Nachrichtenübermittlung. Ist es den versicherten Personen aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohenden Unfalles, finanzieller Notlage oder behördlicher Einschränkungen nicht möglich, selbst eine nahestehende Person oder den Arbeitgeber zu benachrichtigen, sorgen wir dafür. Kostenübernahme: Für anfallende Telefon- bzw. Faxkosten bis zu drei Versuchen. Geltungsbereich: Weltweit
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Nachrichtenübermittlung. Ist es den versicherten Personen aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohenden Unfalles, finanzieller Notlage oder behördlicher Einschränkungen nicht möglich, selbst eine nahestehende Person oder den Arbeitgeber zu benachrichtigen, sorgen wir dafür. Kostenübernahme: Für anfallende Telefon- bzw. Faxkosten bis zu drei Versuchen. Versuchen Geltungsbereich: WeltweitWeltweit - außerhalb Österreichs
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