Common use of Mut- oder böswillige Handlungen Clause in Contracts

Mut- oder böswillige Handlungen. Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbei- ter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung

Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung Betreuung des Fahrzeugs beauftragt beauf- tragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbei- terReparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Appears in 3 contracts

Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung

Mut- oder böswillige Handlungen. Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbei- terHotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

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Samples: KFZ Flottenvertrag, KFZ Flottenvertrag

Mut- oder böswillige Handlungen. Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbei- terHo- telmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Appears in 2 contracts

Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung

Mut- oder böswillige Handlungen. Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbei- terHotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

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Samples: KFZ Versicherung

Mut- oder böswillige Handlungen. Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere ins- besondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung Betreu- ung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbei- terHotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung Betreu- ung des Fahrzeugs beauftragt beauLragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbei- terzum Beispiel Reparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. zum Beispiel dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

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Samples: Versicherungsbedingungen

Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von PersonenPer- sonen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbei- terHotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen ArbeitnehmerArbeitneh- mer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Appears in 1 contract

Samples: KFZ Versicherung

Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbei- terReparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Mut- oder böswillige Handlungen. Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung Betreuung des Fahrzeugs beauftragt beauf- tragt wurden (z. z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbei- terHotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Appears in 1 contract

Samples: KFZ Versicherung

Mut- oder böswillige Handlungen. B.2.10 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbei- terReparateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

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Samples: Insurance Agreement

Mut- oder böswillige Handlungen. Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere ins- besondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbei- terReparateur, Hotelangestellte) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige). Reifenschäden durch mut- oder böswillige Handlungen sind nur versichert, wenn gleichzeitig auch Schäden an anderen Teilen des versicherten Fahrzeugs verursacht werden.

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Samples: Classic Car Insurance Policy

Mut- oder böswillige Handlungen. Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung Betreuung des Fahrzeugs beauftragt beauf- tragt wurden (z. z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbei- terHotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbei- terWerkstattmitarbeiter, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder HaushaltsangehörigeHaushaltsangehö- rige).

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug Fahr- zeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbei- terRe- parateur, Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. z.B. dessen ArbeitnehmerAr- beitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

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Samples: KFZ Versicherung

Mut- oder böswillige Handlungen. Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von PersonenPer- sonen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen Perso- nen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. z.B. Werkstatt- Werk- statt- oder Hotelmitarbei- terHotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. z.B. dessen ArbeitnehmerAr- beitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

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Samples: KFZ Versicherung

Mut- oder böswillige Handlungen. A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Be- treuung Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbei- terHotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Kraftfahrtversicherung (Akb)