Mängelrügen und Gewährleistung. 5.1 Panatecs führt die beauftragten Leistungen nach den marktüblichen Standards aus. Erhöhte Qualitätsanforderungen wie insbesondere cGMP, (EU)GMP oder sonstiger Zertifizierungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. 5.2 Gewährleistungsansprüche setzten im kaufmännischen Verkehr voraus, dass die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten der 5.3 Ist der Kunde nicht Kaufmann, so setzten Gewährleistungsansprüche bei offensichtlichen Mängeln eine unverzügliche Rüge und bei nicht offensichtlichen Mängeln eine Rüge innerhalb der Verjährungsfrist für den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch voraus. 5.4 In Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtung treten wir hiermit unsere Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten wegen mangelhafter Lieferung an den Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich zunächst auf die Geltendmachung der ihm abgetretenen Gewährleistungsansprüche. 5.5 Sofern und soweit der Kunde die ihm abgetretenen Ansprüche nicht durchsetzen kann (z.B. wegen Insolvenz oder Geschäftsaufgabe oder ernsthafter Weigerung des Dritten), sind wir dem Kunden zur Gewährleistung verpflichtet. Dabei ist der Verkäufer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei Lieferung von Produkten hat der Verkäufer ein einmaliges, bei Lieferung von Software sowie Dienstleistungen (beinhaltet sämtliche Analyse- Dienstleistungen) ein dreimaliges Nachbesserungsrecht. Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. 5.6 Ist der Verkäufer zur Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die er zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die ein- oder mehrmalige Mangelbeseitigung/ Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Änderung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, sind ausgeschlossen. 5.7 Die Gewährleistungsfrist für die Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung beträgt sechs Monate seit Lieferung. Unabhängig davon gibt der Verkäufer etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst 5.8 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die Gewährleistungsverpflichtung entfällt darüber hinaus a) bei Änderung oder Instandsetzung des Kaufgegenstandes durch den Kunden oder dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung, b) bei fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung oder Behandlung des Kaufgegenstandes durch den Kunden, c) bei schuldhafter Nichtbeachtung von Bedienungsanleitungen, Arbeitsanweisungen, Data Sheets und Wartungs- und Pflegeanweisungen, d) bei natürlicher Abnutzung oder sonstigen Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind, e) wenn der Kunde dem Verkäufer zur Vornahme von Mangelbeseitigungsarbeiten bzw. Ersatzlieferungen nicht in angemessener Weise Zeit und Gelegenheit gewährt, f) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel bzw. Einsatz ungeeigneter Zusatzgeräte oder Vorrichtungen, g) bei Verwendung von Ersatzteilen oder Zubehör, die von uns nicht ausdrücklich freigegeben wurden und h) bei fehlerhaften Diagnosen, Gutachten oder Attesten, deren Fehlerhaftigkeit zum Zeitpunkt der Befundstellung auf Grund des Standes der Forschung nicht erkennbar war, sowie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sofern die Analytik entsprechend vorhandener Standards durchgeführt wurde. 5.9 Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet der Verkäufer ebenfalls nur in dem vorgenannten Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn von Wartungs- oder Mängelgewährleistungsarbeiten eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.
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Mängelrügen und Gewährleistung. 5.1 Panatecs führt Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, vor allem von Glas, und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Käufer zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet. Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen, sind spätestens binnen 7 Tagen (bei Bruch spätestens am auf die beauftragten Leistungen Anlieferung folgenden Arbeitstag), in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich und spezifiziert anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmanns gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Bei gebrauchten Waren sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen. War der Mangel trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar, muss die Mängelrüge unverzüglich, spätestens aber 7 Tage nach den marktüblichen Standards ausErkennbarwerden, bei uns eingehen. Erhöhte Qualitätsanforderungen wie insbesondere cGMPIn jedem Falle muss die Rüge vor dem Einbau der Scheibe erfolgen; ansonsten stehen dem Besteller keinerlei Gewährleistungsrechte zu. Unsere Haftung ist jedoch auch für nicht erkennbare Mängel 6 Monate nach Lieferung ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, (EU)GMP die zurückgehen auf ungeeignete oder sonstiger Zertifizierungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
5.2 Gewährleistungsansprüche setzten im kaufmännischen Verkehr vorausunsachgemäße Verwendung, fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Veränderung, Reparatur oder Zuschnitt, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung oder natürliche Abnutzung. Ersatzlieferungen werden in jedem Fall berechnet. Die Gutschrift dafür erfolgt erst dann, wenn die Beanstandung anerkannt ist und evtl. erforderliche Schadenspapiere rechtzeitig vorliegen. Zudem muss die beanstandete Glaseinheit vorher beim Hersteller eingegangen sein. Etwaige Garantieerklärungen von Herstellern, die über unsere eigene Gewährleistungspflicht hinausgehen, geben wir ohne eigene Verpflichtung weiter. Wir können uns von Gewährleistungsansprüchen in allen Fällen dadurch befreien, dass wir dem Käufer die Untersuchungs- Ansprüche gegen den Vorlieferanten oder das Lieferwerk abtreten. Voraussetzung für unsere Gewährleistung und Rügeobliegenheiten der
5.3 Ist Garantieleistungen für das Lieferwerk und den Vorlieferanten ist, dass der Kunde nicht KaufmannKäufer seine Vertragspflichten, so setzten Gewährleistungsansprüche bei offensichtlichen Mängeln eine unverzügliche Rüge und bei nicht offensichtlichen Mängeln eine Rüge innerhalb insbesondere seine Zahlungspflicht, unabhängig von der Verjährungsfrist für den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch voraus.
5.4 In Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtung treten wir hiermit unsere Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten wegen mangelhafter Lieferung an den Kunden abMängelrüge erfüllt. Der Kunde nimmt Käufer ist verpflichtet, uns die Abtretung anMöglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen bzw. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich zunächst auf Verlangen den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Geltendmachung der ihm abgetretenen Gewährleistungsansprüche.
5.5 Sofern und soweit der Kunde die ihm abgetretenen Ansprüche nicht durchsetzen kann (z.B. wegen Insolvenz oder Geschäftsaufgabe oder ernsthafter Weigerung des Dritten), sind wir dem Kunden zur Gewährleistung verpflichtet. Dabei ist der Verkäufer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigtGewährleistung. Bei Lieferung berechtigten Beanstandungen erstreckt sich unsere Verpflichtung - nach unserer Xxxx - nur auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Insbesondere Umglasungs-, Einsetz- und Fahrtkosten können von Produkten hat der Verkäufer ein einmaligesuns nicht übernommen werden. Sollte die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung zweimal fehlschlagen, bei Lieferung von Software sowie Dienstleistungen (beinhaltet sämtliche Analyse- Dienstleistungen) ein dreimaliges Nachbesserungsrecht. Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
5.6 Ist der Verkäufer zur Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung nicht bereit möglich oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die er zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die ein- oder mehrmalige Mangelbeseitigung/ Ersatzlieferung fehlunzumutbar sein, so ist der Kunde Käufer berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Änderung Rückgängigmachung des Kaufpreises Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Weitergehende AnsprücheSchadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung ist insoweit ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehenals der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, sind ausgeschlossen.
5.7 Die Gewährleistungsfrist für es sei denn die Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung beträgt sechs Monate seit Lieferung. Unabhängig davon gibt der Verkäufer etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst
5.8 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für SchädenHaftung beruht auf einer Zusicherung, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sindden Käufer gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll. Insbesondere haftet Jede Haftung ist - unbeschadet unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstiger Ansprüche aus Produzentenhaftung - auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch im Falle der Verkäufer nicht positiven Vertragsverletzung. Auskünfte über Materialien und deren Verwendung werden nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr erteilt. An uns gegebene Modelle werden vier Wochen aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die Modelle zu entsorgen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn Beschädigung oder Verlust von Modellen, Eigengläsern und kundeneigenen Bleifeldern während der Verwahrzeit übernehmen wir nicht. Bei Fremdgläsern - insbesondere bei kundeneigenen Blei- oder Messingverglasungen - übernehmen wir keinerlei Gewähr für Verlust, Bruch, Kratzer oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die Gewährleistungsverpflichtung entfällt darüber hinaus
a) bei Änderung oder Instandsetzung des Kaufgegenstandes durch den Kunden oder dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung,
b) bei fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung oder Behandlung des Kaufgegenstandes durch den Kunden,
c) bei schuldhafter Nichtbeachtung von Bedienungsanleitungen, Arbeitsanweisungen, Data Sheets und Wartungs- und Pflegeanweisungen,
d) bei natürlicher Abnutzung oder sonstigen UmständenBeschädigungen, die nicht von uns zu vertreten sind,
e) wenn beim Transport oder bei der Kunde dem Verkäufer zur Vornahme von Mangelbeseitigungsarbeiten bzw. Ersatzlieferungen nicht in angemessener Weise Zeit und Gelegenheit gewährt,
f) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel bzw. Einsatz ungeeigneter Zusatzgeräte oder Vorrichtungen,
g) bei Verwendung von Ersatzteilen oder Zubehör, die von uns nicht ausdrücklich freigegeben wurden und
h) bei fehlerhaften Diagnosen, Gutachten oder Attesten, deren Fehlerhaftigkeit zum Zeitpunkt der Befundstellung auf Grund des Standes der Forschung nicht erkennbar war, sowie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sofern die Analytik entsprechend vorhandener Standards durchgeführt wurdeVerarbeitung im Werk entstehen können.
5.9 Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet der Verkäufer ebenfalls nur in dem vorgenannten Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn von Wartungs- oder Mängelgewährleistungsarbeiten eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.
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Mängelrügen und Gewährleistung. 5.1 Panatecs führt die beauftragten Leistungen nach (1) Die Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Sachmängeln setzen voraus, daß dieser den marktüblichen Standards ausin § 377 HGB niedergelegten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Erhöhte Qualitätsanforderungen wie insbesondere cGMPMängelrügen werden nur berücksichtigt, (EU)GMP oder sonstiger Zertifizierungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarungwenn sie schriftlich unter der Lieferscheinnummer, der Rechnungsnummer, des Rechnungsdatums und der auf den Packungen befindlichen Signierungen erhoben werden. Fahrer sind nicht zur Entgegennahme von Rügen befugt. Beanstandeter Zement darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
5.2 Gewährleistungsansprüche setzten (2) Im Fall einer Mängelrüge hat der Käufer repräsentative Proben zu entnehmen und luftdicht aufzubewahren.
(3) Die Rüge von Mängeln, die bei sorgfältiger Prüfung erkennbar sind, hat innerhalb von sieben Tagen nach Empfang der Zement zu erfolgen. Sind die Mängel bei Prüfung nicht erkennbar, hat die Rüge unverzüglich nach ihrer Feststellung, spätestens jedoch ein Jahr nach Empfang des Zements zu erfolgen.
(4) Angaben über die Leistung gelten nicht als Übernahme einer Garantie im kaufmännischen Verkehr vorausSinne von § 434 BGB. Abbildungen, Angaben in Prospekten, Druckschriften, Beschreibungen und technischen Zeichnungen sind für die Ausführung unverbindlich und geben dem Käufer kein Recht auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz.
(5) Bei Sackzement kann der Käufer Streuverlust sowie etwaige Schwankungen im Einzelgewicht von 3 % bis minus 2 % nicht beanstanden. Größere Gewichtsabweichungen führen lediglich zur Anpassung des Kaufpreises.
(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer den Zement mit Zusätzen, Wasser, anderen Zementen, Bindemitteln oder sonstigen Stoffen vermengt oder sonst verändert oder verzögert abnimmt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten der
5.3 Ist der Kunde Veränderung des Zements den Gewährleistungsfall nicht Kaufmann, so setzten Gewährleistungsansprüche bei offensichtlichen Mängeln eine unverzügliche Rüge und bei nicht offensichtlichen Mängeln eine Rüge innerhalb der Verjährungsfrist für den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch vorausherbeigeführt hat.
5.4 In Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtung treten wir hiermit unsere Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten wegen mangelhafter Lieferung an den Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an. (7) Die Gewährleistungsansprüche Übernahme des Kunden beschränken sich zunächst auf die Geltendmachung der ihm abgetretenen GewährleistungsansprücheZements durch Spediteure oder Frachtführer gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Nachweis für eine einwandfreie Verpackung.
5.5 Sofern (8) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Käufer nur Anspruch auf Ersatzlieferung von mängelfreiem Zement. Bei fehlgeschlagener Ersatzlieferung gemäß § 440 Satz 2 BGB hat der Käufer die Xxxx zwischen Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) und soweit dem Rücktritt (Rückgängigmachen des Vertrages). Schadenersatzansprüche darüber hinaus vorbehaltlich der Kunde die ihm abgetretenen Ansprüche nicht durchsetzen kann nach Klausel 7 gibt es nicht.
(z.B. wegen Insolvenz oder Geschäftsaufgabe oder ernsthafter Weigerung 9) Die vorstehenden Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr beginnend mit der Ablieferung des Dritten), sind wir dem Kunden zur Gewährleistung verpflichtet. Dabei ist der Verkäufer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigtZement. Bei Lieferung von Produkten hat Zement, der Verkäufer entsprechend seiner üblichen Verwendungsweise für ein einmaligesBauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, bei Lieferung von Software sowie Dienstleistungen beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre ab Ablieferung.
(beinhaltet sämtliche Analyse- Dienstleistungen10) ein dreimaliges Nachbesserungsrecht. Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtetFall des Lieferregresses nach den §§ 478, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass 479 BGB gelten die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
5.6 Ist der Verkäufer zur Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die er zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die ein- oder mehrmalige Mangelbeseitigung/ Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Änderung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, sind ausgeschlossen.
5.7 Die Gewährleistungsfrist für die Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung beträgt sechs Monate seit Lieferung. Unabhängig davon gibt der Verkäufer etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst
5.8 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die Gewährleistungsverpflichtung entfällt darüber hinaus
a) bei Änderung oder Instandsetzung des Kaufgegenstandes durch den Kunden oder dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung,
b) bei fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung oder Behandlung des Kaufgegenstandes durch den Kunden,
c) bei schuldhafter Nichtbeachtung von Bedienungsanleitungen, Arbeitsanweisungen, Data Sheets und Wartungs- und Pflegeanweisungen,
d) bei natürlicher Abnutzung oder sonstigen Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind,
e) wenn der Kunde dem Verkäufer zur Vornahme von Mangelbeseitigungsarbeiten bzw. Ersatzlieferungen nicht in angemessener Weise Zeit und Gelegenheit gewährt,
f) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel bzw. Einsatz ungeeigneter Zusatzgeräte oder Vorrichtungen,
g) bei Verwendung von Ersatzteilen oder Zubehör, die von uns nicht ausdrücklich freigegeben wurden und
h) bei fehlerhaften Diagnosen, Gutachten oder Attesten, deren Fehlerhaftigkeit zum Zeitpunkt der Befundstellung auf Grund des Standes der Forschung nicht erkennbar war, sowie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sofern die Analytik entsprechend vorhandener Standards durchgeführt wurde.
5.9 Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet der Verkäufer ebenfalls nur in dem vorgenannten Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn von Wartungs- oder Mängelgewährleistungsarbeiten eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.gesetzlichen Vorschriften
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelrügen und Gewährleistung. 5.1 Panatecs führt die beauftragten Leistungen nach den marktüblichen Standards aus1. Erhöhte Qualitätsanforderungen wie insbesondere cGMP, (EU)GMP oder sonstiger Zertifizierungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
5.2 Gewährleistungsansprüche setzten im kaufmännischen Verkehr Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass die dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten derordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Verkauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
5.3 2. Ist ein Gewährleistungsfall gegeben, ist der Kunde nicht Kaufmannbei Bestehen einer Herstellergarantie verpflichtet, so setzten Gewährleistungsansprüche bei offensichtlichen Mängeln eine unverzügliche Rüge und bei nicht offensichtlichen Mängeln eine Rüge innerhalb vor Inanspruchnahme von SACO GmbH die Durchsetzung der Verjährungsfrist für den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch voraus.
5.4 In Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtung treten wir hiermit unsere Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten wegen mangelhafter Lieferung an Ansprüche aus der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen. SACO GmbH wird den Kunden abhierbei unterstützen. Der Kunde nimmt Im übrigen bleiben die Abtretung an. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich zunächst auf die Geltendmachung der ihm abgetretenen Gewährleistungsansprücheunberührt.
5.5 Sofern 3. Wenn und soweit der Kunde die ihm abgetretenen Ansprüche hiernach nicht durchsetzen kann (z.B. wegen Insolvenz oder Geschäftsaufgabe oder ernsthafter Weigerung des Dritten)befriedigt ist, sind wir dem Kunden nach unserer Xxxx zunächst zur Gewährleistung verpflichtet. Dabei ist der Verkäufer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei Lieferung von Produkten hat der Verkäufer ein einmaliges, bei Lieferung von Software sowie Dienstleistungen (beinhaltet sämtliche Analyse- Dienstleistungen) ein dreimaliges NachbesserungsrechtAusgetauschte Waren oder Teile hiervon sind unser Eigentum und an uns herauszugeben. Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
5.6 Ist der Verkäufer Sind wir zur Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die er wir zu vertreten hathaben, oder schlägt in sonstiger Weise die ein- oder mehrmalige Mangelbeseitigung/ Ersatzlieferung Nacherfüllung fehl, oder ist diese dem Kunden nicht zumutbar so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Änderung Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
4. Weitergehende AnsprücheIm Falle des Rücktritts hat sich der Kunde die bis zum Rücktritt gezogenen Gebrauchsvorteile anrechnen zu lassen. Der Gebrauchsvorteil für die Zeit bis zum Rücktritt wird anteilig auf der Grundlage des Kaufpreises und der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware errechnet, soweit es sei denn die Nutzung war aufgrund des Mangels nur eingeschränkt oder gar nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehenmöglich. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Gebrauchsvorteils bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
5. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Sachmangel nicht vorliegt, sind ausgeschlossenwir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/ Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen, uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.
5.7 Die Gewährleistungsfrist für 6. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Soweit die Mangelbeseitigung bzwWare Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden gem. Ersatzlieferung beträgt sechs Monate seit Lieferung§§ 478, 479 BGB unberührt, vorausgesetzt der Kunde hat die ihm gem. Unabhängig davon gibt der Verkäufer etwaige weitergehende Garantie- § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbstRügeobliegenheiten erfüllt. VI.Haftung
5.8 1. Soweit sich nachstehend nachfolgend nichts anderes ergibtgenannt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – - gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Der Verkäufer SACO haftet deshalb wir nicht für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere , insbesondere haftet der Verkäufer SACO nicht für den Verlust von Daten, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
2. Die Gewährleistungsverpflichtung entfällt darüber hinaus
a) bei Änderung oder Instandsetzung des Kaufgegenstandes durch den Kunden oder dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung,
b) bei fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung oder Behandlung des Kaufgegenstandes durch den Kunden,
c) bei schuldhafter Nichtbeachtung von Bedienungsanleitungen, Arbeitsanweisungen, Data Sheets und Wartungs- und Pflegeanweisungen,
d) bei natürlicher Abnutzung oder sonstigen Umständen, Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht: o wenn die nicht von uns zu vertreten sind,
e) wenn der Kunde dem Verkäufer zur Vornahme von Mangelbeseitigungsarbeiten bzw. Ersatzlieferungen nicht in angemessener Weise Zeit und Gelegenheit gewährt,
f) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel bzw. Einsatz ungeeigneter Zusatzgeräte oder Vorrichtungen,
g) bei Verwendung von Ersatzteilen oder Zubehör, die von uns nicht ausdrücklich freigegeben wurden und
h) bei fehlerhaften Diagnosen, Gutachten oder Attesten, deren Fehlerhaftigkeit zum Zeitpunkt der Befundstellung auf Grund des Standes der Forschung nicht erkennbar war, sowie nicht Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhtvon SACO beruht oder SACO vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt. o wenn Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder von SACO zu vertretender Unmöglichkeit geltend gemacht werden. o bei von SACO eingeräumten Garantien o Für Körperschäden, sofern die Analytik entsprechend vorhandener Standards durchgeführt auf einer Pflichtverletzung beruhen und die von SACO, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind.
3. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Ist die Haftung von SACO ausgeschlossen oder begrenzt, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
5. In jedem Fall ist die Ersatzpflicht bei von SACO zu vertretenden Sachschäden begrenzt auf die Deckungssumme der von SACO abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. SACO teilt die Deckungssumme dem Kunden auf Anfrage im Einzelfall mit. VII.Preise und Zahlungen
1. Maßgebend sind die von uns genannten Preise. Nur im nicht-kaufmännischen Verkehr ist die gesetzliche Umsatzsteuer im Preis enthalten. Sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Lager bzw. Geschäftslokal. In den Preisen für Hardware und Standardsoftware sind die Kosten für eine handels- bzw. herstellerübliche Verpackung enthalten, zu den Preisen für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien treten diese Kosten hinzu.
2. Eine Anlieferung der Kaufgegenstände, eine Aufstellung von Geräten (Hardware) und Installation von Programmen (Software) durch uns sowie die Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal wird gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.9 Für 3. Zahlungen des Kunden haben - sofern sie nicht bei Übergabe sofort in vollem Umfange zu leisten sind - innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf ein von uns benanntes Konto zu erfolgen.
4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Verlust Betrag endgültig verfügen können. Sofern Wechsel oder Schecks angenommen werden, geschieht dies nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllungs statt. Durch die Entgegennahme von Daten Wechseln oder Schecks übernehmen wir in Bezug auf Protesterhebung und Programmen rechtzeitige Vorlage keinerlei Verpflichtung. Sämtliche bei dem Einzug von Wechseln oder Schecks entstehende Spesen oder sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
5. Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Kunden vor, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir bereits Wechsel oder Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und deren Wiederherstellung haftet die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird unser Verlangen binnen einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt die Setzung einer Nachfrist.
6. Ab Verzugseintritt zahlt der Verkäufer ebenfalls Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Sofern wir einen höheren Schaden nachweisen, können wir dessen Ersatz verlangen. Sofern der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist, hat er nur in diesen zu ersetzen.
7. Das Recht zur Aufrechnung steht dem vorgenannten Rahmen und auch Kunden nur insoweitzu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn von Wartungs- oder Mängelgewährleistungsarbeiten eine vollständige Datensicherung vorzunehmenein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Mängelrügen und Gewährleistung. 5.1 Panatecs führt 9.1 Der Besteller hat den Liefergegenstand nach Eingang unverzüglich mit der ihm unter den gebotenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen. Festgestellte offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Ausschlußfrist von 6 Tagen schriftlich zu rügen, nicht offen- sichtliche Mängel sind innerhalb von 6 Tagen nach Entdeckung zu melden. Waren, die beauftragten Leistungen nach den marktüblichen Standards ausnicht innerhalb der vorgenannten Fristen unter Angabe der festgestellten Mängel gerügt werden, gelten als genehmigt. Erhöhte Qualitätsanforderungen wie insbesondere cGMP, (EU)GMP oder sonstiger Zertifizierungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen VereinbarungEntscheidend ist der Zugang der Mängelrüge bei uns.
5.2 Gewährleistungsansprüche setzten im kaufmännischen Verkehr voraus, dass 9.2 Bei Fertigung / Lieferung nach Bestellerzeichnung übernehmen wir keine Gewährleistung für die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten der
5.3 Ist der Kunde nicht Kaufmann, so setzten Gewährleistungsansprüche bei offensichtlichen Mängeln eine unverzügliche Rüge und bei nicht offensichtlichen Mängeln eine Rüge innerhalb der Verjährungsfrist für den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch vorausEignung zu dem vorgesehenen Verwendungszweck.
5.4 In Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtung treten wir hiermit unsere Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten wegen mangelhafter Lieferung an den Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich zunächst auf die Geltendmachung der ihm abgetretenen Gewährleistungsansprüche.
5.5 Sofern und soweit der Kunde die ihm abgetretenen Ansprüche nicht durchsetzen kann (z.B. wegen Insolvenz oder Geschäftsaufgabe oder ernsthafter Weigerung des Dritten), sind wir dem Kunden zur Gewährleistung verpflichtet. Dabei ist der Verkäufer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei Lieferung von Produkten hat der Verkäufer ein einmaliges, bei Lieferung von Software sowie Dienstleistungen (beinhaltet sämtliche Analyse- Dienstleistungen) ein dreimaliges Nachbesserungsrecht. Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
5.6 Ist der Verkäufer zur Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die er zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die ein- oder mehrmalige Mangelbeseitigung/ Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Änderung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, sind ausgeschlossen.
5.7 Die Gewährleistungsfrist für die Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung beträgt sechs Monate seit Lieferung. Unabhängig davon gibt der Verkäufer etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst
5.8 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht 9.3 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstan- den sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung durch den Besteller oder Dritte, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektro- chemische oder elektrische Einwirkung, sofern sie nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden in unserem Verantwortungsbereich liegen. Gleiches gilt für Mängel im Rahmen der Lohnherstellung, die ganz oder teilweise auf unvollständige, missverständliche, unpraktikable oder nicht rechtzeitig mitgeteilte Herstellungsanweisungen seitens des Bestellers zurückzuführen sind. Insbesondere haftet Der Besteller trägt die Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und die rechtzeitige Mitteilung seiner Herstellungs- anweisungen.
9.4 Unsere Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des KundenLiefergegenstand von fremder Seite geändert worden ist und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit einer sol- chen Veränderung steht. Die Gewährleistungsverpflichtung entfällt darüber hinaus
a) bei Änderung oder Instandsetzung des Kaufgegenstandes durch den Kunden oder dritte ohne erlischt weiter, wenn der Besteller unsere schriftliche Einwilligung,
b) bei fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung oder Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes Liefergegenstandes nicht oder nicht ordnungsgemäß befolgt. Die Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen, wenn der Mangel durch die vom Besteller beigestellten oder beschafften oder von uns im Auftrag des Bestellers beschafften Ausgangsstoffe und/oder Materialien verursacht wurde. In diesem Fall treten wir sämtliche Rückgriffsansprüche gegen den Kunden,Drittlieferanten an den Besteller ab. Sofern der Ausschluss unserer Gewährleistungspflicht gesetzlich nicht zulässig ist, ist der Besteller verpflichtet, zunächst den Drittlieferanten in Anspruch zu nehmen.
c) bei schuldhafter Nichtbeachtung 9.5 Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge nehmen wir nach unserer Xxxx kostenlose Ersatzlieferung oder Nachbesserung vor. Syntapack GmbH
9.6 Nehmen wir eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung vor, so tragen wir die Arbeits- kosten unseres Personals oder der zu diesem Zweck von Bedienungsanleitungenuns eingesetzten Sublieferanten. Hingegen trägt der Besteller die Kosten der Einsendung defekter Teile und der Rücksendung von reparierten Teilen oder Ersatzteilen sowie die Arbeitskosten im Zusammenhang mit Nachbesserungsarbeiten beim Besteller.
9.7 Kommen wir unserer Nacherfüllungspflicht gemäß Ziffer 9.6 nicht oder nicht vertragsgemäß nach oder schlägt diese fehl, Arbeitsanweisungen, Data Sheets und Wartungs- und Pflegeanweisungen,so steht dem Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Minderung oder nach seiner Xxxx das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
d) bei natürlicher Abnutzung 9.8 Andere oder sonstigen Umständenweitergehende Ansprüche sind unter den einschränkenden Bedingungen der Ziffer 11. ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Xxxxxxx, die nicht von uns zu vertreten sind,am Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden, z. B. entgangener Gewinn). Bei Verletzung einer Garantie, die in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt und als solche bezeichnet sein muß, können Schadenersatzansprüche nur insoweit geltend gemacht werden, als der Besteller durch sie gerade gegen Schäden der eingetretenen Art abgesichert werden sollte.
e) wenn der Kunde dem Verkäufer zur Vornahme von Mangelbeseitigungsarbeiten bzw9.9 Rechte des Bestellers wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Ersatzlieferungen Bei gebrauchten Kaufgegenständen ist jede Haftung für Sachmängel ausgeschlossen; dies gilt nicht in angemessener Weise Zeit und Gelegenheit gewährt,
f) Fällen des arglistigen Verschweigens oder bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel bzw. Einsatz ungeeigneter Zusatzgeräte oder Vorrichtungen,
g) bei Verwendung von Ersatzteilen oder Zubehör, die von uns nicht ausdrücklich freigegeben wurden und
h) bei fehlerhaften Diagnosen, Gutachten oder Attesten, deren Fehlerhaftigkeit zum Zeitpunkt der Befundstellung auf Grund des Standes der Forschung nicht erkennbar war, sowie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sofern die Analytik entsprechend vorhandener Standards durchgeführt wurdeVerletzung einer Garantie.
5.9 Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet der Verkäufer ebenfalls nur in dem vorgenannten Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn von Wartungs- oder Mängelgewährleistungsarbeiten eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.
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Mängelrügen und Gewährleistung. 5.1 Panatecs führt 1. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt: Mängel sind unverzüglich nach Entdecken unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung schriftlich zu rügen. Rügen offensichtlicher Mängel sind nach Ablauf von 14 Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort ausgeschlossen. Mängel aus Transportschäden müssen, soweit wir hierfür einzustehen haben, sofort bei der Anlieferung vom Frachtführer bestätigt werden. Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge nehmen wir die beauftragten Leistungen mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Stattdessen sind wir berechtigt, die Ware nachzubessern, sofern wir dies dem Käufer innerhalb von 10 Tagen nach den marktüblichen Standards aus. Erhöhte Qualitätsanforderungen wie insbesondere cGMPdem Zeitpunkt, (EU)GMP oder sonstiger Zertifizierungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarungin dem uns eine Überprüfung der Mängelanzeige möglich war, anzeigen.
5.2 Gewährleistungsansprüche setzten im kaufmännischen Verkehr voraus2. Kommen wir der Ersatzlieferungs- bzw. Nachbesserungspflicht nicht oder nicht vertragsmäßig nach, dass die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten der
5.3 Ist steht dem Besteller das Recht zu, Herabsetzung der Kunde nicht Kaufmann, so setzten Gewährleistungsansprüche bei offensichtlichen Mängeln eine unverzügliche Rüge und bei nicht offensichtlichen Mängeln eine Rüge innerhalb der Verjährungsfrist für den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch vorausVergütung zu fordern.
5.4 In Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtung treten wir hiermit unsere Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten wegen mangelhafter Lieferung an den Kunden ab3. Gibt der Besteller uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Probe davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.
4. Der Kunde nimmt die Abtretung anAnspruch auf Gewährleistung erlischt, sobald der Käufer oder durch den Käufer veranlaßt, ohne Vorliegen unseres ausdrücklichen schriftlichen Einverständnisses, Manipulationen jedwelcher Art, ausgenommen bestimmungsgemäße Handlungen, insbesondere das unbefugte Öffnen von Geräten, Austausch von Komponenten usw. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich zunächst durchführt. Dies gilt auch wenn das Produkt nicht den spezifizierten Bestimmungen entsprechend betrieben wird oder Schäden auf die Geltendmachung der ihm abgetretenen Gewährleistungsansprücheäußere Einwirkungen zurückzuführen sind.
5.5 Sofern und soweit der Kunde die ihm abgetretenen 5. Weitere Ansprüche nicht durchsetzen kann (z.B. wegen Insolvenz oder Geschäftsaufgabe oder ernsthafter Weigerung des Dritten), sind wir dem Kunden zur Gewährleistung verpflichtet. Dabei ist der Verkäufer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei Lieferung von Produkten hat der Verkäufer ein einmaliges, bei Lieferung von Software sowie Dienstleistungen (beinhaltet sämtliche Analyse- Dienstleistungen) ein dreimaliges Nachbesserungsrecht. Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
5.6 Ist der Verkäufer zur Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die er zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die ein- oder mehrmalige Mangelbeseitigung/ Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Änderung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, sind ausgeschlossen.
5.7 Die Gewährleistungsfrist ; dies gilt insbesondere für die Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung beträgt sechs Monate seit Lieferung. Unabhängig davon gibt der Verkäufer etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst
5.8 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für auf Ersatz von Schäden, die nicht am Kaufgegenstand an der Ware oder Leistung selbst entstanden sind. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kundensind (Mangelfolgeschäden).
6. Die Gewährleistungsverpflichtung entfällt darüber hinaus
a) bei Änderung oder Instandsetzung des Kaufgegenstandes durch den Kunden oder dritte ohne Teile, für welche wir unentgeltlich Ersatz liefern, werden unser Eigentum. Sie sind vor Schäden zu schützen und auf unsere schriftliche Einwilligung,
b) bei fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung oder Behandlung des Kaufgegenstandes durch den Kunden,
c) bei schuldhafter Nichtbeachtung von Bedienungsanleitungen, Arbeitsanweisungen, Data Sheets und Wartungs- und Pflegeanweisungen,
d) bei natürlicher Abnutzung oder sonstigen Umständen, die nicht von Anforderung auf unsere Kosten an uns zu vertreten sind,
e) wenn der Kunde dem Verkäufer zur Vornahme von Mangelbeseitigungsarbeiten bzw. Ersatzlieferungen nicht in angemessener Weise Zeit und Gelegenheit gewährt,
f) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel bzw. Einsatz ungeeigneter Zusatzgeräte oder Vorrichtungen,
g) bei Verwendung von Ersatzteilen oder Zubehör, die von uns nicht ausdrücklich freigegeben wurden und
h) bei fehlerhaften Diagnosen, Gutachten oder Attesten, deren Fehlerhaftigkeit zum Zeitpunkt der Befundstellung auf Grund des Standes der Forschung nicht erkennbar war, sowie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sofern die Analytik entsprechend vorhandener Standards durchgeführt wurdezurückzusenden.
5.9 Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet der Verkäufer ebenfalls nur in dem vorgenannten Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn von Wartungs- oder Mängelgewährleistungsarbeiten eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.
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Mängelrügen und Gewährleistung. 5.1 Panatecs führt die beauftragten Leistungen 1. Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn uns diese innerhalb 15 Tagen nach den marktüblichen Standards aus. Erhöhte Qualitätsanforderungen wie insbesondere cGMP, (EU)GMP oder sonstiger Zertifizierungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen VereinbarungEmpfang der Ware zur Kenntnis gebracht worden sind.
5.2 Gewährleistungsansprüche setzten im kaufmännischen Verkehr voraus2. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Xxxx des Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
3. Für von uns hergestellte Maschinen und Ersatzteile leisten wir die besondere Gewähr, dass wir inner- halb von 12 Monaten (bei Mehrschichtenbetrieb innerhalb von 6 Monaten) diejenigen Reparaturen bzw. Nacharbeiten kostenlos in unserer Fabrik aus- führen, die Untersuchungs- sich infolge von Material- und Rügeobliegenheiten derArbeits- fehlern als notwendig erweisen sollten.
5.3 Ist 4. Wenn der Kunde Mangel nicht Kaufmann, so setzten Gewährleistungsansprüche bei offensichtlichen Mängeln eine unverzügliche Rüge und bei nicht offensichtlichen Mängeln eine Rüge innerhalb der Verjährungsfrist beseitigt werden kann oder für den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch vorausKäufer weitere Nachbesserungsversuche untragbar sind, kann der Käufer anstelle der Nach- besserung Wandlung oder Minderung verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
5.4 In Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtung treten wir hiermit unsere Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten wegen mangelhafter Lieferung an den Kunden ab5. Der Kunde nimmt die Abtretung an. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich zunächst auf die Geltendmachung der ihm abgetretenen Gewährleistungsansprüche.
5.5 Sofern und soweit der Kunde die ihm abgetretenen Ansprüche nicht durchsetzen kann (z.B. wegen Insolvenz oder Geschäftsaufgabe oder ernsthafter Weigerung des Dritten), sind wir dem Kunden zur Gewährleistung verpflichtet. Dabei ist der Verkäufer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei Lieferung von Produkten hat der Verkäufer ein einmaliges, bei Lieferung von Software sowie Dienstleistungen (beinhaltet sämtliche Analyse- Dienstleistungen) ein dreimaliges Nachbesserungsrecht. Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
5.6 Ist der Verkäufer zur Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die er zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die ein- oder mehrmalige Mangelbeseitigung/ Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Änderung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, sind ausgeschlossen.
5.7 Die Gewährleistungsfrist für die Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung beträgt sechs Monate seit Lieferung. Unabhängig davon gibt der Verkäufer etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst
5.8 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Änderungen an Teilen und Maschinen, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Mon- tage bzw. Insbesondere haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die Gewährleistungsverpflichtung entfällt darüber hinaus
a) bei Änderung oder Instandsetzung des Kaufgegenstandes Inbetriebsetzung durch den Kunden Besteller oder dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung,Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung - insbesondere übermäßi- ge Beanspruchung-, ungeeignete Betriebsmittel.
b) bei fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung oder Behandlung des Kaufgegenstandes durch den Kunden,
c) bei schuldhafter Nichtbeachtung 6. Bei Herstellung von Bedienungsanleitungen, Arbeitsanweisungen, Data Sheets Teilen und Wartungs- und Pflegeanweisungen,
d) bei natürlicher Abnutzung oder sonstigen Umständen, die nicht von Werkstücken nach uns zu vertreten sind,
e) wenn der Kunde dem Verkäufer zur Vornahme von Mangelbeseitigungsarbeiten bzw. Ersatzlieferungen nicht in angemessener Weise Zeit und Gelegenheit gewährt,
f) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel bzw. Einsatz ungeeigneter Zusatzgeräte oder Vorrichtungen,
g) bei Verwendung von Ersatzteilen oder Zubehör, die von uns nicht ausdrücklich freigegeben wurden und
h) bei fehlerhaften Diagnosen, Gutachten oder Attesten, deren Fehlerhaftigkeit zum Zeitpunkt der Befundstellung auf Grund des Standes der Forschung nicht erkennbar war, sowie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhtVerfügung gestellten Mustern kann keine Funktionsgarantie geleistet werden, sofern die Analytik entsprechend vorhandener Standards durchgeführt wurdeMuster von den Originalteilen abweichen.
5.9 Für 7. Wir können die Beseitigungen von Mängeln verwei- gern, so lange der Käufer seine Verpflichtungen aus der beanstandeten Lieferung nicht erfüllt. Der Käu- fer ist berechtigt, den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet Wert der Verkäufer ebenfalls nur beanstandeten Ware (Einzelteil) an der Zahlung in dem vorgenannten Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen Abzug zu bringen.
8. Durch etwa seitens des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn von Wartungs- Bestellers oder Mängelgewährleistungsarbeiten eine vollständige Datensicherung vorzunehmenDritter un- sachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Instand- setzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
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