Common use of Mut- oder böswillige Handlungen Clause in Contracts

Mut- oder böswillige Handlungen. Eingeschlossen sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeuges beauftragt wurden (z. B. Dienstwagenberechtigte, weitere Mitarbeiter oder Poolfahrzeugnutzer) oder die in einem Näheverhältnis zu dem berechtigten Fahrzeugnutzer stehen (z. B. Familien- oder Haushaltsangehörige).

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Mut- oder böswillige Handlungen. Eingeschlossen sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeuges beauftragt wurden (z. B. Dienstwagenberechtigte, weitere Mitarbeiter oder Poolfahrzeugnutzer) oder die in einem Näheverhältnis zu dem berechtigten Fahrzeugnutzer stehen (z. B. Familien- oder HaushaltsangehörigeHaushalts- angehörige).

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