Mängelrüge und Gewährleistung. 7.1. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetz- buchs, so setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unver- züglich Anzeige zu machen. Die Anzeige soll möglichst schriftlich erfolgen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersu- chung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die schriftliche Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Übermittlung der Anzeige. 20111916 AGB V-02-2020 7.2. Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, abnutzungsbedingten Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Verwendung oder durch Nichtbeachtung der Verarbei- tungs- und Verwendungshinweise entstehen. Wenn die Lieferung nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, Vorgaben usw. des Kunden erfolgt, übernimmt der Kunde das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. 7.3. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern (§ 439 Abs. 4 BGB), bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbe- sondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben (§ 439 Abs. 5 BGB). 7.4. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den Einbau einer mangel- freien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbe- sondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten und Aus- und Einbaukosten nur im Falle des § 439 Abs. 3 BGB), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsver- langen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen, wenn der Kunde die fehlende Mangelhaf- tigkeit erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat. 7.5. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe der Zitfer 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
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Mängelrüge und Gewährleistung. 7.1. Ist Für Mängel haftet der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetz- buchs, so setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen istVerkäufer wie folgt:
8.1. Der Kunde Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Ablieferungdem Eintreffen auf Menge, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unver- züglich Anzeige zu machenuntersuchen. Die Anzeige soll möglichst schriftlich erfolgen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersu- chung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Offensichtliche Mängel hat er innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Anzeige unverzüglich an den Verkäufer zu rügen.
8.2. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach der Entdeckung Xxxx des Mangels gemacht werden, anderenfalls gilt die Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigtoder Ersatzlieferung.
8.3. Zur Erhaltung Mängelbeseitigung hat der Rechte des Kunden genügt Käufer dem Verkäufer die rechtzeitige Übermittlung der Anzeige. 20111916 AGB V-02-2020
7.2. Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, abnutzungsbedingten Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Verwendung oder durch Nichtbeachtung der Verarbei- tungs- und Verwendungshinweise entstehen. Wenn die Lieferung nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, Vorgaben usw. des Kunden erfolgt, übernimmt der Kunde das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.
7.3. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern (§ 439 Abs. 4 BGB), bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gebengewähren, insbe- sondere insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen, andernfalls entfällt die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben (§ 439 Abs. 5 BGB)Gewährleistung.
7.48.4. Wenn der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägt oder vom Verkäufer verweigert wird, steht dem Käufer nach seiner Xxxx das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
8.5. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und Reparaturen wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
8.6. Die Nacherfüllung beinhaltet weder Gewährleistungsfrist für Nachbesserungen beträgt 3 Monate, für Ersatzlieferungen und Ersatzleistung 6 Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Ausbau der mangelhaften Sache noch den Einbau einer mangel- freien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet warenLiefergegenstand oder solange uns soweit dem Verkäufer selbst entsprechende längere Gewährleistungsfristen gegen seinen Vorlieferanten zustehen. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbe- sondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten und Aus- und Einbaukosten nur im Falle des § 439 Abs. 3 BGB), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsver- langen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen, wenn der Kunde die fehlende Mangelhaf- tigkeit erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat.
7.5. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine Frist für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen Mängelhaftung verlängert sich um die Dauer der Betriebsunterbrechung, die dadurch eintritt, dass Nachbesserungen, Ersatzlieferung oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich istErsatzleistungen erforderlich werden, kann für diejenigen Teile, die wegen der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe der Zitfer 10 und sind im Übrigen ausgeschlossenUnterbrechung nicht zweckdienlich betrieben werden können.
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Samples: Lieferbedingungen
Mängelrüge und Gewährleistung. 7.1. 7.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt: Für unsere Waren gilt die gesetzliche Gewährleistung.
7.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetz- buchsKauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Der hat der Kunde hat die Ware unverzüglich nach AblieferungErhalt, soweit dies nach ordnungsmäßigem dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unver- züglich HanovaTech unverzüglich Anzeige zu machen. Die Anzeige soll möglichst schriftlich erfolgen. Unterlässt der Kunde die diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es handelt sich um einen Mangel handeltMangel, der bei der Untersu- chung Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB. Die Gewährleistungsfrist bei Handels- geschäften beträgt ein solcher MangelJahr ab Übergabe der Ware. Die obige verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für von HanovaTech zurechenbar verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, so muss die schriftliche Anzeige unverzüglich nach des Körpers oder der Entdeckung des Mangels gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Übermittlung der Anzeige. 20111916 AGB V-02-2020
7.2. Wir übernehmen keine Gewähr für MängelGesundheit sowie bei anderen Schäden, die grob fahrlässig durch natürliche Abnutzung, abnutzungsbedingten Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Verwendung oder durch Nichtbeachtung der Verarbei- tungs- und Verwendungshinweise entstehenHanovaTech in zurechenbarer Weise verursacht worden sind. Wenn die Lieferung nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, Vorgaben usw. des Kunden erfolgt, übernimmt der Kunde das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.
7.3. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern (§ 439 Abs. 4 BGB), bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machenDie obige Frist gilt auch nicht in dem Fall, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahltMangel von HanovaTech arglistig verschwiegen worden ist oder HanovaTech eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Der Kunde ist jedoch berechtigtGleiches gilt bei gesetzlichen Rückgriffs- ansprüchen, einen die dem Kunden im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehaltenZusammenhang mit Sachmängelrechten gegen HanovaTech zustehen. Der Kunde hat uns Ferner gilt die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auch nicht bei Waren, die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit Erstellung von Bauwerken verwendet worden sind, sofern dies der üblichen Verwendungsweise dieser Waren entspricht und Gelegenheit zu geben, insbe- sondere diese die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben (§ 439 Abs. 5 BGB)Mangel- haftigkeit des Bauwerkes verursacht haben.
7.4. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den Einbau einer mangel- freien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbe- sondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten und Aus- und Einbaukosten nur im Falle des § 439 Abs. 3 BGB), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsver- langen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen, wenn der Kunde die fehlende Mangelhaf- tigkeit erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat.
7.5. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe der Zitfer 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelrüge und Gewährleistung. 7.18.1. Ist Für Mängel der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetz- buchsWare und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften leistet s::can nach den folgenden Vorschriften Gewähr:
8.2. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Mängel der Ware sind unverzüglich, so setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Der Kunde hat die Ware unverzüglich spätestens 14 Tage nach Ablieferung, soweit dies unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind, unter sofortiger Einstellung jedweder Be- und Verarbeitung, unverzüglich nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unver- züglich Anzeige zu machenEntdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige soll möglichst schriftlich erfolgen. Unterlässt der Kunde die AnzeigeWird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
8.3. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Kunden nicht, es sei denn, dass es sich um einen den Mangel handelt, der bei der Untersu- chung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die schriftliche Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Übermittlung der Anzeige. 20111916 AGB V-02-2020
7.2. Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, abnutzungsbedingten Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Verwendung selbst oder durch Nichtbeachtung Dritte beheben zu lassen, sondern es ist s::can vorher Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben. Ist der Verarbei- tungs- und Verwendungshinweise entstehenMangel behebbar erfolgt die Gewährleistung ausschließlich durch kostenlose Behebung innerhalb angemessener Frist. Wenn die Lieferung Die Behebung kann nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, Vorgaben uswXxxx durch s::can auch durch Austausch der mangelhaften Sache innerhalb angemessener Frist erfolgen. des Kunden erfolgt, übernimmt der Kunde das Risiko der Eignung für den vorgesehenen VerwendungszweckDer Anspruch auf Preisminderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
7.3. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern (§ 439 Abs. 4 BGB), bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt8.4. Der Kunde Ort der Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen von s::can ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbe- sondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergebenmangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung deren Werkstätte in Wien.
8.5. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns Belieferung des Kunden mit Erzeugnissen dritter Hersteller mithin der Funktion von s::can als bloßer Zwischenhändler gilt ausnahmslos eine Frist von 6 Monaten für die Geltendmachung jeglicher Gewähr- leistung- und Garantieansprüche.
8.6. Im Falle der Unbehebbarkeit des Mangels, einer misslungenen Reparatur oder bei Verzug der Reparatur besteht je nach Art des Mangels der Anspruch auf Wandlung bzw. Preisminderung.
8.7. Gibt der Kunde s::can nicht unverzüglich Gelegenheit, sich vom Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere nicht unverzüglich auf Verlangen die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben (§ 439 Abs. 5 BGB)beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung, entfallen alle Gewährleistungsansprüche.
7.48.8. Für die Nachbesserung und Ersatzlieferung leistet s::can in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung.
8.9. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.
8.10. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 24 Monate, für unbewegliche Sachen 3 Jahre.
8.11. Von der mangelhaften Sache noch den Einbau einer mangel- freien SacheGewährleistung ausgeschlossen sind bloß unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, wenn wir ursprünglich bloß unerhebliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit sowie Fälle natürlicher Abnutzung oder nicht zum Einbau verpflichtet warenreproduzierbarer Software-Fehler. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbe- sondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten und Aus- und Einbaukosten nur im Falle des § 439 Abs. 3 BGB), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsver- langen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangenAusübung von Gewährleistungsrechten ist ausgeschlossen, wenn der Kunde die fehlende Mangelhaf- tigkeit erkannt oder fahrlässig seine vertragliche Leistung noch nicht erkannt vollständig erfüllt hat.
7.58.12. Wenn Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung von s::can der Käufer selbst oder ein nicht von s::can ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instand- setzungen vornimmt, insbesondere die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe der Zitfer 10 und sind im Übrigen ausgeschlossenSonde öffnet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelrüge und Gewährleistung. 7.18.1. Ist Die Gewährleistungsfrist wird auf sechs Monate beschränkt und beginnt ab Ge- fahrenübergang iSd ABGB.
8.2. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn technische Anlagen, wie Zulei- tungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen, nicht in technisch ein- wandfreiem und/oder betriebsbereitem Zustand oder mit der Kunde Kaufmann im Sinne von Telia geliefer- ten Ware kompatibel sind.
8.3. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen weiters bei Mängeln, die durch un- sachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung entstanden sind, wenn der gesetzlich oder von Telia erlassene Bedienungs- oder Installationsvorschriften nicht befolgt werden, bei fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Vertragspartner oder Dritte, bei natürlicher Abnützung, bei Transportschäden, bei funktionsstörenden Betriebsbedingungen, bei chemischen, elektrochemi- schen, elektrischen oder sonstigen Einflüssen, bei nicht durchgeführter notwen- diger Wartung oder schlechter Instandhaltung.
8.4. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind bei sonstigem Verlust von Gewährleistungsansprüchen unverzüglich, jedoch längstens binnen acht Ta- gen, unter Angabe der möglichen Ursachen Telia schriftlich bekannt zu geben. Der Tag der Postaufgabe ist ausreichend. Mündliche, telefonische oder nicht unverzügliche Mängelrügen und Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme feststellbar oder offenkundig waren, ausgeschlossen.
8.5. Der Vertragspartner hat die beanstandete Ware am Sitz von Telia zu überge- ben, sofern letzteres tunlich ist. Die Rücksendung bzw. Rückgabe der Ware er- folgt auf Gefahr des Handelsgesetz- buchsVertragspartners.
8.6. Telia ist berechtigt, so setzen jede von ihr für notwendig erachtete Untersuchung anzustel- len oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Mängelansprüche des Kunden vorausWare unbrauchbar gemacht wird. Für den Fall, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unver- züglich Anzeige zu machen. Die Anzeige soll möglichst schriftlich erfolgen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denndiese Untersuchung ergibt, dass Xxxxx den Mangel nicht zu vertreten hat, hat der Vertragspartner die Kosten für diese Un- tersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.
8.7. Werden vom Vertragspartner ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Telia Veränderungen am übergebenen Kaufgegenstand vorgenommen, erlischt ebenfalls die Gewährleistungspflicht von Telia.
8.8. Bei Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ist Telia nach ihrer Xxxx berechtigt, ein Wandlungsbegehren durch eine Preisminderung abzuwenden, sofern es sich um einen keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt, der bei der Untersu- chung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die schriftliche Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Übermittlung der Anzeige. 20111916 AGB V-02-2020
7.2. Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, abnutzungsbedingten Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Verwendung oder durch Nichtbeachtung der Verarbei- tungs- und Verwendungshinweise entstehen. Wenn die Lieferung nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, Vorgaben usw. des Kunden erfolgt, übernimmt der Kunde das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.
7.3. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern (§ 439 Abs. 4 BGB), bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt8.9. Der Kunde ist jedoch berechtigtVertragspartner hat in den ersten sechs Monaten nach Übergabe des Kaufgegenstandes das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe, einen den Zeitpunkt der Feststellung sowie die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge nach- zuweisen.
8.10. Sämtliche im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Kosten, wie Transport- und Fahrtkosten, Kosten der Montage und Demontage etc., ge- hen zu Lasten des Kaufpreises zurückzubehaltenVertragspartners. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung Über Aufforderung von Telia sind vom Vertragspartner unentgeltlich allenfalls erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbe- sondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben (§ 439 Abs. 5 BGB)Arbeitskräfte beizustellen.
7.4. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den Einbau einer mangel- freien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbe- sondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten und Aus- und Einbaukosten nur im Falle des § 439 Abs. 3 BGB), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsver- langen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen, wenn der Kunde die fehlende Mangelhaf- tigkeit erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat.
7.5. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe der Zitfer 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
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Samples: Agb Geräteverkauf
Mängelrüge und Gewährleistung. 7.1Rügen gelten immer als rechtzeitig, wenn der Mangel nach Erkennbarkeit unverzüglich angezeigt wird. Neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen können wir Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist innerhalb jeweils angemessener Frist die Nachbesserung erfolglos oder die Ersatzlieferung nicht eingetroffen, so stehen uns die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ungeschmälert zu. Die Verjährungsfristen für die Sachmängelhaftung betragen 2 Jahre. Bei Nachbesserung oder Nachlieferung beginnt die Verjährungsfrist für die Sachmängelhaftung für die entsprechenden Waren und Leistungen erneut und läuft wiederrum 2 Jahre. Aus besonders wichtigen Gründen, z. B. zur Abwehr akuter Gefahr oder zur Vermeidung besonders großer Schäden steht uns ein Selbstnachbesserungsrecht zu; die erforderlichen Aufwendungen hat der Kunde Kaufmann Verkäufer zu tragen. Unsere weiteren Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Durch die Entgegennahme der Ware, Abnahme oder Billigung vorgelegter Zeichnungen, Lieferscheine des Verkäufers verzichtet die Schaller GmbH nicht auf Ansprüche aus Mängelhaftung und sonstige Rechte, die der Schaller GmbH aufgrund von vertraglichen Pflichtverletzungen des Verkäufers zustehen. Der Verkäufer hält die Schaller GmbH im Sinne des Handelsgesetz- buchsFall der Mangelhaftigkeit von sämtlichen Ansprüchen frei, so setzen die Mängelansprüche des Kunden vorausDritte, gleich aus welchem Rechtsgrund, berechtigter Maßen wegen eines Sach- oder Rechtsmangels oder sonstiger, durch den Mangel verursachter Pflichtverletzungen gegen uns erheben und erstattet uns die notwendigen Kosten unserer dies bezüglichen Rechtsverfolgung, auch etwaiger Rückrufaktionen. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen istden Mangel nicht zu vertreten hat. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach AblieferungVerkäufer kann sich auf Verjährung nur und insoweit berufen, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich istals uns dieses Recht gegenüber dem dritten Anspruchsteller zusteht. Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine Produktionshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 10 Mio. € pro Personenschaden / Sachschaden –pauschal- zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, unterhalten. Stehen uns unver- züglich Anzeige zu machen. Die Anzeige soll möglichst schriftlich erfolgen. Unterlässt der Kunde die Anzeigeweitergehende Schadensersatzansprüche zu, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersu- chung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die schriftliche Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Übermittlung der Anzeige. 20111916 AGB V-02-2020
7.2. Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, abnutzungsbedingten Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Verwendung oder durch Nichtbeachtung der Verarbei- tungs- und Verwendungshinweise entstehen. Wenn die Lieferung nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, Vorgaben usw. des Kunden erfolgt, übernimmt der Kunde das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweckbleiben diese unberührt.
7.3. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern (§ 439 Abs. 4 BGB), bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbe- sondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben (§ 439 Abs. 5 BGB).
7.4. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den Einbau einer mangel- freien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbe- sondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten und Aus- und Einbaukosten nur im Falle des § 439 Abs. 3 BGB), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsver- langen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen, wenn der Kunde die fehlende Mangelhaf- tigkeit erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat.
7.5. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe der Zitfer 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
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Mängelrüge und Gewährleistung. 7.13.1 Beschädigung oder Fehlen von Packstücken ist sofort bei Warenerhalt vom Kunden direkt beim Transporteur zu reklamieren und muss auf dem Lieferdokument vermerkt werden. Ist Später festgestellte Mängel werden von keiner Versicherung anerkannt und können im Falle einer vom Kunden vorgebrachten Reklamation keine Berücksichtigung finden.
3.2 Sämtliche andere Mängel müssen vom Kunden spätestens fünf Tage nach Erhalt der Lieferung oder Leistung oder, wenn es sich bei einer nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlichen Prüfung nicht sofort erkennbare Mängel handelt, fünf Tage nach deren Erkennen schriftlich angezeigt werden, widrigenfalls der Kunde Kaufmann sämtliche Rechte im Sinne des Handelsgesetz- buchsZusammenhang mit dem Mangel verliert.
3.3 Warenrücksendungen dürfen erst nach Genehmigung durch die D.&W. FLEXO-MANUFAKTUR GmbH & Co. KG durchgeführt werden. Die D.&W. FLEXO-MANUFAKTUR GmbH & Co. KG übernimmt für nicht genehmigte Rücksendungen keinerlei Haftung, so setzen die Mängelansprüche des insbesondere hinsichtlich Vollständigkeit. Genehmigte Rücksendungen sind sorgfältig zu verpacken, und es darf an den Seriennummern, Hinweisen, wie Stempel und Markierungen auf der Originalverpackung, keine Veränderung vorgenommen werden. Waren, einerlei ob durch Irrtum von der D.&W. FLEXO-MANUFAKTUR GmbH & Co. KG oder einer anderen Person geliefert, deren Originalverschluss durch den Kunden vorausgeöffnet oder beschädigt worden ist oder deren Originalverpackung in einen Zustand versetzt worden ist, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich der Eindruck der Neuwertigkeit verloren gegangen ist, zu untersuchen undwerden nicht zurückgenommen.
3.4 Jeder Reklamation, wenn sich die die Beschaffenheit des Erzeugnisses zum Gegenstand hat, sind folgende Unterlagen beizufügen:
a) ein Muster des Erzeugnisses, das den angesprochenen Mangel zeigtaufweist;
b) soweit es zur Darlegung der Tatsachen notwendig ist, uns unver- züglich Anzeige zu machenein weiteres Muster aus derselben Lieferung in Originalverpackung, mit Hilfe dessen die näheren Daten festgestellt werden können.
3.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt für jede Art von Lieferung bzw. Die Anzeige soll möglichst schriftlich erfolgen. Unterlässt Leistung und unabhängig davon, auf welchen Rechtsgrund der Kunde die AnzeigeAnspruch gestützt wird (Gewährleistung, so gilt die Ware als genehmigtSchadenersatz, es sei denn, dass besonderes Rückgriffsrecht) und ob es sich um einen Mangel Sach- oder Rechtsmangel handelt, sechs Monate ab Gefahrenübergang. Sie verlängert sich auch nicht durch Verbesserungen oder Ersatzlieferungen.
3.6 Die Gewährleistungspflicht der bei D.&W. FLEXO-MANUFAKTUR GmbH & CO. KG beschränkt sich nach Xxxx der Untersu- chung nicht erkennbar warD.&W. FLEXO-MANUFAKTUR GmbH & CO. Zeigt sich später ein solcher MangelKG auf die Reparatur oder den Ersatz von Waren oder von Teilen einer Ware, so muss die schriftliche Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels gemacht werdenvon denen erwiesen ist, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des dass sie mangelhaft sind.
3.7 Jegliche Gewährleistungs- und Haftungsverpflichtung entfällt dann, wenn durch den Kunden genügt die rechtzeitige Übermittlung der Anzeige. 20111916 AGB V-02-2020eigenmächtige Veränderungen am gelieferten Produkt vorgenommen worden sind.
7.2. Wir übernehmen 3.8 Bei Farbmaterial wird keine Gewähr für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, abnutzungsbedingten Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Verwendung oder durch Nichtbeachtung der Verarbei- tungs- und Verwendungshinweise entstehen. Wenn die Lieferung nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, Vorgaben usw. des Kunden erfolgt, übernimmt der Kunde das Risiko der Eignung für den vorgesehenen VerwendungszweckFarbveränderungen geleistet.
7.3. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern (§ 439 Abs. 4 BGB), bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbe- sondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben (§ 439 Abs. 5 BGB).
7.4. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den Einbau einer mangel- freien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbe- sondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten und Aus- und Einbaukosten nur im Falle des § 439 Abs. 3 BGB), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsver- langen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen, wenn der Kunde die fehlende Mangelhaf- tigkeit erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat.
7.5. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe der Zitfer 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)