Nebenangebote Musterklauseln

Nebenangebote. Wird auf Nebenangebote, die Auswirkungen auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten haben, der Zuschlag erteilt, hat der Auftragnehmer den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach BaustellV auf eigene Kosten zu erstellen bzw. den bereitgestellten anzupassen und mit dem vom Auftraggeber bestellten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator vor dem Einrichten der Baustelle abzustimmen.
Nebenangebote. 6.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Nebenangebote. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zu Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.
Nebenangebote. 5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der geforderten Mindestkriterien bzw. die Gleichwertigkeit ist mit An- gebotsabgabe nachzuweisen. Sonst können sie nicht berücksichtigt werden. Sie müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Anzahl von Ne- benangeboten ist an der in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle aufzuführen. Der Angebotsvordruck ist wegen der Rechtsverbindlichkeit der Vertragsbedingungen auch dann unterschrieben zurückzugeben bzw. dem elektronischen Angebot beizufügen, wenn nur ein Nebenangebot abgegeben wird.
Nebenangebote. 5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.
Nebenangebote. Nebenangebote sind im Rahmen dieser Ausschreibung nicht zugelassen.
Nebenangebote. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nebenangebote sind zugelassen und haben nachstehende Mindestbedingungen zu erfüllen:
Nebenangebote. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Abweichungen von den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen sowie den Eckpunkten für den Wartungs- und Reparaturvertrag (Kap. III. bis V.) sind nicht zulässig.
Nebenangebote. Nebenangebote sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss des Nebenangebotes von der Wertung.