Multilaterale Umweltübereinkommen und Umweltprinzipien Musterklauseln

Multilaterale Umweltübereinkommen und Umweltprinzipien. 1. Die Vertragsparteien erinnern an ihre Verpflichtungen aus den multilateralen Umweltübereinkommen, denen sie angehören, und bekräftigen ihre Verpflichtung, diese in ihren jeweiligen Gesetzen, Vorschriften und Normen sowie in ihren inner- staatlichen Praktiken wirksam umzusetzen sowie die Umweltprinzipien, die in den in Artikel 32 genannten internationalen Instrumenten enthalten sind, zu befolgen.
Multilaterale Umweltübereinkommen und Umweltprinzipien. Art. 8.7 Förderung eines nachhaltigen Handels und nachhaltiger Investitionen Art. 8.8
Multilaterale Umweltübereinkommen und Umweltprinzipien. Art. 37 Förderung nachhaltigkeitsfreundlichen Handels und nachhaltigkeits- freundlicher Investitionen
Multilaterale Umweltübereinkommen und Umweltprinzipien. 1. Die Vertragsparteien anerkennen die Bedeutung der internationalen Governance im Umweltbe- reich und der multilateralen Umweltübereinkommen als Antwort der internationalen Gemeinschaft auf globale oder regionale ökologische Herausforderungen und betonen die Notwendigkeit, die gegensei- tige Unterstützung zwischen Handels- und Umweltpolitiken zu fördern.

Related to Multilaterale Umweltübereinkommen und Umweltprinzipien

  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.