Nachprüfung der Vertragserfüllung Musterklauseln

Nachprüfung der Vertragserfüllung. Der Kunde muss über Produkte, die er und seine Verbundenen Unternehmen nutzen oder weitervertreiben, Aufzeichnungen führen. Microsoft ist berechtigt, auf eigene Kosten die Einhaltung dieses Vertrages durch den Kunden und seine verbundenen Unternehmen jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu überprüfen. Zu diesem Zweck ist Microsoft berechtigt, einen unabhängigen Prüfer (unter Geheimhaltungsverpflichtungen) zu beauftragen oder den Kunden zu ersuchen, einen Selbstprüfungsprozess durchzuführen. Der Kunde muss unverzüglich alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die Microsoft oder der Prüfer im Zusammenhang mit der Überprüfung und dem Zugriff auf Systeme, auf denen die Produkte ausgeführt werden, in angemessenem Umfang anfordern. Wenn eine Überprüfung oder Selbstprüfung eine nicht-lizenzierte Nutzung ergibt, muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen eine ausreichende Zahl an Lizenzen bestellen, um den Zeitraum seiner nichtlizenzierten Nutzung abzudecken. Wenn die nichtlizenzierte Nutzung 5 % oder mehr der gesamten Nutzung aller Produkte durch den Kunden beträgt, muss der Kunde Microsoft die bei der Überprüfung entstandenen Kosten erstatten und eine ausreichende Zahl an Lizenzen zu 125 % des dann gültigen Kundenpreises oder zum nach geltendem Recht zulässigen Höchstbetrag erwerben, sofern dieser Betrag niedriger ist, um seine nichtlizenzierte Nutzung zu decken. Andere Ansprüche von Microsoft werden hierdurch nicht eingeschränkt. Alle Informationen und Berichte im Zusammenhang mit dem Prüfungsprozess sind Vertrauliche Informationen und werden ausschließlich zur Überprüfung der Einhaltung dieses Vertrages verwendet.
Nachprüfung der Vertragserfüllung a. Recht zur Nachprüfung der Vertragserfüllung. Sie sind verpflichtet, über die Software, die Sie unter diesem Vertrag nutzen, Aufzeichnungen zu führen (einschließlich Kaufnachweis). Microsoft hat das Recht, die Einhaltung dieses Vertrages auf Kosten von Microsoft zu prüfen. Sie erklären sich damit einverstanden, im Falle einer Prüfung der Vertragserfüllung angemessene Zusammenarbeit zu leisten, unter anderem dadurch, dass Sie Microsoft auf Anfrage gestatten, im Rahmen der Prüfung auf den Nutzungsbericht als Tool zuzugreifen.
Nachprüfung der Vertragserfüllung. Zusammenfassung: Microsoft hat das Recht, die Aufzeichnungen der Einrichtung und ihrer Registrierten Verbundenen Unternehmen zu überprüfen oder eine Prüfung vor Ort durch einen unabhängigen Prüfer durchzuführen zu lassen. Microsoft trägt die Kosten der Prüfung, sofern diese nicht eine wesentliche Nichterfüllung aufdeckt.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.