechte Gestaltung des eigenen AutosAu- tos, soweit kein Anspruch gegen einen anderen Leistungsträger besteht. Diese vorgenannten Kosten erstatten wir Ihnen auch, wenn Sie sich alternativ ein vergleichbares behinderungsgerechtes Ersatzfahrzeug anschaffen. Ist die versicherte Person infolge der Art und Schwere Schwe- re des unfallbedingten Gesundheitsschadens zwar nicht dauerhaft auf die Benutzung eines behin- dertengerechten behinder- tengerechten Autos angewiesen, ist sie aber infolge der Art und Schwere des unfallbedingten Gesundheitsschadens Gesund- heitsschadens vorübergehend auf ein behindertengerechtes behinderten- gerechtes Auto angewiesen oder zumindest nicht in der Lage, das eigene Auto zu nutzen, stellen wir entsprechend der Empfehlung unseres Beraters eine geeignete Alternative zur Verfügung, soweit kein Anspruch An- spruch gegen einen anderen öffentlichen oder privaten priva- ten Leistungsträger besteht.

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