Nachweispflicht. Die entsprechenden Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen sind vom Versicherungsneh- mer zu erbringen. Kein Anspruch auf Beitragsfrei- stellung besteht für Arbeitslosigkeit, die bei Antrag- stellung bereits bekannt oder in Textform angekün- digt war.
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Samples: www.bllv-wd.de, www.xxv24.de
Nachweispflicht. Die entsprechenden Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen sind vom Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer zu erbringen. Kein Anspruch auf Beitragsfrei- stellung Beitragsfreistellung besteht für Arbeitslosigkeit, die bei Antrag- stellung Antragsstellung bereits bekannt oder in Textform angekün- digt schriftlich angekündigt war.
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Samples: besserberater.de, www.haftpflichtkasse.de