Mängelrüge und Gewährleistung. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich bei der Anlieferung zu untersuchen und sämtliche offensichtliche sowie erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 4 Tage nach dem Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Mängel hat der Besteller unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach deren Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung gegenüber dem Lieferanten schriftlich anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen und Bestimmungen für die Mängelrüge erlischt der Gewährleistungsanspruch des Bestellers. Ausgeschlossen ist in jedem Fall die Gewährleistung und Haftung für Beschädigungen durch höhere Gewalt und Fehlfunktionen, die auf unsachgemäße Montage und/oder Installation der Produkte zurückzuführen sind. Der Lieferant übernimmt keine Gewährleistung und Haftung für die statisch fachgerechte Ausführung des Unterbodens bzw. der bauseitigen Untergrundkonstruktion. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lieferanten darf bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsanspruchs keine Veränderung an der bemängelten Sache vorgenommen werden. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in Farbnuancen wird keine Gewährleistung übernommen. Die Gewährleistung erfolgt nach Xxxx des Lieferanten durch Reparatur oder Ersatz der beanstandeten Ware. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Lieferanten über. Kommt der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen und in Textform gesetzten Frist nach, kann der Besteller nach seiner Xxxx eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Das Bestehen von Schadensersatzansprüchen, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn und Ansprüche gem. § 284 BGB bestimmt sich nach Ziff.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelrüge und Gewährleistung. 6.1 Wir sind verpflichtet,die Lieferung innerhalb angemessener Frist auf etwaige Sachmängel zu prüfen; Mängel der Lieferung haben wir, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsmäßigen Geschäftsablaufs von uns festgestellt werden können, dem Lieferanten binnen angemessener Frist anzuzeigen. Die Mängelanzeige ist auf jeden Fall rechtzeitig, wenn sie bei dem Lieferanten innerhalb einer Frist von 10 Arbeits- tagen nach Ablieferung oder, falls sich ein Mangel erst später zeigt, innerhalb gleicher Frist nach Entdeckung des Mangels eingeht.Erfolgt die Lieferung direkt an einen Dritten, gilt die Regelung in Satz 1 für den Dritten entsprechend.
6.2 Der Besteller ist verpflichtetLieferant hat die Qualität der Liefergegenstände laufend zu überprüfen. Prüfablauf,Prüfumfang sowie Art der Prüfung sind,soweit sie ergänzend vereinbart werden, Bestandteil dieser Einkaufsbedingungen. Die technischen Angaben und Beschreibungen der Liefergegenstände in Unterlagen und Verlautbarungen des Lieferanten gelten als Beschaffenheitsangaben i.S.d. § 922 ABGB.
6.3 Der Lieferant leistet für seine Lieferung Gewähr und Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen, ohne dass diese Haftung dem Grunde oder der Höhe nach beschränkt oder ausgeschlossen ist.
6.4 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt, un- beschadet und vorbehaltlich längerer gesetzlicher Verjährungsfristen 36 Monate, gerechnet ab Ablieferung, bei Werkleistungen ab Abnahme. Ist der Liefergegenstand Bestandteil einer von uns an einen Dritten (Endabnehmer) zu liefernden Anlage oder sonstigen Leistung, beginnt der Lauf der Gewährleistungspflicht frühestens mit der Abnahme durch den Dritten. Auf Anforderung teilen wir diese jederzeit mit.
6.5 In dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr akuter Gefahren oder zur Vermeidung übermäßiger Schäden, sind wir berechtigt, die Ware unverzüglich bei der Anlieferung zu untersuchen und sämtliche offensichtliche sowie erkennbare festgestellten Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 4 Tage nach dem Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Mängel hat der Besteller unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach deren Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung gegenüber dem Lieferanten schriftlich anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen und Bestimmungen für die Mängelrüge erlischt der Gewährleistungsanspruch des Bestellers. Ausgeschlossen ist in jedem Fall die Gewährleistung und Haftung für Beschädigungen durch höhere Gewalt und Fehlfunktionen, die auf unsachgemäße Montage und/oder Installation der Produkte zurückzuführen sind. Der Lieferant übernimmt keine Gewährleistung und Haftung für die statisch fachgerechte Ausführung des Unterbodens bzw. der bauseitigen Untergrundkonstruktion. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung Kosten des Lieferanten darf bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsanspruchs keine Veränderung an der bemängelten Sache vorgenommen werden. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in Farbnuancen wird keine Gewährleistung übernommen. Die Gewährleistung erfolgt nach Xxxx des Lieferanten durch Reparatur oder Ersatz der beanstandeten Ware. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Lieferanten über. Kommt der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen und in Textform gesetzten Frist nach, kann der Besteller nach seiner Xxxx eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Das Bestehen von Schadensersatzansprüchen, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn und Ansprüche gem. § 284 BGB bestimmt sich nach Ziffselbst zu beseitigen.
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Samples: Einkaufs Und Auftragsbedingungen
Mängelrüge und Gewährleistung. Für Mängel haften wir nur wie folgt:
8.1 Der Besteller ist verpflichtet, hat die empfangene Ware unverzüglich bei der Anlieferung nach Eintreffen auf Menge, Mängel und vereinbarte Beschaffenheit zu untersuchen und sämtliche untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Für nicht offensichtliche sowie erkennbare Mängel unverzüglichgilt eine Ausschlussfrist für die Anzeige von 12 Monaten, spätestens jedoch 4 Tage nach dem Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Mängel hat wenn der Besteller unverzüglichKaufmann ist.
8.2 Ist der Besteller Kaufmann, spätestens so leisten wir bei berechtigten Beanstandungen nach unserer Xxxx kostenfreien Ersatz oder bessern nach. Diese Ersatzleistung bezieht sich jedoch nur auf die mit einem Mangel behafteten Teile. In dieser Hinsicht verstehen sich die Lieferungen als teilbare Leistungen.
8.3 Zur Mängelbeseitigung hat uns der Besteller die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davor zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung.
8.4 Wenn wir eine Woche nach deren Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung gegenüber dem Lieferanten schriftlich anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen und Bestimmungen für gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mängel zu beheben, oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Mängelrüge erlischt der Gewährleistungsanspruch des Bestellers. Ausgeschlossen ist in jedem Fall die Gewährleistung und Haftung für Beschädigungen durch höhere Gewalt und Fehlfunktionen, die auf unsachgemäße Montage und/oder Installation der Produkte zurückzuführen sind. Der Lieferant übernimmt keine Gewährleistung und Haftung für die statisch fachgerechte Ausführung des Unterbodens Nachbesserung bzw. der bauseitigen Untergrundkonstruktion. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lieferanten darf bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsanspruchs keine Veränderung an der bemängelten Sache vorgenommen werden. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in Farbnuancen wird keine Gewährleistung übernommen. Die Gewährleistung erfolgt nach Xxxx des Lieferanten durch Reparatur Ersatzlieferung unmöglich ist oder Ersatz der beanstandeten Ware. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Lieferanten über. Kommt der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen und in Textform gesetzten Frist nachvon uns verweigert wird, kann der so steht dem Besteller nach seiner Xxxx eine Minderung das Recht zu, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Das Bestehen von SchadensersatzansprüchenVertrages zu verlangen.
8.5 Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschädenunmittelbarer oder mittelbarer Folgeschäden sind ausgeschlossen, entgangenem Gewinn und Ansprüche gem. § 284 BGB bestimmt sich nach Ziffes sei denn, wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Mängelrüge und Gewährleistung. Der Besteller ist 6.1 Wir sind verpflichtet, die Ware unverzüglich bei Lieferung innerhalb angemessener Frist auf etwaige Sachmängel zu prüfen; Mängel der Anlieferung zu untersuchen und sämtliche offensichtliche sowie erkennbare Mängel unverzüglichLieferung haben wir, spätestens jedoch 4 Tage sobald sie nach den Gegebenheiten eines ord- nungsmäßigen Geschäftsablaufs von uns festgestellt werden können, dem Empfang der Ware schriftlich Lieferanten binnen angemessener Frist anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Mängel hat der Besteller unverzüglichDie Mängelanzeige ist auf jeden Fall rechtzeitig, spätestens jedoch eine Woche nach deren Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung gegenüber wenn sie bei dem Lieferanten schriftlich anzuzeigeninnerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen nach Ablieferung oder, falls sich ein Mangel erst später zeigt, innerhalb gleicher Frist nach Entdeckung des Mangels eingeht. Bei Nichteinhaltung Erfolgt die Lieferung direkt an einen Dritten, gilt die Regelung in Satz 1 für den Dritten entsprechend.
6.2 Der Lieferant hat die Qualität der vorgenannten Fristen Liefergegenstände laufend zu überprüfen. Prüfablauf, Prüf- umfang sowie Art der Prüfung sind, soweit sie ergänzend vereinbart werden, Bestandteil dieser Einkaufsbedingungen. Die technischen Angaben und Bestimmungen Beschreibungen der Liefergegenstände in Unterlagen und Verlautbarungen des Lieferanten gelten als Beschaffenheitsangaben i.S.d. § 434 BGB.
6.3 Der Lieferant leistet für die Mängelrüge erlischt seine Lieferung Gewähr und Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen, ohne dass diese Haftung dem Grunde oder der Gewährleistungsanspruch des BestellersHöhe nach beschränkt oder ausgeschlossen ist.
6.4 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt, unbeschadet und vorbehaltlich län- gerer gesetzlicher Verjährungsfristen 36 Monate, gerechnet ab Ablieferung, bei Werkleistungen ab Abnahme. Ausgeschlossen ist in jedem Fall die Gewährleistung und Haftung für Beschädigungen Ist der Liefergegenstand Bestandteil einer von uns an einen Dritten (Endabnehmer) zu liefernden Anlage oder sonstigen Leistung, beginnt der Lauf der Gewährleistungspflicht frühestens mit der Abnahme durch höhere Gewalt und Fehlfunktionenden Dritten. Auf Anforderung teilen wir diese jederzeit mit.
6.5 In dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr akuter Gefahren oder zur Vermeidung übermäßi- ger Schäden, sind wir berechtigt, die festgestellten Mängel auf unsachgemäße Montage und/oder Installation der Produkte zurückzuführen sind. Der Lieferant übernimmt keine Gewährleistung und Haftung für die statisch fachgerechte Ausführung des Unterbodens bzw. der bauseitigen Untergrundkonstruktion. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung Kosten des Lieferanten darf bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsanspruchs keine Veränderung an der bemängelten Sache vorgenommen werden. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in Farbnuancen wird keine Gewährleistung übernommen. Die Gewährleistung erfolgt nach Xxxx des Lieferanten durch Reparatur oder Ersatz der beanstandeten Ware. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Lieferanten über. Kommt der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen und in Textform gesetzten Frist nach, kann der Besteller nach seiner Xxxx eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Das Bestehen von Schadensersatzansprüchen, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn und Ansprüche gem. § 284 BGB bestimmt sich nach Ziffselbst zu beseitigen.
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Samples: Einkaufs Und Auftragsbedingungen