Nachfrist. Die gemäß Ziffer 2.6 zu setzenden Nachfristen müssen betragen (i) bei Verkäufen per so- fort mindestens zwei (2) Arbeitstage, (ii) bei Verkäu- fen auf eine längere Frist als „sofort“ bis einschließlich
Appears in 3 contracts
Sources: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts