Vorschriften und Normen Musterklauseln

Vorschriften und Normen. 6.1. Der Besteller hat Axpo rechtzeitig vor Bestellung auf die einzuhaltenden Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausfüh- rung der Lieferungen, den Gebrauch und Betrieb des Liefergegenstandes sowie auf die Krank- heits- und Unfallverhütung beziehen.
Vorschriften und Normen. 6.1. Der Besteller hat Axpo rechtzeitig vor Bestellung auf die einzuhaltenden Vorschriften und Normen aufmerk- sam zu machen, die sich auf die Ausführung der Liefe- rungen, die Montage oder Montageüberwachung, die Inbetriebsetzung, den Gebrauch und Betrieb des Lie- fergegenstandes sowie auf die Krankheits- und Unfall- verhütung beziehen.
Vorschriften und Normen. 5.1 Der Besteller wird spätestens mit der Bestellung ABB auf die Vorschriften und Normen schriftlich hinweisen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen, den Betrieb der Lieferun- gen oder auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.
Vorschriften und Normen. Sämtliche im Angebot enthaltenen Einrichtungen inkl. Zubehör haben den einschlägigen Vorschriften und Normen der Schweiz zu entspre- chen. Medizinprodukte müssen mit CE-xxxx oder MD-xxxx gekenn- zeichnet sein.
Vorschriften und Normen. Bis spätestens mit der Bestellung ist die STS auf besondere, einzuhaltende Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen. Ebenso sind die Betriebsbedingungen wie Temperatur, Medium, mechanische Belastungen sowie andere spezielle Bedingungen an STS bekannt zu geben.
Vorschriften und Normen. Der AN ist verpflichtet alle für die Bauausführung einschlägigen Rechtsvorschriften und Richtlinien, sowie die einschlägigen Normen und behördlichen Auflagen in ihrer jeweils gültigen Fassung ein- zuhalten und zu beachten. Hierzu gehören auch die Richtlinien anderer Leitungsunternehmen. So weit nicht anders genannt, gelten die "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bau- leistungen" VOB, Teil C, Abschnitt 1, 2 und 3 der dort aufgeführten DIN-Normen und die VOB, Teil B. Insbesondere sind zu beachten: - Arbeitshinweise für die Ausführung von Arbeiten im Kabelleitungstiefbau (herausgegeben von der "Gütegemeinschaft Kabelleitungstiefbau e.V.") Zusätzlich sind zu beachten (Liste unvollständig): - DIN / VDE-Vorschriften: DIN / VDE 0100 DIN / VDE 0100 T 520 DIN / VDE 0100 T 732 DIN / VDE 0101 DIN / VDE 0298 T 1 - XXX-Xxxxxx: DIN 1072 DIN 4123 DIN 4124 DVGW Regelwerk - Stadt Peine Merkblatt zum Schutz von Anpflanzungen im öffentlichen Bereich und zum Schutz von Grünanlagen - Unfallverhütungsvorschriften: - Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Verkehr und der FGSV: RSA-LG 4 ZtV-SA ZTVA-StB ZTVE-StB ZTVT-StB RSA-LP 4 - Sonstige: Richtlinien anderer Leitungsunternehmen
Vorschriften und Normen. 6.1. Der Besteller hat Axpo rechtzeitig vor Bestel- lung auf die einzuhaltenden Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Dienstleistungen beziehen.
Vorschriften und Normen. Axpo XX-Xxxxxxx XX
Vorschriften und Normen. 5.1 Der Besteller wird spätestens mit der Bestellung DLC auf die Vorschriften und Normen schriftlich hinweisen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen, den Betrieb der Lieferungen oder auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.
Vorschriften und Normen. Vorschriften und Normen sind im Internet auf der GKB Website xxx.xxx.xx veröffentlicht. Auf den Strecken der GKB erfolgt der Betrieb grundsätzlich nach den Vorgaben der Betriebsvorschrift V3 der GKB.