Montagearbeiten. Sofern der Auftrag Montagearbeiten beinhaltet, hat der Käufer bauseits auf seine Kosten sicherzustellen, dass zu Beginn und während der Montagearbeiten 3.1.1 Baufreiheit herrscht, d. h. wir ohne Behinderung durch Dritte die vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen können; 3.1.2 geeignete Zufahrtsmöglichkeiten und Einbringungsöffnungen in der von uns vorgegebenen Größe vorhanden sind, sodass die Anlage mit allen erforderlichen Fahrzeugen zum Aufstellungsort transportiert werden kann; der Transportweg darf nicht behindert sein; 3.1.3 alle Liefergrenzen für Stromversorgung und Signalaustausch, gemäß den vereinbarten Spezifikationen, am vereinbarten Ort vorhanden sind; 3.1.4 der Aufstellungsort gegen Witterungseinflüsse und schädigende Einwirkungen durch Tiere geschützt und gegen unbefugten Zutritt gesichert ist; 3.1.5 jeweils ein Stromanschluss von 230/400 V, 50 Hz gemäß VDE-Vor- schriften im Aufstellungsort und/oder Montageraum mit entsprechender Anschlussleistung vorhanden ist; 3.1.6 geeignete Lastaufnahmepunkte an Gebäude- und/oder Deckenkon- struktion zur Anbringung von Hebezeugen vorhanden sind; 3.1.7 die Schnittstellen zur Einbindung in bestehende Systeme, inkl. gegebenenfalls erforderlicher Absperrarmaturen, ausgeführt werden.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Montagearbeiten. Sofern der Auftrag Montagearbeiten beinhaltet, hat der Käufer bauseits auf seine Kosten sicherzustellen, dass zu Beginn und während der Montagearbeiten
3.1.1 Baufreiheit herrscht, d. h. wir ohne Behinderung durch Dritte die vertraglich geschuldeten ge- schuldeten Leistungen erbringen können;
3.1.2 geeignete Zufahrtsmöglichkeiten und Einbringungsöffnungen in der von uns vorgegebenen Größe vorhanden sind, sodass die Anlage mit allen erforderlichen erforderli- chen Fahrzeugen zum Aufstellungsort transportiert werden kann; der Transportweg Trans- portweg darf nicht behindert sein;
3.1.3 alle Liefergrenzen für Stromversorgung und Signalaustausch, gemäß den vereinbarten ver- einbarten Spezifikationen, am vereinbarten Ort vorhanden sind;
3.1.4 der Aufstellungsort gegen Witterungseinflüsse und schädigende Einwirkungen durch Tiere geschützt und gegen unbefugten Zutritt gesichert ist;
3.1.5 jeweils ein Stromanschluss von 230/400 V, 50 Hz gemäß VDE-Vor- schriften Vorschriften im Aufstellungsort und/oder Montageraum mit entsprechender Anschlussleistung vorhanden ist;
3.1.6 geeignete Lastaufnahmepunkte an Gebäude- und/oder Deckenkon- struktion Deckenkonstruktion zur Anbringung von Hebezeugen vorhanden sind;
3.1.7 die Schnittstellen zur Einbindung in bestehende Systeme, inkl. gegebenenfalls erforderlicher Absperrarmaturen, ausgeführt werden.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen
Montagearbeiten. Sofern der Auftrag Montagearbeiten beinhaltet, hat der Käufer bauseits auf seine Kosten sicherzustellen, dass zu Beginn und während der Montagearbeiten
3.1.1 Baufreiheit herrscht, d. h. wir ohne Behinderung durch Dritte die vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen können;
3.1.2 geeignete Zufahrtsmöglichkeiten und Einbringungsöffnungen in der von uns vorgegebenen Größe vorhanden sind, sodass die Anlage mit allen erforderlichen Fahrzeugen zum Aufstellungsort transportiert werden kann; der Transportweg darf nicht behindert sein;
3.1.3 alle Liefergrenzen für Stromversorgung und Signalaustausch, gemäß den vereinbarten Spezifikationen, am vereinbarten Ort vorhanden vor- handen sind;
3.1.4 der Aufstellungsort gegen Witterungseinflüsse und schädigende Einwirkungen durch Tiere geschützt und gegen unbefugten Zutritt gesichert ist;
3.1.5 jeweils ein Stromanschluss von 230/400 V, 50 Hz gemäß VDE-Vor- schriften Vorschriften im Aufstellungsort und/oder Montageraum mit entsprechender ent- sprechender Anschlussleistung vorhanden ist;
3.1.6 geeignete Lastaufnahmepunkte an Gebäude- und/oder Deckenkon- struktion Decken- konstruktion zur Anbringung von Hebezeugen vorhanden sind;
3.1.7 die Schnittstellen zur Einbindung in bestehende Systeme, inkl. gegebenenfalls erforderlicher Absperrarmaturen, ausgeführt werden.
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Montagearbeiten. Sofern der Auftrag Montagearbeiten beinhaltet, hat der Käufer bauseits auf seine Kosten Kos- ten sicherzustellen, dass zu Beginn und während der Montagearbeiten
3.1.1 Baufreiheit herrscht, d. h. wir ohne Behinderung durch Dritte die vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen können;
3.1.2 geeignete Zufahrtsmöglichkeiten und Einbringungsöffnungen in der von uns vorgegebenen Größe vorhanden sind, sodass die Anlage mit allen erforderlichen erforderli- chen Fahrzeugen zum Aufstellungsort transportiert werden kann; der Transportweg Trans- portweg darf nicht behindert sein;
3.1.3 alle Liefergrenzen für Stromversorgung und Signalaustausch, gemäß den vereinbarten ver- einbarten Spezifikationen, am vereinbarten Ort vorhanden sind;
3.1.4 der Aufstellungsort gegen Witterungseinflüsse und schädigende Einwirkungen durch Tiere geschützt und gegen unbefugten Zutritt gesichert ist;
3.1.5 jeweils ein Stromanschluss von 230/400 V, 50 Hz gemäß VDE-Vor- schriften Vorschriften im Aufstellungsort und/oder Montageraum mit entsprechender Anschlussleistung vorhanden ist;
3.1.6 geeignete Lastaufnahmepunkte an Gebäude- und/oder Deckenkon- struktion Deckenkonstruktion zur Anbringung von Hebezeugen vorhanden sind;
3.1.7 die Schnittstellen zur Einbindung in bestehende Systeme, inkl. gegebenenfalls erforderlicher Absperrarmaturen, ausgeführt werden.
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Montagearbeiten. Sofern der Auftrag Montagearbeiten beinhaltet, hat der Käufer bauseits auf seine Kosten sicherzustellen, dass zu Beginn und während der Montagearbeiten
3.1.1 Baufreiheit herrscht, d. h. wir ohne Behinderung durch Dritte die vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen können;
3.1.2 geeignete Zufahrtsmöglichkeiten und Einbringungsöffnungen in der von uns vorgegebenen Größe vorhanden sind, sodass die Anlage mit allen erforderlichen Fahrzeugen zum Aufstellungsort transportiert werden kann; der Transportweg darf nicht behindert behin- dert sein;
3.1.3 alle Liefergrenzen für Stromversorgung und Signalaustausch, gemäß den vereinbarten Spezifikationen, am vereinbarten Ort vorhanden sind;
3.1.4 der Aufstellungsort gegen Witterungseinflüsse und schädigende Einwirkungen durch Tiere geschützt und gegen unbefugten Zutritt Zu- tritt gesichert ist;
3.1.5 jeweils ein Stromanschluss von 230/400 V, 50 Hz gemäß VDE-Vor- schriften Vorschriften im Aufstellungsort und/oder Montageraum mit entsprechender ent- sprechender Anschlussleistung vorhanden ist;
3.1.6 geeignete Lastaufnahmepunkte an Gebäude- und/oder Deckenkon- struktion Deckenkonstruktion zur Anbringung von Hebezeugen vorhanden sind;
3.1.7 die Schnittstellen zur Einbindung in bestehende Systeme, inkl. gegebenenfalls erforderlicher Absperrarmaturen, ausgeführt werden.
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Montagearbeiten. Sofern der Auftrag Montagearbeiten beinhaltet, hat der Käufer bauseits Mieter baus- eits auf seine Kosten sicherzustellen, dass zu Beginn und während der Montagearbeiten
3.1.1 7.2.1 Baufreiheit herrscht, d. h. wir ohne Behinderung durch Dritte die vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen können;
3.1.2 7.2.2 geeignete Zufahrtsmöglichkeiten und Einbringungsöffnungen in der von uns vorgegebenen Größe vorhanden sind, sodass die Anlage mit allen erforderlichen Fahrzeugen zum Aufstellungsort transportiert werden kann; der Transportweg darf nicht behindert sein;
3.1.3 7.2.3 alle Liefergrenzen für Stromversorgung und Signalaustausch, gemäß den vereinbarten Spezifikationen, am vereinbarten Ort vorhanden vor- handen sind;
3.1.4 7.2.4 der Aufstellungsort gegen Witterungseinflüsse und schädigende Einwirkungen durch Tiere geschützt und gegen unbefugten Zutritt gesichert ist;
3.1.5 7.2.5 jeweils ein Stromanschluss von 230/400 V, 50 Hz gemäß VDE-Vor- schriften Vorschriften im Aufstellungsort und/oder Montageraum mit entsprechender Anschlussleistung vorhanden ist;
3.1.6 7.2.6 geeignete Lastaufnahmepunkte an Gebäude- und/oder Deckenkon- struktion Decken- konstruktion zur Anbringung von Hebezeugen vorhanden sind;
3.1.7 7.2.7 die Schnittstellen zur Einbindung in bestehende Systeme, inkl. gegebenenfalls erforderlicher Absperrarmaturen, ausgeführt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Montagearbeiten. Sofern der Auftrag Montagearbeiten beinhaltet, hat der Käufer bauseits auf seine Kosten Kos- ten sicherzustellen, dass zu Beginn und während der Montagearbeiten
3.1.1 3.1.1. Baufreiheit herrscht, d. h. wir ohne Behinderung durch Dritte die vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen können;
3.1.2 3.1.2. geeignete Zufahrtsmöglichkeiten und Einbringungsöffnungen in der von uns vorgegebenen Größe vorhanden sind, sodass die Anlage mit allen erforderlichen erforderli- chen Fahrzeugen zum Aufstellungsort transportiert werden kann; der Transportweg Trans- portweg darf nicht behindert sein;
3.1.3 3.1.3. alle Liefergrenzen für Stromversorgung und Signalaustausch, gemäß den vereinbarten ver- einbarten Spezifikationen, am vereinbarten Ort vorhanden sind;
3.1.4 3.1.4. der Aufstellungsort gegen Witterungseinflüsse und schädigende Einwirkungen durch Tiere geschützt und gegen unbefugten Zutritt gesichert ist;
3.1.5 3.1.5. jeweils ein Stromanschluss von 230/400 V, 50 Hz gemäß VDE-Vor- schriften Vorschriften im Aufstellungsort und/oder Montageraum mit entsprechender Anschlussleistung vorhanden ist;
3.1.6 3.1.6. geeignete Lastaufnahmepunkte an Gebäude- und/oder Deckenkon- struktion Deckenkonstruktion zur Anbringung von Hebezeugen vorhanden sind;
3.1.7 3.1.7. die Schnittstellen zur Einbindung in bestehende Systeme, inkl. gegebenenfalls erforderlicher Absperrarmaturen, ausgeführt werden.
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