Nebenbeschäftigung Musterklauseln

Nebenbeschäftigung. 6.1 Der Arbeitnehmer hat seine berufliche Tätigkeit ausschliesslich der Bank zu widmen. Ohne Zustimmung der Bank darf er während der Dauer des Arbeitsverhältnisses keine Arbeit gegen Entgelt für einen Dritten leisten, wenn dadurch seine Arbeitszeit in Anspruch genommen oder seine Leistungsfähigkeit in der Bank oder seine Treuepflicht beeinträchtigt wird. Jede Betätigung im Interesse eines Konkurrenzinstitutes ist verboten.
Nebenbeschäftigung. Nebenbeschäftigung ist jede Tätigkeit, die/der Beschäftigte für einen anderen Arbeitgeber gegen Entgelt leistet, und jede eigene selbständige gewerbliche Tätigkeit.
Nebenbeschäftigung. 1 Die Mitarbeitenden sind zur persönlichen Arbeitsleistung unter Einsatz ihrer vollen Arbeitskraft verpflichtet.
Nebenbeschäftigung. 1 Vor Aufnahme einer Nebenbeschäftigung muss die vorgesetzte Person oder die Di- rektion informiert werden. Die im Vollzeitpensum angestellten Mitarbeitenden müssen sich die Nebenbeschäftigung von der Direktion bewilligen lassen. Die Nebenbeschäf- tigung darf die Arbeitsleistung in der Institution nicht beeinträchtigen.
Nebenbeschäftigung. Um die Gesundheitsvorschriften des Arbeitsgesetzes einzuhalten, bedarf Nebenbeschäftigung auf eigene oder fremde Rechnung im Voraus der schriftlichen Zustimmung des Betriebs. Sie wird erlaubt, wenn dadurch die Arbeitsleistung oder sonstige berechtigte Interessen des Betriebs nicht beeinträchtigt werden und dem Betrieb kein Schaden entsteht. Aus diesen Gründen kann Schadenersatz geltend gemacht und – auch nachträglich – die Neben- beschäftigung untersagt und werden.
Nebenbeschäftigung. 1 Eine bereits bei Stellenantritt bestehende Erwerbstätigkeit bei einem anderen Arbeit- geber ist zu melden.
Nebenbeschäftigung. Die Angestellten dürfen keine Nebenbeschäftigung ausüben, wenn dadurch ihre Leistungsfähigkeit be- einträchtigt wird oder wenn diese Tätigkeit sich sonstwie nicht mit ihren Pflichten vereinbaren lässt. Die Ausübung einer entgeltlichen Nebenbeschäftigung bedarf einer Bewilligung. Diese Bewilligung kann verweigert oder jederzeit wieder entzogen werden, wenn die Art der Nebenbeschäftigung sich negativ auf die Leistungsfähigkeit oder sonstwie nachteilig für die Arbeitgeberin auswirkt und wenn Haupt- und Nebenbeschäftigung mehr als ein Vollpensum ergeben. Zuständig für die Erteilung der Bewilligung ist • für die Geschäfts- und Bereichsleitung: der Verwaltungsrat • für die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: die Geschäftsleitung
Nebenbeschäftigung. Selbständige oder unselbständige Nebenbeschäftigungen von Mitarbeitenden, die einen Erwerbszweck verfolgen oder sie dauernd in erheblichem Mass in Anspruch nehmen, sind ohne ausdrückliche Zustim- mung der Leitung des entsprechenden Departements untersagt. Für Tätigkeiten in öffentlichen Ämtern sowie in Berufs- und Fachverbänden ist vor der Kandidatur die schriftliche Zustimmung der Leitung des entsprechenden Departements einzuholen, soweit dadurch das Anstellungsverhältnis berührt wird. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen wichtiger Gründe verweigert werden. Für die Lohnfortzahlungspflicht vgl. Ziffer 9.5.
Nebenbeschäftigung. 46.1 Die vollbeschäftigten Mitarbeitenden können eine Nebenbeschäftigung mit der Zustimmung der Arbeitgeberin ausüben; Gesuche sind auf dem Dienstweg an die Direktion zu richten.
Nebenbeschäftigung. Um das Erreichen des Ausbildungsziels nicht zu gefährden, muss eine Nebenbeschäftigung vor Aufnahme mit dem Betrieb abgeklärt werden. In unserem Betrieb gelten folgende zusätzliche Vereinbarungen: Ort, Datum Unterschrift Auszubildende/-r Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin Ort, Datum