Vergabe. 1.7.1 Der Auftraggeber wird den Zuschlag dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebot gemäß den in der Ausschrei- bung festgelegten Kriterien erteilen. Sind in der Ausschreibung keine Zuschlagskriterien angegeben, so wird der Auftraggeber den Zuschlag dem Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilen.
1.7.2 Unter Bedachtnahme auf § 267 Abs 3 werden die §§ 229 Abs 1 und 269 Abs 1 BVergG 2006 angewendet.
Vergabe. 3.1 Die Abgabe des Angebotes des AN erfolgt für den AG kostenlos und unverbindlich.
3.2 Ist keine Bindefrist vereinbart, gilt eine Angebotsbindung von 30 Kalendertagen ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber.
3.3 Das Angebot hat alle verlangten Preise und Erklärungen zu enthalten, ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift, Ort und Datum sowie Firmenstempel zu versehen.
3.4 Nebenangebote für technische Verbesserungen oder preisgünstigere Ausführungen sind erwünscht und mit dem Hauptangebot gesondert gekennzeichnet einzureichen. Diese für den AG kostenlose und unverbindliche Leistung ist hinsichtlich Ausführung und Beschaffenheit exakt zu beschreiben, vor allen Dingen dann, wenn die vorgeschlagene Ausführung weder in den DIN-Vorschriften und/oder den Verdingungsunterlagen eine Regelung erfährt. Zeitverkürzungen oder Zeitverzögerungen durch Nebenangebote sind hinsichtlich ihrer Dauer anzugeben, auch bereits ausgeführte Beispiele mit entsprechenden Referenzen.
3.5 Über die örtlichen Verhältnisse der dem Angebot zugrundeliegenden Baustelle, Zu- und Abfahrtswege, vorhandene Gas-, Wasser-, Elektro-, Fernsprech- und Kanalleitungen, Möglichkeiten der Abfallbeseitigung und Lagerungsplätze für Materialien hat sich der AN vor Angebotsabgabe ausreichend zu informieren.
3.6 Der AG ist nicht verpflichtet, das Ausschreibungsergebnis mit den dazugehörigen Unterlagen dem AN zu offenbaren. Der AG ist berechtigt, unter den Anbietern nach seiner Xxxx zu vergeben.
Vergabe. Die Vergabe der Liegeplätze an Clubmitglieder, welche nicht Bürger der Gemeinde Gaienhofen sind, erfolgt auf Vorschlag der Yachtclubs ausschließlich durch die Gemeinde, deren Einvernehmen erforderlich ist.
Vergabe. Die nach einem gemeindeinternen Auswahlverfahren in die engere Xxxx kommenden Bewerber werden von der Gemeinde Masserberg zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen.
Vergabe. (1) Über die Förderanträge entscheidet der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin der Saarland Medien. Dabei wird er bei der Förderung von Film-, Fernseh-, Video- und sonstigen audiovisuellen Medienproduktionen von einem Förderausschuss beraten.
(2) Im Falle eines Beschlusses des Aufsichtsrates mit Zweidrittelmehrheit tritt dessen Vergabeentscheidung an die Stelle der Entscheidung des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin der Saarland Medien.
(3) Die Vergabe von Fördermitteln kann nur im Rahmen der Mittel des festgestellten Wirtschaftsplans der Saarland Medien erfolgen.
Vergabe. Der AG wird den Zuschlag dem Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilen, sofern der AG keine anderen Zuschlagskriterien angegeben hat.
Vergabe. 2.01 Der Zuschlag erfolgt schriftlich durch den EVM Berlin eG.
2.02 Die Vergabe in Einzellosen bleibt von Fall zu Fall vorbe- halten. Änderungen der Einheitspreise treten dadurch nicht ein.
2.03 Die Herausnahme einzelner Lose des LV' s bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Änderungen der Einheits- preise treten dadurch nicht ein.
2.04 Arbeitsgemeinschaften dürfen eingegangen werden. Die technische und geschäftliche Federführung liegt nur bei einer Firma, die bei Angebotsabgabe zu nen- nen ist.
2.05 Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt, der Gemeinde, der Sozialversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung nachgekommen ist und zur selb- ständigen Durchführung der Arbeiten berechtigt ist. Der Nachweis kann vor Auftragserteilung verlangt werden.
2.06 Ist der Auftragnehmer der Auffassung, dass der Werk- vertrag nicht mit seinem Angebot übereinstimmt, so hat er vor Unterzeichnung eine Änderung des Werkvertra- ges zu verlangen. Eigene Auftragsbestätigungen des Auftragnehmers haben von Anfang an keine Bedeu- tung.
2.07 Soweit nachträgliche Abweichungen oder Nebenab- reden getroffen werden, bedürfen sie zu ihrer Wirksam- keit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragge- ber.
Vergabe. 1. Der AG behält sich vor, die abgegebenen Angebote nicht im Beisein der Bieter zu öffnen, die Ausschreibung aufzuheben und keinem Bieter den Auftrag zu erteilen. Er behält sich weiter vor, Teile des Leistungsverzeichnisses nicht oder nur teilweise ausführen zu lassen und die Leistung auch nach der Angebotsabgabe in Lose aufzuteilen und getrennt zu vergeben.
2. Der AG ist bei der Auftragserteilung nicht an das preisgünstigste Angebot gebunden.
Vergabe. Die Vergabe des Erbbaurechts bedarf der Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin. Die Gemeinde Schöneiche bei Berlin behält sich vor, von der Vergabe des Grundstücks abzusehen und ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Angebot den Zuschlag zu erteilen. Das Verfahren kann jederzeit geändert oder beendet werden.
Vergabe. Die eingegangenen Bewerbungen werden sorgfältig ausgewertet. Die nach einem gemeindeinternen Auswahlverfahren in die engere Xxxx kommenden Bewerber werden von der Gemeinde Pullach i. Isartal zu einem persönlichen Gespräch zur detaillierten Vorstellung des Betriebskonzeptes eingeladen. Die Zuschlagserteilung erfolgt primär auf Grundlage des vorgelegten Betriebskonzeptes und der Ergebnisse der Verhandlungen.