Common use of Mängelbeseitigungsnebenkosten Clause in Contracts

Mängelbeseitigungsnebenkosten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Sachschäden, die als Folge eines mangelhaften Werkes auftreten, und erfasst insoweit auch die Kosten, die erforderlich sind, um die mangelhafte Werkleistung zum Zwecke der Schadenbeseitigung zugänglich zu machen und den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Nicht gedeckt sind diese Kosten, wenn sie nur zur Nachbesserung aufgewendet werden, ohne dass ein Folgeschaden eingetreten ist. Ferner sind in jedem Falle nicht gedeckt die Kosten des Versiche- rungsnehmers für die Beseitigung des Mangels an der Werkleistung selbst.

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Samples: sv-makler.de, sv-makler.de, sv-makler.de

Mängelbeseitigungsnebenkosten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Sachschäden, die als Folge eines mangelhaften Werkes auftreten, und erfasst insoweit auch die Kosten, die erforderlich sind, um die mangelhafte Werkleistung zum Zwecke der Schadenbeseitigung zugänglich zu machen und um den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Nicht gedeckt sind diese Kosten, wenn sie nur zur Nachbesserung aufgewendet auf- gewendet werden, ohne dass ein Folgeschaden eingetreten ist. Ferner Fer- ner sind in jedem Falle nicht gedeckt die Kosten des Versiche- rungsnehmers Versicherungs- nehmers für die Beseitigung des Mangels an der Werkleistung selbst. Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden an Bauwerken, An- lagen oder Anlagenteilen, die Gegenstand der Leistung des Versiche- rungsnehmers sind, und allen sich daraus ergebenden Vermögens- schäden.

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Samples: www.heilwesen-fairsicherung.de, www.kuenstler-fairsicherung.de, pflegefamilien-fairsicherung.de

Mängelbeseitigungsnebenkosten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Sachschäden, die als Folge eines mangelhaften Werkes auftreten, und erfasst insoweit auch die Kosten, die erforderlich sind, um die mangelhafte mangelhaf- te Werkleistung zum Zwecke Zweck der Schadenbeseitigung Schadenbeseiti- gung zugänglich zu machen und um den vorherigen vorhe- rigen Zustand wiederherzustellenwieder herzustellen. Nicht gedeckt sind diese Kosten, wenn sie nur zur Nachbesserung aufgewendet werden, ohne dass ein Folgeschaden eingetreten ist. Ferner sind in jedem Falle Fall nicht gedeckt die Kosten des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers für die Beseitigung des Mangels an der Werkleistung selbst.

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Samples: www.recura.de

Mängelbeseitigungsnebenkosten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Sachschäden, die als Folge eines mangelhaften mangel- haften Werkes auftreten, und erfasst insoweit auch die Kosten, die erforderlich sind, um die mangelhafte Werkleistung zum Zwecke der Schadenbeseitigung zugänglich zu machen und um den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Nicht gedeckt sind diese Kosten, wenn sie nur zur Nachbesserung aufgewendet werdenwer- den, ohne dass ein Folgeschaden eingetreten ist. Ferner sind in jedem Falle nicht gedeckt ge- deckt die Kosten des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers für die Beseitigung des Mangels an der Werkleistung selbst.

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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de

Mängelbeseitigungsnebenkosten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Versichert sind Sachschäden, die als Folge eines mangelhaften Werkes Werks auftreten, und erfasst . Erfasst sind insoweit auch die Kosten, die erforderlich er- forderlich sind, um die mangelhafte Werkleistung zum Zwecke der Schadenbeseitigung zugänglich zu machen und um den vorherigen bisherigen Zustand wiederherzustellen. Nicht gedeckt versichert sind diese Kosten, wenn sie nur zur Nachbesserung aufgewendet werden, ohne dass ein Folgeschaden eingetreten ist. Ferner sind in jedem Falle nicht gedeckt , sowie die Kosten des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers für die Beseitigung des Mangels an der Werkleistung selbst.

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Samples: sdv-online.de

Mängelbeseitigungsnebenkosten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf SachschädenSchäden, die als Folge eines mangelhaften Werkes auftreten, und erfasst insoweit auch die Kosten, die erforderlich sind, um die mangelhafte Werkleistung zum Zwecke der Schadenbeseitigung zugänglich zu machen und um den vorherigen Zustand wiederherzustellenwieder herzustellen. Nicht gedeckt sind diese Kosten, wenn sie nur zur Nachbesserung aufgewendet werden, ohne dass ein Folgeschaden eingetreten ist. Ferner sind in jedem Falle nicht gedeckt die Kosten des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers für die Beseitigung des Mangels an der Werkleistung selbst.

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Samples: www.aim-makler.eu