Bauleitung Musterklauseln

Bauleitung. (1) Mit der Bauleitung der Erschließungsanlagen beauftragt der Vorhabenträger ein leistungsfähiges Ingenieurbüro, das die Gewähr für die technisch beste und wirtschaftlichste Abwicklung der Baumaßnahme bietet.
Bauleitung. Ebenso hat der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten einen sachverständigen, verantwortlichen Bauleiter sowie dessen Vertreter zu benennen. Der Bauleiter sowie sein Vertreter haben die deutsche Sprache in Wort und Schrift zu beherrschen. Ein nachträglicher Austausch dieser Personen ist nur mit vorheriger Zustimmung der hbk zulässig. Die Zustimmung darf durch die hbk nur unter Anführung der maßgeblichen Gründe verweigert werden. Der Bauleiter und ggf. sein Vertreter haben die Projekt-/Bauleitung der hbk bei der Koordinierung zu unterstützen. Während der Arbeitszeit müssen der Bauleiter oder sein Vertreter jederzeit auf der Baustelle erreichbar sein. Ein Austausch des Bauleiters erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung der hbk. Die Zustimmung darf durch die hbk nur unter Anführung der maßgeblichen Gründe verweigert werden.
Bauleitung. Bei dem von der Firma Eiden-Pernack GmbH beauftragten Bauleiter handelt es sich um einen Fachbauleiter (Richtmeister) für die Montage und Demontage von Zelten und Zelthallen (Leichtbauhallen) Sollte durch die Vorgaben der Baubehörde ein Bauleiter (Meister/Ingenieur) gefordert sein, ist dieser bauseitig zu beauftragen. Der Bauherr ist verantwortlich für die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Auflagen.
Bauleitung. Die Bauleitung wird durch erfahrene Bauingenieure durchgeführt. Bei der Auswahl der Mate- rialien steht der Bauleiter dem Bauherren beratend zur Verfügung. Die Bauüberwachung obliegt dem Bauleiter. Auch in der Gewährleistungszeit ist der Bauleiter für den Bauherren der Ansprechpartner. Unabhängig davon erhält der Bauherr nach der Baufertigstellung eine Aufstellung aller an seinem Bau beteiligten Unternehmen. Während der Bauphase wird ein Baustellen-WC bereitgestellt. Nach Beendigung der Arbei- ten wird die Baustelle beräumt übergeben. Alle Behördengebühren für die Beantragung sämtlicher Ver- und Entsorgungsanschlüsse trägt der Auftraggeber (Hausanschlusskosten). Der Auftraggeber stellt sicher, dass sich kei- ne Kabel und Leitungen im Bereich der Erdarbeiten befinden. Der Kaminschornstein, soweit vereinbart, ist ein dreischaliger 1-zügiger Fertigteilschornstein mit Reinigungsklappe. Der Durchmesser des Zuges beträgt 18 cm, (größere Xxxx sind ge- gen Preisberichtigungen möglich). Der Schornstein wird über Dach geführt. Der Kaminkopf über Dach ist isoliert, verschalt und mit Strukturplatten verkleidet. Die Abdeckung erfolgt aus einer Faserzementplatte. Ein Ausstieg für den Schornsteinfeger ist vorgesehen.
Bauleitung. 20.1. In den Fällen, in denen die verantwortliche Bauleitung im Sinne der Landesbauordnung unter Einschluss zivilrechtlicher und strafrechtlicher Verantwortlichkeit weder durch einen Michelin Beauftragten noch durch ihn selbst besetzt wird, hat der Auftragnehmer diese Funktion voll zu übernehmen.
Bauleitung. 3.1. Örtliche Überwachung der auszuführenden Bauleistungen in qualitativer, quantitativer und terminlicher Hinsicht.
Bauleitung. VGW Irrel Auf Xxxxx 0 00000 Xxxxx
Bauleitung. 6 Organisation der Baustelle
Bauleitung. Die vertragliche Bauleitung vor Ort obliegt allein dem Auftragnehmer. Dieser ist auch für die Arbeitssicherheit und die Einhaltung aller Arbeitssicherheitsvorschriften durch das unter seiner Bauleitung eingesetzte Personal verantwortlich. Der Auftragnehmer hat die bevollmächtigte Person zu benennen, die diese Verpflichtung gegenüber Xxxxxxx und den Aufsichtsbehörden wahrnimmt. Vor Beginn der Arbeiten muss für alle an der Montage beteiligten Mitarbeiter eine UVV- Unterweisung stattfinden. Ein „Arbeitsschutzmerkblatt für Angehörige von Fremdfirmen“ mit Vorschriften zur Arbeits- sicherheit, Werkssicherheit, zum Brand- und Umweltschutz wird vor Beginn des Einsatzes zugestellt oder vor Ort ausgehändigt. Der Auftragnehmer hat die Kenntnisnahme durch seine Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme im Werk von Wieland sicherzustellen und über Protokoll und Unterschrift nachzuweisen.
Bauleitung. 4.3.1. Der AN hat vor Beginn der Leistungserbringung einen Baustellenverantwortlichen dem AG schriftlich zu nennen. Diese Person muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und hat eine Vertretung, ebenfalls der deutschen Sprache mächtig, zu nennen.