Australien Musterklauseln

Australien. Wenn Sie die Software in Australien erworben haben, wenden Sie sich unter
Australien. Australien 36.2 30.5 41.0 34.7 Neuseeland 24.9 27.7 28.1 31.6
Australien. Für jede Gesponserte Veranstaltung, die in Australien stattfindet:
Australien. Australien Neuseeland 29,9 20,5 25,3 22,9 36,2 24,9 30,5 27,7 41,0 28,1 34,7 31,6 47,3 32,5 39,9 36,4
Australien. Unterparagraph 9.6 von Paragraph 9 „Gewährleistungen“ wird durch Folgendes ersetzt:
Australien. Für Garantieleistungen und zur Forderung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Garantie (sofern anwendbar) für in Australien erworbene Software wenden Sie sich unter der folgenden Adresse an Microsoft:
Australien a) Für Xxxxxx, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Australien haben, gilt das Folgende:
Australien. 15.3.1. Diese GGB unterliegen dem Recht des Staates South Australia (ausgenommen die Bestimmungen bezüglich Kollisionsnormen), und der Kunde muss sich der nicht ausschließlichen Rechtsprechung der Gerichte oder der zuständigen Rechtsprechung dieses Staates unterwerfen. Der Kunde verzichtet uneingeschränkt auf jegliche Forderungen oder Einsprüche wegen des Fehlens eines Gerichtsstandes oder eines ungünstigen Gerichtsstandes.
Australien. Dieser Prospekt gilt nicht als Prospekt oder Produktinformationsblatt (Product Disclosure Statement) im Sinne des Corporations Act 2001 (Cth) (Corporations Act) und stellt weder eine Empfehlung zum Kauf, eine Aufforderung zur Antragstellung, ein Angebot zur Antragstellung oder zum Kauf, noch ein Angebot zur Veranlassung einer Ausgabe oder eines Verkaufs von oder ein Angebot zur Ausgabe oder zum Kauf von Wertpapieren in Australien dar, ausgenommen wie nachstehend beschrieben. Die Gesellschaft ist weder befugt noch hat sie Maßnahmen ergriffen, um einen mit australischem Recht konformen Prospekt oder ein entsprechendes Produktinformationsblatt vorzubereiten und bei der australischen Börsenaufsicht (Australian Securities & Investments Commission) einzureichen. Entsprechend darf dieser Prospekt nicht in Australien veröffentlicht oder vertrieben werden und die Anteile dürfen von der Anlageverwaltungsgesellschaft oder anderen Personen gemäß diesem Prospekt nicht in Australien angeboten, ausgegeben, verkauft oder vertrieben werden, es sie denn im Rahmen bzw. in Folge eines Angebots oder einer Aufforderung, die keine Offenlegung gegenüber Anlegern gemäß Teil 6D.2 oder Teil 7.9 des Corporations Act oder anderen Regelungen erfordert. Dieser Prospekt ist und enthält weder eine Empfehlung zum Erwerb noch ein Angebot oder eine Aufforderung zur Ausgabe oder zum Verkauf von Anteilen, ein Angebot oder eine Aufforderung zur Veranlassung der Ausgabe oder des Verkaufs oder eine Ausgabe oder den Verkauf von Anteilen an einen „Privatkunden“ (gemäß der Definition in Section 761G des Corporations Act und den geltenden Vorschriften) in Australien.
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