Mängeluntersuchung – Mängelhaftung. 1. Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie abweichend von § 377 HGB innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen - im Fall offener Mängel gerechnet ab Beendigung des Auspackens der Liefersache am Bestimmungsort, im Fall versteckter Mängel ab Entdeckung - beim Lieferanten eingeht.
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Mängeluntersuchung – Mängelhaftung. 1. Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie abweichend von § 377 HGB innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen - Arbeitstagen, im Fall offener Mängel gerechnet ab Beendigung des Auspackens der Liefersache am Bestimmungsort, im Fall versteckter Mängel ab Entdeckung - Entdeckung, beim Lieferanten eingeht.
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Samples: www.conex-gmbh.de
Mängeluntersuchung – Mängelhaftung. 1. Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener angemesse- ner Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen Quantitätsabwei- chungen zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie abweichend von § 377 HGB innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen - im Fall offener Mängel gerechnet ab Beendigung Be- endigung des Auspackens der Liefersache am BestimmungsortBestim- mungsort, im Fall versteckter Mängel ab Entdeckung - beim Lieferanten eingeht.
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Samples: www.meier-prozesstechnik.de