Hintergrund und Ziele Musterklauseln

Hintergrund und Ziele. 1. Die Vertragsparteien erinnern an die Stockholmer Erklärung von 1972 über die Umwelt des Menschen, die Rio-Erklärung von 1992 über Umwelt und Entwicklung, die Agenda 21 von 1992 für Umwelt und Entwicklung, den Aktionsplan von Xxxxx- xxxxxxx von 2002 für nachhaltige Entwicklung, das Ergebnisdokument von Rio+20 von 2012 mit dem Titel «Die Zukunft, die wir wollen», die Erklärung der IAO von 1998 über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemass- nahmen, die Ministererklärung des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Natio- nen von 2006 zu Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit sowie an die Erklärung der IAO von 2008 über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisie- rung. 2. Die Vertragsparteien anerkennen, dass die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Entwicklung und der Umweltschutz Elemente der nachhaltigen Entwicklung sind, die voneinander abhängig sind und sich gegenseitig unterstützen. Sie betonen den Nutzen der Zusammenarbeit in handelsbezogenen Arbeits- und Umweltangelegen- heiten als Teil eines umfassenden Ansatzes für Handel und nachhaltige Entwick- lung. 3. Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Verpflichtung, die Entwicklung des inter- nationalen Handels in einer Weise zu fördern, die einen Beitrag zum Ziel der nach- haltigen Entwicklung leistet, sowie dieses Ziel in ihre Handelsbeziehung einzube- ziehen und zu berücksichtigen.
Hintergrund und Ziele. 1) Die Vertragsparteien erinnern an die Erklärung der Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen von 1972, die Rio- Erklärung über Umwelt und Entwicklung von 1992, die Agenda 21 für Umwelt und Entwicklung von 1992, die Erklärung der IAO über grund- legende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemassnahmen von 1998, den Aktionsplan von Johannesburg für nachhaltige Entwick- lung von 2002, die Ministererklärung des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen zu Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit von 2006 sowie an die Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung von 2008, das Rio+20-Ergebnisdokument "Die Zukunft, die wir wollen" von 2012 und das Ergebnisdokument "Trans- formation unserer Welt - Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" des UN-Gipfels für nachhaltige Entwicklung von 2015. 2) Die Vertragsparteien anerkennen, dass die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Entwicklung und der Umweltschutz Elemente der nachhalti- gen Entwicklung sind, die voneinander abhängig sind und sich gegenseitig unterstützen. Sie betonen den Nutzen der Zusammenarbeit in handelsbe- zogenen Arbeits- und Umweltfragen als Teil eines umfassenden Ansatzes zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. 3) Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Verpflichtung, die Entwick- lung des internationalen Handels in einer Weise zu fördern, die einen Bei- trag zum Ziel der nachhaltigen Entwicklung leistet, sowie sicherzustellen, dass dieses Ziel in ihren Handelsbeziehungen eingeschlossen ist und in ihnen Ausdruck findet. 4) Dieses Kapitel darf nicht für handelsprotektionistische Zwecke ver- wendet werden.
Hintergrund und Ziele. In den Jahren 2012-2015 wurden mit Mitteln des Hochschulpakts (Programmbudget) zwei Online-Beratungsprogramme an der Psychotherapeutischen Beratungsstelle (PBS) der JGU entwickelt und erprobt. Hintergrund für die Etablierung dieser neuen Beratungsformate waren folgende Überlegungen: Das Internet hat eine hohe Akzeptanz bei jungen Erwachsenen ins- besondere Studierenden; seine leichte Zugänglichkeit ermöglicht auch Kontakte, wenn Studierende z.B. aufgrund eines Auslandssemesters nicht am Studienort Mainz oder aufgrund familiärer Belastungen auf ein flexibles Angebot angewiesen sind. Darüber hinaus werden durch die mit dem Internet verbundene Anonymität Stigmati- sierung und Scham schwächer wahrgenommen, wodurch die Hemmschwelle, Hilfs- angebote wahrzunehmen, niedriger ist. Gegenstand der beiden Online-Programme waren bei Studierenden häufig auftre- tende mit dem Studium unmittelbar verbundene Probleme: Schwierigkeiten beim wissenschaftlichen Schreiben (u.a. Schreibblockaden) sowie Prüfungsangst. Die On- line-Beratungsprogramme bestehen aus drei Bausteinen: Vermittlung von grundsätz- lichen Informationen zur Erstellung wissenschaftlicher Texte und zur Überwindung von Schreibblockaden bzw. zur Bewältigung von Prüfungen, Erledigung von spezifi- schen Arbeitsaufträgen durch die bzw. den Studierenden, anschließend eine indivi- duelle Rückmeldung seitens des Beraters bzw. der Beraterin mit Freischaltung weite- rer Aufgaben. Beide Programme wurden sehr erfolgreich durchgeführt. Sie wurden nicht nur von den Studierenden sehr gut angenommen, die Evaluation zeigt zudem eine signifikan- te Wirksamkeit dieser Intervention. Studierende hatten anschließend weniger Prü- fungsängste, weniger mit Schreibblockaden zu kämpfen und waren insgesamt auch weniger psychisch belastet. Basierend auf diesem Erfolg soll die Online-Beratung in einer zweiten Projektphase weiterentwickelt und ausgeweitet werden. Neben einer Online-Beratung mit einer durch die aufwändige E-Mail-Beratung beschränkten Teilnehmerzahl, soll das Pro- gramm zur Prüfungsangst dahingehend modifiziert werden, dass es grundsätzlich von allen Studierenden genutzt werden kann. Dies hat aber weitreichende Implikati- onen bezüglich des Beratungskonzepts, da dieses Programm ohne eine unmittelbare elektronische Beratung bzw. Rückmeldung durch einen Mitarbeiter bzw. eine Mitar- beiterin der Psychotherapeutischen Beratungsstelle nutzbar sein soll. Darüber hinaus wird in der folgenden Projektphase angestrebt, die Präsenzbera...
Hintergrund und Ziele. Die Vertragsparteien erinnern an die Stockholmer Erklärung von 1972 über die Umwelt des Menschen, die Rio-Erklärung von 1992 über Umwelt und Entwicklung, die Agenda 21 von 1992 für Umwelt und Entwicklung, den Aktionsplan von Xxxxx- xxxxxxx von 2002 für nachhaltige Entwicklung, das Ergebnisdokument von Rio+20 von 2012 mit dem Titel «Die Zukunft, die wir wollen», die Erklärung der IAO von 1998 über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemass- nahmen, die Ministererklärung des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Natio- nen von 2006 zu Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit sowie an die Erklärung der IAO von 2008 über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisie- rung.
Hintergrund und Ziele. Die Vertragsparteien erinnern an die Erklärung der Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt des Menschen von 1972, die Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung und die von der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung verabschiedete Agenda 21 von 1992, die Erklärung von Johannesburg für nachhaltige Entwicklung und den Aktionsplan von Johannesburg für nachhaltige Entwicklung von 2002, das Rio+20-Ergebnisdokument «Die Zukunft, die wir wollen» von 2012, das Ergebnisdokument «Transformation unserer Welt – Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung» des UN-Gipfels für nachhaltige Entwicklung von 2015, die Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemassnahmen von 1998, die Minis- tererklärung des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen zu Vollbeschäftigung und men- schenwürdiger Arbeit von 2006 sowie an die Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung von 2008.
Hintergrund und Ziele. Das Ziel dieses Selektivvertrages über besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V ist die Einrichtung einer besonderen psychotherapeutischen Versorgung im ambulanten Bereich für eine optimierte Behandlung von Patienten mit psychischen Erkrankungen in Baden-Württem- berg. Die besondere Versorgung soll folgenden Zielen dienen: • Stärkung der Gruppentherapie • Stärkung der Kurzzeittherapie • Reduktion von Arbeitsunfähigkeit, sodass eine schnellere Rückkehr der Versicherten ins Erwerbsleben ermöglicht wird • Reduktion von Krankenhausfällen • Reduktion von Wartezeiten • Zeitnahe Zurverfügungstellung freier Therapieplätze • Freie Therapieplätze werden im Internet angezeigt • Versicherte mit schwerwiegenden Erkrankungen sollen bessere Chance auf Versor- gung erhalten • die Schaffung eines zusätzlichen Angebotes von Versorgungs- und Serviceleistungen für TK-Versicherte • Angebot neuer Leistungen außerhalb der Regelversorgung • zeitnaher Therapiebeginn bei Verhaltenstherapie und Tiefenpsychologie ohne vorheri- ges Genehmigungsverfahren
Hintergrund und Ziele. 1. Die Vertragsparteien erinnern an die Stockholmer Erklärung über die Umwelt des Menschen von 1972, die Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung von 1992, die Agenda 21 für Umwelt und Entwicklung von 1992, den Aktionsplan von Xxxxx- xxxxxxx für nachhaltige Entwicklung von 2002 und das Rio+20-Ergebnisdokument «Die Zukunft, die wir wollen» von 2012. 2. Die Vertragsparteien anerkennen, dass die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Entwicklung und der Umweltschutz Elemente der nachhaltigen Entwicklung sind, die voneinander abhängig sind und sich gegenseitig unterstützen. Sie betonen den Nutzen der Zusammenarbeit in Umweltangelegenheiten als Teil eines umfassenden Ansatzes zur nachhaltigen Entwicklung. 3. Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Verpflichtung, die wirtschaftliche Entwick- lung in einer Weise zu fördern, die einen Beitrag zum Ziel der nachhaltigen Ent- wicklung leistet, sowie dieses Ziel in ihren bilateralen Wirtschaftsbeziehungen einzubeziehen und zu berücksichtigen.
Hintergrund und Ziele. Die Vertragsparteien erinnern an die Agenda 21 der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwick­ lung (1992), die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (1998), den Johannesburg-Aktionsplan für nachhaltige Entwicklung (2002) , die Ministererklärung des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen über die Herbeiführung einer produktiven Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle (2006) und die Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisie­ rung (2008). Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Entschlossenheit, die Entwicklung des internationalen Handels auf eine Weise zu fördern, die dem Wohl der heutigen und künftigen Generationen und dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung dient, und zu gewährleisten, dass dieses Ziel auf allen Ebenen ihrer Handelsbeziehungen einbezogen wird und zur Geltung kommt.
Hintergrund und Ziele. Anwendungsbereich

Related to Hintergrund und Ziele

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Gerichtsstand ist nach unserer Xxxx der Sitz unserer Hauptniederlassung oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des UNÜbereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

  • Gerichtsstand und anwendbares Recht 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. 2. Dieser Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Versand und Gefahrenübergang 4.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unseres jeweiligen Lieferwerkes. 4.2 Der Versand erfolgt stets auf eigene Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfol- gen oder wir auch noch andere Leistungen, wie z.B. Versendungskosten oder Anfuhr, übernommen haben. 4.3 Mangels besonderer Weisung erfolgen die Verpackung sowie die Xxxx des Transportweges und Trans- portmittels nach bestem Ermessen. Die Übernahme der Ware von uns ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung durch uns wegen nichtsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigungen oder Verluste aus, soweit wir nicht wegen Vor- satz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften. 4.4 Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, die Bahn oder sonstige Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers bzw. bei Direktlieferung unseres Lieferwerkes in jedem Fall - z.B. auch bei fob und cif- Geschäften - auf den Kunden über. Holt der Kunde die Ware selbst ab, erfolgt der Gefahrübergang mit Bereit- stellung der Ware und Absendung der Bereitstellungsanzeige. 4.5 Eine Versicherung der Sendung gegen Transportschaden und andere Risiken erfolgt nur aus ausdrückli- chem Wunsch und auf Kosten des Kunden. 4.6 Vor dem Versand abgenommene Waren gelten als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert. 4.7 Wird der Versand oder die Abnahme auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem wir ihm die Versandbereitschaft bzw. die Abnahmebereitschaft schriftlich oder mündlich ange- zeigt haben. In diesem Fall sind wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, berech- tigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. 4.8 Bei Annahmeverzug des Kunden können wir von unserem Recht nach Ziff. 3.8 Gebrauch machen oder über den Liefergegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Liefergegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.

  • Versand und Gefahrübergang Versandbereit gemeldete Xxxx ist vom Partner unverzüglich zu übernehmen. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Xxxx zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Partners zu lagern.

  • Gerichtsstand und Erfüllungsort Ist der Auftraggeber Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich um öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Betriebsleitung des Unternehmens. Diese Gerichtsstand- Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort und / oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt; b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

  • Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer abgeschlossen hat.

  • Anzeige Und Unterrichtungspflichten 9.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Bank seine persönlichen Daten, insbesondere seinen Namen, seine Anschrift, sein Geburtsdatum, seine Telefonnummer und seine E-Mail-Adresse korrekt mitzuteilen und die Bank über Änderungen unverzüglich zu unterrichten. 9.2 Stellt der Kunde den Verlust oder Diebstahl seines Authentifizierungsinstruments, seiner personalisierten Sicherheitsmerkmale oder eine missbräuchliche oder sonst nicht autorisierte Verwendung dieser fest, wird der Kunde uns hierüber unverzüglich unterrichten. Die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme kann der Kunde aus dem Aion Support Center entnehmen.

  • Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Besonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.