Vergabe. 1.9.1 Der Auftraggeber wird den Zuschlag dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebot gemäß den in der Ausschrei- bung festgelegten Kriterien erteilen. Sind in der Ausschreibung keine Zuschlagskriterien angegeben, so wird der Auftraggeber den Zuschlag dem Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilen.
Vergabe. 3.1 Die Abgabe des Angebotes des AN erfolgt für den AG kostenlos und unverbindlich.
Vergabe. (1) Die Vergabe der Liegeplätze an Clubmitglieder, welche nicht Bürger der Ge- meinde Gaienhofen sind, erfolgt auf Vorschlag der Yachtclubs ausschließlich durch die Gemeinde, deren Einvernehmen erforderlich ist.
Vergabe. Haftpflicht- versicherung § 9 Herausgabeanspruch des Bauherrn § 10 Urheberrecht Urheberrecht § 11 Kündigung des Vertrages § 12 Abnahme
Vergabe. Der AG wird den Zuschlag dem Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilen, sofern der AG keine anderen Zuschlagskriterien angegeben hat.
Vergabe. (1) Anträge auf Vergabe sind schriftlich zu stellen. Sie müssen folgende Angaben enthal- ten: • Name und Anschrift des/der Antragstellers/in bzw. der/des Veranstalters/in • telefonische und ggf. elektronische Erreichbarkeit • Bezeichnung des Objektes und präzise Bezeichnung der Räumlichkeiten, die ange- mietet werden sollen • die voraussichtliche maximale Teilnehmerzahl • Datum, Art und Dauer der geplanten Veranstaltung unter Berücksichtigung aller Zei- ten für Vorbereitung und nachgehende Arbeiten
Vergabe. Die eingegangenen Bewerbungen werden sorgfältig ausgewertet. Die nach einem gemeindeinternen Auswahlverfahren in die engere Xxxx kommenden Bewerber werden von der Gemeinde Pullach i. Isartal zu einem persönlichen Gespräch zur detaillierten Vorstellung des Betriebskonzeptes eingeladen. Die Zuschlagserteilung erfolgt primär auf Grundlage des vorgelegten Betriebskonzeptes und der Ergebnisse der Verhandlungen.
Vergabe. Die Vergabe erfolgt nach Einzelpositionen (Lose) gemäß der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Lfd.- Pos.-Nr. und unter Berücksichtigung der Angaben in der Anlage 3b. Eine Aufsplittung der Lose unter Berücksichti- gung der Lieferanschriften ist grundsätzlich nicht vorgesehen, behalten wir uns jedoch im Einzelfall vor.
Vergabe. (1) Vergabekriterium ist in Anlehnung an die VgV der ge- ringste angebotene Preis („Wertungspreis“) bei Erfüllung aller gemäß Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindestkrite- rien. Dazu gehört die Zusicherung, die Fahrpläne wie aus- geschrieben zu fahren, die Qualitätsanforderungen an die Fahrzeuge, Pünktlichkeit und Sauberkeit einzuhalten sowie weitere in den Ausschreibungsunterlagen vorhandene Forde- rungen, bspw. telefonische Erreichbarkeit und Beratung von Kunden, Erstellen und Aushängen der Fahrpläne etc.
Vergabe. 1. Der AG behält sich vor, die abgegebenen Angebote nicht im Beisein der Bieter zu öffnen, die Ausschreibung aufzuheben und keinem Bieter den Auftrag zu erteilen. Er behält sich weiter vor, Teile des Leistungsverzeichnisses nicht oder nur teilweise ausführen zu lassen und die Leistung auch nach der Angebotsabgabe in Lose aufzuteilen und getrennt zu vergeben.