Common use of Mängelrüge, Untersuchungspflicht Clause in Contracts

Mängelrüge, Untersuchungspflicht. 7.2.1 Gewährleistungsansprüche einschließlich Händlerregressansprüche des AG setzen die Erhebung einer schriftlichen, detaillierten und rechtzeitigen Mängelrüge voraus. Der AG ist verpflichtet, unverzüglich nach Erbringung der Leistung, diese auf Mängel zu untersuchen. Dieselbe Rügepflicht besteht auch bei verdeckten Mängeln, wobei die Rügeobliegenheit mit Entdeckung des Mangels ausgelöst wird. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, so gilt die Ware als genehmigt, womit die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen ist.

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Samples: blinker.digital, diamir.io, aqurate.at

Mängelrüge, Untersuchungspflicht. 7.2.1 7.2.1. Gewährleistungsansprüche einschließlich Händlerregressansprüche des AG setzen die Erhebung einer schriftlichen, detaillierten und rechtzeitigen Mängelrüge voraus. Der AG ist verpflichtet, unverzüglich nach Erbringung der Leistung, diese auf Mängel zu untersuchen. Dieselbe Rügepflicht besteht auch bei verdeckten Mängeln, wobei die Rügeobliegenheit mit Entdeckung des Mangels ausgelöst wird. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, so gilt die Ware als genehmigt, womit die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen ist.

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Samples: deepdive.digital, www.invidual.com

Mängelrüge, Untersuchungspflicht. 7.2.1 Gewährleistungsansprüche einschließlich Händlerregressansprüche des AG setzen die Erhebung einer schriftlichen, detaillierten und rechtzeitigen Mängelrüge voraus. Der AG ist verpflichtet, unverzüglich nach Erbringung der LeistungLeistungen, diese auf Mängel zu untersuchen. Dieselbe Rügepflicht besteht auch bei verdeckten Mängeln, wobei die Rügeobliegenheit mit Entdeckung des Mangels ausgelöst wird. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, so gilt die Ware als genehmigt, womit die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen ist.

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Mängelrüge, Untersuchungspflicht. 7.2.1 Gewährleistungsansprüche einschließlich Händlerregressansprüche Händlerregress- ansprüche des AG setzen die Erhebung einer schriftlichen, detaillierten de- taillierten und rechtzeitigen Mängelrüge voraus. Der AG ist verpflichtetver- pflichtet, unverzüglich nach Erbringung der Leistung, diese auf Mängel zu untersuchen. Dieselbe Rügepflicht besteht auch bei verdeckten Mängeln, wobei die Rügeobliegenheit mit Entdeckung des Mangels ausgelöst wird. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, so gilt die Ware als genehmigt, womit die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen aus- geschlossen ist.

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Mängelrüge, Untersuchungspflicht. 7.2.1 7.2.1. Gewährleistungsansprüche einschließlich Händlerregressansprüche Händlerre- gressansprüche des AG setzen die Erhebung einer schriftlichen, detaillierten und rechtzeitigen Mängelrüge Mängelrü- ge voraus. Der AG ist verpflichtet, unverzüglich nach Erbringung der Leistung, diese auf Mängel zu untersuchenuntersu- chen. Dieselbe Rügepflicht besteht auch bei verdeckten verdeck- ten Mängeln, wobei die Rügeobliegenheit mit Entdeckung Entde- ckung des Mangels ausgelöst wird. Mängel eines Teiles Tei- les der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, so gilt die Ware als genehmigt, womit die Geltendmachung Gel- tendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen aus- geschlossen ist.

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