Vorschriften und Normen Musterklauseln

Vorschriften und Normen. 6.1. Der Besteller hat Axpo rechtzeitig vor Bestellung auf die einzuhaltenden Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausfüh- rung der Lieferungen, den Gebrauch und Betrieb des Liefergegenstandes sowie auf die Krank- heits- und Unfallverhütung beziehen. 6.2. Falls nicht im Vertrag ausdrücklich anderslautend vereinbart, entsprechen die Lieferungen den Vor- schriften und Normen am Sitz des Bestellers, auf welche dieser Axpo gemäss Ziff. 6.1 hingewiesen hat. 6.3. Unterbleibt ein Hinweis auf einzuhaltende Vor- schriften und Normen gemäss Ziff. 6.1 oder 6.2, entsprechen die Lieferungen den am Sitz der Axpo zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Vorschriften und Normen.
Vorschriften und Normen. 6.1. Der Besteller hat Axpo rechtzeitig vor Bestellung auf die einzuhaltenden Vorschriften und Normen aufmerk- sam zu machen, die sich auf die Ausführung der Liefe- rungen, die Montage oder Montageüberwachung, die Inbetriebsetzung, den Gebrauch und Betrieb des Lie- fergegenstandes sowie auf die Krankheits- und Unfall- verhütung beziehen. 6.2. Falls nicht im Vertrag ausdrücklich anders lautend vereinbart, entsprechen die Lieferungen und Leistun- gen den Vorschriften und Normen am Sitz des Bestel- lers, auf welche dieser Axpo gemäss Ziff. 6.1 hinge- wiesen hat. 6.3. Unterbleibt ein Hinweis auf einzuhaltende Vorschriften und Normen gemäss Ziff. 6.1 oder 6.2, entsprechen die Lieferungen und Leistungen den am Sitz der Axpo zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Vorschriften und Normen.
Vorschriften und Normen. 6.1. Der Besteller hat Axpo rechtzeitig vor Bestel- lung auf die einzuhaltenden Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Dienstleistungen beziehen. 6.2. Falls nicht im Vertrag ausdrücklich anderslau- tend vereinbart, entsprechen die Dienstleistun- gen den Vorschriften und Normen am Sitz des Bestellers, auf welche dieser Axpo gemäss Ziff. 6.1 hingewiesen hat. 6.3. Unterbleibt ein Hinweis auf einzuhaltende Vor- schriften und Normen gemäss Ziff. 6.1 oder 6.2, entsprechen die Dienstleistungen den am Sitz der Axpo zum Zeitpunkt der Leistungser- bringung gültigen Vorschriften und Normen.
Vorschriften und Normen. 6.1. Der Besteller hat Axpo rechtzeitig vor Bestellung auf die einzuhaltenden Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausfüh- rung der Lieferungen, den Gebrauch und Betrieb des Liefergegenstandes sowie auf die Krank- heits- und Unfallverhütung beziehen. 6.2. Falls nicht im Vertrag ausdrücklich anderslautend vereinbart, entsprechen die Lieferungen den Vor- schriften und Normen am Sitz des Bestellers, auf welche dieser Axpo gemäss Ziff. 6.1 hingewiesen hat. Xxxx 0 | 0000 Xxxxxx | Xxxxxxxxxxx T +00 00 000 00 00 | xxx.xxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx 6.3. Unterbleibt ein Hinweis auf einzuhaltende Vor- schriften und Normen gemäss Ziff. 6.1 oder 6.2, entsprechen die Lieferungen den am Sitz der Axpo zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Vorschriften und Normen.
Vorschriften und Normen. Vorschriften und Normen sind im Internet auf der GKB Website xxx.xxx.xx veröffentlicht. Auf den Strecken der GKB erfolgt der Betrieb grundsätzlich nach den Vorgaben der Betriebsvorschrift V3 der GKB.
Vorschriften und Normen. 5.1 Der Besteller wird spätestens mit der Bestellung ABB auf die Vorschriften und Normen schriftlich hinweisen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen, den Betrieb der Lieferun- gen oder auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen. 5.2 Mangels abweichender Vereinbarung entsprechen die Liefe- rungen denjenigen Vorschriften und Normen am Bestim- mungsort der Lieferungen, auf welche der Besteller ABB gemäss Ziffer 5.1 hingewiesen hat.
Vorschriften und Normen. Der AN ist verpflichtet alle für die Bauausführung einschlägigen Rechtsvorschriften und Richtlinien, sowie die einschlägigen Normen und behördlichen Auflagen in ihrer jeweils gültigen Fassung ein- zuhalten und zu beachten.
Vorschriften und Normen. 5.1 Der Besteller wird spätestens mit der Bestellung DLC auf die Vorschriften und Normen schriftlich hinweisen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen, den Betrieb der Lieferungen oder auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen. 5.2 Mangels abweichender Vereinbarung entsprechen die Lieferungen denjenigen Vorschriften und Normen am Bestimmungsort der Lieferungen, auf welche der Besteller DLC gemäss Ziffer 5.1 hingewiesen hat.
Vorschriften und Normen. Sämtliche im Angebot enthaltenen Einrichtungen inkl. Zubehör haben den einschlägigen Vorschriften und Normen der Schweiz zu entspre- chen. Medizinprodukte müssen mit CE-xxxx oder MD-xxxx gekenn- zeichnet sein.
Vorschriften und Normen. Bis spätestens mit der Bestellung ist die STS auf besondere, einzuhaltende Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen. Ebenso sind die Betriebsbedingungen wie Temperatur, Medium, mechanische Belastungen sowie andere spezielle Bedingungen an STS bekannt zu geben.