Common use of Montagearbeiten Clause in Contracts

Montagearbeiten. Montagearbeiten erfolgen ausschließlich in Absprache mit dem jeweiligen Verantwortlichen des AG. Die/Der Verantwortliche wird bei Auftragserteilung, spätestens jedoch vor Montagebeginn benannt. Die in der CAFEA-Gruppe festgelegten Rahmenbedingungen, wie z.B. HAACP, Qualitäts- und Energiepolitik sind unbedingt zu beachten. Der AN schließt für seinen Lieferumfang und zu seinen Kosten eine Montageversicherung inkl. Inbetriebnahme und Probebetrieb ab. Die Deckungssummen der Montageversicherung betragen 2 Mio. EUR für das Objekt und zusätzlich 2 Mio. EUR (Erstrisikosumme) für Zusatzdeckungen (Fremde Sachen, Erd- und Bauarbeiten, Aufräumungskosten etc.). Es gilt das „Bestellerinteresse“ abzusichern, d.h. der Versicherer des AN leistet Entschädigung auch für Schäden an versicherten Lieferungen und Leistungen, soweit der AG nach dem Vertrag mit dem AN den Schaden zu tragen hätte. Schäden infolge „Höherer Gewalt“ sowie Beistellungen des AG (z.B. Material, das vom AN verbaut wird) PDF wurde mit pdfFactory-Prüfversion erstellt. wwwV.ecrosinotne: x0x-xxxx.xx sind mitversichert. Die entsprechenden Versicherungsbestätigungen sind dem Besteller im Vorwege zur Kenntnisnahme aufzugeben. Reparatur und Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden sind nach den in Deutschland geltenden Gesetzen, Verordnungen und Rechtsvorschriften sowie den in der EU gültigen Richtlinien auszuführen. Arbeitssicherheits- und Brandschutzaspekte sowie Gesundheitsschutz-, Umwelt und Energieziele sind vor Baubeginn mit dem Auftraggeber festzulegen. Die Überwachung der Einhaltung der Auftragsforderungen erfolgt im Rahmen von Begehungen sowie der Abnahme. Überwachungen werden gegebenenfalls protokolliert und abgelegt. Die Auftragnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitsbereich sowie ihre Unterkünfte und sanitären Anlagen in ordentlichem Zustand zu halten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Andernfalls vergibt die Baustellenleitung den Auftrag hierfür und legt die Kosten auf die Verursacher um. Elektrische- und mechanische Baugruppen- und Schaltelemente sind spezifiziert und standardisiert. Nach den technischen Möglichkeiten sind diese Standards einzuhalten. Sofern keine Spezifikationen übergeben werden hat der AN die Bauteile bzw. Baugruppen zu spezifizieren und vor Vertrags-abschluss mit dem AG abzustimmen. Der Anforderungskatalog an die Ausstattung für Maschinen und Anlagen ist Bestandteil des Auftrages. Folgende Unterlagen (in der Sprache des Auftraggebers) gehören zum Lieferumfang und dem AG wie folgt zu übergeben: Pläne (Grundrisse, Schnitte, Lageplan, Aufstellungsplan, 3D-Modelle), maßstäblich 1-fach* Schaltpläne nach DIN* (Stromlaufplan, Schrankaufbauplan, Klemmenplan, Gerätestückliste, etc.) 1-fach* Programme bzw. Programmbeschreibung: 1-fach* Zeichnungen (Blockschaltbilder, R/I-Schemata, Isometrien, etc.) 1-fach* Statische Nachweise (Rohrstatik, Stahlbau, Fundamente, etc.) 1-fach* Betriebsmittelliste 1-fach* Bedienungsanleitung 1-fach* Montageanweisung 1-fach* Liste eingesetzter Gefahrstoffe 1-fach* EG Konformitätserklärung (CE- Kennzeichnung gem. Richtlinie 2006/42/EG) 1-fach* Konformitätserklärung VO (EG) Nr. 1935/2004 (für Materialien mit Lebensmittelkontakt) 1-fach* Konformitätserklärung VO (EU) Nr. 10/2011 im Anhang IV 1-fach* Risikoanalyse (mit Darstellung der sicherheitsrelevanten Abläufe und Schaltvorgänge) 1-fach* Prüfbescheinigungen 1-fach* Material- und Werkstoffzeugnisse, Schweißanweisung/-plan 1-fach* Nachweise gem. VDE-Bestimmungen (Prüfprotokolle, Errichtererklärung, etc.) 1-fach* BGV A3 Nachweis 1-fach* Schulungsplan und –unterlagen Vor Abnahme („as-built“): Pläne (Grundrisse, Schnitte, Lageplan, Aufstellungsplan, 3D-Modelle), maßstäblich 2-fach* Schaltpläne nach DIN* (Stromlaufplan, Schrankaufbauplan, Klemmenplan, Gerätestückliste, etc.) 2-fach* Programme bzw. Programmbeschreibung: 2-fach* Zeichnungen (Blockschaltbilder, R/I-Schemata, Isometrien, etc.) 2-fach* Statische Nachweise (Rohrstatik, Stahlbau, Fundamente, etc.) 2-fach* Ersatzteillisten 2-fach* Wartungsanweisungen (Wartungsumfang und Zyklen, inkl. der Rechtsgrundlagen) 2-fach* Betriebsmittelliste 2-fach* Bedienungsanleitung 2-fach* Montageanweisung 2-fach* Liste eingesetzter Gefahrstoffe 2-fach* EG Konformitätserklärung (CE- Kennzeichnung gem. Richtlinie 2006/42/EG) 1-fach* Konformitätserklärung VO (EG) Nr. 1935/2004 (für Materialien mit Lebensmittelkontakt) 1-fach* Konformitätserklärung VO (EU) Nr. 10/2011 im Anhang IV 1-fach* Risikoanalyse (mit Darstellung der sicherheitsrelevanten Abläufe und Schaltvorgänge) 1-fach* Prüfbescheinigungen 1-fach* Material- und Werkstoffzeugnisse, Schweißanweisung/-plan 1-fach* Nachweise gem. VDE-Bestimmungen (Prüfprotokolle, Errichtererklärung, etc.) 1-fach* BGV A3 Nachweis 1-fach* * auch in digitalisierter offener Form inkl. CD o. DVD

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