Common use of Mängelansprüche (Gewährleistung) Clause in Contracts

Mängelansprüche (Gewährleistung). 19.1. Der AG ist im Falle von Mängeln an den VERTRAGSLEISTUNGEN berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist Nacherfüllung (nach Xxxx des AG Mängelbeseitigung oder die erneute Erbringung der VERTRAGSLEISTUN- GEN) zu verlangen. Sämtliche im Rahmen der Nacherfüllung entstehenden Kosten trägt der AN. Kommt der AN dem Verlangen auf Nacherfüllung nicht oder nicht fristgerecht nach oder schlägt die Nacherfüllung zwei- mal fehl, so ist der AG berechtigt: - den Mangel selbst zu beseitigen oder von einem Dritten beseitigen zu lassen und die hierfür erforderli- chen Aufwendungen vom AN zu verlangen oder - die vereinbarte Vergütung angemessen herabzusetzen oder - vom Vertrag zurückzutreten und eine bereits gezahlte Vergütung zurückzuverlangen und - Ersatz des dem AG aufgrund des Mangels entstandenen Schadens sowie Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die der AG im Vertrauen auf den Erhalt der mangelfreien VERTRAGSLEISTUNGEN gemacht hat. 19.2. Im Falle eines Teilrücktritts bzw. der Kündigung erhält der AN eine Vergütung nur für die als mangelfrei ab- genommenen und nicht von dem Teilrücktritt erfassten bzw. nach der Kündigung erbrachten VERTRAGSLEIS- TUNGEN, sofern diese für den AG wirtschaftlich sinnvoll nutzbar sind. Das Recht auf Schadens- oder Aufwen- dungsersatz bleibt vorbehalten.

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Samples: Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Mängelansprüche (Gewährleistung). 19.1Die VERTRAGSLEISTUNGEN sind frei von Mängeln, wenn sie den subjektiven und objektiven Anforderungen ent- sprechen (siehe Ziffer 3.1). Der AG ist im Falle von Mängeln an den VERTRAGSLEISTUNGEN berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist Nacherfüllung (nach Xxxx des AG Mängelbeseitigung oder die erneute Erbringung der VERTRAGSLEISTUN- GENVERTRAGSLEISTUNGEN) zu verlangen. Sämtliche im Rahmen der Nacherfüllung entstehenden Kosten trägt der AN. Kommt der AN dem Verlangen Ver- langen auf Nacherfüllung nicht oder nicht fristgerecht nach oder schlägt die Nacherfüllung zwei- mal zweimal fehl, so ist der AG berechtigt: - den Mangel selbst zu beseitigen oder von einem Dritten beseitigen zu lassen und die hierfür erforderli- chen erforderlichen Aufwendungen vom AN zu verlangen oder - die vereinbarte Vergütung angemessen herabzusetzen oder - vom Vertrag VERTRAG zurückzutreten und eine bereits gezahlte Vergütung zurückzuverlangen und - Ersatz des dem AG aufgrund des Mangels entstandenen Schadens sowie Ersatz der Aufwendungen zu verlangenver- langen, die der AG im Vertrauen auf den Erhalt der mangelfreien VERTRAGSLEISTUNGEN gemacht hat. 19.2. Im Falle eines Teilrücktritts bzw. der Kündigung erhält der AN eine Vergütung nur für die als mangelfrei ab- genommenen und nicht von dem Teilrücktritt erfassten bzw. nach der Kündigung erbrachten VERTRAGSLEIS- TUNGENVERTRAGSLEISTUNGEN, sofern diese für den AG wirtschaftlich sinnvoll nutzbar sind. Das Recht auf Schadens- oder Aufwen- dungsersatz Aufwendungsersatz bleibt vorbehalten.vorbehalten.‌

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen