Common use of Nachweispflicht Clause in Contracts

Nachweispflicht. Bei Antragstellung muss der Vorversicherer inkl. Versicherungsscheinnummer angegeben werden. Im Schadenfall obliegt die Nachweis- pflicht für die Anwendung der „Leistungsgarantie“ dem Versicherungsnehmer. Hierzu sind der jeweiligen Versicherung vom Versiche- rungsnehmer auf Anforderung alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich einzureichen. Als Nachweis sind der Versicherungsschein, die Allgemeinen Bedingungen sowie die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibun- gen (BBR) des Vorvertrags bei der aktuellen Versicherung vorzulegen und die Anspruchsgrundlage zu nennen. Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die „Leis- tungsgarantie“ unberührt.

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Nachweispflicht. Bei Antragstellung muss der Vorversicherer inkl. Versicherungsscheinnummer angegeben werden. Im Schadenfall obliegt die Nachweis- pflicht für die Anwendung der „Leistungsgarantie“ dem Versicherungsnehmer. Hierzu sind der jeweiligen Versicherung dem Versicherer des vorliegenden Vertrages vom Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf Anforderung alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich einzureichen. Als Nachweis sind der Versicherungsschein, die Allgemeinen Bedingungen sowie die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibun- gen Risikobeschreibungen (BBR) des Vorvertrags bei der aktuellen Versicherung vorzulegen und die Anspruchsgrundlage zu nennen. Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die „Leis- tungsgarantie“ unberührt.

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Nachweispflicht. Bei Antragstellung muss der Vorversicherer inkl. Versicherungsscheinnummer angegeben werden. Im Schadenfall obliegt die Nachweis- pflicht Nachweispflicht für die Anwendung der „Leistungsgarantie“ dem Versicherungsnehmer. Hierzu sind der jeweiligen Versicherung dem Versicherer des vorliegenden Vertrages vom Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer auf Anforderung alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich einzureichen. Als Nachweis sind der Versicherungsschein, die Allgemeinen Bedingungen sowie die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibun- gen Risikobeschreibungen (BBR) des Vorvertrags bei der aktuellen Versicherung vorzulegen und die Anspruchsgrundlage zu nennen. Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die „Leis- tungsgarantieLeistungsgarantie“ unberührt.

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