Common use of Monatslohn/regelmäßige monatliche Arbeitszeit Clause in Contracts

Monatslohn/regelmäßige monatliche Arbeitszeit. Bei betrieblicher Arbeitszeitverteilung gemäß § 4 Nummer 3.1 wird während des gesamten Ausgleichszeitraums un- abhängig von der tatsächlichen monatlichen Arbeitszeit in den Monaten Mai - November ein Monatslohn in Höhe von 174 Effektivstundenlöhnen und in den Monaten Dezember – April ein Monatslohn in Höhe von 162 Effektivstunden- löhnen gezahlt. Die vorgenannten Stundenzahlen entsprechen zugleich der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit.

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Samples: www.tarifregister.nrw.de

Monatslohn/regelmäßige monatliche Arbeitszeit. Bei betrieblicher Arbeitszeitverteilung gemäß § 4 Nummer Nr. 3.1 wird während des gesamten Ausgleichszeitraums un- abhängig unabhängig von der tatsächlichen monatlichen Arbeitszeit in den Monaten Mai - November ein Monatslohn in Höhe von 174 Effektivstundenlöhnen und in den Monaten Dezember – April ein Monatslohn in Höhe von 162 Effektivstunden- löhnen Effektivstundenlöhnen gezahlt. Die vorgenannten Stundenzahlen Stunden- zahlen entsprechen zugleich der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit.

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Samples: www.arbeitsrecht-fachanwalt.info

Monatslohn/regelmäßige monatliche Arbeitszeit. Bei betrieblicher Arbeitszeitverteilung gemäß § 4 Nummer Nr. 3.1 wird während des gesamten Ausgleichszeitraums un- abhängig unabhän- gig von der tatsächlichen monatlichen Arbeitszeit in den Monaten Mai - November ein Monatslohn in Höhe von 174 Effektivstundenlöhnen und in den Monaten Dezember – April ein Monatslohn in Höhe von 162 Effektivstunden- löhnen gezahlt. Die vorgenannten Stundenzahlen entsprechen zugleich der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit.

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Samples: www.zoll.de

Monatslohn/regelmäßige monatliche Arbeitszeit. Bei betrieblicher Arbeitszeitverteilung gemäß § 4 Nummer 3.1 wird während des gesamten Ausgleichszeitraums un- abhängig von der tatsächlichen monatlichen Arbeitszeit in den Monaten Mai - November ein Monatslohn in Höhe von 174 Effektivstundenlöhnen und in den Monaten Dezember April ein Monatslohn in Höhe von 162 Effektivstunden- löhnen gezahlt. Die vorgenannten Stundenzahlen entsprechen zugleich der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit.

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Samples: www.hwk-dresden.de

Monatslohn/regelmäßige monatliche Arbeitszeit. Bei betrieblicher Arbeitszeitverteilung gemäß § 4 Nummer 3.1 wird während des gesamten Ausgleichszeitraums un- abhängig von der tatsächlichen monatlichen Arbeitszeit in den Monaten Mai - November ein Monatslohn in Höhe von 174 Effektivstundenlöhnen und in den Monaten Dezember – April ein Monatslohn in Höhe von 162 Effektivstunden- löhnen gezahlt. Die vorgenannten Stundenzahlen entsprechen zugleich der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit.

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Samples: www.bundesanzeiger.de

Monatslohn/regelmäßige monatliche Arbeitszeit. Bei betrieblicher Arbeitszeitverteilung gemäß § 4 Nummer 3.1 wird während des gesamten Ausgleichszeitraums un- abhängig von der tatsächlichen monatlichen Arbeitszeit in den Monaten Mai - bis November ein Monatslohn in Höhe von 174 Effektivstundenlöhnen und in den Monaten Dezember bis April ein Monatslohn in Höhe von 162 Effektivstunden- löhnen gezahlt. Die vorgenannten Stundenzahlen entsprechen zugleich der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit.

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Samples: www.bundesanzeiger.de