Common use of Nachrichtenübermittlung Clause in Contracts

Nachrichtenübermittlung. Ist es den versicherten Personen aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohenden Unfalles, finanzieller Notlage oder behördlicher Einschränkungen nicht möglich, selbst eine nahestehende Person oder den Arbeitgeber zu benachrichtigen, sorgen wir dafür. Kostenübernahme: Für anfallende Telefon- bzw. Faxkosten bis zu drei Versuchen. Geltungsbereich: Weltweit

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Nachrichtenübermittlung. Ist es den versicherten Personen aufgrund eines Todesfalles, lebensbedrohenden Unfalles, finanzieller Notlage oder behördlicher Einschränkungen nicht möglich, selbst eine nahestehende Person oder den Arbeitgeber zu benachrichtigen, sorgen wir dafür. Kostenübernahme: Für anfallende Telefon- bzw. Faxkosten bis zu drei Versuchen. Versuchen Geltungsbereich: WeltweitWeltweit - außerhalb Österreichs

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