Mängeluntersuchung – Mängelhaftung. 1. Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen hin zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang, bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht. 2. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Falle sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Xxxx Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach entsprechender Reklamation Kleinreparaturen selbst auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen. Das Recht auf Schadenersatz, insbesondere das auf Schadenersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten. 3. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht. 4. Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Mängeluntersuchung – Mängelhaftung. 1. Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen hin Quantitäts- abweichungen zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von fünf 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang, Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht.
2. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Falle Fall sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Xxxx Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach entsprechender Reklamation Kleinreparaturen selbst auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen. Das Recht auf SchadenersatzSchadensersatz, insbesondere das auf Schadenersatz Schadensersatz statt der Leistung, Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht.
4. Auf die mit Ihnen vereinbarte Qualitätssicherungsvereinbarung und die technischen Lieferbedingungen wird hingewiesen. Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Mängeluntersuchung – Mängelhaftung. 1. Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen hin zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von fünf 10 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang, Wareneingang oder bei versteckten Mängeln Mäng- eln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht.
2. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Falle Fall sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Xxxx Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach entsprechender Reklamation Kleinreparaturen selbst auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen. Das Recht auf SchadenersatzSchadensersatz, insbesondere das auf Schadenersatz Schadens- ersatz statt der Leistung, Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmenvorzuneh- men, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht.
4. Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
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Mängeluntersuchung – Mängelhaftung. 1. Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener einer angemessenen Frist auf etwaige Qualitäts- Mängel- und Quantitätsabweichungen hin zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von fünf 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang, Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht.
2. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Falle Fall sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Xxxx Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach entsprechender Reklamation Kleinreparaturen selbst auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen. Das Recht auf SchadenersatzSchadensersatz, insbesondere das auf Schadenersatz Schadensersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung Mangelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht.
4. Die Verjährungsfrist beträgt 36 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Mängeluntersuchung – Mängelhaftung. 1. Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen hin Quantitätsabwei- chungen zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von fünf 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang, Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht.
2. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Falle Fall sind wir berechtigt, vom Lieferanten Liefe- ranten nach unserer Xxxx Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach entsprechender Reklamation Kleinreparaturen selbst auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen. Das Recht auf SchadenersatzSchadensersatz, insbesondere das auf Schadenersatz Schadensersatz statt der Leistung, Leistung bleibt ausdrücklich vorbehaltenvorbe- halten.
3. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht.
4. Die Verjährungsfrist beträgt 36 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Mängeluntersuchung – Mängelhaftung. 1. Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen hin zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von fünf 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang, Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht.
2. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Falle Fall sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Xxxx Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach entsprechender Reklamation Kleinreparaturen selbst auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen. Das Recht auf SchadenersatzSchadensersatz, insbesondere das auf Schadenersatz Schadensersatz statt der Leistung, Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht.
4. Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Mängeluntersuchung – Mängelhaftung. 17.1. Wir sind verpflichtet, prüfen die Ware des Lieferanten innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen hin zu prüfenQuantitätsabweichungen; die unsere Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen, gerechnet Arbeitstagen ab Wareneingang, Wareneingang und bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, Entdeckung beim Lieferanten eingeht.
27.2. Die gesetzlichen Mängelansprüche Ansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Falle Fall sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Xxxx Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Wir sind berechtigt, nach entsprechender Reklamation Kleinreparaturen selbst auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen. Das Recht auf SchadenersatzSchadensersatz, insbesondere das auf Schadenersatz Schadensersatz statt der Leistung, Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
37.3. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in im Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Lieferant.
47.4. Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monatedrei Jahre ab Gefahrübergang.
7.5. Soweit vorstehend nicht anders geregelt, gerechnet ab Gefahrenübergangrichtet sich die Mängelhaftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
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Samples: Einkaufsbedingungen