Common use of Nebenbeschäftigung Clause in Contracts

Nebenbeschäftigung. 6.1 Der Arbeitnehmer hat seine berufliche Tätigkeit ausschliesslich der Bank zu widmen. Ohne Zustimmung der Bank darf er während der Dauer des Arbeitsverhältnisses keine Arbeit gegen Entgelt für einen Dritten leisten, wenn dadurch seine Arbeitszeit in Anspruch genommen oder seine Leistungsfähigkeit in der Bank oder seine Treuepflicht beeinträchtigt wird. Jede Betätigung im Interesse eines Konkurrenzinstitutes ist verboten.

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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen, gav.arbeitsrechtler.ch

Nebenbeschäftigung. 6.1 Der Arbeitnehmer hat seine Die Angestellten haben ihre berufliche Tätigkeit ausschliesslich der Bank zu widmen. Ohne Zustimmung der Bank darf er dürfen sie während der Dauer des Arbeitsverhältnisses keine Arbeit gegen Entgelt für einen Dritten Dritte leisten, wenn dadurch seine da- durch ihre Arbeitszeit in Anspruch genommen oder seine ihre Leistungsfähigkeit in der Bank oder seine ihre Treuepflicht beeinträchtigt werden. Zur Ausübung von Funktionen in einer Berufsorganisation während der Ar- beitszeit sowie zur Ausübung öffentlicher Ämter, soweit dadurch das Arbeits- verhältnis berührt wird, ist das Einverständnis der Bank erforderlich. Jede Betätigung im Interesse eines Konkurrenzinstitutes ist verbotenEs kann nur bei Vorliegen wichtiger Gründe verweigert werden.

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Samples: www.employeurs-banques.ch

Nebenbeschäftigung. 6.1 Der Arbeitnehmer hat seine Die Angestellten haben ihre berufliche Tätigkeit ausschliesslich der Bank zu widmen. Ohne Zustimmung der Bank darf er dürfen sie während der Dauer des Arbeitsverhältnisses Ar­ beitsverhältnisses keine Arbeit gegen Entgelt für einen Dritten Dritte leisten, wenn dadurch seine ihre Arbeitszeit in Anspruch genommen oder seine ihre Leistungsfähigkeit in der Bank oder seine ihre Treuepflicht beeinträchtigt werden. Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) Zur Ausübung von Funktionen in einer Berufsorganisation während der Arbeits­ zeit sowie zur Ausübung öffentlicher Ämter, soweit dadurch das Arbeitsverhält­ nis berührt wird, ist das Einverständnis der Bank erforderlich. Jede Betätigung im Interesse eines Konkurrenzinstitutes ist verbotenEs kann nur bei Vorliegen wichtiger Gründe verweigert werden.

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Samples: www.arbeitgeber-banken.ch

Nebenbeschäftigung. 6.1 Der Arbeitnehmer hat seine Die Angestellten haben ihre berufliche Tätigkeit ausschliesslich der Bank zu widmen. Ohne Zustimmung der Bank darf er dürfen sie während der Dauer des Arbeitsverhältnisses keine Arbeit gegen Entgelt für einen Dritten Dritte leisten, wenn dadurch seine da­ durch ihre Arbeitszeit in Anspruch genommen oder seine ihre Leistungsfähigkeit in der Bank oder seine ihre Treuepflicht beeinträchtigt werden. Zur Ausübung von Funktionen in einer Berufsorganisation während der Ar­ beitszeit sowie zur Ausübung öffentlicher Ämter, soweit dadurch das Arbeits­ verhältnis berührt wird, ist das Einverständnis der Bank erforderlich. Jede Betätigung im Interesse eines Konkurrenzinstitutes ist verbotenEs kann nur bei Vorliegen wichtiger Gründe verweigert werden.

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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten (Vab)